Vorsicht beim Model Release 18

#1
9 years ago
Jeder der halbwegs Rechtssicherheit haben möchte sollte zu einem medienerfahrenen Anwalt gehen und sich einen Vertrag aufsetzen lassen.  Ist nicht teuer, drückt aus was man will und vermeidet diese lustigen Vertragsfragen die hier immer wieder erscheinen.

anTon
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Jeder der halbwegs Rechtssicherheit haben möchte...

Für "halbwegs" zahle ich keinen Anwalt.
#4
9 years ago
ALLE zahlen für "halbwegs" einen Anwalt sonst gäbe es weder Gerichte noch Vergleiche.
Mit den zuGuttenberg Verträgen die hier immer wieder auftauchen hat man jedoch von vorneherein verloren.

anTon
9 years ago
Herrje...

Nun dachte ich, ich erfahre in der Tat mal was neues, habe mir die Profifoto gekauft und gespannt den Artikel gelesen. Tja...  Nicht viel neues. Da gibt es nun ein Rechtsgutachten zum Thema Modelrelease von Prof. Gounalakis, Direktor der Forungsstelle für Medienrecht und Medienwirtschaft an der Philipps-Universität Marburg. Cool. Es kann bei einem Verfahren herangezogen werden, muss es aber nicht. So hält der Author selbst die Auslegungen von Prof. Gounalakis für etwas interessenbezogen in Richtung Model, was beim Auftraggeber des Gutachtens auch nicht verwundert.

Als reiner TFP-Knipser erkenne ich für mich keinen Handlungsbedarf. Ich glaube zwar auch nicht, dass mein Vertrag vor Gericht wirklich 100% Hand und Fuss haben wird. Dieser Vertag hat für mich viel mehr die Funktion, dass er die Modele, i.d.R. ja eher junge Mädels, darauf aufmerksam machen soll, dass die Bilder die wir machen auch mit Sicherheit veröffentlicht werden, wann ich will, wo ich will, im Rahmen des Vertrages. Genau diese Klausel wird zwar auch als Benachteiligung des Models angesehen, dass Risiko gehe ich aber ein.

vg, Patrick
 
#7
Dass man dieses Risiko durch geeignete Formulierungen verringern, nicht vermeiden kann, ist genauso wenig neu. Jeder, der für "halbwegs" einen Anwalt bezahlt hat, weiß das schon lange.
9 years ago
Für "halbwegs" zahle ich keinen Anwalt.

Das "halbwegs" ist besser als das übliche "achtelwegs", das sich die Leut' selbst zusammenbasteln, und ein guter Anwalt schafft in dem Punkt auch locker eine 95 Prozent Sicherheit*. Und mehr gibt' eh nirgendwo.
_________________________
* Das Problemchen dabei ist dann eher das Problem, daß der fähige Anwalt einen höchst sauberen Vertrag aufsetzt, und der Klient anschließend mit dem Hintern wieder alles einreisst, weil er überhaupt nicht verstanden hat, was der Anwalt ihm da nun an vertraglichen Rechten und Ansprüchen in die Hand gegeben hat. (Es ist ja nicht so, daß immer nur die "andere Seite" gegen den Vertrag verstößt oder nix mehr von ihm wissen will. Nicht selten ist es derjenige selbst, der rumtönt "Aber ich darf doch...! Ich habe einen Vertrag...!" Und man ihm dann sagen muß: "Ja, Du hast einen Vertrag, den hast Du sogar selber angeschleppt und von Deinem Vertragspartner unterschreiben lassen, nur leider bist Du derjenige, der nicht wirklich verstanden hat, was drinsteht..."
9 years ago
Da gibt es nun ein Rechtsgutachten zum Thema Modelrelease von Prof. Gounalakis, Direktor der Forungsstelle für Medienrecht und Medienwirtschaft an der Philipps-Universität Marburg. Cool. Es kann bei einem Verfahren herangezogen werden, muss es aber nicht.

Watt steht denn nu inhaltlich drin?? *ächz*
9 years ago
In der MK, auf hoher See und vor Gericht kann dir nur der liebe Gott Sicherheit geben.
9 years ago
Wenn sich doch alle mal genauso für die selektive Verletzung
und Beugung des Grundgesetzesinteressieren würden, wie
für die Bildrechte an Fotos.

