Kunstbegriff 92

6 years ago
die mona lisa war ein versehen ... hat er mir gesagt ;)
6 years ago
Mag sein. :) Aber es zeigt uns doch, dass Pam auf einem Niveau mit Leonardo da Vinci arbeitet. Zumindest in Bezug auf die Höhe der Umsatzsteuer. :-P
[gone] User_184280
6 years ago
Kunst kommt halt von Verkaufenkönnen ;)
6 years ago
Matthias Langer

Inzwischen gibt es den reduzierten Mehrertsteuersatz für Kunstwerke in Deutschland nicht mehr, bzw. er ist ziemlich eingeschränkt und gilt nur noch für den Verkauf aus dem Atelier heraus. Bei Verkäufen in der Galerie werden 19% auf alle veräußerten Werke fällig, egal wie sie hergestellt wurden, was den Kunsthandel hierzulande ziemlich belastet (und was auch nachteilig für die vertretenen Fotografen ist).

Fotografie - da hast du recht - wurde immer schon mit 19 % besteuert. Der Galerist Rudolf Kicken aus Berlin (inzw. verstorben, aber seine Galerie für Fotografie, u.a. Russische Avantgarde, Neue Sachlichkeit, die Bechers etc.) war vor der Mehrwertsteuerreform vor ein paar Jahren juristisch durch alle Instanzen gegangen in dieser Angelegenheit und hat verloren.

Es gibt aber Ausnahmen, bei denen Fotografen ihren Künstlerstatus vor Gericht erstritten haben und mit dem reduzierten Satz aus dem Atelier heraus verkaufen können. Aber es ist nicht leicht, das durchzusetzen.
6 years ago
Da es sich bei der Fotografie-Kunst offensichtlich und haupsächlich um monitäre Kriterien zu handeln scheint,
empfehle ich allen Künstlern hier und den angehenden ebenso das Studium folgenden Buches:

Siegerkunst.
Neuer Adel, teure Lust. Sachbuch. 2016. 160 Seiten. Broschiert. 16,90 €. ISBN 978-3-8031-3660-2

Solange Forenbeiträge wie , "Das schönste Sexy Bild (deines Vorschreibers)" ,
mehr Kommentare haben als dieser Foren-Beitrag, ist die Fotografie-Kunst nicht verloren!!
[gone] User_184280
6 years ago
Ich empfehle:
"Hype! Kunst und Geld" von Piroschka Dossi.

Ein Genuss zu lesen, die Frau kann wirklich schreiben und der Einblick in den Kunstmarkt ist erhellend.
6 years ago
Ich finde das eine interessannte Fragestellung.
Der Begriff "Kunst" ist nicht eindeutig definierbar, dennoch muß es im Steuerrecht eine eindeutige Regelung geben ... kennt die jemand?

Das ist völlig einfach und banal.

1) Der Umsatzsteuersatz für die Verwertung der Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken beträgt 7%. (Steht im UStG, § bitte selber suchen.)
Das bedeutet: wird der Umsatz damit erzielt, daß Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist der USt-Satz immer 7%. Egal ob's Kunst ist oder nich...

2) Der Umsatzsteuersatz für Umsätze aus dem Verkauf von Kunstwerken durch den Künstler beträgt 7%. (Steht im UStG, § bitte selber suchen.)
Das bedeutet: wird ein Kunstwerk vom Künstler verkauft, ist der dadurch erzielte Umsatz mit 7% USt zu versteuern.

Das wiederum bedeutet: bei der Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes mittels des Verkaufs von Nutzungsrechten ist die Angelegenheit völlig klar. Beim Verkauf von dinglichen Kunstwerken muss man aber erstmal klären: ist das Kunst, oder nich?

Und das hängt vom Künstler ab. Ist der Künstler von seinem Finanzamt als Künstler anerkannt (das läuft über Gutachten, von Profs und Dozenten von Kunsthochschulen, oder durch vergleichbare Nachweise), dann kann er seine dinglichen Werke (Gemälde, Skulpturen, wat auch immer) beim Verkauf mit 7% USt versteuern. (So er denn nicht, weil armer Künstler, eh unter §19 UStG fällt und gar keine USt abführen muss...)

