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 | Von alexkl |
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TomRohwer |
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| Geschrieben am 10.10.2011 um 13:48 Uhr |  |
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Original von alexkl
Nur eben, daß defekte bzw falsche Ware geliefert wurde und nicht etwas das mir einfach nur nicht gefällt.
und daß Amazon sich hinter Datenschutz versteckt, hallo ich habe einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer - richtig das weiß ich, Amazon ist nur die Plattform - aber damit eben auch für Kommunikation und die Regeln verantwortlich.
Apropos Geiz: Es ging darum dieses Ding zu bekommen, daß es gerade mal bei ebay nciht gab.
Nun reg Dich nicht so auf, sondern setz Dich vernünftig mit Amazon auseinander, selbstverständlich helfen die Dir, wenn Du von einem Teilnehmer am Amazon Marketplace betrogen worden bist. Nur übernehmen sie eben verständlicherweise auch nur die Verantwortung, die sie tatsächlich haben.
Sollte Amazon tatsächlich nicht ausreichend kooperativ sein, hilft Dir jederzeit jeder Anwalt gern weiter.
hatte ein Stativ/Schirmset für Systemblitz gekauft, Blitzschuh fällt einfach auseinander, Blitz kracht runter 50€ Schaden, Verkäufer bietet mit Hinweis auf ProdHG 20 € Kulanz an
Zwei Jahre Händlergewährleistung. Das Produkthaftungsgesetz gilt für Hersteller, der Händler muß erstmal seine Gewährleistungspflicht erfüllen.
(Du schreibst nicht, wie schnell das Teil kaputt war. War es ein Internet-Kauf, wäre in den ersten 14 Tagen auch noch Rücktritt vom Kauf auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes in Frage gekommen.)
Schadensersatz für weitergehende Schäden aufgrund eines Defekts, der unter die Gewährleistungspflicht fällt, ist eine komplexe Sache. Da kann man aus der Ferne nichts sinnvolles zu sagen. |
 | Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel] |
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