Fotograf liefert Bilder nicht 40

#21
[gone] User_6449
6 years ago
Zitat: Norbert Hess

Wie viele Fälle sind dir denn bekannt, dass man beim Fotografen die Bilder bei Auftragserteilung bezahlen muss.

Es klingt vielleich etwas altmodisch, aber ich kenne es auch nur so:

Wenn man Fotos beim Fotografen machen lässt bezahlt man diese,
wenn man sie nach ein paar Tagen abholen kann. Der Fotograf gibt
die Bilder erst heraus, wenn der Kunde bezahlt hat. Dann hat der
Fotograf sein Geld, der Kunde die bestellten Fotos und alles ist gut.

Das Geschäft ist "Zug um Zug" gelaufen.

Im hier im Thread beschrieben Fall hat der Kunde schon Vorkasse
geleistet und das Kind ist leider bereits in den Brunnen gefallen.

Aber man lernt daraus:

Bei Ladengeschäften (bei denen man persönlich zum Laden geht) als
Käufer immer erst dann zahlen, wenn der Verkäufer auch die bestellte
Ware vorlegen kann.
^^^^ Hässliche Frauen schon oder wie machst Du das fest?
6 years ago
Bezüglich der Sache mit dem Einwurfeinschreiben solltest du nochmals überlegen. Juristisch gilt das NICHT als zugestellt

Es soll Leute geben, die ihre Urlaubspostkarten vom Gerichtsvollzieher mit Zustellungsurkunde zustellen lassen...

Komischerweise werden in Deutschland bis heute 99,9999 Prozent aller Mahnschreiben maximal als Einschreiben verschickt, im Regelfall sogar nur als einfacher Brief. Das reicht auch völlig, denn ein Zahlungsverzug entsteht im Regelfall durch Fristen, beim Verbraucher durch Frist plus Mahnschreiben (einfacher Brief).
Ein Fotograf, der Geld für's Fotografieren kassiert, ist indessen kein Verbraucher, sondern Unternehmer, da braucht's nicht mal eine Mahnung für den Zahlungsverzug.

Allerdings reden wir hier ja überhaupt nicht über einen Zahlungsverzug, sondern einen Leistungsverzug. Der Fotograf hat eine Leistung zu liefern, dies hat er nicht getan. Frist setzen, und gut ist. Es ist hier allein Sache des Fotografen, den Nachweis zu erbringen, daß er die vertraglich zugesagte Leistung erbracht hat.
6 years ago
Auch unabhängig vom Eröffnungsbeitrag und der Fragestellerin, weshalb sollte ein Fotograf eine Person gratis fotografieren?

Weil er irgendeinen Sinn für sich darin sieht............................................................


*seufz*
6 years ago
Tom, ich glaube die vergleichst Äpfel mit Birnen.

Nein.
Es ist ein Himmel weiter Unterschied, ob ich ein Flug- oder Kinoticket erwerbe.

Es geht nur darum, daß es absolut nicht unüblich ist, eine Vorauszahlung für eine gewünschte Leistung zu leisten. Das passiert tagtäglich bei allen möglichen Kauf- und Dienstleistungsverträgen.

Man kann es so vereinbaren, manchmal ist es naheliegend, manchmal eher nicht, ein Restrisiko bleibt für den Vorauszahlenden genauso wie im gegenteiligen Fall ein Restrisiko für den Vorausleistenden bleibt.

Und da nun mal nur ein kleiner Teil aller Kauf- und Dienstleistungsgeschäfte in Ladengeschäften abgewickelt wird, trägt immer einer der Vertragspartner dieses Risiko. Meistens ist das derjenige, der am längeren Hebel sitzt. Der sagt nämlich: "Entweder Vorkasse - oder kein Geschäft". (Sagt mein Online-Munitionshändler z.B. auch.)

Weil's sich bei den Wählern gut macht, hat uns die Politik auf manchen Gebieten mit einem Käuferschutz durch Zwangsversicherung gegen Ausfall durch Insolvenz bedacht, z.B. bei den Pauschlreiseverträge. Nicht dagegen bei Linienflugtickets, wie etliche Air Berlin-Kunden unlängst schmerzhaft erfahren mussten.
Auch nicht übrigens bei Bau-Leistungen - da ist schon so mancher Eigenheim-Bauherr in böse Probleme geraten, weil sein Bauunternehmer (Heizungsbauer, Dachdecker, wer auch immer) mitten während der Bauarbeiten pleite ging. Und die üblichen Vorauszahlungen plötzlich futsch waren...
6 years ago
Nur noch so viel: zu meiner "aktiven" Zeit hatte ich mehrere Großkunden, Europa weit tätige Unternehmen wohlgemerkt. Wenn ich zu denen gekommen wäre und hätte "Vorkasse" für eine Auftragsfotografie verlangt, dann hätte ich das sicherlich genau EINMAL gemacht.
6 years ago
aber norbert du beschreibst euer mißverständnis doch selbst sehr schön ... du hast für firmen gearbeitet und nicht für den endkunden (privat) ... da ist es doch eher üblich eine rechnung nach fertigstellung zu legen.

