<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?>
<rss version="2.0">
<channel>
  <title>Model Kartei | Forum | Service: Recht</title>
  <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/</link>
  <description>Neue Themen im Forum Service: Recht von www.Model-Kartei.de als RSS-Feed.</description>
  <language>de</language>
  <lastBuildDate>Mon, 28 May 2012 18:20:01 +0200</lastBuildDate>
  <pubDate>Mon, 28 May 2012 18:20:01 +0200</pubDate>
  <image>
    <url>http://www.model-kartei.de/g/style/mk-rss.gif</url>
    <title>Model Kartei | RSS Feeds</title>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/</link>
  </image>
  <item>
    <title>Honorare von Newcomermodels</title>
    <description><![CDATA[Jüngst bin ich doch wieder mal über eine gestolpert, die von "100 die Stunde" träumt, und alles was sie dafür bieten kann sind "schöne Fotos". Sieht zwar gut aus, echt toller Body, hat aber null Erfahrung und eine Handvoll Handyfotos auf ihrer "SC", keine Maße, keine AB, usw.<br />
<br />
Das hab ich jetzt zum Anlaß genommen, mal übers angemessene Honorar solcher Models nachzudenken: So'n selbstüberschätztes Model steht ja nicht nur die meiste Zeit unproduktiv herum und säuft deinen Prosecco und Kaffee. Nein, Du mußt sie unterhalten, bei Laune halten, ihr jede Mimik und Pose mühsam erklären und vormachen. Du als Fotograf leistest sozusagen die ganze Arbeit, während sich die effektive Arbeitszeit des Models eigentlich nur auf die Belichtungszeit beschränkt.<br />
<br />
Gehen wir also mal davon aus, wir machen 500 Bilder von ihr, mit einer durchschnittlichen Belichtungszeit von 1/100 s, so hat sie ja während der gesamten Shootingdauer nicht mehr als als 500 * 1/100 = 5 s gearbeitet. Eine Stunde hat bekanntlich 3600 Sekunden, somit würde sich das ihr zustehende Honorar wie folgt errechnen: 100/3600*5 = 0,14 Würde man ihr also 'nen Euro auszahlen, so wäre doch schon ein großzügiges Trinkgeld darin enthalten. OK, ich weiß, von den 500 Fotos werden nicht mehr als ein Dutzend brauchbar sein, aber so kleinlich wollen wir ja nun auch nicht sein.<br />
<br />
Meine Frage nun an euch, vor allem die Hobbyjuristen unter euch: reicht es, wenn ich im Model- Release z.B. formuliere: "... das Honorar beträgt 100 EUR pro Stunde durch das Model aufgewendeter effektiver Arbeitszeit ..." oder müßte man das der Rechtssicherheit wegen exakter formulieren?]]></description>
    <pubDate>Mon, 21 May 2012 14:27:53 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89911-0-honorare-von-newcomermodels.html</link>
    <author>WS Photo | aka Bazi</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89911-0-honorare-von-newcomermodels.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Frage zu Modellvertrag</title>
    <description><![CDATA[Eine Bekannte wurde von ihrem Arbeitgeber gefragt, ob sie für die firmeninterne Website Modell stehen möchte. Klar, warum nicht. Nun bekam sie folgenden Vertrag.<br />
<br />
Was ist hiervon zu halten? Ich kenne die üblichen Verträge nicht, will also nur wissen, ob das so üblich ist.<br />
<br />
Hinweis: Sie bekommt keine Vergütung für die Fotos<br />
<br />
1. Ich willige ein, das die FIRMA in Kooperation mit dem Fotografen Hr. FOTOGRAF sowie der Agentur XYZ von  mir alleine und zusammen mit anderen Personen,<br />
 Fotoaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen“) zur Verwendung zu Werbezwecken für die Geschäftstätigkeit der FIRMA im In- und Ausland<br />
	(nachfolgend „Zweck“) erstellen darf. Die Einwilligungserklärung ist örtlich sowie zeitlich unbeschränkt und erfolgt unentgeltlich. <br />
	Auf ein Recht zur Namensnennung wird verzichtet.<br />
<br />
	Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Beendigung des Arbeitsvertrags mit der FIRMA stellt keinen wichtigen Grund dar. <br />
<br />
2. 	Im Umfang des Zwecks gemäß Absatz 1 umfasst diese Einwilligung das Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übertragungsrecht,<br />
 insbesondere das Recht die Aufnahmen in Broschüren, Prospekten, Katalogen, Magazinen, Zeitungen und zur Messewerbung zu verwenden<br />
 	<br />
