Muss ich meinem Chef sagen das ich model? 29

[gone] MeikeB
8 years ago
Hallo !
Ich bin gerade Monate in meinem neuen Betrieb und wollte wissen ob ich meinen Chef darüber informieren muss, dass ich model. Also bzw. einmal die Frage ob ich dazu verpflichtet bin und die andere Frage ob ihr es machen würdet. Ich verdiene ab und an auch Geld damit aber das ist nicht erwähnenswert viel dass es als Nebenjob gilt denke ich. Wir haben halt in meinem Beruf Menschenkontakt und ich will vermeiden dass es tatsächlich durch dumme Zufälle dazu kommt dass es heißt "ach bist du nicht die.. ". Wobei die Wahrscheinlichkeit ja recht gering ist dass so etwas passiert weil so viele Leute sehe ich während der Arbeit auch nicht. Was sagt ihr dazu ? Oh und falls es hierüber schon einen Thread gibt Entschuldigung, den hab ich dann nicht gefunden.
Vielen Dank schonmal
Meike :)
8 years ago
Wer neben seinem Job Geld verdient, sollte das immer mit dem Arbeitgeber abklären.
[gone] Privatier
8 years ago
Grundsätzlich: Ja und dem zuständigen Finanzamt
8 years ago
Wenn's ein Hobby ist, musst Du es genau so 'melden' wie Tennis spielen oder Discobesuche. Ist Deine Freizeit.
Berufliche Konsequenzen durch öffentliche Äußerungen oder Bilder kommen leider trotzdem immer wieder vor.

Falls damit ein Einkommen erzielt wird, ist es steuerrechtlich durchaus von Belang und kann mit etwaigen Dienstverträgen kollidieren.
8 years ago
was das nebeneinkommen betrifft, kann beim finanzamt befreiung von der umsatzsteuerpflicht beantragt werden
ohne diese befreiung ist jeder euro umsatzsteuerpflichtig
einfach mal googlen oder beim finanzamt nachfragen
8 years ago
Schaue in deinen Arbeitsvertrag.
Wenn dort so etwas steht wie in der Art:
""Eine Nebentätigkeit darf während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ausgeübt werden" o.ä. dann musst Du den Arbeitgeber informieren bzw. sogar um Erlaubnis fragen.

Wenn Du Geld damit verdienst, ist es kein Hobby mehr, sondern eine "Nebentätigkeit".

Schöne Grüße, Robert Kneschke
[gone] HvonH Photography
8 years ago
Wenn du nicht gewerbemässig modelst, sprich regelmässig und in grösserem Rahmen Geld damit verdienst, interessiert sich weder das Finanzamt für dich, noch geht es deinen Chef etwas an. Wenn du mal etwas auf ebay oder dem Flohmarkt verkaufst oder deiner alten Nachbarin aus Gefälligkeit die Wohnung aufräumst und sie dir 50 € "Taschengeld" zusteckt, dann reichst du ja nicht auch sofort einen Beleg beim FA ein, um diese "Einnahmen" sofort zu versteuern :D

​Und was du in deiner Freizeit machst, geht deinem Chef überhaupt nichts an. Es sei denn, deine Tätigkeit kollidiert mit ethischen Interessen deines Arbeitgebers und ist explizit im Arbeitsverhältnis festgehalten (z.B. du bist Lehrerin oder Pressesprecherin und machst freizügigen Akt oder Pornos). Ansonsten ist es deine private Sache und das Schlimmste was dir in einem "normalen" Job passieren kann ist, dass deine Kollegen ein paar Modelbilder oder deine Brüste kennen. Aber ob du nackt am Strand liegst (und Kollegen sehen dich zufällig) oder ob du auf Swingerparties gehst oder auf anal stehst oder in deiner Freizeit Gartenzwerge sammelst, geht niemanden etwas an und hat bei beruflichen Konsequenzen seitens des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht keine Chance.
8 years ago
Hallo Meike,

du hast, wenn ich das richtig verstanden haben, erst kürzlich in einen neuen Job angefangen. Hast du vorher schon gemodelt? Wenn ja, hat dich dein neuer Arbeitgeber nach etwaigen Nebentätigkeiten gefragt? Wenn nicht, brauchst du es ihm auch nachher nicht sagen. Wenn doch und du hast nichts gesagt, würde ich es ihm sagen :)

Sollte es zu einer Wettbewerbssituation (Interessenskonflikt) zwischen deinem Hauptjob und deinem Modeln kommt, muss du es dem Arbeitgeber sagen.
Mein Tagesgeschäft :-)

