Als Rechtsanwalt, unter anderem mit Schwerpunkt auf den Bereichen Fotografie und Persönlichkeitsrecht, habe ich es seit weit über zehn Jahren häufig mit Modelverträgen zu tun. Fotografen lassen sich manchmal Verträge erstellen; gelegentlich sind es auch Modelle, die sich einen eigenen Vertrag gestalten lassen.

Nicht nur Amateurfotografen und semiprofessionell tätige Lichtbildner, die vielleicht nur gelegentlich einen bezahlten Auftrag annehmen, sondern auch viele Profifotografen verlassen sich im Rechtsverhältnis Fotograf / Modell auf selbst zusammengestellte Verträge. Es gibt einige Vorlagen im Internet, die immer wieder zumindest auszugsweise Anwendung finden; den Rest schreibt man sich anscheinend gern aus Verträgen von befreundeten Fotografen zusammen. Die Ergebnisse sind häufig, sagen wir, „erstaunlich“. Wären Fotomodelle und Fotografen nicht besonders friedliebende Menschen, würde es erheblich häufiger Streit geben.

Ich stelle hier einige Vertragsklauseln vor, die ein gewisses Streitpotenzial bilden. Jeder bei der Herstellung von Personenfotografien Beteiligte mag sich überlegen, die eigenen Verträge für künftige Shootings zu überarbeiten.



1. Fotograf und Fotomodell vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der Fotografien durch den Fotograf von dem Modell angefertigten Fotografien auf den Fotografen übertragen werden. Der Fotograf kann selbst oder durch befugte Dritte handeln.


Also sinngemäß: „Der Fotograf darf für immer alles und mit seiner Erlaubnis dürfen das auch andere Leute, die mit seinem Einverständnis handeln.“
Eine so weitgehende Klausel durfte im Regelfall unwirksam sein. Selbst dann, wenn das Fotomodell für die Fotografien eine Entlohnung erhält, die über ein paar Fotografien hinausgeht. Sie ist nämlich zu unbestimmt und geht viel zu weit.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei derartigen Verträgen in aller Regel um solche handelt, die nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu behandeln sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsklauseln, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und die eine Partei der anderen stellt, die also nicht einzeln ausgehandelt werden, siehe §§ 305ff. BGB. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das konkrete Vertragsverhältnis das erste ist, in dem die Vertragsklauseln Anwendung finden, sondern auf die Absicht, den Vertrag für eine Vielzahl von Verträgen zu verwenden.

Gemäß §§ 305c, 307 BGB sind Klauseln unwirksam, die überraschend sind oder den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Die genannte Klausel ermächtigt den Fotografen, sämtliches Fotomaterial für eine Vielzahl von Nutzungen einzusetzen. Dabei muss es sich nicht nur um eine eigene Homepage, die Eigendarstellung in der Model-Kartei oder auch bei Facebook oder Tumblr (mit der Möglichkeit unendlichen Teilens ...) handeln, sondern es können auch Bildserien in Zusammenhängen erscheinen, die das Fotomodell keinesfalls wünschen wurde.
Galerien im Ausland kommen in Betracht und der Umstand, dass viele Betreiber sich weitergehende Nutzungsbefugnisse einräumen lassen, und sei es nur die Bewerbung des eigenen Angebots.
Wie aber sieht die Eigenwerbung einer spanischen oder russischen Internetseite aus? Keine Ahnung?
Das Modell auch nicht – und daran scheitert die Wirksamkeit der Klausel.

Mithin: Dass auch Dritte, die mit Einwilligung des Fotografen handeln, die Fotografien nutzen können, bedeutet, dass die Persönlichkeitsrechte des Fotomodells bis zum jüngsten Gericht von diesem in nicht mehr überschaubarer Weise betroffen sein können.

Denkbar ist ein solcher totaler Buy-out allenfalls dann, wenn das Fotomodell eine ordentliche finanzielle Entlohnung für die Teilnahme am Fotoshooting erhält; so mag dies in bei professionell erstellten Stockfotografien der Fall sein. Bei diesen kommt aber hinzu, dass die Stockagenturen die Bilder verkaufen und Verträge mit jedem Abnehmer haben; eine unkontrollierte Weiterverbreitung ist damit gerade nicht zu befürchten.

Erheblichen Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit schürt die Klausel damit vor allem in TFP-Verträgen, in denen das Modell nur ein paar Fotografien erhält.
Was ist die Folge? Eine unwirksame Klausel wird nicht durch eine gerade noch wirksame ersetzt, sondern entfällt ersatzlos. Der Fotograf, der die Klausel verwendet, begibt sich also in die Gefahr, dass er überhaupt keine Rechte hat, auf deren Grundlage er die Fotografien auch nur bei Facebook oder in der Model-Kartei einstellen kann.