 	zur Vervielfältigung und zur Verbreitung in Printmedien, im Multimediabereich (z. B. Filme, Präsentationen, Internetseiten)<br />
	und auf Datenträgern (CD-ROM, DVD, DVD-ROM, etc.) und.<br />
 	<br />
 	zum Upload und Download der Aufnahmen im Internet auf der Homepage der FIRMA (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung).<br />
 	<br />
	Im Umfang des Zwecks gemäß Absatz 1 umfasst diese Einwilligung darüber hinaus auch das Recht, die Aufnahmen zu bearbeiten<br />
	und mit Texten, anderen Bildern und Musik zu kombinieren (Synchronisierung).<br />
 	<br />
3.	Diese Einwilligung gilt im Umfang des Zwecks gemäß Absatz 1 auch zu Gunsten der Muttergesellschaft der FIRMA, der FIRMENMUTTER<br />
 sowie für alle mit der FIRMENMUTTER, die einen vergleichbaren Geschäftszweck wie die FIRMA (Herstellung und Vertrieb insbesondere<br />
 von R-produkten, insbesondere xyz für industrielle Anwendungen sowie im Bereich TTTTTT ausüben, insbesondere entsprechende Auslandsgesellschaften der FIRMENMUTTER. <br />
<br />
4. 	Diese Einwilligung unterliegt Deutschem Recht und gilt auch für meine Rechtsnachfolger, insbesondere meine Erben.]]></description>
    <pubDate>Tue, 15 May 2012 13:43:07 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89865-0-frage-zu-modellvertrag.html</link>
    <author>hyperfokal</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89865-0-frage-zu-modellvertrag.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Nutzung von Fotos auf Twitter - Millionenentschädigung</title>
    <description><![CDATA[Interessanter Präzedenzfall<br />
<br />
[url=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/urheberrecht-fotograf-daniel-morel-gegen-afp-a-831511.html]http://www.spiegel.de/netzwelt/web/urheberrecht-fotograf-daniel-morel-gegen-afp-a-831511.html[/url]]]></description>
    <pubDate>Wed, 09 May 2012 13:41:49 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89817-0-nutzung-von-fotos-auf-twitter-millionenentschaedigung.html</link>
    <author>chrisdyb</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89817-0-nutzung-von-fotos-auf-twitter-millionenentschaedigung.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Schweiz: Anspruch auf Referenzbilder?</title>
    <description><![CDATA[Hi Folks,<br />
<br />
erschüttert  durch die Aussage  eines Kollegens, welcher meinte, das  die andere Vertragspartei anspruch auf Referenzbilder, in der Schweiz häte, wollte ich dies gerne von Sachverständigen Usern hier klären lassen. Bitte unter Angabe der Rechtsquellen und ein allgemeines Gelaber. Danke.<br />
<br />
Hier meine aktuelle Rechtsauffassung: <br />
- Es herschst Vertragsfreiheit<br />
- Es herscht Formfreiheit<br />
- Es gilt was zusamen vereinbart wurde<br />
- Ein Sonderrecht, welches sich auf die mechanisch Anfertigung von Lichtbildnissen bezieht ist mir nicht bekannt.<br />
- Soll etwas zusätzlich zwischen den Vertragsparteien gelten, so ist, es im rechtlichen Rahmen, zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.<br />
<br />
Vielen Dank.]]></description>
    <pubDate>Tue, 08 May 2012 08:33:04 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89801-0-schweiz-anspruch-auf-referenzbilder.html</link>
    <author>PrivatePhoto.ch</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89801-0-schweiz-anspruch-auf-referenzbilder.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Rechtssicherheit Tfp</title>
    <description><![CDATA[Wie viel Rechtssicherheit ergibt sich eigentlich aus dem Tfp Vertrag aus der MK?<br />
Genug um einen Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen?<br />
Muss man sich vom Model vorschreiben lassen welche Fotos online gestellt werden dürfen und welche nicht?<br />
Dabei geht es nicht mal um Akt oder Ähnliches.<br />
Noch sind wir bei bitte.]]></description>
    <pubDate>Sun, 06 May 2012 18:16:30 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89791-0-rechtssicherheit-tfp.html</link>
    <author>Project Photos Industries</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89791-0-rechtssicherheit-tfp.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Bildnutzungsgebühren...</title>
