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Von Pixelspalter
ForumLaberecke
ThemaFacebook ist erschreckend....
«...67891011121314...»
Nico Reinhard
Geschrieben am 12.02.2010 um 13:39 Uhr
Original von Pixelspalter
Original von Nico Reinhard
Wen verklage ich dann, den AdminC "Die Hamburger Anwältin"?
Was ist wenn .de abgeschaltet wird? Dann steht eine US Adresse drin?


Genau...den Admin-C
Der ist üblicherweise auch der rechtliche Ansprechpartner und dessen Rolle wurde genau aus dem Grund eingeführt damit sich kein unauffindbares ausländisches Unternehmen hinter einer .de Domain verstecken kann
http://de.wikipedia.org/wiki/Admin-C


Wen verklage ich bei einer .com domain wenn der Betreiber keine dt/EU Firma besitzt?
http://www.model-kartei.de/fotoversicherung.html
#91, permalink
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TomRohwer
Geschrieben am 12.02.2010 um 13:49 Uhr
Original von Nico Reinhard
Original von TomRohwer

Aber sicher muß sie das tun. Sie ist ja auch auf deutschem Boden aktiv. Und natürlich kannst Du Facebook in Deutschland verklagen, solange die Facebook-Seite in Deutschland abrufbar ist.


Wen verklage ich dann, den AdminC "Die Hamburger Anwältin"?

Die Facebook Inc., mit Sitz in Palo Alto, California, USA.
Was ist wenn .de abgeschaltet wird? Dann steht eine US Adresse drin?

Wieso wollt Ihr immer die .de-Domain abschalten. Die .de-Domain gehört schon rein markenrechtlich Facebook. Die Domain hat rechtlich nichts mit Verantwortlichkeit eines Seitenbetreibers für die Inhalte auf seiner Seite zu tun.
Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel]
#92, permalink
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TomRohwer
Geschrieben am 12.02.2010 um 13:50 Uhr
Original von Nico Reinhard
Wen verklage ich bei einer .com domain wenn der Betreiber keine dt/EU Firma besitzt?

Den Betreiber der Website. Ein Beklagter muß keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, um in Deutschland verklagt werden zu können.
Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel]
#93, permalink
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Nico Reinhard
Geschrieben am 12.02.2010 um 13:51 Uhr
@tom
also nicht den AdminC, sondern Facebook in den USA.
http://www.model-kartei.de/fotoversicherung.html
#94, permalink
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TomRohwer
Geschrieben am 12.02.2010 um 13:51 Uhr
Original von Norbert
Die rechtliche Seite ist ja das eine. Aber es bleibt der Fakt, dass persönliche Daten im Web nicht sicher sind. Wenn es sogar gelingt, Kundendaten von doch verhältnismäßig sicheren Unternehmen wie z.B. Banken zu stehlen, dann sollte doch niemand glauben, dass seine Daten in Communities wie Facebook etc. auch nur halbwegs sicher sind.

Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.

Es ist eine Sache, daß Daten rechtswidrig mißbraucht werden. Es ist eine völlig andere Sache, wenn Anbieter sich nicht an die Gesetze halten.
Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel]
#95, permalink
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Nico Reinhard
Geschrieben am 12.02.2010 um 14:01 Uhr
Original von TomRohwer
Original von Nico Reinhard
Wen verklage ich bei einer .com domain wenn der Betreiber keine dt/EU Firma besitzt?

Den Betreiber der Website. Ein Beklagter muß keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, um in Deutschland verklagt werden zu können.


Interessant, wie will ein deutsches Gericht deutsches recht dursetzen wenn keiner reagiert/erscheint?

Für mich ist das alles recht theoretisch! Hilf mir bitte!

1 Mal geändert, zuletzt von Nico Reinhard am 12.02.2010 um 14:02 Uhr.
http://www.model-kartei.de/fotoversicherung.html
#96, permalink
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Norbert K
Geschrieben am 12.02.2010 um 16:09 Uhr
Ich sag nur: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
#97, permalink
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TomRohwer
Geschrieben am 12.02.2010 um 16:27 Uhr
Original von Nico Reinhard
@tom
also nicht den AdminC, sondern Facebook in den USA.

Logisch. Der Admin-C ist nicht für Inhalte einer Website verantwortlich. Der ist der "administrative Kontakt" für die Domain.
Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel]
#98, permalink
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TomRohwer
Geschrieben am 12.02.2010 um 16:29 Uhr
Original von Nico Reinhard
Original von TomRohwer
Original von Nico Reinhard
Wen verklage ich bei einer .com domain wenn der Betreiber keine dt/EU Firma besitzt?

Den Betreiber der Website. Ein Beklagter muß keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, um in Deutschland verklagt werden zu können.


Interessant, wie will ein deutsches Gericht deutsches recht dursetzen wenn keiner reagiert/erscheint?

So wie ein US-amerikanisches Gericht es macht, wenn die Hinterbliebenen eines österreichischen Seilbahnunglücks die österreichische Betreiberfirma in den USA vor einem amerikanischen Gericht verklagen.

Und wenn der Beklagte nicht erscheint bzw. sich nicht vertreten lässt, dann gibt es eben ggf. ein Versäumnisurteil.

Länderübergreifende Rechtsstreitigkeiten sind ja nun wirklich nichts neues, davon leben Myriaden von Anwälten und anderen Leuten auf dieser Welt.
Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel]
#99, permalink
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Nico Reinhard
Geschrieben am 12.02.2010 um 17:48 Uhr
und im Zweifelsfall das Papier nicht wert auf dem es steht!
Amtshilfe funktioniert auch nicht in jedem Land selbst bei Mord nicht!
http://www.model-kartei.de/fotoversicherung.html
#100, permalink
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