Eine bessere Formulierung kann etwa lauten:
„Das Modell überträgt unwiderruflich die Rechte an den Bildern des Fotoshootings vom (Datum) für die Nutzung und die Veröffentlichung ohne zeitliche und örtliche Beschränkung auf den Fotografen. Die Fotos können eingesetzt werden in den Bereichen ... (z.B. Fotowettbewerbe, Profil in sozialen Netzwerken, ggf. Werbung usw.). Bei Nutzung durch befugte Dritte ist der Fotograf verpflichtet, das Modell hierüber durch Vorlage des Vertrages zu informieren.“
Komplette Vertragsmuster finden sich auch in meinem Buch „Fotografie und Recht“, das gerade in der 2. Auflage erschienen ist.


2. Häufig ist immerhin folgende Einschränkung der Nutzungsbefugnisse des Fotografen in Verträgen zu lesen, wonach die Fotografien umfassend genutzt werden dürfen, jedoch nicht "in kommerzieller Werbung, in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien".


Auch diese Klausel ist einigermaßen unbestimmt.
Gut, "kommerzielle Werbung" ist ausgeschlossen, die Doppelung schadet jedenfalls nicht (Werbung ist immer "kommerziell"). Irgendwie klar ist auch, was ein pornographisches Medium ist.
Oder nicht? Für den einen fängt Pornographie bei der illegalen Fetischseite auf einem russischen Server an, für den anderen ist bereits das, was im Playboy zu sehen ist, Pornographie. Und was ist ein pornographisches Medium? Was ist, wenn ein Herrenmagazin aus 90% Berichterstattung über sportliche Ereignisse, Autos, Wein, Golf und Reisen besteht und zu 10% aus erotischen Inhalten? Ist das schon ein pornographisches Medium?


Richtig diffus wird es aber, wenn sie Fotografien auch nicht in "ähnlichen unseriösen Medien" verwendet werden dürfen. Hier stellt sich erst recht die Frage: was ist denn unseriös und woran bemisst sich das? Der Playboy ist eine Herrenzeitschrift, die seit Jahrzehnten existiert. Sie ist wahrscheinlich nicht unseriös. Aber auch das Kontaktmagazin Happy Weekend existiert seit Jahrzehnten und wird von einem deutschen Traditionsunternehmen hergestellt. Es ist zweifellos pornographisch. Aber ist es auch unseriös? Wohl kaum. Die irgendwie gut gemeinte Einschränkung der Nutzungsbefugnisse des Fotografen stellt also in Wahrheit die Verunsicherung dar, von der dieser Form abgeraten werden muss.


3. Das Modell kann sich aus einer Auswahl drei Bilder zur Bearbeitung aussuchen. Es liegt im Ermessen des Fotografen, ob und wann die so entstandenen Fotos bearbeitet werden. Die Menge hängt vom Erfolg der Fotoaufnahmen ab.

Diese Klausel, die es tatsächlich gibt, ist vollkommen unklar. Bis wann wird eine Vorauswahl aus wie viel Fotografien zur Verfügung gestellt? Und, der Fotograf kann allein entscheiden ob, wie und wann die "so entstandenen" Fotos bearbeitet werden. Wie entstanden?

Danach heißt es im Vertrag, dass das Modell die ihm übergebenen Fotos in gewisser Weise nutzen darf - handelt sich dabei um die irgendwann bearbeiteten Fotos oder kann das Modell die Fotografien einfach so nutzen und irgendwann – vielleicht – die bearbeiteten Fotografien? Schließlich soll die Menge vom Erfolg der Fotoaufnahmen abhängen. Was soll das denn bedeuten? Wann ist die Fotoaufnahme erfolgreich? Wenn sie vom Fotografen veröffentlicht wurden und eine Mindestanzahl Likes bei Facebook erhalten haben? Wenn der Fotograf sie gewinnbringend an ein Monatsmagazin verkauft hat? Auch von dieser Klausel muss dringend abgeraten werden; besser wäre etwa:
"Das Modell erhält bis zu 10 bearbeitete Fotografien für Zwecke der Eigenwerbung innerhalb von 3 Wochen nach dem Shooting."
Dann ist natürlich zu klären, in welchem Umfang das Modell die Fotografien nutzen darf; etwa, ob nur selbst, in sozialen Medien, durch Dritte, z. B. eine Modellagentur.