    <description><![CDATA[Ich weiß, es ist dumm erst alle Bilder rauszugeben und dann erst die Rechnung zu stellen, aber jetzt will der Gute die Bildnutzungsgebühr nicht zahlen.<br />
<br />
Dazu sei gesagt, das derjenige uns bekannt und ein langjähriger Kunde ist.<br />
<br />
Ist das erste Mal, das mir so etwas passiert und sehr wahrscheinlich auch das Letzte mal.<br />
<br />
Wie schaut das nun rechtlich so aus? Kennt sich jemand aus, oder kann mir jemand einen Rechtsanwalt empfehlen im Raum Dortmund, der sich mit Internetrecht und Bildnutzung auskennt?<br />
<br />
Habe denjenigen schon abgemahnt, aber Bilder sind immer noch online. <br />
<br />
Sreenshoots sind schon gemacht worden.<br />
<br />
Freue mich über Antworten oder Tipps.<br />
<br />
LG <br />
Ralf]]></description>
    <pubDate>Fri, 04 May 2012 20:03:37 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89776-0-bildnutzungsgebuehren.html</link>
    <author>Ralf Leyen</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89776-0-bildnutzungsgebuehren.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Österreich Berufsfotografen Gewerbe bald freies Gewerbe!!!</title>
    <description><![CDATA[Bitte Unterstützen und ausfüllen!!!<br />
Fotograf muss endlich ein freies Gewerbe werden!<br />
<br />
http://www.freiefotografie.at/<br />
<br />
<br />
lg]]></description>
    <pubDate>Thu, 03 May 2012 15:13:07 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89766-0-sterreich-berufsfotografen-gewerbe-bald-freies-gewerbe.html</link>
    <author>UNISTYLE - Styling</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89766-0-sterreich-berufsfotografen-gewerbe-bald-freies-gewerbe.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Persönlichkeitsrecht - Konzertfotografie - Veröffentlichung.</title>
    <description><![CDATA[(Vorweg sollte kein Rechtsberatung werden will nur wissen ob man es richtig verstanden habe).<br />
<br />
Bespiel: Ich bin vom Veranstalter als Fotograf auf seinem Event und mache Bilder von den Musikern. Gelten diese auf der Bühne, sowie Ausübung ihrer Funktion als "Personen der Zeitgeschichte" In dem ich ja Hauptsächlich die Veranstaltung Dokumentiere.<br />
<br />
Welche Rechte haben die Musiker, gegen die Veröffentlichung der Bilder einzuwirken? Als Beispiel in meinem Blog/Portofolio. <br />
<br />
Vom Veranstalter habe ich hier ein klares GO erhalten, frage nur wie sich das mit den Bands verhält. Oder kommt das noch auf den Konkreten Vertrag zwischen Veranstalter und Band an?<br />
<br />
LG<br />
Alex]]></description>
    <pubDate>Wed, 02 May 2012 08:17:08 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89750-0-persoenlichkeitsrecht-konzertfotografie-veroeffentlichung.html</link>
    <author>Rambow-Images</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89750-0-persoenlichkeitsrecht-konzertfotografie-veroeffentlichung.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>TFP Vertrag / Einverständnis Erklärung bei Minderjährigen Modells.</title>
    <description><![CDATA[Hi Zusammen,<br />
bin mir sicher zu dem Thema gibt es schon was konnte es aber auf die schnelle finden.<br />
<br />
Was muss/sollte vorhanden sein, wenn ich TFP mit einem Minderjährigen Modell arbeiten will. <br />
Habe was Gelesen von Einverständnis Erklärung der Eltern, trotzdem normaler TFP vertrag bzw Modell Release?<br />
<br />
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!:)]]></description>
    <pubDate>Tue, 01 May 2012 20:28:28 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89744-0-tfp-vertrag-einverstaendnis-erklaerung-bei-minderjaehrigen.html</link>
    <author>Rambow-Images</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89744-0-tfp-vertrag-einverstaendnis-erklaerung-bei-minderjaehrigen.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>TFP Vertrag mit Veröffentlichunsrechten für Onlineshop</title>
    <description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
