Verwaltungsgericht bestätigt Kopierverbot für Personalausweise 58

11.12.2013
Es ist eine typische Rechtsvorschrift, an die sich kaum jemand hält, nicht zuletzt, weil sie den meisten nicht bekannt ist - und weil viele, denen sie bekannt ist, sie geflissentlich ignorieren:

Die Anfertigung von Fotokopien oder das Anfertigen von Kopien mittels Scanner oder Abfotografieren von deutschen Personalausweisen ist in Deutschland unzulässig.

Das bestätigte nun einmal mehr ein Gericht, diesmal das Verwaltungsgericht Hannover.

Rechtsanwalt Udo Vetter schreibt in seinem LawBlog dazu: Ein Logistikdienstleister aus Rehden hat auf seinem Gelände ständig mehrere tausend Autos gelagert. Täglich werden viele Autos von Speditionen abgeholt, die sie vornehmlich an Autohäuser ausliefern. Um den Vorgang zu sichern, scannte die Firma bei Abholung der Autos die Personalausweise der Fahrer ein.Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte diese Praxis. Er erhielt jetzt aber Rückendeckung von den Richtern. Der Personalausweis ist laut Gericht ein Identifizierungsmittel, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei aber das unbeschränkte Erfassen der Daten – und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen – untersagt. Dadurch solle die Datensicherheit geschützt werden, weil einmal erfasste und gespeicherte Daten leicht missbräuchlich verwendet werden könnten.Das Gericht betont ausdrücklich, es unterstelle dem Logistikunternehmen keinen Datenmissbrauch. Es sei aber vom Prinzip her erforderlich, dass möglichst wenig Personalausweisdaten erhoben und gespeichert werden. Daran müsse sich eine Firma halten, egal wie ernst sie selbst den Datenschutz nimmt.Das Urteil zeigt erneut, dass niemand verpflichtet ist, seinen Ausweis kopieren zu lassen oder ihn gar als Pfand zu hinterlegen. Ausnahmen gibt es allerdings insbesondere für Banken, wenn diese Kunden nach dem Geldwäschegesetz überprüfen (10 A 5342/11).

Ein Blick in die Wikipedia hätte das dem Logistikdienstleister auch ohne anwaltliche Beratung schon vorher verraten können: In vielen Fällen wird im Privatbereich von Institutionen eine Fotokopie des Personalausweises zur Überprüfung der Identität verlangt (beispielsweise für eine Schufa-Auskunft). Dies stellt im Vergleich zu anderen Verfahren (beispielsweise Postident oder persönlichem Erscheinen) ein einfaches, weit verbreitetes Verfahren dar (wenn auch einer nicht beglaubigten Fotokopie letztlich wenig Beweiskraft zukommt).Die Bundesrepublik Deutschland behält sich vor, auch das Anfertigen von Kopien zu reglementieren. In § 14 PAuswG findet sich dazu eine klarstellende Regelung:
„Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch

  1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
  2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.“



Diese Vorschriften umfassen Grenzkontrollen, Fahndung, Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 15), Verknüpfungsverbot (§ 16) sowie Identitätsfeststellung und Echtheitsprüfung (§ 17), die §§ 18 und 19 betreffen den elektronischen Identitätsnachweis (eID). § 20 gibt dem Inhaber das Recht, seinen Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen zur Legitimation einzusetzen und beschränkt den automatisierten Abruf personenbezogener Daten bei elektronischer Nutzung.In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt:
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“

Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.

Das betrifft - kein Zweifel möglich - ebenso auch die allseits beliebte "Ausweiskopie" im Zusammenhang mit Model-Releases. Wer sich hier gesetzestreu verhalten will, hat nur die Möglichkeit, die Daten des Models von Hand zu notieren bzw. die Richtigkeit der vom Model in das Model-Release eingetragenen Daten mittels Blick in den Ausweis zu kontrollieren.

Überhaupt nicht gelöst ist die Problematik, wie das deutsche Personalausweisgesetz in Einklang mit den Forderungen des US-amerikanischen Rechts (18 US Code Section 2257) gebracht werden kann - 18 USC Section 2257 schreibt bei Aufnahmen mit erotischem Inhalt vor, daß der Hersteller Kopien von zwei staatlichen Lichtbildausweisen des Models herstellt und zu seinen Akten nimmt, wo sie zu Bürozeiten jederzeit auf Verlangen den Vertretern von Ermittlungsbehörden vorgelegt werden müssen.

Ich glaube, ich sollte mal meinem Landesdatenschutz-Beauftragten das Weihnachtsfest mit einer entsprechenden Anfrage versüßen...
11.12.2013
bezugnehmend auf das selbe urteil wurde hier vor ein paar tagen die rechtmäßigkeit des echtheitschecks der mk per ausweiskopie diskutiert: *klickst du hier*.
..also bleibt es dabei, wie man es im Ausland macht: alle Ausweisdaten werden aufgeschrieben...das ist nicht kopiert...aber man hat die Daten dann ebenfalls...
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
11.12.2013
Zum 1.1. wechsel ich den Arbeitgeber, dieser benötigt für seine Unterlagen eine Kopie meines Ausweises.