Ein letzter Gedanke: Viele Verträge vereinbaren das Vereinbarte. Es wird dann, wie oben unter 1. formuliert: "Die Parteien vereinbaren, dass …" Natürlich vereinbaren sie das! Es handelt sich um einen Vertrag! Die Formulierung sollte also wie z. B. wie folgt lauten: "1. Das Modell räumt dem Fotografen die Rechte ... ein."
Dass das vereinbart ist, ergibt sich, wie erwähnt, aus der Natur des Vertrages als solchem.


Dr. Daniel Kötz
Rechtsanwalt

http://www.koetzfusbahn.de

Comments 36

8 years ago
@BiancaCologneBonn: Warum soll man den MR noch verkomplizieren, indem man die Visa und andere Helfer einbaut? Es ist m.E. einfacher, mit der Visa einen eigenen Vertrag zu schließen, der sich dann aber dem MR unterordnen müßte. Würde nämlich die MuA (Visa) übergeordnete Einschränkungen verlangen, wäre der Einsatz der Visa für mich absurd.
meinte Rein TFP mit Ausschluss kommerzieller Rechte, bzw. Verkäufe.
Bevor wir jetzt alle studieren, wäre es hilfreicher diverse Verträge hier zur Verfügung zu stellen für paar Shooting Beispiele wie "Reines TFP mit gleichgestellten Nutzungsrechten + Ausschluss TFP", "Paytest" TFP mit Aufwandsentschädigung für das 'Profimodel/Agenturmodel' oder die 'Visagistin', "Standard Job Vertrag mit Model Honorar für z.B. Workshops. Des Weiteren fand ich hier keinen Einzigen mit Einbindung der TFP Visagisten Rechte. Echt schade ! Ohne uns läuft oft nicht wirklich viel. :-)
8 years ago
Ich seh das ganz ähnlich wie Lichtreich - zumindest wenn man die Bilder nicht nur für zu hause in der Schublade macht. Bereits für das Verschicken von Bildern in Whatsapp von privat an privat braucht man strenggenommen letztendlich aufgrund der AGB Regelung von Whatsapp (Facebook) kommerzielle Verwertungsrechte - und zwar genau so weitreichende wie in dem Artikel oben als unzulässig angegeben.

Auch so gut wie alle Fotoforen lassen sich sehr weitgehende Rechte einräumen bei Nutzung ihrer Angebote - da muss ich nicht erst nach Russland und/oder Schmuddelseiten schauen. Ähnliches gilt für Wettbewerbe - und ja, auch für viele seriöse, denen es nicht nur um billiges Bildmaterial geht.

Gerade diese beiden Bereiche aber sind für einen Hobbyfotografen die Haupt"verwertungs"art.

Die Problematik, die der Artikel hier aufzeigt, sehe ich ganz genau so - nur gibt es dafür eben absolut gar keine rechtlich sichere Lösung - auch nicht der Gang zum Anwalt und auch nicht der Gang zum Anwalt bei jedem einzelnen Shooting. Das löst oben genannte Probleme nämlich auch nicht.

Evtl. könnte man sich bei _jedem_ Bild, das man veröffentlichen will, sich jedesmal für _jede_ Verwendung extra die Nutzungsrechte individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Teilnahmebedingung einzeln geben lassen. Und das am besten von einem Anwalt formuliert.

Viel Spaß dabei - ich halte das schlichtweg nicht für durchführbar.
[gone] Lichtreich
8 years ago
@Norbert Fürst

mir war das bereits hinlänglich bekannt und ich bin bei dem Thema tiefenentspannt...wer sich mit dem Problem befasst, wird schnell darauf stoßen...dennoch ist es ein gutes Beispiel, dass zum Nachdenken anregt, um sich mit dem Thema "Bildrechte" näher zu befassen. Wenn zudem das Thema hinlänglich (von Dir?) geklärt wurde, erstaunt es trotzdem, dass mich jüngst zwei Fotografen-Kollegen darauf ansprachen. Ich sollte ihnen deinen Ratschlag weiterempfehlen: ausatmen, einatmen, entspannen ;-)
[gone] User_10916
8 years ago
@lichtreich:
Es ist hinlänglich geklärt, dass wallpart.com nur eine russische Phishing-Site ist, die es (angeblich) darauf abstellt, über das "Beschwerde-Fenster" Daten über den Erregten zu sammeln. Alles andere habe ich schon im wallpart-Blog-Kommentar gesagt. Also: ausatmen, einatmen, entspannen.
[gone] Lichtreich
8 years ago
nur mal so am Rande: trotz aller rechtlichen Absicherungen kann es passieren, das Bilder von Dritten aus dem Internet "geklaut" und als Drucke verkauft werden...wer es nicht glaubt...einfach mal hier schauen:

http://wallpart.com/

da laufen schon tausende gegen Sturm, aber nichts passiert...
[gone] KK-Bodyart
8 years ago
@Lichtreich:
Natürlich kann das ein Fotograf garantieren, indem er sich an die vertraglichen Vereinbarungen hält. Wenn Dritte die Fotos zweckentfremden oder sogar das Model selbst, dann ist das nicht sein Problem und sollte strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden.

