Frage mit wahrscheinlich sooo einem Bart - Vertrag 16

Habe einige viele TFP shootings hinter mir und bin bisher immer gut ohne Vertrag klargekommen. Hier gibt es Viele die wohl schlechte Erfahrung ohne Vertrag gemacht haben, und immer von Vertrag schreiben oder dazu raten.
Dieses Ganze macht ja nur Sinn, wenn man auch bei Nichteinhaltung des Vertrages einen Anwalt hinzuzieht, bzw. Im Mahnverfahren seine "Gage" einfordert. Aber wer macht das denn von Euch ?!
[gone] f/Heinz.4
6 years ago
Ich kenne das Deutsche Recht nicht. Daher gibt es bestimmt bessere Forumteilnehmer, welche Dir hier eine Antwort geben können. In der Schweiz regle ich mit einem Vertrag klar die Nutzungsrechte der Bilder für die am Shooting beteiligten Personen.
6 years ago
In der MK den Sinn eines Vertrages anzuzweifeln - das wird sicher ein unterhaltsamer Thread.
6 years ago
Zitat:
"Dieses Ganze macht ja nur Sinn, wenn man auch bei Nichteinhaltung des Vertrages einen Anwalt hinzuzieht, bzw. Im Mahnverfahren seine "Gage" einfordert. Aber wer macht das denn von Euch ?!"
Aus der Sichtweise des Fotografen, der TFP-Shootings macht (oder gar ein Modell bezahlt) macht genau diese Fragestellung keinen Sinn, denn es wäre das Modell, was etwas einfordern könnte, nämlich beispielsweise die Herausgabe der versprochenen (bearbeiteten) Bilder an das Modell.

Für einen Fotografen ist ein Vertrag besonders deswegen wichtig, weil sich das Modell einverstanden erklärt, dass Du die Bilder mit dem Modell auch irgendwie nutzt - beispielsweise in der MK ausstellst. Du findest hier in der Tat so einige Threads, wo es darum geht, dass das Modell vom Fotografen verlangt, alle Bilder zu löschen usw. Nicht selten steckt ein neuer Freund dahinter - und der könnte Anwalt sein. Es ist also nicht die Frage, ob Du einen Anwalt einschaltest, sondern ob die "Gegenseite" es tut.
Da Du die "Gegenseite" schlecht einschätzen kannst, rate ich zu einem Vertrag. Übrigens waren es bei mir bisher 3 Modelle, die TROTZ Vertrag versucht haben, mich zu einer Bilderlöschung zu bewegen und 2 davon waren sogar bezahlt (und sie haben auch nicht angeboten, das Honorar zurückzuzahlen).
6 years ago
Ich meine, es kommt auf Deine Zielsetzung beim Fotografieren an.
Fotografie ist mein Hobby. Daher verfolge ich folgende Zielsetzungen:
1. ich will, dass sich beim Shooting alle Beteiligten wohl fühlen und eine gute Zeit haben
2, ich will nicht verklagt werden und durch juristischen Mist Geld bezahlen muss
3. ich brauche eine gewisse Menge an Bildern in meinem Portfolio, um neue Modelle zu finden

Aus (1) folgt, dass ich eh keinen Bock habe, Bilder zu veröffentlichen, die das Modell scheiße findet, bei denen sie sich unwohl fühlt oder bei deren Veröffentlichung sie unglücklich wird. Außerdem will ich dem Modell Sicherheit durch einen Vertrag geben, der ihr sehr weitgehende Rechte zusichert.
Aus (2) folgt, dass ich mit Leuten, die halt einen Vertrag haben wollen, einen Vertrag mache. Bei Leuten, bei denen mein Bauchgefühl sagt, dass wir uns eh nicht verklagen, brauche ich keinen Vertrag, wenn das Modell keinen braucht.
(3) ergibt sich meistens so. Wenn es ein paar Bilder gibt, die das Modell nicht veröffentlicht haben will, dann nehme ich halt andere oder mache ein anderes Shooting. Ich veröffentliche eh nicht sooo gerne. Im Moment bin ich bei 35 Shootings von 2017. Wenn bei jedem Shoot 3-5 Bilder rauskommen, dann finde ich mehr als genug Bilder, um meine SC oder Webseite voll zu bekommen.

Ich habe so 50-80 Verträge bei mir in der Schublade. Ich habe nie wieder einen von denen rausgeholt. Wie gesagt, in den meisten Fällen mache ich inzwischen keine mehr, weil die Zusammenarbeit mit dem Modell so ist, dass sie nicht notwendig sind.

Your mileage may vary.
6 years ago
Ich mache fast immer einen Vertrag, aber nicht, um später jemanden zu verklagen, sondern um etwas zum nachgucken zu haben, wo ich die bearbeiteten Bilder hin schicken soll, wie das Model zu nennen ist und was ggf. noch an Besonderheiten gewünscht war.

Gratis gibt es das gute Gefühl, dass niemand im Anschluss "April, April" ruft und das Model auch auf einfache Weise nachgucken kann was für meine Bilder gilt (z.B. Form der Urheberkennzeichnung).

Im Übrigen stärkt ein Vertrag eher die Position des Models denn des Fotografen, denn letzterer ist direkt nach dem Shooting bereits im Besitz der Bilder und kann eher eine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung glaubhaft machen. Allerdings sind sich die meisten (Anfänger-)Models dessen nicht bewusst, so dass die vertrauensbildende Maßnahme in Form des Vertrags oft nicht relevant ist.
6 years ago
Verträge machst du so oder so.
Auch mündliche Absprachen sind bindend!
Mit Vertrag in Schriftform hast du etwas in der Hand, falls irgendjemand hinterher behauptet das wäre alles so nicht gewesen.
Es gibt einfach Sicherheit für beide Seiten und ist auch ein wenig Nachdruck das auch einzuhalten was man gesagt hat.

