Uhrheberrecht & Co? 56

8 years ago
Wir bekommen hier nur die Sichtweise des Models geschildert, insofern ist die Diskussion ohnehin einseitig. Aber letztlich wandte sich das Model an uns und nicht ihr Freund. Wäre ja zu witzig, wenn er sich hier auch noch melden würde :-)

Zum Thema Arbeit: sie hat ja geschrieben, dass sie nachmittgs von der Schule kommt. Ich glaube nicht, dass sie wegen Teilaktbildern da rausfliegt. Ob die Bilder bei einer späteren Arbeitssuche/Anstellung hinderlich sind, muss sie selbst beurteilen, dafür ist sie volljährig. Ihr Freund hätte dieses Argument sicher schon angeführt.
[gone] Empiri
8 years ago
Natürlich ist die Disskusion einseitig... fände es allerdings auch lustig wenn der Freund mitreden würde :D.
Naja ich denke man is auch mit 25 teilweise noch unvernünftig und braucht Menschen um sich, die einem auf Fehler hinweisen.
Gerade das Internet ist tückisch, wie meinte Kanzlerin Merkel einst: Es ist Neuland für uns!.:D
Was ich damit sagen will ist ganz einfach: Was im Netz is bleibt meißt drin... und wenn der Freund sich Sorgen macht ist es sein gutes Recht.
Klar- ist es Platzhirschgehabe, dann verhält er sich wie ein Idiot. Aber die Risiken alleine selbst zu beurteilen kann auch schwierig sein und man unterschätzt sie leicht.
Unabhängig von Bildrechten etc ...
ich antworte mal als vater einer fast gleichaltrigen Tochter:

Tu was Du willst und lass Dir von deinem freund nicht seine Komplexe wie Eifersucht etc aufschwatzen.
Wenn Du Akt shooten willst dann mach das, willst Du es nicht dann lass es, So enfach ist das.
Wasch deinen Freund ordentlich den Kopf DASS DAS DEIN DING IST UND ER SICH RAUSHALTEN SOLL.

lass Dich nicht von einem typ einschränken in dem was Du tust, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Das hat ganz viele Gründe, die erspare ich uns jetzt aber alle hier, sonst höre ich gar nicht mehr auf.
 
@ecki
Geht die Haarspalterei wieder los. Wer shootet den hier noch ohne Vertrag????????
Zum anderen habe ich meine Rechtsberatung jede Nacht bei mir im Bett. Sollte also jemand hier sein, der einen Vertrag braucht. Darf mich gerne anschreiben.
Gruss
@ Art and Action Studio
Wer shootet den hier noch ohne Vertrag????????


Ich! *meldmeldmeld*

Vertragsvorlage existiert zwar, kam aber zuletzt anno irgendwann zum Einsatz.
[gone] User_224666
8 years ago
Ich bin kein Uhrheber - denn das ist schlecht für den Rücken ;-)
Habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen....
Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen, das Recht am eigenen Bild beim Model. Alles andere wird per Vertrag geregelt. Also den Vertrag vorab zuschicken lassen und mit deinem Freund durchgehen, wenn er darauf besteht.Bei Publikationen im Internet ist es aber so, daß theoretisch und praktisch jeder darauf Zugriff hat wenn er die URL des Bildes kennt.
Kein seriöser Fotograf wird Bilder entgegen den Vertragsregelungen verwenden. Dir obliegt die Verwendung ja ebenfalls. Im Falle TFP zumindest. Falls du verhindern möchtest, daß die Bilder veröffentlicht werden, besteht die Möglichkeit, dem Fotografen die Speicherkarte mit den Bildern abzukaufen. Kann aber teuer werden, da der Fotograf natürlich auch etwas von den Bildern haben möchte.
Nochmal Urheberrecht: Moderne DSLR Kameras zeichnen in den Meta und Exif Daten den Urheber auf, wenn die Kam entsprechend eingestellt ist.
8 years ago
Wie schon in meinem letzten Beitrag erwähnt - es wird merkwürdig:

@Lavendoline:
Ich weiß nicht, ob es zur Diskussion gehört, warum der Freund vom Modell X im Ausland gewesen ist. Sie hat ihm auf jeden Fall die Aktbilder dorthin geschickt - und er soll sich darüber gefreut haben. Ich war mit den Bildern aber in keinem Ausland. Wer lesen kann ...

@Art and ...
Wenn jemand hier im Forum Grundsatzfragen stellt, dann gehe ich davon aus, dass man beim Antworten ganz vorn anfangen muss. Abgesehen davon schrieb ich gar nicht "Vertrag" und es geht auch nicht darum, ob mit oder ohne Vertrag fotografiert wird. Es geht schlicht darum, was man vereinbart (schriftlich oder mündlich). Es ist nicht damit getan, dem Fotografen Geld zu geben und es ist auch nie gut zu glauben, dass "alles schon gut wird", weil man einen Vertrag (egal, was darin steht) hat. 
@achim
Das mit dem Urheber stimmt so nicht ganz. An unseren (Kunst)werken sind immer 2 Personen beteiligt.
Zweitens, es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Bild ins Netz muss.
Drittens die Frage, wie oft wurde diese Sau schon durchs Dorf getrieben?
Viertens: Antwort von meiner Bettgenossein. Recht ist, was geschrieben steht.( mündliche Absprachen nicht)
Payshooting machen das ist die Lösung.
Gruss
8 years ago
Payshooting machen das ist die Lösung.
 