Eine Messing-Skulptur von einem anerkannten Künstler wird somit mit 7% USt belastet, der Messing-Nippes, den es im Kunstgewerbelanden zu kaufen gibt, mit 19%.

Darüber hinaus gilt aber auch noch: der USt-Satz folgt immer der Hauptleistung. Wenn also ein Fotograf z.B. Hochzeitsfotos macht, dann ist die Hauptleistung nicht die Einräumung von Nutzungsrechten, sondern die Herstellung von Hochzeitsfotos. Also für alles: 19% USt.
Wäre der Fotograf allerdings ein vom Finanzamt anerkannter Künstler, dann kann das anders aussehen. "Mach Kunst aus meiner Hochzeit und verkauf mir die anschließend!" - 7%

Schickt die Illustrierte den Bildjournalisten los, ist die Hauptleistung die Einräumung von Nutzungsrechten. Denn während das Hochzeitspaar "Bilder" haben will, hat die Illustrierte an "Bildern" an sich kein Interesse, sie braucht Nutzungsrechte, um die Dinger auch drucken und veröffentlichen zu können.

Deshalb versteuert der Bildjournalist sowohl seine Stunden/Tages/Wochenpauschale als auch das Veröffentlichungshonorar dieses Auftrags mit 7% USt. Und alles andere, was er in dem Zusammenhang mit auf die Rechnung setzt, ebenso.

Der Hochzeitsfotograf, der auf seiner Rechnung sowohl das Fotografieren der Hochzeit als auch noch 50 Euro extra für die Einräumung von Nutzungsrechten für die Veröffentlichung auf der Facebook-Seite des Hochzeitspaares stehen hat, versteuert diese 50 Euro genauso mit 19% USt. wie den ganzen Rest.

Der Umsatzsteuersatz der Nebenleistung folgt dem Umsatzsteuersatz der Hauptleistung.
(Abschnitt 3.10. UStAE )
6 years ago
Inzwischen gibt es den reduzierten Mehrertsteuersatz für Kunstwerke in Deutschland nicht mehr, bzw. er ist ziemlich eingeschränkt und gilt nur noch für den Verkauf aus dem Atelier heraus. Bei Verkäufen in der Galerie werden 19% auf alle veräußerten Werke fällig, egal wie sie hergestellt wurden, was den Kunsthandel hierzulande ziemlich belastet (und was auch nachteilig für die vertretenen Fotografen ist).

Das ist völlig korrekt, weil der ermäßigte USt-Satz für Künstler eben auf den Künstler abzielt, nicht auf den Handel mit Kunst.
6 years ago
Ein Absolvent der Kunsthochschule Düsseldorf (so wie die Becher Klasse) hat sein "Künstlersein" mit Abschluss schriftlich. Er darf ab dann auch ehrenhaft signieren.
Hier ergibts sich interessanterweise eine steuerrechtliche Konsequenz des Streits des ehemaligen Kultusministers Rau mit Professor Beuys um die Zugangsberechtigung zu seiner Bildhauer-Klasse.
6 years ago
Dieses Kunst kommt von können kann man noch so oft wiederholen, macht es aber auch nicht richtig.

Kunst kommt von künstlich (Vom Menschen Erschaffen, so nicht in der Natur vorkommend) im englischen Artificial (~Art).

Daher auch Kunst-Stoff (PET gibt es inder freien Natur recht selten). Außerdem kämme es von Können würde es Könst heißen.
6 years ago
Hmmm
Das mit dem Vom Finanzamt anerkannter Künstler ist eindeutig.