Zunächst einmal darfst Du in Deiner Freizeit tun und lasssen was Du willst. Du könntest sogar Pornos drehen ohne das dein AG etwas tun kann (es sei denn Du arbeitest in einem Tendenzbetrieb (zB Kirche), oder der Arbeitgeber kann glaubhaft machen dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht dass ihm in seiner Kundschaft ein Nachteil entsteht, was relativ schwer möglich ist) Allerdings gibt es neben der gesetzlichen Seite noch immer die Eigendynamik in einem Betrieb (Tratsch, Druck etc) wenn Du zB Akt Bilder machen würdest. Das muss man sich halt bewußt sein das du rechtlich sauber da stehst, aber es dennoch kein gutes Gefühl ist wenn Deine Bilder "rumgereicht" werden. Das muss dan jeder mit sich selber ausmachen wie er damit umgeht. Da Du kein Akt etc machst musst Du Dir aber bestimmt keinen Kopf machen.

Nebentätigkeit (Die Info ist berufsbezogen, nicht steuerlich)
regelmässige (was auch "alle paar Monate" sein kann ) Nebentätigkeiten sollte man beim AG anmelden. ABER (und das wissen die wenigsten) er darf sie nur dann ablehnen wenn er glaubhaft darlegen kann dass die Nebentätigkeit Deine Arbeit beeinflusst (zB Disko-Türsteher muss am nächsten Morgen arbeiten oder Wettbewerbssituation da die Tätigkeit bei der Konkurrenz ist). Ein Satz im Arbeitsvertrag wie etwas "Nebentätigkeiten sind generell nicht erlaubt" ist in den allermeisten Fällen nichtig. Also eine Meldung macht dich 100% Save, meiner persönliche Meinung nach, so wie es klingt, würde ICH an deiner Stelle hier nichts sagen. Da es wirklich alles 0815 Standard Hobby ist.

Fazit: Da Deine Bereiche keinen AKt beinhalten solltest Du dir keinen Kopf drum machen. Alles gut. (es gibt Hobbys die regen die AG mehr auf *gg) ...Das es mal die ein oder andere neidisch Kollegin gibt die dann einen Spruch raushaut kannst Du eh nicht verhindern und solltest damit lebben können.
8 years ago
@Robert: Ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten ist nicht zulässig.

@HvH: Wer bei einer Model-Agentur eingetragen ist, handelt in meinen Augen schon gewerbsmäßig, egal, wieviel Geld fließt. Das fällt dann nicht mehr unter Gefälligkeit.
#11
[gone] HvonH Photography
8 years ago
@Andreas Rithe
​Hier auf MK ist jede Zweite in einer Modelagentur gelistet...in 95% der Fälle als Karteileiche ohne jegliche Jobs bzw. Einnahmen. Das ist also ersteinmal kein hinreichender Grund für eine gewerbliche Nebentätigkeit. Ich wollte damit nur sagen: "verdient" sie alle 2-3 Monate mal 50-100 € bei einem Shooting mit einem Hobbyfotografen, dann interessiert sich kein FA und auch kein AG dafür...modelt sie alle 2-3 Monate für eine Agentur bzw. professionel für 400-1000 €, dann sind das gewerbliche Umsätze welche dem FA zu melden sind.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
was das nebeneinkommen betrifft, kann beim finanzamt befreiung von der umsatzsteuerpflicht beantragt werden
ohne diese befreiung ist jeder euro umsatzsteuerpflichtig
einfach mal googlen oder beim finanzamt nachfragen