Ich habe 2 kleinere oder auch größere Probleme mit TFP Verträgen. Ich soll für ein Jeans und T-Shirt Hersteller Fotos mit Models auf TFP Basis machen, allerdings bekommen Sie als "Lohn" Bekleidung von diesem Label, wie gehe ich jetzt mit den Veröffentlichungsrechten um und wie kann ich das am besten in einem Vertrag fixieren ? hat jemand schon mal sowas gemacht ?<br />
<br />
Das gleiche Problem habe ich mit einem kleineren Schmucklädchen der gern seine Sachen für Shootings zur Verfügung stellt und gern aus Ausgleich die Bilder hätte, dieser würde Sie gern im Onlineshop verwenden.<br />
<br />
Bin für jegliche Hilfe dankbar ....]]></description>
    <pubDate>Tue, 01 May 2012 07:34:48 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89735-0-tfp-vertrag-mit-veroeffentlichunsrechten-fuer-onlineshop.html</link>
    <author>PUPPENSPIELER | CREATIVE PAUSE !</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89735-0-tfp-vertrag-mit-veroeffentlichunsrechten-fuer-onlineshop.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Verurteilt wegen Outdoor-Aktshooting</title>
    <description><![CDATA[Da dieses Thema hier ja schon öfters diskutiert wurde, wollte ich mal meinen Erfahrungsbericht dazu abgeben..<br />
<br />
Ich hatte letzten Sommer ein Outdoor Aktshooting in einem Industriegebiet gemacht (am Rand eines Geschäftsparkplatzes, von einer vorbeiführenden Straße einsehbar).<br />
Dabei wurden wir von einem Mitarbeiter des Ladens gesehen und festgehalten, unser Angebot, sofort zu verschwinden und keinen Ärger zu machen, hat er leider nicht angenommen und die Polizei gerufen.<br />
Der Polizist selber fand die Sache eher lustig ("Also *ich* hätte da kein Problem mit, aber der Anzeige müssen wir natürlich nachgehen"), das Gericht war da nu nicht so locker drauf^^<br />
<br />
Heute ist nun der Brief mit dem Urteil eingetroffen : <br />
Verurteilung wegen grob ungehöriger Handlung in der Öffentlichkeit und Belästigung der Allgemeinheit sowie Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung nach § 118 Abs. 1 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld über knapp 75 €.<br />
Der Fotograf und der Assistent (ein Kumpel von mir) wurden nicht belangt.<br />
<br />
Falls es jemanden interessiert, kann ich mal eine Kopie des Urteils hier einstellen.<br />
<br />
Wollte das grad mal mitteilen und damit ein bissl Klarheit in manche Spekulationen bringen :)<br />
<br />
In dem Sinne, einen guten Abend und morgen einen schönen Feiertag euch !<br />
LG, Sasa]]></description>
    <pubDate>Mon, 30 Apr 2012 20:27:07 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89734-0-verurteilt-wegen-outdoor-aktshooting.html</link>
    <author>Model-Sasa</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89734-0-verurteilt-wegen-outdoor-aktshooting.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Rechtliche Schritte? Focus: Negativer Artikel und MEIN Bild als Tietelbild!!!</title>
    <description><![CDATA[Hallo meine Lieben!<br />
<br />
Vor paar Tagen wurde im Focus Online ein Artikel unter den Namen "Alkoholmissbrauch und ungeschützter SexStudie sieht Tattoos und Piercings als Warnsignal" veröffentlicht und wer war groß und fett drauf? ICH! Habe nicht schlecht gestaunt und meine Mailboxen von ALLEN Seiten wo ich angemeldet bin war voll.<br />
Ich habe daraufhin Focus kontaktiert und haben das Bild dann ausgetasuscht. Nun war es aber ein kompletter Tag online, 100000 haben es auf Facebook & Co geteilt und sogar Fremde haben mich darauf angesprochen....<br />
Mich bringt man nu überall mit "Alkoholmissbrauch und ungeschützter SexStudie sieht Tattoos und Piercings als Warnsignal" in verbindung, sehr klasse.<br />
<br />
Nun möchte ich evtl Rechtlich vorgehen denn das Bild wurde OHNE mein einverständnis auf einer Tattoo Convention gemacht (auf dem Bild bin nur ich ALLEINE zusehen die wegguckt) ich wurde nicht gefragt ob man mich Fotografieren darf etc. und vorallem....ob man es nutzen darf.<br />
<br />
Dass ich Focus nicht ans Bein pissen kann weiss ich aber der Argentur "Reuters" vllt??? <br />
Denn wenn man den Titel als Suchbegriff im Google eingibt sieht man noch MEIN Bild (Unter Bilder das 5te) und es war eindeutig Rufmord für mich. <br />
<br />