Was sag ich dem denn nun? "Kriste nich, weil.. wegen.. ist verboten!" ?
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
11.12.2013
Ich arbeite seit 14 Jahren als Modell, über 2000 Termine... nach einem Personalausweis wurde ich noch nie gefragt...
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
11.12.2013
Ein Arbeitgeber der einen Perso als Kopie will?  Anzeigen... Sowas geht ja wohl gar nicht.
11.12.2013
Wo evt sicherheitsrelevante Vorschriften bestehen aufgrund
der Waren die die Firma herstellt, vertreibt oder transportiert
kann es durchaus sein das der Ausweis verlangt wird.

z.B. in Bremen im Neustädter Hafen - JEDER der dort rein will -
egal ob beruflich oder privat - muss seinen Personalausweis vorlegen
der dann von der Security kontrolliert wird ( Foto) bzw die Daten
notiert werden. Selbst hohe Tiere ( Manager, Kapitäne, Politiker usw)
müssen den dort vorlegen - die einzigste Ausnahme ist man hat
die Hafencard ( kostenpflichtig - ca 250.- pA) oder die Polizei,
Rettung und Feuerwehr im Einsatz
11.12.2013
Andreas: als Aktmodell hat man halt wenig Taschen:0)
11.12.2013
Mal ganz abgesehen davon, dass diese Sau, das zweite Mal durchs Dorf getrieben wird, habe ich immer noch den Eindruck, dass jenes Urteil hier zum zweiten Mal völlig überinterpretiert wird. Ich habe mich selber im www mal auf die Suche gemacht und an diversen Stellen die Info gefunden, dass es KEIN generelles Kopierverbot von Ausweisen gibt.  Ich habe mir auch die verlinkten Paragrafen durchgelesen (§14-§20) und dazu nichts gefunden, was eine aus meiner Sicht klare und eindeutige Aussage dazu hergibt.

In den meisten Texten geht es um elektronische Erfassung (was auch oft Scannen genannt wird) und Speicherung der Ausweisdaten.

Ich habe auch gefunden, was ich im anderen Thread bereits erwähnte: Das Geldwäschegesetz verlangt von Banken und Versicherungen, dass Ausweisdaten gespeichert werden. Natürlich ist dies dafür auch erlaubt.

Wenn ich es richtig verstehe, ist es nicht erlaubt, Personen zu "zwingen", eine Kopie anzufertigen bzw. der Anfertigung einer Kopie zuzustimmen.
11.12.2013
Einfach die nicht nötigen Daten abkleben.
Schon ist es keine komplette Datenerfassung mehr.

Andererseits sieht man auch wieder die Weltfremdheit
dieser Anordnung. In welcher Firma werden noch Daten
handschriftlich aufgenommen oder nicht danach
in Datenbanken gespeichert ?
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
12.12.2013
Ich verstehe aus dem Urteil, dass nicht das Einscannen, sondern das digitale Speichern der gescannten Ausweise verboten ist. Das Urteil bezieht sich meiner Meinung nach auf den Datenschutz.
Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei aber das unbeschränkte Erfassen der Daten – und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen – untersagt. Dadurch solle die Datensicherheit geschützt werden, weil einmal erfasste und gespeicherte Daten leicht missbräuchlich verwendet werden könnten.
12.12.2013
Man darf Personen nicht zwingen?
Würde ich niemals tun! Ich vermiete Wohnungen und wenn ich zur Schufaprüfung keine Ausweiskopie erhalte, gibts halt keine Wohnung! Aber zwingen würde ich niemals! ^^
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
12.12.2013
wenn ich zur Schufaprüfung keine Ausweiskopie erhalte, gibts halt keine Wohnung

Das Urteil bezieht sich auf die Gefahr von missbräuchlicher Nutzung digital abgespeicherter Personalausweisdaten. Wer dir keine Kopie schicken möchte, kann dir ja den Ausweis einfach zeigen.
Du weißt sicher auch, dass es eine Rechtspflicht zur Beibringung einer Selbstauskunft bei der Schufa für Mieter nicht gibt. Erzähl den abgewiesenen Bewerbern also besser nicht (unter Zeugen), dass das Mietverhältnis wegen fehlender Selbstauskunft nicht zustande gekommen ist. ;)
12.12.2013
hmmm, also ich mache für das Hochschulinstitut wo ich arbeite die Hiwi-Arbeitsverträge und die Hochschulverwaltung fordert von JEDEM Studenten eine Ausweiskopie... wer keine mitbringt bekommt keinen Vertrag...

