Menschenwürde und illegale Fotos - neues Gerichtsurteil 13

8 years ago
Da kurz vor Weihnachten dieses Gerichtsurteil erschien (es ging um den Vernichtungsanspruch bzgl. intimer Aufnahmen der ex-Partnerin)

https://www.tagesschau.de/inland/nacktbilder-bgh-101.html

http://www.iww.de/quellenmaterial/id/106202

hier ein neues Gerichtsurteil zum Thema unerlaubtes Fotografieren mit Bezug zum Persönlichkeitsrecht bzw. § 201a StGB - nun betreffs illegaler, entwürdigender Aufnahmen von Unfallopfern, demenzkranken Patienten oder sonstwie schutzbedürftiger, wehr- und willenloser Personen : 

http://www.nwzonline.de/panorama/hilflose-patienten-entwuerdigend-fotografiert_a_6,0,3271906655.html

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/selfie-skandal-am-klinikum-tabubrueche-in-der-notaufnahme-1.1266239

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.in-aachener-klinik-schamlose-pfleger-fotos-von-hilflosen-patienten.23e8cb08-4b56-4027-b16b-c3e28d1d7d38.html

Falls das Thema in dieser Rubrik falsch ist, bitte verschieben ...
8 years ago
Um gegen die Fotos, die der Pfleger von und mit seinen Patienten machte, vorzugehen hätte es den neuen §201a StGB noch nicht mal gebraucht. Das wäre auch auf Grundlage der bisherigen Vorschriften aus dem KunstUrhG möglich gewesen.

Es berührt m.E. darüber hinaus sogar noch die berufliche Schweigepflicht (§203 StGB), die für Pflegekräfte, Rettungsassistenten usw. genauso gilt wie für Ärzte, denn bereits der Umstand, daß eine Person Patient ist, unterliegt der Schweigepflicht, und sobald solche Fotos irgendjemandem gezeigt werden (das kann auch für Kollegen gelten, denn auch zwischen Ärzten und anderem Personal untereinander gilt die Schweigepflicht!), ist das eine Schweigepflichtsverletzung.
8 years ago
Ich finde es bedenklich, dass hier einerseits Fotoaufnahmen, die einvernehmlich entstanden sind, mit solchen verglichen werden, die von vornherein illegal waren. Und bezogen auf die MK wird nur absolut unnötige und ungerechtfertigte Hysterie erzeugt.
Da ist der Schritt dann nicht weit, dass auch mal wieder alle Amateurfotografen mit den Krankenpflegern in einen Topf geworfen werden.
8 years ago
ich habe das Urteil bezüglich Unfallopfern und Demenzkranker Patienten nicht gelesen, aber ich gehe mal davon aus das das Urteil ok ist
...aber was soll das Schwachsinnsurteil mit den privaten Fotos
meine Ex sagt lösche alle Fotos,- ich sage ja- und dann. Wer will mir denn jemals beweisen das ich alle Fotos gelöscht habe
oder noch viel schlimmer, wie soll ich denn beweisen das ich alle Fotos gelöscht habe :o)
Gibt es nicht so einen juristischen Grundsatz das man nur Urteile fällen darf die auch durchführbar sind
charlyG
8 years ago
So gesehen hat Tom Rohwer recht.

Immerhin ist ja auch jeder Mann in gewisser Hinsicht der Patient seiner Frau.
;-)

Läuft es nicht nach und nach auf eines hinaus ?
Du, der Privatmann kannst mittels juristischer Winkelzüge
vor Gericht zitiert und auch verurteilt werden.
Ganz egal, was Du wirklich machst oder nicht.

Also besorg Dir ne Greencard, dann kannst Du nicht nur
fiktive Videospielespielen, sondern auch real filmen und
abdrücken. Straffrei. Geht auch ohne körperliche Finess.
Muss ja nicht unbedingt die Fremdenlegion sein.

Alternativ:
Tätigkeit als Facility Manager eines Unternehmens,
einer Wohnanlage mit Überwachungseinrichtungen.

Habt ein schönes Wochenende !
8 years ago
Gerade in Anbetracht von Fall 1 (Löschung von urspünglich einvernehmlich und beiderseits willentlich entstandenen Fotos) ist der neue 2. Fall interessant, da dieser massivst größere und weitaus schlimmere Fall mit einer Geldstrafe abgehandelt wird, die unter dem Kaufpreis eines durchschnittlichen Gebrauchtwagens liegt. Ein 5 Jahre alter Gebrauchtwagen (zumindest, wenn aus Stuttgart, München oder Ingolstadt) ist somit mehr wert als die "unantastbare" Würde des Menschen. Wer nahen Kontakt hat zu 75 oder 85 Jahre alten Menschen oder zu Behinderten, kann meinen "Vergleich" vielleicht eher verstehen.

