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Olivia W. |
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| Geschrieben am 09.02.2012 um 11:18 Uhr |  |
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Original von phototraum | Studio gut geheizt ;-)
boah - die deutschen und ihr hang zum "alles rein in die verträge"
wenn ich alle hier im forum gemachten vorschläge der letzten jahre, wovon einige sicher sinnvoll waren, in (m)einen vertrag aufgenommen hätte, dann wäre der heute sicher so umfangreich wie der vertrag eines assekuranzunternehmens für eine kombinierte lebens-, unfallinavaliditäts- und berufsunfähigkeitsversicherung.
Nu ja, mein Vertrag is 1,5 Seiten lang, das find ich nicht so wüst. Die Passage kam hinzu nachdem ein befreundeter Fotograf Probleme mit Kunden hatte. Ich bewahre meine Negative und Daten übrigens auch alle fein säuberlich auf, bin aber froh zu wissen, dass ich nicht in Teufels Küche kommen kann, falls es doch mal einen Systemtotalausfall, Brand... was auch immer gibt. |
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TomRohwer |
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| Geschrieben am 09.02.2012 um 12:49 Uhr |  |
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Original von Susanne Güttler
Moin Gemeinde!
Ein befreundeter Fotograf erzählte mir vor ein paar Tagen ein Kunde habe nachgefragt, ob er seine Bilddateien noch habe. Das Shooting war 2 Jahre vorher. Der Kunde behauptete, es sei gesetzlich festgeschrieben, daß die Bilddateien 6 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Herrlicher Unfug. Auf sowas muß man erstmal kommen...!! ;-)))))))))))))))))))))))
HIER KLICK steht zwar was von 6 Jahren, aber das bezieht sich ja auf Handels-und Geschäftsbriefe.
Eben. Und Fotos sind keine "Handels- und Geschäftsbriefe". Und auch keine "Buchführungsunterlagen", die man sogar 10 Jahre aufbewahren muß.
Grundsätzlich kann der Fotograf die Fotos sogar vernichten, bevor sie der Kunde überhaupt gesehen hat.
Wenn der Fotograf im Auftrag des Kunden Fotos gemacht hat (Werkvertrag), dann würde sich daraus zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch ergeben können. Wenn nämlich z.B. der Kunde sagt: "Ich habe die Fotos in Auftrag gegeben, weil ich am X.X. das Foto sowieso benötigte, der Fotograf hat den Vertrag nicht erfüllt, daraus ist mir ein Schaden entstanden..."
Wenn sich der Fotograf vertraglich verpflichtet, die Fotos, die er für den Kunden gemacht hat, 6 Jahre aufzubewahren - klar, dann muß er. Sonst macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig. Aber wer macht das schon? |
 | Q: So size matters? A: the pacific is warmer [Nettie R. Harris, US-amerikanisches Fetischmodel] |
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