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Umfrageergebnis |
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 | Die Vemrittlervergütungsverordnung bestimmt, dass 14%, bei kleineren Vermittlungen bis 18% Provision verlangt werden dürfen, wenn sie anwendbar ist. Wie ist das bei Ihnen? |
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| Ich zahle bis max. 18% Provision |
39,00 % |
11 |
| Ich zahle bis max. 25% Provision |
39,00 % |
11 |
| Ich zahle mehr als 25% Provision |
21,00 % |
6 |
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Daniel Kötz, Fachanwalt |
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| Geschrieben am 15.11.2008 um 15:18 Uhr |  |
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Presseerklärung der Kanzlei Kötz vom 15. November 2008
Eine neue Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2008 (Az. 8 O 126/08) dürfte für Unruhe unter Modelagenturen sorgen. Tausende von Models können sich bemüßigt fühlen, nicht nur die tatsächlich von Kunden gezahlten Honorare zu überprüfen, sondern vor allem die Provisionsvereinbarungen einer Prüfung zu unterziehen und ggf. bei ihrer Agentur geltend zu machen: Vereinbart werden oft 25% oder mehr, erlaubt sind aber nur bis zu max. 18%.
Ein Model aus Düsseldorf hat ihre ehemalige Agentur vor dem Düsseldorfer Landgericht auf Zahlung zu Unrecht einbehaltener Beträge von Höhe von über € 20.000,00 verklagt und den Prozess gewonnen (Urteil vom 30. Oktober 2008, Az. 8 O 126/08, noch nicht rechtskräftig). Vertreter der Klägerin war der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Daniel Kötz , der seit Jahren Fotomodelle berät und vertritt.
Model und Agentur schlossen 2006 einen Vertrag. Danach sollte das Model eine Serviceprovision von 25% des Kundenhonorars und Umsatzsteuer zahlen – für sich genommen nicht unüblich. Aber: Die junge Frau erfuhr Lauf ihrer Tätigkeit zufällig, dass der Kunde ganz erheblich mehr für ihre Tätigkeit an die Agentur überwies, als diese ihr gegenüber behauptet hatte. Man wähnte sich offenbar sicher, denn der Vertrag enthielt die Klausel, dass das Model über finanzielle Dinge gegenüber dem Kunden zu schweigen habe.
Das Model klagte und machte nicht nur geltend, dass die Agentur die einbehaltenen Beträge auszukehren habe, sondern vor allem auch, dass die Vermittlervergütungsverordnung (VVO) anzuwenden sei. Diese – auch in Fachkreisen weitgehend unbekannte – Verordnung bestimmt in § 2, dass eine Agentur lediglich 14%, bei kurzen Vermittlungen 18% Provision inklusive Umsatzsteuer kassieren darf.
Das LG Düsseldorf gab dem Model nun Recht. Die Agentur muss die zuviel einbehaltenen Beträge nachzahlen. Und nicht nur das: Das Gericht erklärte die Vergütungsregelung im Vertrag für unwirksam, weil diese gegen § 2 VVO verstoße. Soweit ersichtlich, hat noch kein einziges Gericht die VVO unmittelbar angewendet. Bahnbrechend dürfte dies vor allem im Hinblick auf die Praxis vieler Modelagenturen sein, weitaus höhere Provisionen zu verlangen.
Das Oberlandesgericht Hamburg dagegen hatte in einer Entscheidung vom 30. Juli 2007 die Sängerin Nena betreffend die VVO ausdrücklich nicht angewandt, weil es sich dort um einen Management-Vertrag gehandelt habe (Az. 5 U 198/06), bei dem die Höhe der Provision frei vereinbar sei. Nena muss erhebliche Beträge an ihre Agentur zahlen.
Dr. Daniel Kötz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz |
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Daniel Kötz, Fachanwalt |
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| Geschrieben am 27.01.2009 um 05:35 Uhr |  |
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Tom,
es kommt aber nicht zu Streit. Die Agentur wirft das Model, das es wagt, sich auch anderweitig vertreten zu lassen, einfach raus. Dagegen ist kaum ein Kraut gewachsen. Und, ist die Agentur schlicht "gut", hat es für das Model auch etwas Gutes, sich von dieser Agentur, und nur dieser, vertreten zu lassen. Das Problem sind die vielen Fälle, in denen Models quasiarbeitslos zu Hause sitzen und meinen, sie seien noch die nächsten drei Jahre an "Exklusivverträge" mit untätigen Agenturen gebunden.
Gruß,
Daniel Kötz
Original von TomRohwer
Original von Dr. Daniel Kötz
Vereinbart werden oft 25% oder mehr, erlaubt sind aber nur bis zu max. 18%. [/b]
Das predige ich seit Jahren landauf, landab quer durch alle einschlägigen Forum.
Es hört ja bloß keiner auf mich.
(Ebenso die ganzen Modelagentur-AGB mit ihren Exklusivvertretungsklauseln, die sich an §297 SGB III die Birne einrennen werden, wenn es mal zum Streit kommt.) |
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