CC-Lizenzen in Deutschland - aus Netzpolitik 12

9 years ago
Hallo,

vielleicht für den einen oder anderen interessant (es geht um den Bestand von CC-Lizenzen vor deutschen Gerichten. Natürlich nur ein Einzelfall, aber immerhin eine obergerichtliche Entscheidung):

Artikel in Netzpolitik.org
 
9 years ago
und wieder hat die Rechtsunsicherheit zugenommen. Zumindest was die Auslegung zir kommerziellen Nutzung anbelangt. Da wurde auch schon komplett anders entschieden. 

Die Ausführungen zu Bearbeitung und Urheberrechtsvermerk finde ich ebenfalls nicht wirklich klärend, da sich das Gericht zwar mit dem Thema beschäftigt hat, die Argumentation jedoch zumindest sehr fraglich ist...

Für mich bestätigt es nur auf ein neues, dass die deutschen Gerichte sich mit den gesetzlichen Regelungen zu digitalen Themen schwer tun und die Entscheidungen Erstinstanzlich meist völlig das Thema verfehlen. Wobei die nachfolgenden Instanzen auch nicht gerade mit Kompetenz und Analysefähigkeit glänzen...

Gruß Ralf
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Wobei die nachfolgenden Instanzen auch nicht gerade mit Kompetenz und Analysefähigkeit glänzen...

Neue Medien und deren Gesetze fordern meiner Meinung nach auch spezialisierte Richter. Grade an OLG sollten solche Richter zur Verfügung stehen. Wer als 30 Jahre auf dem Buckel hat, ist evtl. auch nicht mehr so ganz daran interessiert, sich in diese Materie einzuarbeiten. So manche Urteile lassen das jedenfalls vermuten.
Genau so ist es.......
9 years ago
Das Problem sind weder die Richter noch die deutschen Gesetze, sondern der unsinnige Versuch, auf der Grundlage amerikanischen Rechts in Deutschland rechtssichere Verträge abschließen zu wollen.

Das geht dann genauso in die Hose als wollte man in den USA Verträge auf Grundlage des deutschen Urheberrechts formulieren. Der Streit ist dann vorprogrammiert, zumindest sobald der Vertragstext zu allgemein gehalten ist...
??

Ich verstehe die Debatte über die verlinkten Texte und Urteile überhaupt nicht. So wie ich das sehe, haben sich sowohl das Oberlandesgericht als auch die Vorinstanz relativ ausführlich mit der CC beschäftigt - zumindest mit den für diesen Fall relevanten Teilen. Die sind zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen, welche Folgen die CC im konkreten Fall hat, aber genau darum gibt es ja den Instanzenweg (andernfalls könnte man sich den Aufwand ja auch sparen).
Zweifel an der Gültigkeit der CC - obgleich sie aus dem angelsächsichen Raum kommt - hatten sie nicht.
Insofern sind die Urteile in meinen Augen ein wichtiger Schritt zur Klärung der Frage, inwieweit die CC in Deutschland anwendbar ist und welche Folgen sich aus ihr ergeben.

Es gab in den letzten Jahren haufenweise absurde Urteile, die vor Unkenntnis nur so strotzten und in der Tat eher für rechtliche Verwirrung gesorgt haben. Aber diese Urteile gehören meiner Meinung nach nicht dazu.
Darum verstehe ich das Gejammer über die Urteile nicht im geringsten und sehe auch nicht, weshalb hier Rechtsunsicherheit erzeugt worden sein soll. Das Gegenteil ist doch eher der Fall.
Es sind Einzelentscheidungen, die für die allgemeine Anwendbarkeit des CC-Modells noch nicht allzuviel sagen. Aber sie sind ein Schritt in die richtige Richtung. Solche Urteile würde ich mir auch für andere Lizenzmodelle wünschen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Das Problem sind weder die Richter noch die deutschen Gesetze, sondern der unsinnige Versuch, auf der Grundlage amerikanischen Rechts in Deutschland rechtssichere Verträge abschließen zu wollen.

Sehe ich nur begrenzt so. Eher sieht man an CC die Bemühung, eine international gültige Lizenzform zu finden, die es privaten und auch kommerziellen Nutzern ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen Bilder kostenlos zu erhalten. Wird diese Lizenzform zuerst in den USA formuliert, trägt sie natürlich in erster Linie den Stempel des amerikanischen Rechts.

