| Sedcard Regeln - Visagisten |
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Regeln für die Sedcards der Visagisten
Stand: 07.04.10
Diese Neuregelung tritt am 08.04.2010 in Kraft und bezieht sich auf alle Freischaltungen von da an.
Für die Freischaltung einer Visagisten-Sedcard ist erforderlich:
Ein Echtheitscheck .
Ein aussagekräftiger und angemessener Text über den Sedcardinhaber.
6 Fotos , die Arbeitsproben an mindestens 2 Modellen zeigen.
Keine Selbstbildnisse außer als Profilbild.
Beinhaltet die Bodypainter, Stylisten, Modisten, Körperkünstler (nicht Produzierende).
Der/die Visagist/in muss im Besitz aller nötigen Bildrechte für die Veröffentlichung sein.
Es wird erwartet, dass die gezeigten Visagistenarbeiten Arbeitsproben der eigenen Visagistenarbeit sind, die in ansprechender Qualität einen Eindruck in die Arbeitsweise vermitteln und sie müssen regelkonform sein.
Sedcards, die diese Regeln nicht erfüllen, werden bei Anmeldung ggfs. NICHT freigeschaltet.
Sedcards und Bilder, die nicht mit den Regeln übereinstimmen, werden gesperrt und ggfs. gelöscht.
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| Sedcard - Regeln |
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| Klicks |
8.421 |
| Online seit |
18.09.2007, 23:54 Uhr |
| Letzte Änderung |
09.04.2010, 08:09 Uhr |
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