Was im Hobby-/Semipro- buisness mit Verträgen und Honoraren gemacht wird, ist schlichtweg sich auf sehr sehr dünnem Eis bewegen. Einen PAY Vertrag unterschreiben i.d.R. nur Profimodels, die dick im Buisness stecken (auch Knebelverträge genannt).

Was im Amateurbereich hauptsächlich passiert ist Wischi Waschi mit TFP Verträgen, die mit Zahlung eines Honorars einfach zu PAY Verträgen umgewandelt werden und vermutlich noch mehrere unwirksame Klauseln enthalten. Da muß man sich auch nicht wundern, daß hier fast alle ab Teilakt die Hand aufhalten und null Plan von der Rechtslage haben.

Viele Models schließen noch kommerzielle Nutzung aus oder gehen sogar soweit, daß ab Teilakt nicht veröffentlicht werden darf. Zum Totlachen das Ganze. Warum dann bezahlen?

Wenn ein Fotograf ein Model bezahlen soll, dann zu seinen Bedingungen und nicht anders rum. Nur bißchen mehr Haut zeigen rechtfertigt noch kein Honorar. Und wenn doch, dann alle Rechte abtreten oder lassen. Nur so hat es bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht Bestand.
[gone] Lichtreich
8 years ago
Wie soll ein Fotograf in Zeiten des Internets auch nur ansatzweise garantieren können, dass Bilder des Shootings nicht irgendwo unseriös oder sogar strafrechtlich relevant verwendet werden. Und wer garantiert dem Fotografen, dass das Modell die von ihm erhaltenen Bilder nicht irgendwo im Internet veröffentlicht und von dort aus ihren unseriösen Weg gehen ?
Für mich als Aktfotograf, der alles selbst finaziert (Ausstellungen, Technik, Reisen usw) und dabei nichts nennenswertes verdient, weil er das auch nicht will, sondern sich als Künstler sich der Fotografie verschrieben hat, dient so ein Vertrag auch als Indikator, ob das Modell überhaupt verstanden hat, worauf es sich einlässt. Nicht selten gehen Modelle völlig naiv heran...wollen eben auch mal schöne Aktfotos haben, aber möglichst kein Risiko eingehen. Wenn dann die Diskussionen anfangen, die meist in die Richtung gehen: "ich will aber immer informiert werden, was mit den Bildern geschieht und du musst immer vorher um meine Erlaubnis fragen"..dann weiß ich nach heutiger jahrelanger Erfahrung DAS GIBT PROBLEME und lass die Finger davon. Meine Modelle bekommen ALLE Bilder so wie geschossen sofort und unterschreiben NACH dem Shooting den Vertrag. So wissen sie dann auch, was sie vor der Kamera gezeigt haben. Ich sage immer: Wenn man nicht will, dass bestimmte Körperteile irgendwo öffentlich zu sehen sind, dann zeige sie auch nicht!
Wie soll ich lebenslang wissen, wo Modelle derzeit wohnen oder wie soll ich sie erreichen?..sie müssten mir montalich ein update ihrerer Kontaktdaten zusenden...was bei 300 Modellen in 8 Jahren nicht mehr möglich ist.
Wenn ich über all die vorabdiskussionen nachdenke, die ich geführt habe, ich könnte ein Buch schreiben...alleine die Zeit, die ich "vergeudet" habe, da eben gerade in der Aktfotografie von 100 Modellen (ich rede von Menschen, die keine Erfahrung als Modell haben) vielleicht 1 wirklich am Schluss vor der Kamera steht. Deswegen sind eben nicht wenige TFP-Fotografen übertrieben vorsicht geworden, und wehren sich gegen das häufige Bild, dass sie nur Bilder machen, um mit den Bildern dann später die schlimmsten Dinge anzustellen. Ich frage mich auch, was Modelle heutzutage denken?...glauben sie wirklich, dass von milliarden täglich neuen Bildern auch nur die geringste Chance besteht, das ausgerechnet ihr Bild in einem Schmuddelmagazin, Litfasssäule oder Werbung jeglicher Natur missbräuchlich benutzt wird?..Gerade Pornomagazine haben ihre eigenen Modelle und sichern sich mit Verträgen ab. Modelle haben es doch heutzutage viel einfacher: sie können sich informieren und sich von dem Fotografen Bilder zeigen lassen, sich informieren, wo er bereits ausgestellt hat usw..es gibt genug Fotografen und man braucht nicht den erst besten nehmen. Dagegen als Fotograf ist es da viel schwerer ein Modell zu finden, wenn dieses zum ersten mal vor der Kamera steht. WOLLEN wollen viele, aber den Mut haben dann nur wenige. Was kaum ein Modell versteht: Jedes Bild was ich mache, ist wie ein baby für mich...ich LIEBE es...und kein Vater will, dass man ihm das Kind wieder wegnimmt. Dann habe ich dieses Bild lieber nie geschossen. Es verwundert eben auch nicht, dass ich immer wieder auf die selben seriösen Modelle stoße (im Bereich männlicher Akt)...die mich schon seit Jahren begleiten udnd ie auch mti anderen Fotografen arbeiten.
[gone] KK-Bodyart
8 years ago
Hier in der MK fällt eindeutig auf, daß Models bei Anfragen einen Satz ganz gut kennen: "Ich mach aber nur Pay Shootings."

