Bekomme keine Bilder vom tfp-Shooting - wie reagieren? 115

6 years ago
Also mich überrascht das Fazit auch sehr. Nun auf einmal sind die Bilder verabredungsgemäß übergeben worden. Haben wir da im Eingangsbeitrag alle falsch gelesen oder hat der Fotograf seine Meinung geändert? Wenn letzteres, aufgrund welcher Aktion? Vielleicht doch dieser Thread oder irgendein Rat daraus? Es wird ja kaum der angeblich einzige brauchbare Rat mit dem Stick gewesen sein. Der Stick hilft ohnehin nur, wenn auch ein PC oder Laptop beim Shooting dabei sind und dann auch nur bei vergesslichen Fotografen - nicht aber bei Fotografen, die einfach nicht wollen. Joelina wird ja kaum vorhaben, Gewalt anzuwenden bis die Bilder auf dem Stick sind. Eine Diskussion hierüber ist ebenso bedeutungslos wie die Frage, ob die Bilder im RAW-Format oder als JPG übergeben werden.

Ebenso überraschend: Die VISA war schuld. Sorry, aber da wird wohl der Anteil der VISA an einem Shooting arg überschätzt. Besonders auf das Licht hat sie keinen Einfluss. Zudem ist die Arbeit der Visa doch sofort zu sehen - entweder im Spiegel oder auf dem Kameradisplay nach den ersten Bildern. Also ich lasse TFP-Modelle regelmäßig die entstandenen Bilder auf dem Kameradisplay begutachten - ggf. wenn vorhanden auch auf einen PC- oder Laptopmonitor.
#101Report
6 years ago
Der Grund für die Aufregung war das der Fotograf die Bilder, auf denen das Model offenbar ehr unvorteilhaft dargestellt war, nicht heraus geben wollte. Was man ja irgendwie auch verstehen kann.

Das ist eben der Nachteil bei TFP, geht mal ein Shooting komplett in die Hose steht man dem Model gegenüber ziemlich dumm da.
#102Report
[gone] MauRocShi
6 years ago
Dann muss man aber auch die Eier in der Hose haben, das auch zuzugeben. Wir sind alle nur Menschen. Ich hatte es auch schon dass die Kamera eines Fotografen einen Hau hatte und man das erst am Bildschirm gemerkt hat. Für mich als Model ist das kein Problem, solange man sich nicht totstellt, sondern ehrlich ist.
#103Report
6 years ago
@MauRocShi sehe ich auch so, wäre die pragmatischste Lösung sofern es das eigene Ego zulässt.
#104Report
6 years ago
Und wieder mal ein Grund gegen TFP zu wettern, schöne Scheisse. Und ja, ich sehe überhaupt keinen Grund hier jetzt der TO irgendwelche Vorwürfe zu machen, ist doch egal ob die Fotos jetzt wegen der Visa oder dem Fotografen oder dem Model schlecht waren, das Problem ist eindeutig mangelhafte Kommunikation von Seiten des Kollegen, denn wenn ich mal ein Shooting verhaue dann krieche ich zu Kreuze, erkläre dem Model die Situation und entschuldige mich wenigstens, dann stehen die Chancen auch ganz gut daß die Situation nicht derart eskaliert und es bei einem "Naja, shit happens" bleibt. Visa-Kosten teilt man dann halt 50/50 oder so.
#105Report
6 years ago
Dem Herrn R R Rolut bin ich noch eine Antwort auf folgenden Beitrag schuldig:

"@ eckisfotos :
wenn man bei jedem schief gegangenem " TfP Shooting " gleich zum Richter laufen
würde, sollte man das Shooten besser sein lassen .
Div. Gründe , wie Model kommt nicht ins angemietete Studio , Fotograf fährt zum
Shootingort und Model ist nicht da , Katze ist gestorben , Fotograf hat das
Objektiv vergessen, Kamera defekt und so weiter würde eine riesige Prozess Lawine
hinter sich her ziehen. Wir alle kämmen vor lauter Klagen und Gerichtsterminen ja auch nicht mehr zum shooten."

1. Mein Rat war, dass ein Anwalt mal einen Brief schreiben sollte. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass dann auch schon mal große Firmen "einknicken". Ganz bewusst habe ich nicht dazu geraten, zum Richter zu laufen.
2. Ich glaube nicht, dass es zu einer Prozessflut käme, denn wenn mal wirklich ein(e) Geschädigte(r) wirklich klagt und gewinnt, dann wäre das ein riesiger Abschreckungseffekt.
3. Die meisten Shootings klappen doch, oder ???
4. Sicher gibt es noch ganz andere - vernünftige - Lösungsmöglichkeiten. Bei technischen Problemen, Krankheiten und Todesfällen kann man ein Ersatz- oder Folgeshooting vereinbaren. Früher starben ja immer die Omas bei den Modellen. Bei mir gab es dann einen einzigen Fall, wo das Shooting einen Monat später dann doch stattfand. Alle anderen "Omatode" waren derart dramatisch, dass ein Ersatztermin undenkbar war (Ironie). Das Problem ist: Vernünftige Verhaltensweisen gehen nur mit vernünftigen Menschen.

