Minijob 10

8 years ago
Hallo ihr Lieben,

ich bin erst seit kurzem hier angemeldet und habe ein Frage zu dem Thema Gewerbe/Minijob.

Ich war früher über 3 Jahre professionelles Model über Agenturen, habe entsprechend Geld verdient und hatte natürlich eine Gewerbeanmeldung.

Nun möchte ich mich erneut ausprobieren, allerdings nicht gleich ein Gewerbe anmelden - ich finde dafür muss sich der Verdienst lohnen und da ich einen Volllzeit-Job habe, wird sich das Modeln als Nebenjob nur auf Wochenenden oder bei ganz interessanten Jobs, auch mal auf ein bis zwei Urlaubstage beschränken.

Insofern denke ich nicht, dass ich die Bedingungen eines Minijobs auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung  =11.0pt"Eine solche Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis von Anfang an auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr beschränkt ist. " überschreite und auch nicht mehr als 400 EUR im Monat verdienen werde.
Wenn mich also z.B. ein und derselbe Fotograf zweimal oder dreimal im Jahr shootet und dafür bezahlt, ist das definitiv eine kurzfristige Beschäftigung - so wohl für ihn als auch für mich.

Meine Frage ist nur, wie ich das meinem herkömmlichen Lohnsteuerjahresausgleich angeben muss?!
Und - welche Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung mich erwarten?!

Wäre schön, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

Viele Grüße, Yvonn
8 years ago
Die kurzfristige Beschäftigung hat nichts mit einem 400,-- € Job zu tun - Das sind zwei Paar Schuhe - am Besten mal den Steuerberater deines Vertrauens oder Mr. Google fragen.

Denzler erklärt das auch ganz gut:

http://www.erwin-denzler.de/400/400-sv.html#Was_ist_geringfuegig
8 years ago
Ich glaube, ich frage mal am besten direkt beim Gewerbeamt nach - aber lieben Dank für den Tipp - manchmal ist Mr. Google auch ein guter Steuerberater ;-)

LG
[gone] Privatier
8 years ago
.Zu Risiken  und Nebenwirkungen in Steuer- und Beschäftigungsverhältnisse fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater.(Bei den deutschen Bestimmungen kann man keine pauschale Aussage machen – es kommt auf den Einzelfall an)
@ Spirit_and_Beauty
Ich glaube, ich frage mal am besten direkt beim Gewerbeamt nach

Das Gewerbeamt ist in steuer- und sozialversicherungstechnischen Fragen ein eher ungünstiger Ansprechpartner. ;-)

Entweder direkt deinen Steuerberater konsultieren oder erstmal grob bei deiner Krankenkasse informieren.
8 years ago
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege - aber ich durfte mir in den letzten Tagen anhören, dass Minijobs nicht steuerpflichtig sind und alles darunter also erst recht nicht.
8 years ago
Das ist nur zum Teil richtig. Als Arbeitnehmer hast erstmal keine Abzüge, der Arbeitgeber jedoch schon (Knappschaft, Künstlerkasse etc.). Und ob das jeder Auftraggeber für einen einmaligen Auftrag abführen möchte? Ich bin da skeptisch. Nicht umsonst erwarten diese in der Regel eine Rechnung.
Aber es besteht ja auch die Möglichkeit, ein Gewerbe nebenberuflich zu betreiben. Vielleicht ist das eine Option.
8 years ago
Was Spirit hier vor hat ist keine kurzfristige Beschäftigung, kein Minijob oder sonst was, sie wird auch keine Arbeitnehmerin, sondern es ist eine selbständige Tätigkeit. Ich glaube kaum, dass ein Fotograf mit ihr einen Arbeitsvertrag macht ;-)

Wenn sich das auf ein paar wenige Shootings beschränkt, kann man das unter sonstige Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Da wird dann sogar eine Pauschale von ich glaub 170 Euro angesetzt. Aber spätestens ab dem zweiten Jahr macht das FA schon von sich aus ein Gewerbe draus und erhält dafür eine separate Steuernummer. Es wird eine auf Dauer ausgelegte Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, egal, wie hoch das Einkommen ist und seien es nur 100 Euro/Jahr.
Die Pauschale fällt dann auch weg und muss die entsprechenden Formulare wie Gewinnermittlung ausfüllen.
Parallel dazu besteht dann die Verpflichtung, ein Gewerbe beim Ordnungsamt anzumelden.
Hat dann den Vorteil, dass man jeden Pups wie Fahrkosten usw. absetzen kann. Aber Vosicht! Macht man über Jahre Miese, macht das FA hier schnell ein Hobby draus und kann u.U. innerhalb der Verjährungsfristen erstattete Beträge zurück zahlen müssen, also immer im kleinen + Bereich bleiben.
Hobby hat den Nachteil, dass die Einnahmen weiterhin versteuert werden müssen, aber man keine Möglichkeit mehr hat, seine Verluste anzusetzen.

Wie gesagt, die Höhe der Einnahmen ist hier völlig nebensächlich und FA und Ordnungsamt sind völlig unterschiedliche paar Schuhe.

Angabe ohne Gewähr der Richtigkeit, ich empfehle mal einen Besuch beim FA, auch Beamte sind Menschen die sogar hilfsbereit sind, vor allem kostet das nichts.
Ebenso mal eine Nachfrage bei der IHK, oder welche Kammer immer zuständig ist, auch die beraten gerne...
8 years ago
DIGI|mik bringt es auf den Punkt. Darauf wollte ich hinaus, habe mich aber wohl zu kurz gehalten oder etwas missverständlich ausgedrückt.
8 years ago
Du wirst nicht an der schlichten Tatsache vorbeikommen, daß Modeln für Geld in Deutschland eine selbständige gewerbliche Tätigkeit ist, also eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Eine Minijob ist ein Angestelltenverhältnis - niemand wird einen Arbeitsvertrag mit Dir als Model abschließen. Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz - wer sollte sich das antun, um für ein paar Stunden ein Model anzuheuern?

Was die Möglichkeiten und Probleme bei der "kurzfristigen Beschäftigung" betrifft, solltest Du in Ruhe mal diese beiden Texte lesen, das könnte Dir weiterhelfen:
https://www.instaff.jobs/arbeitsrecht/kurzfristige-beschaeftigung-lohnsteuer
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/kurzfristige-beschaeftigung-arbeitsrecht_idesk_PI10413_HI727083.html

Topic has been closed