1. Totaler Blödsinn
2. Was hat das mit ihrem Chef zu tun?
[gone] MeikeB
8 years ago
Also vielen Dank für die vielen Antworten schon mal.
Wie gesagt, es sind kaum erwähnenswerte Beträge und Häufigkeiten bei denen ich etwas verdiene. Da trifft es HvonH mit seinem Vergleich ganz gut. Zudem ich das mit Gewerbe und FA usw. alles geklärt habe, was ja aber auch nicht die Frage war.
Mein Arbeitgeber hatte mich damals nicht gefragt und meines Wissens (100% will ich jetzt nichts sagen, das weiß ich grade nicht) steht auch nichts der gleichen in meinem Vertrag.
Ich denke auch dass es keinen interessenkonflikt gibt in soweit, dass ich ja kein Akt etc. mache.
Danke Ingo, das hiflt mir wirklich sehr weiter, so war nämlich auch meine Erinnerung dass es sich so nicht beeinflussen darf weil ich dann z.B. müde bin oder so (und meine Kolleginnen, über die mache ich mir auch keine Sorgen :-P)
Und ich sags noch einmal, das mit dem FA usw. ist alles geklärt.
Ich dachte wenn es sich mal ergibt kann ich es ihm ja erzählen (wir sind ein kleiner Betrieb und er ist noch recht jung und "lässig"), aber jetzt extra zu ihm gehen und das eröffnen muss ich vor erst nicht. Ich denke spätestens wenn ich deswegen mal Urlaub beantrage und ihn dann frage kommt es vielleicht zur Sprache...
Danke:) LG!
[gone] MauRocShi
8 years ago
Ich habe die Erfahrung gemacht dass das recht lässig aufgenommen wird. Seit ich angefangen habe, hat sich noch keiner daran gestört bis auf einen Job den ich deswegen nicht bekommen habe, aber das war auch einer als Belegungsmanagerin für ein Altenheim.

Dem jetzigen Chef habe ich im Vorstellungsgespräch auf die Frage warum ich schon länger suche erklärt dass ich recht viele Shootings machen musste um über die Runden zu kommen und mich deshalb nicht so intensiv bewerben konnte. Die einzige Reaktion war dass das nachvollziehbar ist. Ich habe aber null direkten Kontakt mit den Kunden.

Man sieht auch auf den Fotos ganz anders aus als in echt. Mich haben schon Fotografen teilweise nicht erkannt ;-). Bei deinen Aufnahmebereichen sehe ich da kein Problem.
8 years ago
diskutiert nicht weiter über das Thema rum, sondert wartet auf unseren "Alleswisser" Tom, der schreibt hier dann sicherlich noch ein paar (mindestens 3) Seiten über die juristische, arbeitspolitische und was er noch so rauszieht Seiten über dieses Thema ;))

aber zum Thema: wenn Dein Chef wie Du schreibst lässig und und jung ist, dann erwähne es mal so nebenbei, wenn es sich ergibt (Kaffeeküche, .... ). Dir muss aber danach klar sein, dass er neugierig geworden ist und sicher was sehen möchte ....
Wie heisst es so schön: "man geht nicht zum Fürsten, wenn er nicht ruft". Aber ganz unterschlagen könnte auch zweischneidig sein. Sollte es mal zu einem (Arbeits)Streit kommen, so kann er Dir auch Vorsatz oder Absicht der Informationsunterschlagung vorwerfen, besonders wenn es eine Klausel im Arbeitsvertrag gibt (wie Robert Kneschke schon erwähnte).
Wenn es sich bei Dir nur um Kleinsummen handelt, kommt er damit zwar, z.B. einer Abmahnung, mit genug Boshaftigkeit bei einem Arbeitsgericht nicht durch, aber Ärger und Zeit haste immer, allein wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Aber: wollen wir mal nicht jedem was schlechtes unterstellen und es gibt meist ein sehr gutes Entscheidungsinstrument: Dein Bauchgefühl.

so long Robert
so kann er Dir auch Vorsatz oder Absicht der Informationsunterschlagung vorwerfen,


Dafür muss er aber erstmal nachweisen dass es eine TÄTIGKEIT ist ...und das wird er nicht ohne weiteres können.
Und dafür muss er beweisen das Sie Geld dafür bekommt, wenn Sie nicht gerade die Rechnungen in der Firma rumfliegen lässt hat er ein Problem, denn er selber kann nicht die Vorlage der Belege verlangen :-)
Diese Schiene wird er also nicht gehen, einfacher (und realitischer) ist das sie eine andere Baustelle suchen (Arbeitsleistung etc)
Aber wir wollen jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, das sind alles Ausnahmen, NOCH ist der Problemlose die Regel :-)
 
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
8 years ago
8 years ago
~~Dafür muss er aber erstmal nachweisen dass es eine TÄTIGKEIT ist ...und das wird er nicht ohne weiteres können.

um Ärger zu erzeugen muss er das nicht, ich spreche von einem Fall den ich selbst aus "zweiter Reihe" miterlebt habe.
Aber Dein letzter Satz sagts schon richtig (Dein Wort in Gottes Ohr).
8 years ago
Wenn Du das ohne Einnahmen betreibst, also nur als Hobby und nur auf TFP Basis, würde ich sagen nein und wenn Du Geld damit verdienst ja, denn es wäre als Nebenjob zu bezeichnen, wenn Du regelmässige Einnahmen hast.

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