Meine Meinung dazu: Kein Problem, aber dann legt auch einen unterschriftsreifen Vertrag vor, wenn ihr Geld verdienen wollt. Komischerweise sollen das immer die Fotografen machen und dann wird das nicht und jenes nicht akzeptiert oder eben Klauseln akzeptiert, die unwirksam sind.

Mein Fazit: Die meisten Models haben keinen Plan von der Rechtslage und wenn der Fotograf so blöd ist und trotzdem ein Shooting durchführt, dann muß er auch damit rechnen auf die Schnauze zu fallen.

*Verträge sind immer individuell auf die Vertragspartner zugeschnitten und es gibt keinen "Mustervertrag für Fotoshootings".*

Ergo. Wenn ein Fotograf einen Vertrag vorlegt, der ihm sämtliche Rechte und auch Dritten nach Zahlung des Honorars einräumt, warum sollte er dann bei Ablehnung des Models einen neuen Vertrag aufsetzen?
Nein, das Model muß dann in den Zusatzvereinbarungen des zugesandten Vertrags ihre Tabus konkretisieren, niederschreiben und dem Fotografen zur Unterschrift vorlegen oder eben einen eigenen Vertrag vorlegen.

Komischerweise passiert da aber gar nix mehr. Ich überlasse es jedem selbst sich sein eigenes Urteil darüber zu bilden.
8 years ago
Ein Vertrag ist halt immer nur eine Grundlage worüber zwei Partner übereingekommen sind sich zu "vertragen".
Mehr nicht, denke ich.
8 years ago
Schade, dass in der MK vieles so "negativ" ausgedrückt wird. Man erfährt meist nur, wie man es nicht macht. Hier sind endlich auch mal positive Beispiele. Vielen Dank dafür. Allerdings wird vieles daduch aus meiner Sicht noch schwammiger. Wann ist eine Klausel "überraschend" und zu "weitreichend"? Ich finde 1. keineswegs überraschend, weil sie in 1000en Verträgen steht (wenn auch nicht in meinem). Ich finde es auch keineswegs abwegig, wenn man sich den Verkauf/Weitergabe von Nutzungsrechen erlaubt/erlauben lässt - gerade um sie in facebook o.ä. auszustellen. Ja, und die wichtigste Frage ist auch immer noch unbeantwortet: zu 2.: Wie formuliere ich denn einen Vertrag, der die Verwendung von Bildern in Wichsvorlagenmagazinen verbietet?
[gone] MarieMayVary
8 years ago
Der Jurist hat vollkommen recht!
8 years ago
Ich denke Verwendungseinschränkungen, sind sobald nur eine Verwendung im Internet gestattet ist, obsolet. Denn dann ist das nicht mehr wirklich kontrollierbar. Ich denke hier hinkt die juristische Entwicklung der Realität so was von nach, daß es bald nimmer schlimmer geht.
[gone] KK-Bodyart
8 years ago
Natürlich kann man viele Vertragsmuster aus dem Netz belächeln, aber auch Anwälte können noch soviel in einen Vertrag schreiben, wenn ihn das Model später nicht akzeptiert und unterschreibt. Tatsache ist, daß normalerweise jedes einzelne Foto mit dem Model begutachtet, nummeriert und zur Nutzungsfreigabe unterschrieben werden muß. Das sollte sowohl bei TFP als auch bei PAY Verträgen gemacht werden.