Kennt sich da rechtlich jemand aus??? Ich möchte schon entschädigt werden da es 1Tag online war und wie schon oben beschrieben viele mich darauf angesprochen haben und das nicht nur "nett".<br />
<br />
Achja: Ich arbeite in einem Hotel in einem SERIÖSEM Team und habe nie Drogen genommen und trinke kaum Alkohol ;) <br />
<br />
Danke im vorraus!<br />
LG Anna]]></description>
    <pubDate>Sun, 22 Apr 2012 21:34:53 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89631-0-rechtliche-schritte-focus-negativer-artikel-und-mein-bild-als.html</link>
    <author>Plüschpeitsche</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89631-0-rechtliche-schritte-focus-negativer-artikel-und-mein-bild-als.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Bilder auf anderen Plattformen</title>
    <description><![CDATA[Hallo,<br />
gibt es eine Möglickeit meine Bilder von anderen Plattformen fernzuhalten bzw. bereits "ausgeliehene" Bilder zu entfernen?]]></description>
    <pubDate>Tue, 17 Apr 2012 19:18:27 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89577-0-bilder-auf-anderen-plattformen.html</link>
    <author>Guenter Peschel</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89577-0-bilder-auf-anderen-plattformen.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Vorsicht bei Aktaufnahmen in Kirchen</title>
    <description><![CDATA[Kleiner Hinweis<br />
Aktaufnahmen in Kirchen können problematisch sein.<br />
<br />
[url=http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Memmingen_3-Ds-223-Js-68810_Anfertigung-von-Aktfotos-in-einer-Kirche-ist-eine-Straftat.news10989.htm?sk=f05567ddb51e75194006e2eaa4f92bba]http://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Memmingen_3-Ds-223-Js-68810_Anfertigung-von-Aktfotos-in-einer-Kirche-ist-eine-Straftat.news10989.htm?sk=f05567ddb51e75194006e2eaa4f92bba[/url] <br />
bzw.<br />
[url=http://www.sueddeutsche.de/bayern/geldstrafe-fuer-paar-nacktfotos-in-der-basilika-1.1052095]http://www.sueddeutsche.de/bayern/geldstrafe-fuer-paar-nacktfotos-in-der-basilika-1.1052095[/url] <br />
<br />
Aktaufnahmen in der Kirche sind eine Störung der Religionsausübung /(§ 167 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch)<br />
(Amtsgericht Memmingen, Urteil vom 25.01.2011 <br />
- 3 Ds 223 Js 688/10 -)<br />
<br />
(hab den Worttext des Urteils bisher nirgends gefunden :-( Weis auch nicht ob das Urteil endgültig rechtskräftig wurde)<br />
<br />
Ganz egal ob jemand zum Zeitpunkt in der Kirche war oder nicht. Hier wurde eine anonyme Anzeige erstattet als jemand die Bilder davon im internet gesehen hat.<br />
Endresultat waren Geldstrafen für Model und Fotograf<br />
<br />
lg sören]]></description>
    <pubDate>Sun, 15 Apr 2012 07:49:59 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89553-0-vorsicht-bei-aktaufnahmen-in-kirchen.html</link>
    <author>Soeren Spieckermann</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89553-0-vorsicht-bei-aktaufnahmen-in-kirchen.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Modelfotos für Escort-Seite verwendet: Berufung endgültig zurückgewiesen!</title>
    <description><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
[url=http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/86212-0-modelfotos-fuer-escort-seite-verwendet-300000.html ]hier[/url] hatte ich über den Fall einer früheren Escort-Dame berichtet, die verhindern wollte, daß die Agentur ihre Bilder weiter verwendet, obwohl sie längst ausgeschieden war. Die Klägerin obsiegte, der Beklagte zahlt seither, ging aber in die Berufung.<br />
<br />
In 2. Instanz hat nunmehr das Oberlandesgericht Köln am 27. März 2012 die Berufung [u]zurückgewiesen[/u].<br />
<br />
Begründet wurde dies u.a. damit, daß die Klägerin trotz Verfremdung erkennbar sei und durch die Fotoverwendung behauptet wird, die Klägerin sei weiterhin buchbar, was unwahr sei. Das OLG wiederholt, daß die Einwilligung in die Nutzung der Bildnisse nicht über die Dauer der Tätigkeit bei der Agentur hinaus gilt: "Eine erteilte Einwilligung ist grundsätzlich eng entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung auszulegen". Das Gericht wendet hier die eigentlich nur für das Urheberrecht geltende sog. Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG an. <br />