Das mit den Nutzungsrechten nicht:
Ich mache mit einem Fotografen Portraitfotos:
- sind die Fotos auf Einladung des Fotografen geschosssen worden. zB bei einer Messe, weil er däumchendrehend im Studio sitzt und irgendwie Kundschaft in den Laden bringen will und ich kaufe die Nutzungsrechte daran um sie auf meine SC veröffentlichen zu dürfen zahle ich 7%
- Will ich die Fotos für mein privates Fotoalbum zahle ich 19%

- Gehe ich zum Fotografen um Fotos anfertigen zu lassen um diese zB als eigenwerbung auf meiner SC zu veröffentlichen habe ich ja kein Interesse an den Fotos sondern nur an den Nutzungsrechten => 7%
- Will ich sie zum verschenken an meine Mutter zahle ich 19%

.... in allen 4 Fällen hätte ich die Fotos. und wenn ihr sagt "Ja Nutzungsrechte sind teurere als Abzüge" Jeder Fotograf ist frei in der Preisgestaltung .... der kann auch nur 1Euro dafür verlangen

=> ?????
Ich schätze da ist mir irgendwas entgangen ;)
6 years ago
Umsatzsteuer ist halt eine komplexe Materie, da gibt aus auch den Unterschied zwischen Currywurst im Stehen oder im Sitzen , Kuh- und Sojamilch, Tier- und Babynahrung, Pferd und Esel , Topf- und Schnittblumen, Petersilie und Basilikum und so weiter, daß an Schilda erinnert. (ersteres immer mit ermässigtem Steuersatz)
Bei Steuern nicht nach dem Sinn fragen, sondern nach der Lobby
[gone] User_184280
6 years ago
Genau, und da die fiskalische Abschöpfung nicht daran interessiert ist, dass jeder Künstler ist, schlägt man am besten gleich 19 % auf ;)
6 years ago
Jetzt habe auch ich das verstanden:
Alles mit 7% MwSt. ist Kunst, alles Andere mit anderen Steuersätzen ist keine Kunst.

Vielen Dank!! Das ist ja super einfach.
6 years ago
TomF. am 04.01.2018 um 17:11
"Jetzt habe auch ich das verstanden:
Alles mit 7% MwSt. ist Kunst, alles Andere mit anderen Steuersätzen ist keine Kunst."

Das hat alexkl am 03.01.2018 um 10:05 im Prinzip auch schon gesagt. (Wobei Lebensmittel auch 7% MWST haben). Bedeutet aber im Umkehrschluss, das das Finanzamt feststellt/festlegt, was Kunst ist. Das ist natürlich ein unzulässiger Zirkelschluss. Wobei, wie Pepper schon schrieb, Fotografie mit 19% MWST zu besteuern ist und demnach keine Kunst wäre. Wie schon geschrieben wurde, bei Nutzungsrechten ist das anders.
[gone] User_184280
6 years ago
Kunst ist, wenn Deine Erben ein Haufen Geld für Deinen Schrott bekommen ;)
6 years ago
Lieber Matthias Langer, dann habe ich mir das jetzt doch zu einfach vorgestellt.

Der Analogkäse ist auch keine Kunst, obwohl er irgendwie künstlich ist(siehe oben "Der Spatz") und vermutlich mit 7% MwSt. besteuert sein wird.

Dann bleib mir halt nur:
Wenn es im Museum hängt, wird es wohl Kunst sein.
6 years ago
Zitat pam.meier:
Kunst ist, wenn Deine Erben ein Haufen Geld für Deinen Schrott bekommen

Ein Beispiel dafür, was da abgehen kann, kann man bei Wikipedia unter "Vivian Maier" nachlesen. Zunächst wurde deren Nachlass (entwickelte und unentwickelte Negative, Abzüge usw.) auf Auktionen für wenig Geld verramscht, aber seit sich herumgesprochen hat, wie gut die Fotos sind, prügeln sich die Käufer, Erben, Museen und natürlich Rechtsanwälte im Dutzend um die Rechte. Alle mit dicken Dollarzeichen in den Augen. Und die Öffentlichkeit bekommt vorerst nichts mehr von den Fotos zu sehen.
[gone] User_184280
6 years ago
Ja, habe ich mitbekommen. Ich mag Vivian Maiers Bilder, weiß aber auch, dass sie von manchen als überbewertet eingestuft wird.

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