Zumindest, wenn man seriös arbeitet und auf der sicheren Seite sein will und das Persönlichkeitsrecht des Models achtet und es sich bestätigen läßt. Nehme immer meinen Laptop mit zum Shooting und lade danach die Fotos hoch.
Wo liegt das Problem? Diese Zeit müssen sich Fotograf und Model eben nehmen.

Ich persönlich halte eh nix von TFP Verträgen und shoote das nur in ganz seltenen Fällen. Ist alles Wischi Waschi.

Das Model wird von mir angemessen bezahlt, begutachtet das Foto, unterschreibt jedes Foto einzeln für die uneingeschränkte Nutzung auch durch Dritte und fertig ist der Salat. Was gibts da zu diskutieren? Hat vor jedem Gericht Bestand.

Genauso die Klausel mit porno und unseriösem Medium. Kann ich Herrn Dr. Kötz nur zustimmen. Die MK ist auch in gewisser Hinsicht pornografisch, genauso wie jede Fotoseite, die unzensiertes Material zuläßt. Sind die dann auch unseriös? Vermutlich nicht, aber wer weiß schon wie das Gericht es sieht?

Erst jetzt ist es mir passiert, daß ein Model von mir verlangt hat, ich solle doch genau diese Formulierung in den Vertrag aufnehmen, weil sie schon mal schlechte Erfahrungen gemacht hat. Aha, ich soll also eine unwirksame Klausel in meinen PAY Vertrag mit aufnehmen, dafür bezahlen und anschließend in die Röhre schauen, wenn dem Model wieder was anderes einfällt?

Den Hinweis, daß es eine unwirksame Klausel ist und sie mir doch aus ihrer Sicht die pornografischen und unseriösen Medien (Schmuddelseiten) nennen soll, um diese in den Vertrag aufzunehmen, hat sie ignoriert. Das Shooting habe ich abgesagt, zumal nur Bademode und Portrait geshootet werden sollte.

Das passiert hat, wenn Models schon genug Verträge mit unwirksamen Klauseln unterschrieben haben und nicht wissen, daß sie unwirksam sind und plötzlich das Fehlen im Vertrag feststellen, aber darauf bestehen.

*LOL*
8 years ago
Hallo Edith ich finde einen Betrag von 400 E lächerlich!
Ich denke Honorare müssen wirtschaftlich sein und nicht um Ihrer selbst willen definiert werden. Je nach dem für wen oder was produziert wird können 100 oder 200 € schon unwirtschaftlich sein. Ich bitte das doch bei den hier ventilierten Beträgen zu bedenken.
8 years ago
Ich finde die meisten Honorare an Models sowieso lächerlich (also alles unter 400€ für kommerzielle Zwecke). Alles was darunter läuft, da schaue ich immer sehr genau hin, wer da fotografieren möchte und wofür. Es gibt ja auch genügend die für 30-100€ einfach ein paar persönliche Wichsvorlagen schießen möchten. Ansonsten sind die Rechte von Models teilweise sehr eingeschränkt, wo es manchmal echt großzüger zugehen könnte. Für 20€ nen Buy-Out zu wollen... oder es überhaupt als Pay auszuschreiben find ich eh schon krass. Für mich ist das alles noch Tfp und da sollte es dann auch Bilder geben.

Je nachdem was für einen Vertrag ein Fotograf verwendet sieht man da auch seine Herangehensweise und seinen Respekt. Das sagt häufig schon einiges aus.
8 years ago
1. zum Thema Geld ausgeben für einen Modellvertrag:
Das Problem ist doch, daß nicht mal sicher ist ob er am Tag der Übergabe wasserdicht ist. Können die Herrn Anwälte nix für aber wir haben in dem Bereich eine Rechtsprechung die sich alle paar Jahre was neues einfallen läßt. Nach jedem dieser Neuigkeiten wäre ein Update des Vertrags fällig und man müßte alle Modelle bitten die neue Version gegen zu zeichnen. Ein Ding der Unmöglichkeit vom Aufwand her.
2. Zu den nicht eingegrenzten Verwendungsmöglichkeiten, ich denke wer kannte vor 20 oder 25 Jahren schon Social Media? Bei jeder neuen denkbaren Verwertung jedem Model wieder nach laufen und das Einverständnis einholen. Ich glaube nicht praktikabel.
8 years ago
@patrick-de
Da knallt es bei allen internationalen Verwendungen... wo eben keine entsprechende Prüfung erfolgt.
Und das dürfte dank der Verflechtung der Medien- und Internetkonzerne viel häufiger der Fall sein als die meisten glauben.