<br />
Die Sache ist damit - einschließlich der ausgeurteilten Lizenz iHv. € 3.000,00 - endgültig beendet. <br />
<br />
Dr. Daniel Kötz]]></description>
    <pubDate>Tue, 03 Apr 2012 11:09:13 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89439-0-modelfotos-fuer-escort-seite-verwendet-berufung-endgueltig.html</link>
    <author>Daniel Kötz, Fachanwalt</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89439-0-modelfotos-fuer-escort-seite-verwendet-berufung-endgueltig.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Bundesverwaltungsgericht: Polizisten müssen sich im Einsatz fotografieren lassen</title>
    <description><![CDATA[Nicht direkt "Model-Fotografie", aber für den einen oder anderen sicher auch interessant:<br />
<br />
<br />
<br />
Immer wieder kommt es mal zum Streit über das Fotografieren bei Polizeieinsätzen. Für Pressefotografen gehört das zum täglichen Brot.<br />
<br />
Dazu gibt es nun ein interessantes höchstrichterliches Urteil, vom [B]Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)[/B] in Leipzig.<br />
<br />
Darf der Einsatzleiter Journalisten untersagen, die Beamten bei ihrer Arbeit zu fotografieren oder zu filmen? In Schwäbisch Hall wurde das versucht, als ein Sondereinsatzkommando einen mutmaßlichen Schwerverbrecher zum Augenarzt eskortierte. Das an Ort und Stelle ausgesprochene Fotografierverbot für einen Pressefotografen war rechtswidrig, befand heute das Bundesverwaltungsgericht.<br />
<br />
Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter berichtet in seinem "[URL="http://www.lawblog.de"]Lawblog[/URL]" darüber:<br />
<br />
"Über den Einzelfall hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht ganz wichtige Punkte klar. Polizisten sind laut der Entscheidung keine Privatpersonen, und an der Information über Polizeieinsätze besteht ein öffentliches Interesse:<br />
<br />
[color=f1ce48][B]Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.<br />
<br />
Es bedarf also keiner Erlaubnis, wenn Journalisten Polizisten im Dienst fotografieren wollen. Ebenso wenig können Polizisten den Aufnahmen wirksam widersprechen. Diese Bilder dürfen dann auch veröffentlicht werden.[/color][/B]"<br />
<br />
Und weiter:<br />
<br />
"Eine Einschränkung gilt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn die Bilder zur 'Enttarnung' von Spezialkräften führen können. Aber auch hier sei ein Fotografierverbot nur das letzte Mittel. Die Polizei muss vielmehr vorrangig auf die Presse einwirken, dass Gesichter 'gefährdeter' Beamter gepixelt werden.<br />
<br />
Im entschiedenen Fall gab es, so das Gericht, ausreichend Gelegenheit für die Polizeiführung, ein verantwortungsvolles Verhalten der Presse sicherzustellen.<br />
<br />
Die Wertung des Gerichts, dass Polizeieinsätze zeitgeschichtliche Ereignisse sind, wird auch Auswirkungen auf Fotografierverbote gegenüber Menschen haben, die keinen Presseausweis besitzen. Auch wenn diese sich – vielleicht – nicht auf die Pressefreiheit berufen können, so gelten die Freiheiten des Kunsturheberrechtsgesetzes doch für jedermann. Das Urteil wird es deshalb auf jeden Fall allen Zeugen von Polizeieinsätzen leichter machen, sich gegen ein Fotografierverbot zu wehren."<br />
<br />
.....................<br />
<br />
In einer Pressemitteilung des BVerwG heißt es:<br />
<br />
"Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos rechtswidrig<br />
<br />
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot rechtswidrig war, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren.<br />
<br />