Wer noch weitere Gerichtsentscheidungen zum diesem Themenbereich (illegales Fotografieren von Menschen) kennt, kann diese gern hinzufügen ...
8 years ago
@SEE
Ich habe Deinen "Vergleich" sehr gut verstanden. Aber es gibt auch den schönen Spruch: "Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich." Ich und viele andere möchten ihre Art der Amateurfotografie nicht gern mit mit dem vergleichen, was das Krankenhauspersonal da getrieben hat - auch wenn der Vergleich für uns positiv ausfällt.
 
8 years ago
Ich finde es bedenklich, dass hier einerseits Fotoaufnahmen, die einvernehmlich entstanden sind, mit solchen verglichen werden, die von vornherein illegal waren. Und bezogen auf die MK wird nur absolut unnötige und ungerechtfertigte Hysterie erzeugt.

Da kann ich Dir nur vollkommen Recht geben!

Man sollte wirklich mal drei Dinge auseinanderhalten, und so schwer ist das auch wirklich nicht:

  1. Personenaufnahmen, die gezielt mit Einwilligung des Aufgenommenen gemacht werden, also mit einem "Model-Release". Egal ob das nun explizit schriftlich ist, oder mündlich, oder konkludent.
  2. Personenaufnahmen, die ohne Einwilligung des Aufgenommenen im "intimen Lebensbereich" gemacht werden, bzw. ohne dessen Einwilligung später irgendwo herumgezeigt oder gar veröffentlicht werden. Stichwort: ich knipse meine Partnerin nackt in lasziven Posen, weil uns das antörnt, und später, nach der Trennung, zeige ich die Bilder bei Facebook. Oder meine Ex befürchtet, ich könne damit Schindluder treiben.
  3. Fotos, die unter klarem Mißbrauch einer Amtsstellung oder beruflichen Position gegen den Willen oder ohne das Wissen des Aufgenommenen gemacht werden.
    Ärzte, die heimliche ihre nackten Patientinnen fotografieren, Pflegepersonal, das Selfies mit Pflegebedürftigen oder bewusstlosen Patienten macht, usw. usf.


Nummer drei ist ein eindeutiger Fall für den Staatsanwalt, und da würde ich sogar noch weiter gehen - es ist ein Fall, in dem über ein Berufsverbot nachgedacht werden muss, denn es handelt sich bei den Tätern um Leute, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss. Wer sowas macht, hat sich disqualifiziert, als Pflegekraft, Rettungsassistent, Arzt etc. zu arbeiten.
8 years ago
...aber was soll das Schwachsinnsurteil mit den privaten Fotos
meine Ex sagt lösche alle Fotos,- ich sage ja- und dann. Wer will mir denn jemals beweisen das ich alle Fotos gelöscht habe

Unsinnig wird es dadurch, daß eine realistische Möglichkeit der Durchsetzbarkeit fehlt - und die ist in einem Rechtsstaat durchaus ein Kriterium für die grundsätzliche Zulässigkeit von Verboten.

Ein Zivilrechtsstreit über "Sex-Fotos von der Ex/dem Ex" kommt im übrigen ja eh nur auf den Tisch, wenn irgendeiner der Beteiligten sich so hochgradig dämlich verhalten hat, daß sich die Fußbodendielen biegen...

A) postet man keine Fotos, und schon gar keine Halb/Ganz-Nackt-Fotos einer/eines Ex auf Facebook und Co. Es ist logisch, daß das zu bösem Stress führen kann.

B) zeigt man solche Fotos auch nicht irgendwo herum, und schon gar nicht dort, wo man damit rechnen muß, daß die/der Ex es erfährt.

C) hat man seine Datensicherung, und solchen privaten Kram löscht man entweder sowieso, weil man ihn eben gerade nicht länger aufheben will, oder man packt ihn in die Schublade, und gut ist.

Wenn man solche Fotos nicht irgendwo an die (virtuelle) Litfaßsäule hängt, wird die/der Ex niemals erfahren, daß es die Fotos noch gibt. Und auf Nachfrage sagt man eben: "Hab ich gelöscht. Punkt. Aus. Ende Gelände."

