Persönlich gefühlsmäßig finde ich das gut, denn der Kerl gehört meiner Meinung nach schon lange hinter Gitter. Insofern kann ich mir da die berühmt-berüchtigte "klammheimliche Freude" nicht verkneifen.
Grundsätzlich staatsbürgerlich hat auch ein Kim Schmitz bis zur Verurteilung durch ein ordentliches Gericht als unschuldig zu gelten. Daß die Neuseeländer ihn wegen Fluchtgefahr inhaftieren, bis über die Auslieferung entschieden ist, finde ich bei der gegebenen Sachlage völlig nachvollziehbar. Die Anforderungen dafür sind offensichtlich erfüllt, denn sonst hätte das zuständige neuseeländische Gericht den Haftbefehl nicht aufrechterhalten.
Neuseeland ist ein zivilisierter Rechtsstaat, und bislang spricht nichts für einen dräuenden Justizskandal, insofern muß ich mir da keine weiteren Gedanken drum machen.
Strafrechtlich wirft der Fall längerfristig einige skurrile Fragen auf, die noch viele Rechtsseminare in aller Welt beschäftigen werden, vermute ich.
Mal angenommen, Neuseeland liefert Schmitz in die USA aus. Dort wird er wegen bandesmäßiger Urheberrechtsverletzung, Geldwäsche und diverser anderer Delikte vor Gericht gestellt und verurteilt.
Mal weiter angenommen, die US-Justiz belangt "nur" die Verstöße, die US-amerikanische Rechteinhaber geschädigt haben.
Nach 5 Jahren kommt Mr.Dotcom Schmitz aus dem US-Knast und wird am Tag seiner Entlassung in ein Flugzeug gesetzt und nach Deutschland abgeschoben. Am Frankfurter Flughafen wartet die Kripo mit einem Haftbefehl auf ihn, denn die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft belangt ihn wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung gegen deutsche Urheber. Verjährt ist das ganze erst nach 10 Jahren, das heißt er wandert in Deutschland nochmal für maximal 5 Jahre in den Knast.
Sollte es in Frankreich z.B. längere Verjährungsfristen geben, dann stellte sich die Frage, ob er nicht anschließend durch Europäischen Haftbefehl nach Frankreich ausgeliefert wird, und da die Sache von vorne losgeht.
Das wäre ja eine unzulässige "Mehrfachbestrafung", denn es handelt sich ja um völlig unterschiedliche und getrennte Straftaten.
Sollte Schmitz allerdings in den USA die von dortigen Juristen als realistisch angesehenen 20 bis 30 Jahre Knast bekommen, dann stellt sich die Frage nicht mehr. Danach ist wohl alles überall verjährt. Die US-Justiz wirft ihm ja vor:
- Conspiracy to commit racketeering (Verschwörung zur organisierten Kriminalität)
- Conspiracy to commit copyright infringement (Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung)
- Conspiracy to commit money laundering (Verschwörung zur Geldwäsche)
- sowie diverse kleinere Vergehen in Sachen Urheberrechtsverletzung und Computerkriminaliät
Punkt eins hat eine Strafe bis 20 Jahre, Punkt zwei eine bis 10 Jahre, Punkt drei eine bis 20 Jahre. Und in den USA werden Strafen bei mehreren Straftaten anders zusammengefasst als im deutschen Rechtssystem, die können durchaus einfach addiert werden. Dann säße er u.U. de facto lebenslang...