Achtung! Aktfotos haben keinen Urheberrechtsschutz! :-) 50

7 years ago
Also, liebe Teilnehmer, Rechtsrat habe ich NUN WIRKLICH nicht gesucht, aber vielen Dank :-). DOCH, alle Fotos genießen gem. § 72 UrhG urheberrechtlichen-, jedenfalls aber leistungsschutzrechtlichen Schutz und ich habe das nur mal gezeigt, weil es offensichtlicher Schwachsinn war. Der Fall des LG München betraf eine Sondersituation und auch ein Pornofilm genießt Laufbildschutz - nur gilt der nicht immer international, das war schon eine Besonderheit, wie Tom Rohwer das schon erläutert hat. Also, es war mehr eine Anekdote :-). In meiner Antwort habe ich nur geschrieben, dass ich mich schämen würde, auf diese Äußerungen überhaupt einzugehen.

Ich hoffe, wir sehen uns am Donnerstag auf der Photokina!

Viele Grüße,
Daniel Kötz
7 years ago
*staun
ist hier denn satire erlaubt?
7 years ago
und ps
nein wir sehen uns nicht auf der photokina
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
7 years ago
~~*staun
 ist hier denn satire erlaubt?


Ursprünglich war der Thread im Allgemeinen Forum. Ist mir aber nur deshalb aufgefallen weil auch die Meldung wo eine 18 Jährige ihre Eltern verklagt haben soll(te) ins Forum - Service: Recht verschoben wurde.

Ich freue mich auf weitere Anekdoten in dem Stil... der Spaß sollte nicht nur in Köln Zuhause sein. Grüße aus Hamburg! :)
 
7 years ago
Ich meine das ohne Sarkasmus, Ironie und Humor.

Es gibt heutzutage wohl kaum etwas,
was zwar gestern noch als offensichtlicher Schwachsinn galt,
aber nicht bereits morgen als unter diesen Umständen normal und akzeptabel
bezeichnet werden könnte.
7 years ago
@cowboy
du denkst doch nicht etwa an die retter des abendlandes vor der muslimischen invasion?
gestern galt angela noch als gralshüterin
heute muss sie sich schon gedanken machen, ob sie sich als bundespräsidentin bewerben soll
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
7 years ago
Angela könnte eigentlich mal ein Aktfoto von sich veröffenlichen... dann wird jeder gewahr das wir noch im Abendland sind und was Freiheit bedeutet. Wenn Micaela nackt am Brandenburger herumhüpft bekommt das ja kaum noch einer mit.
7 years ago
wer ist micaela?
die petry heisst doch anders oder war das die vom storch?
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
7 years ago



Na unsere Promotionqueen... :)
[gone] K A U S E
7 years ago
Ich bin gegen die Salamisierung des Abendbrots!
 
7 years ago
Die Schutzdauer von Lichtbildwerken kann bei einem jüngeren Fotograf mehr als doppelt so lang sein : 
Lichtbildwerk eines damals 30-jährigen Fotografen, aufgenommen 1975 : Schutz endet 2095, falls dieser 2025 stirbt.
Für ein ebenfalls 1975 aufgenommenes Lichtbild ohne ausreichende Schöpfungshöhe endet der Schutz 2025. 
Auch das "unterirdischste" aktuell hochgeladene Sedcardfoto wäre dann erst mal bis 2066 geschützt ... oder eben doch noch viel länger ...
7 years ago
@tom

Vielleicht wollte der Anwalt ja auch vermeiden, daß seine Mandantin wegen unzulässiger Verbreitung von pornographischen Schriften in Deutschland belangt wird.

Deine Aussage ist ein Musterbeispiel an postivem Denken. Der Anwalt wäre ja dann ein hervorragender Stratege.
Und danke für die Klarstellung von dem Unterschied von Lichtbild und Lichtbildwerk.

Ich skizzierte diesen möglichen Gedankengang nur, weil ich im Laufe der Jahrzehnte mehr als einmal die Erfahrung gemacht habe, daß Anwälte manchmal Dinge schreiben oder Prozess-Strategien und -Taktiken entwicklen, wo selbst der juristische halbwegs informierte Laie erstmal denkt: "HÄ??"

Um dann nach eingehender Aufklärung zu begreifen: "Okay... das ist jetzt echt mal um die Ecke gedacht, aber so abwegig ist das überhaupt nicht, da hat im Gegenteil der Anwalt seinen Job gut gemacht und an ein paar Sachen gedacht, auf die sonst höchstens ein guter Anwalt der Gegenseite kommt, oder eben ein Richter, der auch richtig gut in seinem Beruf ist...
Und manchmal machen Berufsjuristen dann eben aber auch Sachen, wo man zehnmal hingucken kann, und es bleibt bei der starken Vermutung "Der hat einen an der Waffel...!"
Was dann ja auch manchmal spätestens vom BGH bestätigt wird.