Bei Computerspielen führte das deutsche Wesen dazu, dass nun JEDER ungeprüfte ausländische Titel als "nicht jugendfrei" gilt. Und wenn es ein Mähdreschersimulator ist...
8 years ago
Ich kann nur davon abraten Lichtbilder fuer die Nutzung auf facebook, Tumblr oder aehnlichen sozialen Netzwerken freizugeben.
Zuckerberg behaelt sich vor alle dort eingestellten Bilder zu nutzen, wie auch immer.
Wie oben schon erwaehnt koennen bei Tumblr eingestellte Bilder von allen die dort einen Account haben
benutzt werden, unentgeltlich ? ohne Nennung des Bildautors ?

Das ist faktisches Verschenken der Bildrechte.
8 years ago
Ich empfehle sich die Verträge von Profi-Vereinen wie Freelens oder BFF anzusehen. Diese arbeiten mit Fachanwälten zusammen, die sich mit der Materie allerbestens auskennen.
Schöner Kommentar!

Dennoch bekomme ich leichtes Bauchdrücken,
mein auch von einen Rechtsanwalt kostenlos runterladbarer TfP-Vertrag weißt genau diese
Elemente mit gewissen Streitpotential auf...

Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, scheint es so als wenn kein Vertrag jemals "wasserdicht" sein könnte.
Natürlich Reden Wir hier nur über den Fall eines Falles und glücklicher Weise ist mir dies bis jetzt nur 1x unter 50 Shootings vorgekommen und konnte auch "leicht" abgewendet werden durch freundliche gegenseitige Einigung.

Dennoch bleibt ein bitterer Geschmack bestehen.
[gone] amadeus13
8 years ago
Warum die meisten Fotografen keine 200-300€ für einen Vertrag ausgeben, der durch einen Anwalt erstellt wurde?
Weil auch deren Verträge oft nicht 100% wasserdicht sind bzw. sein können.

1. Die Einsatz/Verwendungsbereiche exemplarisch aufzuzählen bedeutet dann natürlich auch, dass die nicht genannten Bereiche nicht erfasst sind. Wie genau muss das exemplarische Vorgehen sein? (um das Beispiel zu zitieren: muss die Eigenwerbung auf ausländischen Servern explizit genannt werden oder nicht?)

2. Der Formulierungsvorschlag „Model erhält bis zu 10 bearbeitete Fotografien“ dürfte einigermaßen unbestimmt sein, zumindest aus Sicht des Models wenig konkret. Also „eins“ ist schon mal sicher „bis zu 10“ und vielleicht kann man auch diskutieren ob „null“ die Eigenschaft „bis zu 10 erfüllt“.

3. Die eigentliche Problematik an der Formulierung ist das „bearbeitete“, dass sich rechtlich/vertraglich kaum greifen lässt (mittlerer Umfang und Güte, blabla, usw. ich weiß…). Konkret: ich schneide „ein paar Pixel weg“ und machs 'nen Tick heller oder nutze sogar "Autokorrektur" und die Bearbeitung ist fertig, oder nicht? Wo steht das Gegenteil?

4. Ob man nun in einen Vertrag schreibt „Model und Fotograf vereinbaren, dass Folgendes so ist“ und nur „Folgendes ist so“ ist allenfalls eine germanistische Frage und hat mit der Wirksamkeit des Vertrages in der Tat nichts zu tun. Ich finde aber „Model und Fotograf vereinbaren….“ deutlich freundlicher.

Entscheidend für ein Shooting sollte ein gewisses Vertrauen zwischen Model und Fotograf sein, wo dies aussetzt, ist der Vertrag hilfreich. Ob der Vertrag das hergibt, was er verspricht wird letztlich ein Gericht entscheiden müssen und jeder, der sich etwas mehr mit Recht beschäftigt, weiß:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ;-) …..
8 years ago
1. Auch ein Anwalt möchte für seine Arbeit entlohnt werden. Soviel zum Thema Vertrag zum Download
8 years ago
Klasse Beitrag der meinen bisherigen Vertrag gänzlich unterstützt bzw. meine Wahrnehmung an diesen Formulierungen die mir so mancher als "wasserdicht" aufgezeigt hatte
:-)
8 years ago
Ich würde einen downloadbaren Vorschlag gerade von Model-Kartei ausserordentlich schätzten. Insbesondere auch in englischer Übersetzung.
Interessieren würde mich auch die rechtliche Situation wann und wie der Vertrag zu Stande kommt. Ich hatte letzthin ein "No Show" eines Model (ist danach aus Model-Kartei verschwunden) mit dem ich klare Vereinbarung getroffen hatte. Hatte den Vertrag als Muster mit Datum, Zeit, Preis und Name an Model geschickt aber natürlich zur Unterzeichnung beim Shooting. Mir entstanden nebst Ärger, Zeitverlust erhebliche Mietkosten von Studio und Hotel-Location. Kommentar: I'm so sorry, hab's vergessen. Wird ein Model haftbar für solche Kosten? Soll man sich einen Vertrag vom Model vorher unterzeichnet zuschicken lassen? Habe noch keinen Modelvertrag, der diese Situation abdecken würde.
Finde, dass auf dieser Seite Informationen legaler Art sträflich fehlen.
"Denkbar ist ein solcher totaler Buy-out allenfalls dann, wenn das Fotomodell eine ordentliche finanzielle Entlohnung für die Teilnahme am Fotoshooting erhält"