Weiter heißt es bei Dir:
"Abschließend , wenn wir alle nur noch mit dem Gedanken 'Hoffentlich verklagt
mich der Fotograf oder das Model nicht' zum Shooting fahren würden, wäre
zumindest für mich ziemlich unbehaglich ."
Nun ja, viele Modelle haben ja Angst vor Belästigungen. Ist das nicht schlimmer? Außerdem führt so etwas auch häufig zu einem Gerichtsverfahren wo dann Aussage gegen Aussage steht. Und tatsächlich sind auch Fälle bekannt geworden, wo solche Anschuldigungen erfunden waren.

"Anders würde die Sache bei Bezahlung von Model oder Fotograf aussehen ,
denn da ist eine bestimmte Leistung zu erwarten und zu erbringen."
Ach ja? TFP ist doch auch eine Bezahlung - in Bildern. Und hier wurde eine Visa bezahlt, deren Leistung in Frage gestellt wurde. Und was wäre anders, wenn auch der Fotograf bezahlt worden wäre? Würde das die Bilder besser machen oder der Gewinn eines Gerichtsverfahrens wahrscheinlicher?
#106Report
6 years ago
Steuern zahlt man auch unter 17800€.... du würfelst da fröhlich durcheinander...
#107Report
6 years ago
@Tom:
Zitat aus dem Startbeitrag:
"Laut Vertrag stehen mir alle Bilder auf CD/DVD zur Ansicht zu und 3-5 Bilder sollen innerhalb 2-3 Wochen bearbeiten in hoher Auflösung zugesandt werden."
Ich nehme mal an, dass auch entsprechend so im Vertrag steht. Ich finde, dass die Formulierung "alle Bilder..." eindeutig genug ist. Und wenn Du (Tom) da anderer Ansicht bist, dann schreib uns doch einmal eine Vertragsklausel auf, die auch nach Deiner Rechtsauffassung einen Anspruch auf wirklich alle Bilder absichert.

Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe...

Also noch mal, anders formuliert:

Es es ein Unterschied, ob man vertraglich vereinbart:

"Herr X hat mir bis zum 1.10.2017 ein Auto zu bauen, das 5 Tonnen Zement transportieren kann, und nach dem Bau dieses Fahrzeug jede Woche einen Tag für den Transport von Zement zu überlassen."

Oder ob man vereinbart:

"Herr X und ich bauen ein Auto. Wenn das klappt und ein fahrfähiges Auto dabei herauskommt, darf ich das Auto einmal in der Woche einen Tag lang benutzen."

Im Fall 1 muss der X zusehen, daß er bis zum 1.10.2017 ein Auto fertigbekommt, das 5 Tonnen Zement transportieren kann, und das dann anschließend wöchentlich einen Tag für den Transport von Zement überlassen.

Macht er das nicht, macht er sich regresspflichtig. Der Vertragspartner könnte dann auf Kosten von Herrn X eine entsprechende Leistung beschaffen.

Im Fall 2 gibt es gar keinen Anspruch auf ein Auto. Falls ein Auto dabei herauskommt, das auch noch fahrtüchtig ist, dann muss Herr X dieses Auto dem Vertragspartner dieses Auto jede Woche einen Tag lang benutzen.

Rückt Herr X das Auto dann nicht heraus, könnte der Vertragspartner ihn in Regress nehmen und sich anderswie im angemessenen Rahmen einmal pro Woche ein Auto mieten.

Jetzt klarer?

Wenn ein Model mit einem Fotografen vereinbaren möchte, daß der Fotograf für das Model Fotos macht und das Model einen Anspruch hat, innerhalb Zeitraum X eine bestimmte Leistung (Fotos XYZ) zu erhalten, dann muss es den Fotografen mit dieser Leistung beauftragen, und das ist dann ein Werkvertrag.

Hat mit Veröffentlichungsrechten und Recht am eigenen Bild etc. erstmal gar nichts zu tun. Völlig andere Baustelle.

Man kann dann natürlich vereinbaren: Ich, Model, gebe Fotos in Auftrag, die Du, Fotograf liefern musst. Statt Dich dafür mit Geld zu bezahlen, erlaube ich Dir, mit den Fotos, auf denen ich abgebildet bin, dieses und jenes zu machen.