(Hat nix mit Fotografie zu tun, fällt mir nur gerade dabei ein - es gab vor einigen Jahren mal einen Sorgerechtsstreit zwischen Eltern und einem Jugendamt in Bayern. Das Jugendamt hatte den Eltern die Kinder weggenommen und in einer Pflegefamilie untergebracht.
Das kommt vor.
Die Sache ging vor Gericht. Das Landgericht (Regensburg? Ich erinnere nicht mehr genau, irgendwo in Bayern) entschied im Sinne des Jugendamtes. Revision. BGH hebt das Urteil auf, "rechtsfehlerhaft". Zurück zum Landgericht. Das LG entscheidet wieder im Sinne des Jugendamtes. Revision. BGH hebt das Urteil auf, "rechtsfehlerhaft". Zurück zum LG. Das LG entscheidet im Sinne des Jugendamtes.
Revison. Der BGH hebt das Urteil auf und entscheidet selbst. Was möglich ist, aber wohl extrem selten ist. In der Urteilsbegründung findet sich, ich kriege es nicht mehr exakt wörtlich zusammen, aber fast, der ebenso herrliche wie entsetzlich böse Satz: "Da nicht zu erwarten ist, daß das Landgericht noch einmal zu einer rechtsfehlerfreien Entscheidung gelangen wird, ist es dem Kläger nicht zuzumuten, noch länger auf ein solches Urteil zu warten." Deshalb entschied der BGH dann selbst.
Eigentlich müssten bei dieser schallenden Ohrfeige die Lampen im Landgericht von der Decke gefallen und die Richter dort zwei Tage lang mit deutlich sichtbaren Handabdrücken auf der Backe durch die Gegend gelaufen sein...)
7 years ago
bei wem kann ich mich denn nun darüber beschweren, ich hab so sehr darauf vertraut ...Aktfotos haben keinen Urheberrechtsschutz!
6 years ago
Ab und zu ändern sich ja Dinge und die Gesetze müssen
dem irgendwann Rechnung tragen, falls Richter nicht ständig
"frei Hand" entscheiden sollen.
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Bei einer öffentlichen Übertragung einer Livecam kann der
User bequem von zuhause ja den gesamten Stream mitschneiden
oder auch nur Snapshots anfertigen.

Das dürfte eine interessante Entwicklung von Urheberrechten in Gang setzen.

Sicherlich ist es heute meist so, dass der Betreiber der Livecam auch der
Besitzer der Kamera und des gefilmten Raumes ist, aber in naher Zukunft
wird es (wie Computer- / Internetcafés) auch Locations geben, die für private
oder auch öffentliche oder PAY-öffentliche Videoübertragungen konzipiert
sind und eine ausgefeilte und themenbezogene Location, Kamera- und Lichttechnik
zur Verfügung stellen, die auch komplett fernbedient werden kann.
(Wer kennt nicht die Videokonferenzräume, die schon lange im Business üblich sind.)

Im Zusammenhang mit interaktiven Chats und konkreten Anweisungen
kommen wir dann sicher auch dazu, dass der Fotograf bzw. Videofilmer
bequem zuhause in seinem Sessel sitzt und trotzdem die Urheberrechte
für Film, Foto und Snapshots der Location mit oder ohne Darsteller/Model
besitzt und auch verwerten kann.
Wäre für mich logisch, wenn sowohl die timeshared-Kamera in Details fernbedienbar ist,
deren Standort, Brennweite als auch die verschiedenen Lichtquellen, Lampen, Fensterrollos,
einzuspielende Musik usw. und auch auf das Posing Einfluß genommen wird.

Aber wie ist es heute ?
Ab wann kann ein Snapshot-Erzeuger diese Daten mit Verweis auf seine
Urheberschaft rechtmäßig verwerten ?
Immerhin entscheidet er bereits heute über den Zeitpunkt des Auslösens
und weitgehend auch über das Bild- bzw. Filmmotiv, Perspektivwahl und
auch schon teilweise über die Lichtsetzung.

(PS: Von hartgesottenen und überzeugten Plattenkamera-Betreibern,
die mittels Eselskarren zum Panorama-Foto anreisen und dann für die
Erstellung des grandiosen Endergebnisses tagelang von jeglichem Tageslicht
abgeschottet in Dunkelkammern verschwinden erwarte ich diesbezüglich
eher zum Schmunzeln anregende Beiträge. Werden gern gelesen.)
6 years ago
"Ab wann kann ein Snapshot-Erzeuger diese Daten mit Verweis auf seine
Urheberschaft rechtmäßig verwerten ?"