Oder ist so ein Vertrag nur ein Versuch der Kompensation
der Machtlosigkeit im normalen Leben ?
8 years ago
Ein Scan des Artikels ist hier auf den Seiten der Philipps-Universität Marburg zu finden.
8 years ago
Solange kein für alle kostenfrei und geprüfter Vertrag verlinkt wird,
der diese schon angesprochene 95%-ige Sicherheit bietet,
nehme ich das BGB.
Verträge über den Kauf/Verkauf eines gebrauchten KFZ bekomme
ich an fast jedem Kiosk und auf der ADAC Seite.
8 years ago
Artikel gelesen und gelacht !
Die Intention des Gutachtens ist klar. Ob diesem Unfug am Ende ein Richter folgt ist eine andere Sache.
Ich halte die Argumentation in dem Gutachten für Blödsinn.
[gone] HvonH Photography
8 years ago
Ein Gutachten, dass von einer Partei in Auftrag gegeben wurde mit eindeutiger Interessenlage. Ich kann auch ein Gutachten in Auftrag geben, dass rote Klinkersteine Hersteller von gelben Klinkersteinen benachteiligt...interessiert doch am Ende kein Gericht.

Das Model wird bezahlt oder bekommt Bilder und wird nicht gezwungen. Noch herrscht Vertragsfreiheit, solange nicht gegen Sitte, Anstand etc. verstossen wird. Im Übrigen werden Verträge mit Agenturen bei kommerzieller Verwendung sehr eingeschränkt ausgehandelt (örtlich, zeitlich, inhaltlich beschränkt). Aber das handeln die Vertragspartner ganz individuell aus. Trotzdem gilt Vertragsfreiheit.
8 years ago
Wenn etwas Eigenwerbung gestattet ist: Das Thema selbst wird in meinem neuen Buch angesprochen - weitaus intensiver als in der 1. Auflage - und außerdem finden sich darin neue Vertragsmuster. Das Gutachten ist keinesfalls Blödsinn und richtig ist, dass die Formulierung des Vertragszwecks sehr sinnvoll sein kann! 


 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Der Verband der Modelagenturen beauftragt ein Gutachten...klar, dass es im Interesse dieses Verbandes liegt, dass jedes Shooting nur für einen bestimmten Verwendungszweck stattfindet und keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden sollen. (Dass diese Modelagenturen auch gerne TFP-Bilder umfangreich für die Werbung ihrer Modelle nutzen, lasse ich mal unkommentiert.) Jetzt kommt wahrscheinlich irgendein Verband der Fotografen daher und beauftragt ein Gutachten in dem - oh Wunder - genau das Gegenteil herauskommt. Ich habe in meinem schon recht langen Leben selten von einem frei beauftragten Gutachten gehört, welches nicht die Meinung oder die Wünsche des Auftraggebers stützt.

Dieses Gutachten soll meiner Meinung nach die Agenturmodels (welche ja sowieso schon immer nur für einen bestimmten Verwertungzweck shooten) vor den "freien" Models schützen, die eben auch Aufträge annehmen, bei denen der Fotograf vorher den Verwendungszweck gar nicht kennen kann. Ich denke dabei an Künstler oder an Stockfotografen. Für Stockbilder MUSS es in Zeit und Verwendungszweck uneingeschränkte Rechte geben...sonst wäre Stockfotografie mit Models überhaupt gar nicht möglich. Genauso z.B. bei Vogue Italy, wo künstlerische Bilder eingereicht werden, die dann evtl. mal auf irgendeinem Cover landen.

Ich denke also, es geht nur darum, sich die Konkurrenz von einigen tausend nebenberuflichen Models vom Hals zu halten. Und zwar durch die Verunsicherung der Fotografen, ob die gängigen Model-Releases überhaupt wirksam sind. Relases, die komischerweise seit Jahrzehnten genutzt werden.

Wer stringend weiter denkt, muss zwangläufig auch auf die Idee kommen, dass TfP-Shootigs für "Eigenwerbung" zeitlich begrenzt und die Nutzung für jede Webseite genau formuliert werden müssten. Was für eine Idee... ;)
 

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