Genau das steht aber in keinem "TfP-Model-Release" drin. Nirgendwo gibt das Model in diesen Verträgen bei einem Fotografen Fotos in Auftrag. Es wird immer nur vereinbart: Wir machen Fotos, und wenn was dabei rauskommt, dann soll gelten.... erstens, zweitens, drittens...

Umgekehrt genauso: es enthält auch keiner der in Umlauf befindlichen "TfP-Model-Releases" Klauseln dafür, daß das Model Schadensersatz leisten muss, wenn es zu spät oder gar nicht zum Shooting kommt, oder zehn Kilo mehr wiegt als auf der Sedcard steht, oder es sich drei Tage vor dem Shootingtermin mal eben die Haare von "blond" in "eine Hälfte kahl rasiert, die andere Hälfte pink und moosgrün schraffiert gefärbt" verändert hat...
#108Report
6 years ago
[quote[Ds Bedürfnis, wegen jedem Schmarrn zum Kadi zu laufen, scheint doch sehr tief im deutschen Wesen verwurzelt zu sein. Besonders uncool finde ich es immer, wenn Hobbyjuristen meinen, ein Exempel statuieren zu müssen und anderen zum Beschreiten des Rechtweges raten. Ist ja auch extrem einfach, solange man selbst kein Prozessrisiko eingeht.[/quote]
Nirgendwo wird soviel geklagt und prozessiert und einstweilig verfügt wie in deutschen WWW-Fotografie- und Model-Foren...

Man kann getrost davon ausgehen, daß 99,99999999999% davon schlicht heiße Luft ist.
#109Report
6 years ago
Recht zu haben, vermeintlich Recht zu haben, bedeutet nicht immer, Recht zu bekommen. Ohne Kenntnis des Vertragstextes und ohne Kenntnis aller Bedingungen und Vorkommnisse dem Model zu raten, so mal schnell einen Rechtsanwalt zu bauftragen und vor Gericht zu ziehen, halte ich für fragwürdig.

Nicht nur unter dem Aspekt ist das fragwürdig, und es wird eh nie passieren...
#110Report
6 years ago
Die Quintessenz dieses "Falles" ist doch, dass ein Hobbymodel, aus dem auch mit dem Wunsch nach Bezahlung nicht unbedingt ein hauptberuflich tätiges Berufsmodel wird, sich mit einem - wahrscheinlich - Hobbyfotografen zu einem Shooting auf Basis tfp verabredet hat.

Die Pointe ist dabei, daß sie rechtlich zu einer Gewerbetreibenden wird (so sie es nicht eh schon ist), was im Streitfall mit einem Verbraucher schon mal von Nachteil ist.

Davon, daß ein "schwarz arbeitendes Hobby-Model", also eines, das für das Hobby-Modeln munter unter Hinterziehung von Steuern und anderen Abgaben Geld kassiert und die vorgeschriebene Gewerbeanmeldung versäumt hat, in einem arg bruchempfindlichen Glashaus sitzt, will ich jetzt gar nicht reden.
Die Retourkutsche könnte nämlich ein kleiner Hinweis an die zuständigen Behörden sein...

(Ich kannte mal, lang lang ist's her, eine super nette Wohngemeinschaft. Die existierte viele Jahre, WG-perfekter Altbau, und die WG-Mitglieder wechselten immer mal wieder, wie das halt bei WGs so ist. Fast immer passte das super gut, aber einmal griffen die zwei Bewohner bei der Auswahl des neuen Dritten echt in die Tonne. Ein Idiot, ein fauler Drecksspatz, anderen Leuten die Sachen aus dem Kühlschrank wegfressend, und dann auch noch wegen der völlig korrekten Nebenkostenabrechnungsaufteilung rummosernd.
So ein richtiger Arsch halt... Da kommt dann auch der menschenfreundlichste angehende Sozialpädagoge irgendwann auf die Idee, daß es durchaus im Interesse der Volkssolidarität sein kann, die zuständige Stelle mal darauf hinzuweisen, daß der Herr X neben den munter fließenden Sozialleistungen, weil er ja keinerlei Einkommen habe, auch noch bummelige 700 bis 1000 DM im Monat durch Taxifahren einsackt.
Das tat dann weh.)