soll heißen, Du bezahlst den Fotografen und erhältst sämtliche Bildrechte, die mit dem Honorar abgegolten werden.

ansonsten ist natürlich alles in einem TfP Vertrag vereinbar. 
In der Regel sieht aber ein unentgeltliches Shooting auf beiden Seiten die Vermarktungsmöglichkeiten vor. 
Willst Du also vermeiden, dass Aufnahmen oder nur eine "bestimmte" Aufnahme aus Deiner geplanten Serie im Netz landen, musst Du es verklausulieren also vertraglich festhalten. 
Du könntest also versuchen, den Fotografen zu bitten vertraglich festzuschreiben, dass Du die finale Auswahl freigeben mußt.

Dann könntest Du kritische Augen mit Deinem Freund abstimmen. 

 
@r1
langer Tread kurz und knapp zusammengefasst. Genau so geht es.
Gruss
8 years ago
Das mit dem Urheber stimmt so nicht ganz. An unseren (Kunst)werken sind immer 2 Personen beteiligt.

Er hätte ganz korrekt schreiben sollen: 1. das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, 2. Werke können auch mehrere Urheber haben, die nennen sich dann alle "Miturheber" (§8 UrhG), "Miturheber" gibt es, wenn "mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen (haben), ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen". (Nicht zu verwechseln mit den "Urhebern verbundener Werke", §9 UrhG)

Im Regelfall ist aber immer der Fotograf der Urheber eines Lichtbildwerkes (Fotos), Ausnahmen davon gibt es, sie sind aber extrem selten.
Viertens: Antwort von meiner Bettgenossein. Recht ist, was geschrieben steht.( mündliche Absprachen nicht)

Mündliche Absprachen sind genauso wirksame Verträge wie schriftliche Absprachen...
(Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, wo Verträge zwingend der Schriftform bedürfen, keine dieser Ausnahmen ist im Bereich Fotografie, Modeln, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild usw. angesiedelt.)

Mündliche Absprachen können durchaus sogar schriftlichen vorgehen - das ist alles immer im Streitfall eine Frage der Beweisbarkeit. Die kann bei mündlichen Abmachungen schwieriger sein, muss aber nicht.
(Model-Release schriftlich, ein Zeuge bezeugt, daß Model und Fotograf nach Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages gemeinsam mündlich eine Änderung vereinbart haben. Diese Änderung würde ein Gericht uneingeschränkt als wirksam ansehen, wenn es den Zeugenbeweis für glaubwürdig hält.)
> Viertens: Antwort von meiner Bettgenossein. Recht ist, was geschrieben steht.( mündliche Absprachen nicht)
Wenn einer von euch zum Bäcker geht, setzt die Genossin dann vorher einen schriftlichen Kaufvertrag über Brötchen auf oder esst ihr regelmäßig Brötchen, die euch nicht gehören? Rechtswirksam kaufen geht ja mündlich anscheinend nicht.
8 years ago
Also, wenn ich beim Bäcker kaufe, bekomme ich einen Kassenbon über div. Backwaren - das reicht mir dann als Schriftstück :)
8 years ago
Geht die Haarspalterei wieder los. Wer shootet den hier noch ohne Vertrag????????

90 Prozent. Schätze ich mal.
In den 10 Prozent sind die mündlichen vertraglichen Abmachungen enthalten. Bei 90 Prozent wird man selbst mit viel Mühe hinterher nicht auseinanderdröseln können, was denn die Beteiligten eigentlich miteinander vereinbaren wollten (dann hätten wir ja schon einen Vertrag, wenn auch ggf. einen mündlichen oder konkludenten).

Weil die 90 Prozent selber gar nicht wussten, was sie eigentlich wollten.
8 years ago
Also, wenn ich beim Bäcker kaufe, bekomme ich einen Kassenbon über div. Backwaren - das reicht mir dann als Schriftstück :)

Das ist eine Quittung, kein Kaufvertrag...
Aber selbst wenn Du keine Quittung bekämest, wäre es ein wirksamer Kaufvertrag.
"Ich hätte gern eine Semmel!" - "Macht 35 Cent." - "Hier, bitte, das Geld." - "Hier, bitte, die Semmel."
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum) durch den Kunden. - Bäcker gibt Angebot ab. - Annahme des Angebots seitens des Kundens durch Zahlung des Kaufpreises. - Erfüllung des Kaufvertrages durch Lieferung seitens des Bäckers.

"Semmeln - heute Stück nur 35 Cent!" - "Ich hätte gerne eine Semmel aus dem Angebot!" - "Bitte sehr, hier die Semmel." - "Danke. Hier die 35 Cent."
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum). - Abgabe des Angebots, die Semmel zu kaufen, durch den Kunden. - Annahme des Angebotes durch Lieferung der Semmel seitens des Bäckers. - Erfüllung des Kaufvertrags durch den Kunden mittels Zahlung des Kaufpreises.

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