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Qm8Kunst |
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| Geschrieben am 28.08.2008 um 08:19 Uhr |  |
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Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
...hat das nicht irgendwas mit and.tv zu tuen ?!?
Ja Horst, das sind alles Ableger der gleichen Firma, denn irgendwann sind die Agenturnamen nicht mehr brauchbar, dann muß was "Neues" her und die machen das ganz gut, alle paar Wochen ne neue Idee mit neuenm Namen, aber immer die gleiche billige Webseite und immer die gleiche Masche um gutes Geld zu verdienen !
Es ist halt einfach so das mit dem Traum "Model sein" und dem "Abnehmwarn" Millionen verdienen lassen, weil da viele schnell drauf reinfallen und sich von Prunkt und Gerede einfach blenden lassen, aber ich denke das wird immer so sein !
Wie oft wird im Internet und in Zeitungen vor solchen Agenturen gewarnt, aber dennoch finden diese tausende neue Opfer, die alle gewillt sind 300 und mehr Euro für 3 Bildchen zu zahlen und die Aufnahme in eine Kartei die keiner kennt und die oft überhaupt nicht da ist, in der Hoffnung schnell ein paar Tausender zu verdienen... |
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fotoart33 |
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| Geschrieben am 01.11.2011 um 13:33 Uhr |  |
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Hallo,
natürlich - jeder der einen rechtskräftigen, bzw. vorläufig volltreckbaren Titel hat, kann dein Konto pfänden lassen. D.h. alles wird gesperrt, bis du die Forderung bezahlt hast.
Ja, davor gibt es erst den Mahnbescheid.
Ich bin leider auch blind und doof gewesen am Wochenende.... ca. 400,-€ soll ich nun zahlen.
Werde den Vertrag wiederrufen.
Jedoch gibt es lt. Internet einige Urteile, die den Beklagten zur Zahlung verdonnern. Mit der Begründung, man hat ja keinen "Wald-und Wiesenverttrag" unterzeichnet, es gibt eine vertragliche Laufzeit von einem Jahr und so weiter.
Bitte gebt mal bescheid, wie und was sich weiter bei euch ergen hat.
Email: foto-art-xxl@web.de
Danke, Tamara Bieber |
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1 Job von fotoart33 -
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Jan Verentma |
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| Geschrieben am 01.11.2011 um 15:12 Uhr |  |
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Es ist leider so, dass man als mündiger Bürger einen Vertrag geschlossen hat. Und dies zählt für einen Richter, auch wenn die Firma unseriös arbeitet. Die Verträge sind i.d.R. so aufgesetzt, dass keine Gegenleistung für das vereinbarte Honorar versichert wird, sondern nur in Aussicht gestellt wird. Man kann somit keine zugesicherte Leistung einklagen oder sich darauf berufen, dass für das Honorar keine Gegenleistung erbracht wurde.
Für einen Richter ist es weitaus einfacher, ein Urteil zu verfassen, dass auf einem geschlossenen Vertrag beruht, als einen Vertrag als nichtig einzustufen, denn hier müsste er seitenweise begründen, warum der Vertrag nichtig ist. Und da die Forderung mit 400 Eur unter der Berufungsgrenze liegt, ist das Urteil nicht anfechtbar.
Das einzge was hier hilft: So einen Vertrag nicht abzuschließen.
Sei also getrost - selbst wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hättest, die Karten standen nicht gut für Dich. 1 Mal geändert, zuletzt von Jan Verentma am 01.11.2011 um 15:14 Uhr. |
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