wenn ich im reisebüro aber einen urlaub buche muss ich diesen vorher bezahlen ... insofern mein flug oder hotel überbucht ist und ich nicht zu meiner erwarteten leistung komme ... bleibt mir nur der rechtsweg.

und wie tom schon schrieb, ein mahnschreiben gilt als zugestellt sobald es unter zeugen im briefkasten des empfängers landet ... auch wenn du einen brief persönlich zustellst und einen zeugen dabei hast, gilt dieser als zugestellt ... beim einschreiben ist der zeuge der postbote.
6 years ago
Nur noch so viel: zu meiner "aktiven" Zeit hatte ich mehrere Großkunden, Europa weit tätige Unternehmen wohlgemerkt. Wenn ich zu denen gekommen wäre und hätte "Vorkasse" für eine Auftragsfotografie verlangt, dann hätte ich das sicherlich genau EINMAL gemacht.

Eben. Und wenn der Kleingewerbetreibende Otto Krawuttke zu Peter Lindbergh gehen würde, um eine 100.000€-Produktion in Auftrag zu geben, dann würde Lindbergh das sicher nicht ohne Anzahlung oder Vorkasse machen.
Es ist immer allein eine Frage, wer am längeren Hebel sitzt und wem die bessere Bonität unterstellt wird. Wobei letzteres ja gerade bei Großunternehmen gerne mal in die Hose gehen kann. Eine Menge Lieferanten von SCHLECKER hätten im Nachhinein auch lieber "nur gegen Vorkasse" geliefert... ;-))

Was übrigens ein untrügerisches Zeichen dafür ist, daß Lieferanten u.ä. von finanziellen Problemen ihres Kunden mitbekommen haben. Wenn's plötzlich heißt "Lieferung nur noch gegen Vorkasse!"

(Wobei einem das im Falle eines Insolvenzverfahrens unter Umständen auch nichts hilft, da fordert der Insolvenzverwalter dann u.U. so einiges plötzlich wieder zurück.)
6 years ago
ein mahnschreiben gilt als zugestellt sobald es unter zeugen im briefkasten des empfängers landet

Nicht mal das ist wirklich nötig.

Wenn der Empfänger sich hinstellt und sagt "Nee - ich hab ja gar kein Mahnschreiben bekommen!", nachdem er den Mahnbescheid erhalten hat...

... dann kommt schlimmstenfalls eben ein neuer Mahnbescheid. Dann spätestens jetzt weiß er, daß er in Verzug geraten ist...
Wenn es wirklich darauf hinausläuft, daß man die Mahnung dem Verbraucher gegenüber nicht nachweisen kann (nur bei dem ist sie überhaupt zwingend nötig), und der säumige Verbraucher-Kunde reitet darauf rum, dann hat man die Mahnbescheid-Kosten halt doppelt. Blöd, aber der Schuldner kommt aus der Nummer spätestens dann nicht mehr raus.

In der Praxis spielt das aber kaum eine Rolle. Da bekommt der Verbraucher ein Mahnschreiben mit einfacher Post, und wenn er dann immer noch nicht zahlt, kommt der Mahnbescheid.
6 years ago
Und gegen den Mahnbescheid kann der Verbraucher Widerspruch einlegen und dann gehts vor Gericht und dauert und dauert und dauert....
6 years ago
Macht aber niemand.
Man darf wohl davon ausgehen, dass der Fotograf kaum Interesse an einem solchen, finanziell ausufernden Streit haben wird, den er eh verlieren wird.
Mit einem netten Einwurfeinschreiben (das sollte die eigene Absicht deutlich genug unterstreichen) und den darin erklärten Optionen (Bilder oder Rückzahlung) mit klarer Fristsetzung sollte man einen halbwegs normalen Menschen zu einer Reaktion veranlassen können.
Man muss die Dinge ja nicht dringend auf die Spitze treiben.
6 years ago
@HeuteEinKoenig
Ich glaube Dir gern, dass die meisten Menschen kein Interesse an einer Eskalation haben und "halbwegs normal" sind. Es gibt aber immer wieder - und leider auch immer öfter - Ausnahmen. Das scheint in diesem Fall so zu sein. Daher müssen manche Dinge auf die Spitze getrieben werden.
@norbert hess:

Bitte unterscheide zwischen Privat- und Firmenkunden.

Schau dir Hochzeitsfotografen an: da werden zwischen 20 und 50 Prozent Anzahlung genommen, damit der Fotograf weiß, auch wenn er später doch storniert wird, dass er eine Ausfallsentschädigung auf dem Konto hat und nicht erst dann seine Stornobedingungen durchboxen muss.

Ebenso gibt es laufend Postings in diversen gewerblichen Gruppen auf FB à la "Hilfe, was soll ich tun? Kunde hat Fotos, zahlt aber nicht".