Dieser Fotograf liefert anscheinend keine Fotos ab. Vielleicht hat @ Tom Rohwer Recht, wenn er meint, die Bilder sind einfach "nix geworden", was dem Knipser peinlich sein mag und weshalb er jetzt keine Bilder liefert oder liefern kann

Eine reine Vermutung - aber ist das so unrealistisch? Wer hat denn noch nie die Ausbeute einer Fotoproduktion gesichtet und sich dann gesagt: "Oh Mann... eigentlich ist das alles für die Tonne...!" Und die Einsicht ist im Prinzip ja auch völlig positiv zu sehen, denn nur so verbessert man sich.

Und so wie ich als Fotograf bei einem TfP-Model damit leben muss, daß die Dame oder der Herr es vielleicht doch wirklich nicht bringt, Stichwort "Gesichtslähmung" o.ä., so muss ein Model halt auch immer damit rechnen, daß aus einem Fotoshooting auch mal wirklich nur Müll herauskommen kann.

Wird das Model für's Modeln bezahlt - nicht ihr Problem. Sie wird es höchstwahrscheinlich nie erfahren.
Macht man "TfP", weil das Model sich etwas davon verspricht - Shit happens. "Unternehmerisches Risiko", sozusagen...
Will ein Model sicher sein, ein Mindestmaß an bestimmter Fotografen-Leistung zu bekommen, muss es das vertraglich vereinbaren. Dann sind wir beim Werkvertrag, und dann wird eben nachgebessert.

Wobei sich die Frage stellt, ob ein TfP-Model immer Interesse daran hat, die ganze Chose zu wiederholen. Kann sein, wäre sicher auch nicht die schlechteste Idee, aber das ist halt nicht immer so.
#111Report
6 years ago
Ein Gewinn/Verdienst ist immer zu versteuern egal ob dieser in Euro oder
durch sonstige Entschädigung ( Bilder als Bezahlung ) getätigt wird.
Du betreibst so oder so ein Gewerbe.

So einfach ist es nicht. Models müssen die Bilder, die sie bei TfP bekommen, genausowenig versteuern wie der Fotograf die Model-Leistung versteuern muss.

"Geldwerten Vorteil" gibt es nur im Angestelltenverhältnis, nicht zwischen Selbständigen. Und auch ein "ich installierte Karl-Heinz seinen neuen PC, dafür baut mir Karl-Heinz einen neuen Wasserhahn an" löst keine Steuerpflichten aus.

Pay , das Model / der Fotograf werden bezahlt = das bedeutet mindest ein Kleingewerbe anmelden denn sonst ist es Schwarzarbeit / Steuerhinterziehung.

Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.
Tfp , das Model / der Fotograf bekommen Bilder weil sich 2 Hobbymässig treffen und diesem Hobby frönen.
Sollte man die dabei entstandenen Bilder als Bezahlung ansehen wäre ein Wert anzusetzen und beide würden verdienen, sicher nicht unerheblich.

Die Bilder können nicht als "Bezahlung" im steuerlichen Sinne angesehen werden.
Womit auch Tfp zu versteuern wäre , da sonst Schwarzarbeit / Steuerhinterziehung !!!!!!!!!!!

Nein, pardon, das ist Unfug.
Wenn der Weber, der alte Steuerfuzzi, Lust hat, wird er vielleicht noch was dazu schreiben.
Steuer zahlt man zwar erst für ein Kleingewerbe bei mehr als 17800 Euro im Jahr Umsatz, mir ist jetzt aber nicht bekannt ob diese oder eine auch geringere Summe auf den normalen Verdienst angerechnet wird .

Auch das ist, pardon, Unfug.
Für selbständige Tätigkeit zahlt vom vom ersten Euro Einkommen an Einkommenssteuer.

Aber: erstens gibt es ein steuerfreies Existenzminimum (z.Z. 8820 €/Jahr), das nicht versteuert wird, und zweitens haben Steuerpflichtige, die aus einer angestellten Tätigkeit Einkommen erzielen, einen Freibetrag für steuerfreie Nebeneinkünfte von z.Z. 410 €/Jahr.

Umsatzsteuer wird von einem Umsatz von 17.500 €/Jahr fällig, darunter kann aber auf Veranlagung zur Umsatzsteuer optiert werden.
#112Report
#113
[gone] schallkoerper fotografie
6 years ago
hm Heinz...also ich würde vermuten der Erhalt der Bilder und dieser Thread hingen irgendwie zusammen...sonst würde sie sich vermutlich nicht bei den Moderatoren bedanken die sie angeschrieben haben. aber da es da nicht eindeutig steht nur ne Vermutung :)
#114Report
6 years ago
Erstens was schallkörper sagt, zweitens finde ich es schon recht interessant mal zu lesen und diskutieren was man im Fall der Fälle überhaupt von so'nem TFP-Vertrag hat. Unnötig also sicher nicht.
#115Report

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