Und hat natürlich noch vier Kopien auf DVD irgendwo rumliegen... ;-P Wäre ja noch schöner... ;-P

Wenn man aber so strunzdoof ist, daß man dann einen Prinzipienstreit daraus machen will - "Nein! Bätsch! Ich darf die Fotos, wie Du damals auf den Acker gepinkelt hast, sehr wohl behalten!" - "Selbstverständlich darf ich auf Facebook zeigen, wie Du damals nackt auf allen Vieren und mit dem Hundehalsband um den Hals aus dem Hundenapf Cornflakes geschlabbert hast! Darf ich wohl! Doofe Kuh!!!"...

Okay... dann hat man's auch irgendwie nicht besser verdient. Ein Gentleman schweigt und genießt. Und niemand, und am allerletzten die Ex, wird je erfahren, daß der Karl-Hugo sich auch drei Jahre später gelegentlich beim Anblick von Schackelienes Mumu einen von der Palme schüttelt...

Get adult!, möchte man auf Neudeutsch rufen. Werdet einfach mal erwachsen...
8 years ago
@ Tom Rohwer :

Vielen Dank für diese 3-teilge Aufschlüsselung !
Zu Nr.3 sehe ich das genauso wie Du ... wie nachzulesen, bekamen diese Pflegekräfte Bewährung und ziemlich kleine Geldstrafen ... und sie durften ihre Gesichter auch noch hinter Aktenordnern verstecken - ihre orientierungslosen, kranken und wehrlosen Opfer aber waren schutzlos ausgeliefert, denen wurde sogar noch die Decke weggerissen, und wenn diese alten, desorientierten Patienten dann kein Kopfschütteln hervorbrachten, dann wurde das als Erteilung einer Einwilligung interpretiert ... und die Täter sind eben keine pubertierenden 15-Jährigen, die auf dem Schulhof einen blanken Po knipsen.

zu Nr. 2 ist aber noch die Einwilligung in die Entstehung der Aufnahme, aber eben ohne Zustimmung zur Veröffentlichung zu nennen. Da genügte dann schon die bloße Besorgnis einer denkbaren, möglichen Weiterverwendung in dem von mir erstgenannten Fall (= Intimfotos der Ex, was hier schon in einem anderen Thread am 22.12.2015 zur Sprache kam) 

@ eckisfotos :  
Es ging mir hier genau darum, daß eben diese "Schere" vor Gericht gar nicht so weit aufging ! In Relation zu dem, was der BGH bzgl. des Vernichtungsanspruchs von Intimfotos der Ex-Partnerin aussprach, hätte ich für den von mir aufgebrachten Fall 3-5 Jahre ohne Bewährung (und das ist mehr, als der § 201a StGB vorsieht) und 50.000 € Schmerzensgeld erwartet. Aber diese Problematik geht dann wohl zu weit ... eigentlich legale Fotografie hat also relativ wenig Schutz gemessen an dem, welche Konsequenzen ein illegales "Fotografieren" nach sich zieht ... das ist mein Resümee daraus. 
8 years ago
Ein Grund solcher Absurditäten inkl. Entgleisungen ist ganz sicher
die Desozialisierung / Entfamilierung der Gesellschaft.

Oder glaubt wirklich jemand, dass nur ein so ein Patientenbild
gemacht und irgendwo gezeigt worden wäre, wenn die Patienten
jede Woche Besuch von ihrem Sohn (rechtsanwalt) ...oder
Enkelsohn (Bodybuilder)  bekommen hätte ?

Vielleicht wäre es dann maximal vor Gericht gegangen, um zu klären
ob die schwere Körperverletzung, die der Pfleger erlitten hatte
nicht doch aus dem Affekt begangen wurde.
5 years ago
@ Fotocowboy
Spät, aber nach 2 Jahren aufgrund des anderen Bildmißbrauchsthemas ... so wie im anderen Fall der Täter 500 oder 10.000 km entfernt agieren kann und sich außerhalb jeglicher Reichweite eines Faustschlags befindet, ist bei einem orientierungslosen dementen Patienten für den Angehörigen auch nicht mit Gewißheit feststellbar, wer und wann diese Tat begangen hat (und wer hätte wohl den Zugriff auf eine Videoüberwachungsanlage in einem Heim, falls da sowas installiert wäre ?)
[gone] Charisma1962
5 years ago
Delikate Bilder von der Ex sind die modernen Ritzen im Bettpfosten, die man ja auch nicht mal eben so wieder entfernen konnte ;)

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