In AT kann ich als Berufsfotograf relativ beruhigt sein, denn ich bin über die Innung versichert, der RSV treibt die ausstehende Forderung ein, aber natürlich gilt dann auch hier, wenn der Schuldner keine Kohle hat, bin ich in Vorleistung gegangen und blieb auf dem Verlust sitzen.
[gone] User_6449
6 years ago
Es kommt natürlich immer auf die Größenordnung des Auftrags an.

Ich habe als Disponent in einem größeren Handwerksbetrieb (Maschinenbau)
gearbeitet und bis zu einer gewissen Grenze ging es immer ohne eine vorherige
Abschlagszahlung, bzw. Zwischenrechnung für bereits erbrachte Leistungen,
Materialien usw. ...

Aber die Zahlungsmoral wurde sebst bei solventen Kunden (Banken, Behörden,
Versicherungen) immer schlechter und sie haben sehr oft einen Grund gefunden
- erfunden -, um gar nicht, nur teilweise, oder extrem verzögert zu zahlen.

Fotobetriebe sind zumeist kleiner und ohne besondere Kapitaldecke. Die kann
eine Verzögerung über mehrere Monate den Kopf kosten, selbst wenn der Kunde
rein rechtlich gesehen zahlen müsste und könnte ...
6 years ago
@Peter Herhold:
Dem kann ich voll zustimmen. Ich kenne das aus meiner beruflichen Praxis auch - leider muss man schon fast sagen.
6 years ago
Ich lese hier "juristische" Ausführungen und bin peinlich berührt. Was hier jur. gelabert und schwadroniert wird?! Unglaublich! Da hat man irgendwo mal Halb-Wissen aufgeschnappt und versucht es jetzt partout in den Sachverhalt zu zwängen. Hobby-Juristen reden über Leistungsstörungen und Schadensersatzansprüche, dazu wird sich auch noch munter über die ZPO geäußert. Und all das OHNE den Vertragsinhalt, noch den GANZEN Sachverhalt zu kennen. Das ist unfreiwillig komisch, aber ob's auch zielführend ist? Eben!

Wenn Sie gute Fotos haben wollen, dann gehn sie zu einem Berufsfotografen! Sie können aber auch zum Hobby-Fotografen gehen. Der Unterschied ist bisweilen gering, bis gar nicht mehr erkennbar.

Wenn Sie aber einen juristisch verbindlichen Rat einholen wollen, dann gehen Sie NUR zum Berufsjuristen. Die, nennen sich zwar nicht so, aber grds. können nur die auch ihre Ansprüche durchsetzen. Während Hobby-Juristen... naja... siehe oben!

okay, weiter machen... ;-)
Es wird diskutiert, es wird gelabert, es werden Äpfel und Birnen gemischt. Nur die Beitragserstellerin ist erstaunlich ruhig und nimmt im besten Falle die Kommentare und Ratschläge zur Kenntnis. Es würde mich schon interessieren wie die Geschichte bei ihr nun weitergeht.
6 years ago
Der Fotograf hat sich mittlerweile bei mir gemeldet.
Da er einen privaten Schicksalsschlag hatte, ist er ein bisschen im Verzug mit seinen Arbeiten.
Er hat mir vorab schon mal ein paar bearbeitete Bilder per Mail geschickt.
Den Rest hat er mir auf diese Woche versprochen.
[gone] User_556218
6 years ago
Ein Einwurfeinschreiben halte ich für unbedenklich. Juristisch interessant ist es, wann das Schreiben in den Zugänglichkeitsbereich des Empfängers kommt. Online kannst du beim Einwurfeinschreiben sehen, wann es zugestellt wurde. Screenshot und gut ist. Das ist ausreichend. Frist von 14 Tagen sollte passen. Interessant wäre zu wissen, ob es sich hier im Sachverhalt um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt. Das würde aber zuweit führen jetzt und dein Anwalt kümmert sich sicher gern darum. Stellen wir einfach darauf ab, dass du nach Art und Umfang eine Leistung mindestens mittlerer Güte zu erwarten hast. Egal ob Vorkasse oder nicht. Du kannst vereinbaren was du willst bei dem Punkt. Bedenke das vielleicht für das nächste Mal. 100 % Vorkasse würde ich nicht machen.

Man kann hier nur spekulieren aber neben der zivilrechtlichen Betrachtung kommt evtl. noch eine strafrechtliche hinzu. Denke mal an Betrug um ein Beispiel zu nennen. Das Gute hierbei ist, dir steht es frei eine Anzeige zu erstatten und die Behörde würde für dich (kostenlos) ermitteln. Zivilrechtlich regelt dies dein Anwalt (den du aber erst einmal bezahlen musst.

Also: Schick eine Mahnung mit Fristsetzung und schau was passiert.

Tut mir Leid das dir sowas passiert ist aber der Mensch und Geld...du weißt ja. Mach keine Vorkasse mehr

Viele Grüße

Topic has been closed