| Sedcard Regeln - Bildbearbeiter |
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Regeln für die Sedcards der Bildbearbeiter
Stand: 19.08.2010
Es wird gefordert, dass die Sedcards der Bildbearbeiter folgende Merkmale aufweisen:
- Ein aussagekräftiger TEXT über den Sedcardinhaber.
- Mindestens 6 Bilduploads zur Freischaltung, davon drei BILDER , die jeweils eine Gegenüberstellung des Originalbildes und des bearbeiteten Bildes zeigen.
- Es muß ein ECHTHEITSCHECK für die Freischaltung geleistet werden.
Die Sedcard-Bilder müssen eine gute Qualität haben und REGELKONFORM sein.
Die Bilder sollen einen Querschnitt der Kenntnisse des jeweiligen Bildbearbeiters zeigen. Die Arbeitsproben sollen verschiedene Bearbeitungstechniken, wie z.B. Beautyretuschen, Collagen, Ebenenarbeiten/Composings, Freistellungen, etc. wiedergeben.
Ausschlaggebend für die Freischaltung ist die Qualität der Arbeitsproben.
Es wird erwartet, dass der Bildbearbeiter im Besitz aller nötigen Bildrechte für die Veröffentlichung ist.
Sedcards, die diese Regeln nicht erfüllen, werden bei Anmeldung ggfs. NICHT freigeschaltet.
Sedcards und Bilder, die nicht mit den Regeln übereinstimmen, werden gesperrt und ggfs. gelöscht.
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| Sedcard - Regeln |
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| Klicks |
10.750 |
| Online seit |
18.09.2007, 17:23 Uhr |
| Letzte Änderung |
20.08.2010, 14:12 Uhr |
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