Aber: an unseren Kopierern steht auch ausdrücklich drauf, dass Ausweise nicht kopiert werden dürfen...
Diese Regelung ist absoluter Schwachsinn. Keine Ahnung, welchen Sinn das haben soll. Vermutlich noch ein Überbleibsel aus den Zeiten des Untertanentums als der Staat noch dachte, absolute Verfügungsgewalt über seine Bürger zu haben und haufenweise Exklusivrechte zu besitzen. -.-
Man erwirbt ja auch kein Eigentum an den Dingern, obgleich man sie im Zwangsabo hat und ein Heidengeld für bezahlt (und wehe, der Ausweis ist ungehörigerweise mal ein paar Tage zu lange abgelaufen -.- -.- -.-).

Der Ausweis ist, wie sein Name ja bereits leicht andeutet, zum Ausweisen da. Und im digitalen Zeitalter geschieht das eben auch gerne digital, was ziemlich sinnvoll ist. Und eine Kopie eines Ausweises zu verschicken ist relativ einfach (im Gegensatz bspw. zum zeitraubenden und teurem Postident-Verfahren oder ähnlichen Workarounds) und bietet eine gewisse Sicherheit, dass es sich tatsächlich um den richtigen Ausweis handelt. Deshalb sollte diese praxisferne Verbot mal endlich fallen. Zumal eigentlich Webseiten, die 'jugendgefährdende Inhalte' zeigen, sicherstellen müssen, dass ihre Besucher über 18 sind, wenn sie nicht von marodierenden Jugendschützerhorden abgemahnt werden wollen. Und das geht realistischerweise nur über Ausweiskopien.

Auf den neuen Ausweisen sind allerdings wohl Nummern drauf, die als digitale Signatur dienen sollen (irgendwann, wenn das mal klappen sollte - vermutlich in 1000 Jahren) und da kann es durchaus problematisch sein, die digital zu erfassen. Allerdings habe ich nicht den leisesten Schimmer, weshalb diese Nummern auf den Ausweis gedruckt sein müssen. Ach völlig sinnfrei.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
12.12.2013
"Aber: an unseren Kopierern steht auch ausdrücklich drauf, dass Ausweise nicht kopiert werden dürfen..."

Klar, als Dienstkopierer darf man natürlich nicht gegen die Dienstvorschriften verstossen.
[gone] User_6449
12.12.2013
Das Thema "Ausweis kopieren" ist ohnehin überholt und die Rechtsprechung
hinkt mal wieder hinterher, denn mittlerweile gibt es ja den neuen Ausweis
mit Chip und online Identifizierungsmöglichkeiten:

http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-neue-Ausweis/Steckbrief/DatenChip/datenChip_node.html

Es braucht also gar nichts mehr kopiert, gescannt oder aufgeschrieben zu
werden, sondern es geht ganz einfach automatisch per Datenübertragung.

Dazu braucht man den Ausweis noch nicht mal aus der Tasche zu ziehen ...

Viele Grüße
Peter
12.12.2013
wobei beim neuen Personalausweis darauf geachtet wurde das er eben nicht zum sammeln von Daten benutzt werden kann.
Es kann nur geprüft werden ob die schon bekannten Daten mit dem Ausweis im Lesegerät übereinstimmen.

Wenn die Adresse nicht bekannt ist erfährt mans sie auch nicht
Bei Alterüberprüfung kann man Anfragen ob die Person mit dem Namen X.Y  schon Volljähräig ist. Das Lesegrät wird das dann mit ja oder nein übermitteln
das geneue Geburtsdatum bleibt unbekannt.


Auch übrigens
bei einer Firma bei der der Datenschutzbeauftrage  seine Aufgaben nicht erfüllt, und auch sonst die Gesetze sehr "größzügig" ausgelegt werden
sollte man nicht erwarten das sie sich einem selbst gegenüber plötzlich an alle Gesetze und Abmachungen hält.
[gone] User_6449
12.12.2013
Zitat Volle VG-Fotos: wobei beim neuen Personalausweis darauf geachtet wurde
das er eben nicht zum sammeln von Daten benutzt werden kann. Es kann nur
geprüft werden ob die schon bekannten Daten mit dem Ausweis im Lesegerät
übereinstimmen.

Jeder mit ein Wenig technischem Verstand und geeigneten Geräten kann den
Inhalt der Chips der neuen Ausweise auslesen. Ganz genau so einfach, wie
die Daten jeder EC oder Kreditkarte.

Im Gegenzug gibt es jedoch auch jede Menge Anleitungen im Web, wie man
den Inhalt des Chips lequidieren kann, ohne dabei gleich den ganzen Ausweis
zu vernichten.

Aber spätestens bei Flugreisen oder der nächsten Polizeikontrolle fällt man auf,
wenn der Chip im Ausweis nicht mehr lesbar sein sollte ...

Viele Grüße
Peter
12.12.2013
heute am Schloßplatz gesehen:  bei der Ausleihe von Schlittschuhen wird der Ausweis als Pfand verlangt .... na hoffentlich kopieren sie ihn da nicht :)

anTon

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