Das bleibt doch auch schwammig. Was ist denn einen angemessene Entlohnung? 20 €? 100€? 1000€ Und das pro Shooting oder pro Bild?
Klar, ein Model kann enorme Gagen kassieren, wenn die Fotos für große Verlage entstehen.

Aber wenn der Fotograf für eine Microstock-Agentur arbeitet wie z.B. Foto?
Da dauert es lange, bis er 100 Euro Gage zurück erwirtschaftet hat... sehr lange...
Mal eine Frage in die Runde....Warum lässt man sich keinen Vertrag von einem Anwalt erstellen?
Wir geben alle so viel Geld für Technik aus und betreiben viel Aufwand für Shootings. (Sowohl Fotografen als auch Models und Visagisten) Also sollte man doch die 200€ oder 300€ für einen anständigen Modelvertrag überhaben.

Zumal man dann auch gleich einen Rechtsbeistand hat der einen in schwierigen Fällen zur Hand gehen kann.

Das ist nur meine Meinung aber ich habe es von Anfang an so Praktiziert das ich mir einen Rechtsbeistand gesucht habe.
#8
8 years ago
Dachte, dass der Fotograf der Urheber ist und immer die Urheberrechte hat.
Das Model das Recht am Eigenen Bild hat.
Bei mir im Vertrag steht dass Beide Seiten zustimmen müssen bei einer Veröffentlichung egal von welcher Seite.
8 years ago
Was wäre, wenn unter 1. die Nutzung beiden (Fotograf und Model) nach bestimmten Kriterien uneingeschränkt und unbefristet eingeräumt wird? So findet ja für beide keine unangemessene Benachteiligung statt oder für beide gleichermaßen, je nach dem wie rum man es sehen will
8 years ago
Interessanter Artikel.

Allerdings: Je mehr ich über das Thema Modelverträge lese, desto mehr drängt sich mir der Eindruck auf, daß es keine Vertragsgestaltung gibt, die nicht in irgendeiner Weise anfechtbar wäre.

@ Neydhart:
Die Model-Kartei soll einen Vertrag für alle verbindlich vorschreiben? Ist das ernst gemeint? Ich hoffe nicht.

Aber es wäre nett, wenn die Model-Kartei einmal unverbindlich Musterverträge für Pay- und TFP-Shootings zur Verfügung stellen könnte - erstellt von einem Anwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt (damit meine ich zum Beispiel den Verfasser des obigen Artikels).
[gone] Neydhart von Gmunden
8 years ago
Ich finde das "Vertragsthema" insgesamt interessant. Irgendwo hier auf dieser Plattform wurde schon mal hierüber diskutiert. Die meisten Diskussionsteilnehmer waren der Meinung, dass das Model schon dankbar sein sollte, dass es überhaupt vor die Linse darf und damit lägen alle Rechte auch nur beim "Fotografen" und alle Pflichten nur beim Model. Die Art, wie diskutiert wurde, erschien mir so, wie wenn Metzger sich über ein Stück Fleisch unterhalten. Das Problem der Vertrags- oder Juristensprache ist dieses: keiner versteht diese Sprache / Formulierungen. Daher sollte diese Plattform (Modelkartei) für alle Mitglieder einen Vertrag für Pay-Shooting und TFP-Shooting verbindlich vorschreiben, und natürlich auch zur Verfügung stellen, so dass die Models eine faire Abreitsgrundlage erhalten, die sie sich zueigen machen können. Dann dürften auch viele Probleme wegfallen.
8 years ago
Ist zeitlich unbefristet nicht auch schon problematisch? Was passiert dann im Todesfall von Model od. Fotograf?

Zum Thema Veröffentlichung in "unseriösen Medien". Wie sieht es hier mit der Formulierung "keine Veröffentlichung in Medien, die nach deutschem Jugendschutzgesetzt als nicht jugendfrei gelten" aus?

vg, Patrick
[gone] Dimitri Photography
8 years ago
Mögen Sie die Russen nicht? ;)
8 years ago
Danke sehr für den Gedankenanstoss - sehr interessant zu lesen!