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ISORausch |
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| Geschrieben am 22.02.2012 um 12:22 Uhr |  |
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...das Beispiel mit dem Verein hat für mein Laienverständnis einen Haken: Als eingetragener Verein musst du nachweisen, dass du eine gemeinnützige Aufgabe und eben keine gewinnabsicht verfolgst. Ist die MK ein eingetragener Verein?
Wenn ein Fotograf ein Foto anfertigt und einem Kaufhaus kostenfrei zur Verfügung stellt, dieser damit eine Werbefläche ausschmückt, dann ist das eindeutig mit Gewinnabsicht.
Ich denke uns ist klar, dass es sich hier um eine Grauzone handelt. Ich denke,bei einem TfP-Shooting müsste man, wenn man steuerrechtlich sauber sein will, den Straßenpreis ("Taxe") für beide Parteien ermitteln (der bei tfp dann für beide glech sein müsste) und dann versteuern. Fotograf und Model bieten beide eine geldwerte Dienstleistung an, die jeweils durch eine zweite Dienstleistung vergütet werden, nur weil kein Geld fließt ist eine Gewinnabsicht nicht gleich ausgeschlossen.
Original von BS
Original von netAction
Original von BS
Du meldest dich in dem Schachclub "Weisse Dame e.V." an.
Dieser Schachclub stellt dir fürs Schach spielen natürlich sein Vereinsheim zur Verfügung.
Du spielst ganz gut Schach und bist ein angenehmer Spielpartner.
Viele wollen mit dir spielen und sie kommen sogar aus anderen Vereinen extra wegen dir angereist.
Nun....
Spielst du nun "automatisch" gewerblich oder kommerziell ?
Der Verein finanziert sich durch Werbebanner, die er nur meinetwegen aufhängen kann. Diese Deckung der Selbstkosten ist vielleicht kommerziell.
(...)
Frage nicht verstanden ?
Laß mal den Verein ganz aussen vor.
Also ob der Vereinr ein Werbebanner aufhängt oder seinen Gästen Kaffee und Kuchen zum Schach spielen verkauft war nicht meine Frage. ^^
Spielst du nun "automatisch" gewerblich oder kommerziell ?
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 | "Und so setzt gute Kunst sich durch, weil man gut nennt, was sich durchsetzt." [Thomas Kapielski] |
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_buddi_ |
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| Geschrieben am 22.02.2012 um 13:25 Uhr |  |
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weia.... selbst wenn da gelegentlich mal Geld fliesst kann man automatisch immer noch keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen - da kümmt noch der tolle Begriff Nachhaltigkeit.
Will heissen, der Hobbyfotograf der auch mal Geld nimmt kann dies durchaus tun um seine Aufwände zu kompensieren.
So schwer is doch nicht, wenn der Urheber des Bildmaterials auf lange Sicht mehr für seine Bilder einnehmen will als ihn Fahrten zu und von Locations, das Equipment, die Modelhonorare, Übernachtungskosten, Fachliteratur, Telefon, Computer, Lizenzgebühren für CS5 (der war gut, ich weiss...), Pfefferkuchen zum Aufbau der Laune des TfP-Models etc. kosten - dann kann man von Gewinnerzielungsabsicht sprechen. Wenn das in einem Jahr zufällig passiert ist aber der Fotograf glaubhaft machen kann, nächstes Jahr passiert ihm das nicht nochmal (weil er z.B. von der Kohle ordentlich neu Equipment kaufen wird) hat er immer noch nicht die Absicht... Das sieht sogar das Finanzamt ein.
Umgekehrt, setzt er alles daran seine Brötchen damit zu verdienen so ist die Gewinnerzielungsabsicht gegeben, er darf dann auch Verlust machen (wenn er einen vollen Sparstrumpf hat).
Das Kaufhaus hat Gewinnerzielungsabsicht - ja. Ist aber schnurz. Ob die das Bild für Umme gekriegt haben oder gegen Honorar. |
 | ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden... |
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