Startseite
Forum
Neue Themen
Neue Beiträge
Umfragen
Sitemap
Suchen
Shootingsuche
Moderatoren
Mentoren
Suchen
Jobs
Events
Sedcard
Bilder
Video
Galerien
Gruppen
Hilfe
Gerade online (1688)
» ModelFAQ.de
» Model Kartei Studio
» Model Kartei mobil
» Model Kartei Ticker
» Model Kartei Suche
» Hensel Studiotechnik
Forum Übersicht
Thema
Antworten Suchen

Informationen
Optionen
Beiträge40
Klicks1.426
Von Susanne Güttler
ForumService: Recht
ThemaGesetzgebung schreibt vor, wie lange Bilder/Dateien aufbewahrt werden müssen?
1234
Olivia W.
Geschrieben am 09.02.2012 um 11:18 Uhr
Original von phototraum | Studio gut geheizt ;-)
boah - die deutschen und ihr hang zum "alles rein in die verträge"

wenn ich alle hier im forum gemachten vorschläge der letzten jahre, wovon einige sicher sinnvoll waren, in (m)einen vertrag aufgenommen hätte, dann wäre der heute sicher so umfangreich wie der vertrag eines assekuranzunternehmens für eine kombinierte lebens-, unfallinavaliditäts- und berufsunfähigkeitsversicherung.


Nu ja, mein Vertrag is 1,5 Seiten lang, das find ich nicht so wüst. Die Passage kam hinzu nachdem ein befreundeter Fotograf Probleme mit Kunden hatte. Ich bewahre meine Negative und Daten übrigens auch alle fein säuberlich auf, bin aber froh zu wissen, dass ich nicht in Teufels Küche kommen kann, falls es doch mal einen Systemtotalausfall, Brand... was auch immer gibt.
#11, permalink
Zitieren - PN senden
bernd-freundorfer.co m
Geschrieben am 09.02.2012 um 11:25 Uhr
Meine Bilder!

Wenn der Kunde etwas anderes will, dann soll er es sagen...
ich archiviere nur, was ich wieder sehen will...
oder...

ich behalte mir vor auch ab und an "im Wahn" Negative zu zerschneiden.
Nichts Befreienderes, als alten Dreck zu löschen, egal ob er mir oder anderen gefällt.
Schöntrinken führt zu Alkoholismus...
#12, permalink
Zitieren - PN senden
JayBee (Hobbyknipser)
Geschrieben am 09.02.2012 um 11:36 Uhr
Kann man die Links auch klickbar machen, damit sie auf mobilen Geräten geöffnet werden können?

Wäre doch 'mal echt freundlich...
"Klar war die Ausrüstung teuer und ich mache keine besseren Bilder dadurch. Aber ich habe jetzt mehr Spaß an meinen schlechten Bildern."
#13, permalink
Zitieren - PN senden
Olivia W.
Geschrieben am 09.02.2012 um 11:37 Uhr
#14, permalink
Zitieren - PN senden
JayBee (Hobbyknipser)
Geschrieben am 09.02.2012 um 11:41 Uhr
Dankeschön... Nachdem jemand im Übereifer meinen Beitrag gelöscht hat (ich habe schon eine Vermutung, wer)...
"Klar war die Ausrüstung teuer und ich mache keine besseren Bilder dadurch. Aber ich habe jetzt mehr Spaß an meinen schlechten Bildern."
#15, permalink
Zitieren - PN senden
TomRohwer
Geschrieben am 09.02.2012 um 12:49 Uhr
Original von Susanne Güttler
Moin Gemeinde!

Ein befreundeter Fotograf erzählte mir vor ein paar Tagen ein Kunde habe nachgefragt, ob er seine Bilddateien noch habe. Das Shooting war 2 Jahre vorher. Der Kunde behauptete, es sei gesetzlich festgeschrieben, daß die Bilddateien 6 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Herrlicher Unfug. Auf sowas muß man erstmal kommen...!! ;-)))))))))))))))))))))))

HIER KLICK steht zwar was von 6 Jahren, aber das bezieht sich ja auf Handels-und Geschäftsbriefe.

Eben. Und Fotos sind keine "Handels- und Geschäftsbriefe". Und auch keine "Buchführungsunterlagen", die man sogar 10 Jahre aufbewahren muß.

Grundsätzlich kann der Fotograf die Fotos sogar vernichten, bevor sie der Kunde überhaupt gesehen hat.