Und wenn man in der glücklichen Lage ist und eine Rechtsschutzvericherung sein eigen nennt die das abdeckt, dann kann man gerne auch mal tatsächlich zum Anwalt gehen. Spätestens bei regelmäßig höheren Zahlungen egal in welche Richtung ist das empfehlenswert!

Zusätzliche Vorteile wie schon gesagt man weiß noch wie man was wann mit wem geregelt hat, kann also ein Model nach längerer Zeit mal wieder kontaktieren falls man ein neues Projekt hat und das Model hier zb inzwischen anders heißt etc...
Thx Männer, eventuell sollte man den tfp Vertrag eher als brv, Bildrechtsvertrag benennen, da dort die größten Probleme nach Veröffentlichung auftauchen können. Obwohl ïch diesbezüglich noch nie Probleme hatte, werde ich es mir Mal durch den Kopf gehen lassen etwas zu regeln. Die auf manchen sc veröffentlichten wortgewaltgen tfp Verträge wird es bei mir wohl nicht geben.
6 years ago
So formulieren dass es auf eine A4 Seite passt. Mehr braucht es nicht.
Bei mir fast die Hälfte Linien zum Ausfüllen der Personendaten und ein paar Sätze die klar alles nötige klären...

hier eine Vorlage, die ich ganz gut finde:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjUnJe6_YjWAhVcF8AKHZtiAN8QFggmMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.eska-foto.de%2Fapp%2Fdownload%2F5806842994%2FShootingvereinbarung-tfp.pdf&usg=AFQjCNHE91rOQoJgqH2_t5ZNWPRWhGeirg
hier eine Vorlage, die ich ganz gut finde:


"unwiderruflich" geht schon mal gar nicht. Da sollte man sich schon besser informieren und nicht einfach auf irgend eine Vorlage aus dem Netz vertrauen.
6 years ago
Selbstverständlich geht "unwiderruflich".
Uralter Mythos, dass das nicht geht.

VEREINBAREN kann man erstmal so ziemlich alles.
Ob es irgendwann mal vor Gericht standhält, ist immer die Frage, jedoch sind die meisten Verträge kaum darauf ausgelegt in Gänze vor Gericht standzuhalten, sondern erstmal dem Vertragspartner zu zeigen, wo der Hammer hängt.
Genau DAFÜR gibt's die "Salvatorische Klausel" in Verträgen, die von klugen Leuten aufgesetzt wurden, weil man eben davon ausgeht, dass nicht alles standhält.
Trotzdem ist ja der Vertragspartner nicht unbedingt in der (wirtschaftlichen) Lage, das anzufechten, also schreibt man es selbstverständlich erstmal rein.

Hier mal ein Auszug aus einem Vertrag für eine TV-Produktion, den ich grade rumliegen habe:

"Der Mitwirkende erklärt seine Einwilligung zur Durchführung der Bild- und Tonaufnahmen nach Maßgabe dieses Vertrages. Er ist insbesondere damit einverstanden, dass sein Name, seine Stimme, sein Bildnis sowie *PRODUKTIONSFIRMA* bekannte biographische Tatsachen von *PRODUKTIONSFIRMA* für die Herstellung und umfassende Auswertung der Produktion im Sinne der gemäß § 4 vereinbarten Rechteübertragung genutzt werden dürfen. [*****] Diese Einwilligung ist unwiderruflich. [*****]"
6 years ago
Selbst mit einem Vertrag der von einem Anwalt aufgesetzt wurde kann man vor Gericht verlieren.
Dennoch gibt es die Möglichkeit zu einem erfahrenen Anwalt zu gehen der täglich mit diesem Thema zu tun hat. Wenn dieser einen Vertrag erstellt dann hat man eine realistische Chance etwas vernünfiges in der Hand zu haben. Alles andere hier ist das übliche MK Geschwätz :-) von Leuten die keine Fachleute sind und damit belanglose Inhalte von sich geben.
6 years ago
Bazi:

Lesen! Da steht Vorlage. Man sollte im Netz nicht einfach irgendwas ausdrucken, sondern sich informieren.
Es gibt halt Vorlagen die sehen wesentlich schlimmer aus als die Verlinkte. Von daher "ganz gut", NICHT "kannst du einfach so übernehmen"!!!

Ich habe mir die verschiedensten Vorlagen gesammelt, mich informiert und dann was eigenes aufgesetzt. "unwiderruflich" steht in meinem Schriftstück nicht drin ;)

Wo wir gerade dabei sind: bei mir gibts auch kein "zeitlich unbefristet", kein "pornografisch", kein "unseriös" und auch nicht "im Ermessen des Fotografen"

Eine CD scheint mir etwas altbacken...
6 years ago
Wieder eine von diesen unsäglichen Vorlagen, wo erst einmal alle Rechte vom Modell zum Fotografen übertragen werden (welche sollen das eigentlich sein?) und der Fotograf dann dem Model das Recht gibt, doch etwas mit den Fotos zu machen.
Leute, schreibt doch einfach, wer was mit den Bildern machen darf!

Und dass Verträge, die in eine Schublade getan werden, dort nie wieder herausgeholt werden ist kein Zeichen, dass Verträge überflüssig sind. Wichtig ist, dass sie dort wieder herausgeholt werden könnten, wenn es sein muss.
#eckisfoto Diese Menschen gibt es in jedem Forum die alles anders und vor allen Dingen alles besser können. Aufgrund deiner SC bist Du leider keine Hilfe - zu statisch.
6 years ago
Ich verlinke kurz auf den Netaction-Vertrag, nachdem über Verträge diskuttiert wurde.

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