Gar nie, weil bei solchen Dingen immer VOR betrachten des Streams bestätigt wird, dass man Mitschnitte nicht veröffentlichen darf (wenn denn überhaupt Mitschnitte erlaubt sind).
Wer als Streamer einen solchen Schutz nicht einbaut, ist fast schon selbst schuld...
Sehr oft sind bei Streams ja auch Personen vorhanden, dementsprechend sieht das Ganze meistens allein schon wegen Persönlichkeitsrechten schlecht aus...
Wer kommt auf den geistigen Unfug, schlechte Fotos hätten keinen Urheberrechtsschutz ??
6 years ago
Das ich mich schon immer Frage ... wie schaut es mit dem Urheberrecht aus, wenn das Konzept und die Bildidee nicht vom Fotografen kommt, und die Bearbeitung ebenfalls nicht?
Hat er also nur fürs Fotografieren (Licht setzen etc.) ... also die technisch Umsetzung ohne massgeblich an dem kreativen Teil beteiligt zu sein das alleinige Urheberrecht am fertigen Bild?

Ist nur eine theoretische Frage, wenn man die kommerzielle Nutzung im Vertrag ausschliesst ... würde mich aber trotzdem mal interessieren ;)
6 years ago
@ seekworld

Das frage ich mich auch. Manchmal. Immer öfter. Ständig.
Wenn Du dann noch siehst, wie manche Topfotografen ihre
Kamera von den Assistenten (komplett eingestellt) gereicht
bekommen und die gesamte Location, Model, Lichtsetting
von Crewmitgliedern zusammengestellt wird, darf man diese
Frage tatsächlich schon mal stellen.

Spätestens, wenn der Fotograf seinen Assistenten knipsen lässt
und sich dabei am Wortschwall seiner eigenen hochgeistigen Ergüsse
berauscht - wird es grotesk.

Im Zweifelsfall klären das bestimmt nur Gerichte und auch von einem
geteilten bzw. gemeinsamen Urheberrecht habe ich schon mal was gehört.
6 years ago
Geteiltes Urheberrecht gibt es. Kenn man v.a. von Musik. Die älteren unter uns lernen noch Audio-CDs. ... Das sind so kleine flache Scheiben, auf der einen Seite silbrig, die ander bedruckt. Die waren immer in einer Plastikhülle verpackt wo auch immer ein kleines Heft drinnen war ...
Da waren meistens mehrere als Urheber aufgelistet.

Die zugeben groteske Situation mit den Assisten: ich bin Programmierer. .. und es stand bisher in jedem Dienstvertrag drinnen, das alles was ich programmiere und auch Diensterfindungen Eigentum der Firma sind...
6 years ago
Ihr habet euch eure Antwort ja schon selbst gegeben...

Seekworld: das haben schon mehrere geschrieben:
Wenn du DEINE Idee von einem Fotografen umsetzen lässt, dann DEINE Bearbeitung draufkommt und DU auswählst welche Werke veröffentlicht werden, dann wird der Fotograf zum Zuarbeiter und gehört dementsprechend bezahlt...
Nichts anderes passiert in der Werbung etc ständig. Dort ist nicht der Fotograf Urheber, sondern der Auftraggeber, weil der letztendlich entscheidet was wie umgesetzt wird und welche Bilder dem Zweck entsprechen.

Cowboy:
Die Assistenz handelt auch hier im Auftrag. Letztendlich entscheidet aber der Fotograf, ob das Bild SEINEN Vorstellungen entspricht und dementsprechend ist er der Urheber.

BTW ist dieses Thema schon uralt. Deutlich älter als die Fotografie...
Jeder "große" Künstler der Geschichte hat nicht allein gehandelt, sondern betrieb regelrechte Kunstmanufakturen.
Boticelli, DaVinci, Cranach... sind nur die ersten die mir gerade so einfallen, denen zwar massenhaft Kunst zugeschrieben wird, die aber in den meisten Fällen nur Absprachen mit den Auftraggebern hatten, dann in ihre Werkstatt gelatscht sind, ihre Angestellten zur Sitzung zusammengerufen haben und dann den Angestellten nur noch ab und an auf die Finger geschaut haben, einige Korrekturen und letzte Schliffe am Werk vorgenommen haben und dann ihre Signatur drunter setzten...
Anders wären bestimmte Kunstlebenswerke gar nicht möglich gewesen, so rein zeitlich gesehen...

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