Wenn der Fotograf im Auftrag des Kunden Fotos gemacht hat (Werkvertrag), dann würde sich daraus zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch ergeben können. Wenn nämlich z.B. der Kunde sagt: "Ich habe die Fotos in Auftrag gegeben, weil ich am X.X. das Foto sowieso benötigte, der Fotograf hat den Vertrag nicht erfüllt, daraus ist mir ein Schaden entstanden..."

Wenn sich der Fotograf vertraglich verpflichtet, die Fotos, die er für den Kunden gemacht hat, 6 Jahre aufzubewahren - klar, dann muß er. Sonst macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig. Aber wer macht das schon?
Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel]
#16, permalink
Zitieren - PN senden
cash - just ask for...
Geschrieben am 09.02.2012 um 13:06 Uhr
Interessantes Thema. Geschäftsunterlagen wie Briefe, Rechnungen usw. haben ja bestimmte Aufbewahrungsfristen. Aus steuerlicher Sicht sicher einiges sogar 10 Jahre. Nur dürfte es dem Finanzamt ziemlich egal sein, was Du für Bilder gemacht hast, sondern lediglich wer der Auftaggeber war und wieviel dafür bezahlt wurde.

Ohne es zu wissen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich verpflichtet bin die Originale bzw. Rohdaten aufzuheben, wenn der Auftraggeber die Archivierung nicht ausdrücklich beauftragt. Ich glaube, da bist Du auch ohne Zusatz im Vertrag aus dem Schneider.
Wer grundsätzlich für alles offen ist, ist wahrscheinlich nicht ganz dicht! ;-)
#17, permalink
Zitieren - 2 Jobs von cash - just ask for... - PN senden
SWDigitales - Close up Modelle gesucht
Geschrieben am 09.02.2012 um 19:33 Uhr
Keine Frist, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
DAS BÖSE HAT NUR DORT EIN CHANCE, WO ES MIT WOHLWOLLENDER IGNORANZ RECHNEN KANN.
#18, permalink
Zitieren - 5 Jobs von SWDigitales - Close up Modelle gesucht - PN senden
Ralf_Scholze
Geschrieben am 09.02.2012 um 22:31 Uhr
Original von Susanne Güttler
Moin Gemeinde!

Ein befreundeter Fotograf erzählte mir vor ein paar Tagen ein Kunde habe nachgefragt, ob er seine Bilddateien noch habe. Das Shooting war 2 Jahre vorher. Der Kunde behauptete, es sei gesetzlich festgeschrieben, daß die Bilddateien 6 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

HIER KLICK steht zwar was von 6 Jahren, aber das bezieht sich ja auf Handels-und Geschäftsbriefe.

Kennt jemand einen Link, wo es noch genauer steht?
Oder die gesetzliche Formulierung...oder so??

Ich hab ehrlich gesagt keine Lust alle Bilder von Kundenshootings 6 Jahre lang zu archivieren.....wenn ich aber muss..... ????

Grüße vom Meer, Susanne.


wenn Du musst .... gehst Du aus Klo
#19, permalink
Zitieren - PN senden
Andreas Grav - PixelWERK ™
Geschrieben am 10.02.2012 um 01:05 Uhr
Ich bewahre alles auf. Muß man nicht, aber kann man. Kommt immer drauf an für wen das ist. Werbebilder sind meist in ein paar Monaten Schnee von gestern, die will nach einem Jahr oder später unter Garanite niemand mehr haben. Bei Werbekunden steht es auch im Vertrag das nach ordnungsgemäßer Übergabe der Daten die weitere Datensicherung dem Kunden obliegt. Aber bei Familienfotos, Hochzeiten etc. kommt es öfter vor das da welche nach ein paar Jahren ankommen weil die CD weg oder kaputt ist oder was auch immer so passieren kann. Die freuen sich dann meist wie Bolle über diese freiwillige Dienstleistung das ihre Bilder doch nicht verloren sind. Und der Fotograf auch... ;-)
www.andreasgrav.com
#20, permalink
Zitieren - PN senden
1234

Model Kartei | Impressum | Presseinformationen | Datenschutz
Das Urheberrecht aller Grafiken, Bilder, Texte und Scripte liegt bei model-kartei.de oder den jeweiligen Sedcarderstellern. Die weitere Verwendung oder Verbreitung ist untersagt.