Heutzutage agieren Firmen und Konzerne länderübergreifend....multinational. Die Gesetzte der einzelnen Länder sind aber (mit Ausnahme des Menschenrechts) noch nicht dahingehend formuliert - hinken sozusagen hinterher. Die Europäische Gemeinschaft hat mit dem Europäischen Gerichtshof einen ersten Schritt dazu getan, Gesetzte - zumindest für die Mitgliedsstaaten - zu "internationalisieren". Am Urheberrecht erkennen wir Fotografen besonders, dass dasselbe für den gesamten Globus - oder zumindest für Europa, USA und Asien dringend notwendig wäre.
9 years ago
Das Urheberrecht ist in allen Staaten der WIPO-Abkommen im wesentlichen identisch. Unterschiede gibt es in Details, und genau diese Details können für einzelne Nutzungen relevant sein. Das ist nicht anders mit dem Arbeitsrecht - auch da gibt es Unterschiede, die sich nicht einfach "plattbügeln" lassen, man muß sich schon mit der einzelstaatlichen Rechtsgrundlage beschäftigen, bevor man pauschalisierte Vertragstexte für einen Arbeitsvertrag nutzt - anderenfalls fällt man u.U. auf die Nase.

Ein Weg, diese Probleme zu lösen, sind übrigens die Freihandelsabkommen mit ihrer Schiedsgerichtsbarkeit... ;-)
9 years ago
Am Rande angemerkt: es ist ein Illusion zu glauben, es gäbe in den USA keine Rechtsstreitigkeit um die Auslegung von CC-Lizenzen etc. Die US-Rechtssprechung allein nur zur Definition von "commercial use" bräuchte Dutzende von 40'-Containern, wollte man sie mal auf Papier nach Europa verschiffen.

Weil Freitag ist: wer die deutsche Justiz und deutsche Gerichtsverfahren für "gelegentlich überspannt" hält, der sollte sich einmal diesen wunderschönen Filmclip anschauen: Was ist ein Fotokopierer?

Eine gerichtliche Anhörung im US-Bundesstaat Ohio hatte sich mit dieser nur im ersten Moment profan erscheinenden Frage zu befassen. Die New York Times ließ das wortgetreue Gerichtsprotokoll von Schauspielern nachspielen. Ob die Gesichtsausdrücke der Beteiligten in der Realität tatsächlich so gewesen sind ist nicht überliefert, ich halte es aber nicht für unmöglich...
Ein Weg, diese Probleme zu lösen, sind übrigens die Freihandelsabkommen mit ihrer Schiedsgerichtsbarkeit... ;-)

war ja klar. schnell die gelegenheit für ein bisschen propaganda genutzt, vielleicht fällt es ja nicht auf.

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die debatte dreht sich im übrigen immer noch nicht um die tatsächlichen urteile. schade eigentlich.
9 years ago

Ein Weg, diese Probleme zu lösen, sind übrigens die Freihandelsabkommen mit ihrer Schiedsgerichtsbarkeit... ;-)

war ja klar. schnell die gelegenheit für ein bisschen propaganda genutzt, vielleicht fällt es ja nicht auf.

Ist aber so... Die Schiedsgerichte sollen genau solche Konflikte entschärfen, die durch die unterschiedlichen Rechtssysteme entstehen (können).

Europaweit betreffen die meisten solcher Verfahren übrigens die spanische Ökostrom-Produzenten, die auf Vertrauensschutz gegen die Kürzung der Ökostrom-Förderung durch den spanischen Staat drängen... Auf der Grundlage von Investitionsschutz-Abkommen, die von deutschen Grünen ja so gern als "Teufelszeug" verteufelt werden.

(Wann kriegt die MK bloß endlich wieder eine funktionierende Zitat-Funktion... Leute, das kann doch nicht so schwierig sein... Jedes Popel-Standard-Forum kann das.)
Unfug. Die Schiedsgerichte haben die Aufgabe, rechtliche Probleme mit Staaten, die nicht über wirklich funktionierende Rechtssysteme verfügen, praktikabel lösen zu können. In Staaten mit funktionierenden Rechtssystemen kann man solche Probleme getrost den normalen Gerichten überlassen - genau die sind nämlich dafür da.

Aber das hat alles weiterhin nichts mit den verlinkten Urteilen zu tun.

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