Beamte des Spezialeinsatzkommandos der Polizei waren beauftragt, den der gewerbsmäßigen Geldwäsche beschuldigten mutmaßlichen Sicherheitschef einer russischen Gruppierung organisierter Kriminalität aus der Untersuchungshaft bei einer Augenarztpraxis in der Schwäbisch Haller Fußgängerzone vorzuführen. Der Einsatz wurde von zwei Journalisten, darunter einem Fotoreporter, bemerkt. Nachdem dieser sich anschickte, Bilder von den Dienstfahrzeugen und den eingesetzten Beamten anzufertigen, forderte der Einsatzleiter ihn auf, das Fotografieren zu unterlassen. Der Journalist unterließ es daraufhin, Bilder anzufertigen. Die Polizei rechtfertigte das Verbot unter anderem damit: Die eingesetzten Beamten des Spezialeinsatzkommandos hätten durch die Veröffentlichung der angefertigten Fotografien in der Zeitung der Klägerin enttarnt werden können. Dadurch hätte ihre künftige Einsetzbarkeit im Spezialeinsatzkommando beeinträchtigt und sie selbst hätten persönlich durch Racheakte gefährdet werden können. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage des Zeitungsverlags ab, für den die Journalisten tätig sind. Auf die Berufung des Verlags stellte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim fest, dass das Vorgehen des Einsatzleiters rechtswidrig war. Der Verwaltungsgerichtshof hat dabei unter anderem angenommen: Die Gefahr einer unzulässigen Veröffentlichung der angefertigten Fotografien habe nicht bestanden, weil mangels gegenteiliger konkreter Anhaltspunkte von einer Vermutung rechtstreuen Verhaltens der Presse und damit davon auszugehen sei, dass sie keine Porträtaufnahmen der eingesetzten Beamten und im Übrigen nur Fotografien veröffentlichen werde, auf denen die Beamten insbesondere durch Verpixelung ihrer Gesichter unkenntlich gemacht seien.<br />
<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Landes zurückgewiesen. Die Polizei durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen. Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Ein berechtigtes Interesse der eingesetzten Beamten kann dem entgegenstehen, wenn die Bilder ohne den erforderlichen Schutz gegen eine Enttarnung der Beamten veröffentlicht werden. Zur Abwendung dieser Gefahr bedarf es aber regelmäßig keines Verbots der Anfertigung von Fotografien, wenn zwischen der Anfertigung der Fotografien und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit besteht, den Standpunkt der Polizei auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise durchzusetzen. Eine solche Lage war hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gegeben."<br />
<br />
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. März 2012, Aktenzeichen 6 C 12.11  <br />
<br />
Ein mehr als erfreuliches Urteil, im Sinne der Pressefreiheit wie auch der Bildberichterstattung und der Fotografen. Sobald das Urteil im Volltext veröffentlicht ist, poste ich einen Link. <br />
<br />
(Am Rande angemerkt: kluge SEK-Polizeibeamte tragen seit Jahren schon Skimasken oder ähnliche "Maskierungen", wenn sie in der Öffentlichkeit tätig werden und wissen, daß mit Pressefotografen und Youtube-Handy-Videos zu rechnen ist...)]]></description>
    <pubDate>Fri, 30 Mar 2012 12:45:16 +0200</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89401-0-bundesverwaltungsgericht-polizisten-muessen-sich-im-einsatz.html</link>
    <author>TomRohwer</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89401-0-bundesverwaltungsgericht-polizisten-muessen-sich-im-einsatz.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Shootings auf Ibiza oder Mallorca -> Genehmigung notwendig</title>
    <description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
bei der Planung für ein Shootingprojekt bin ich auf einen Punkt aufmerksam gemacht worden, den ich so überhaupt nicht vor Augen hatte und der mir auch nicht in den Sinn gekommen wäre.<br />
<br />
Brauche ich grundsätzlich eine Genehmigung um auf Ibiza oder Mallorca kommerzielle Shootings durchzuführen? <br />
Die Orte sind in erster Linie Strände, Buchten, vielleicht in der ein oder anderen Ortschaft ... also öffentlich Plätze.<br />
<br />
Ich kann es mir nicht vorstellen ... aber man weiß ja nie :-)<br />
<br />
Wer hat Erfahrung damit und kann mir da eine Info bzw. einen Tipp geben ...<br />
<br />
Danke!<br />
<br />
Christian]]></description>
    <pubDate>Thu, 15 Mar 2012 08:58:41 +0100</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89281-0-shootings-auf-ibiza-oder-mallorca-genehmigung-notwendig.html</link>
    <author>Christian Holthausen - Photography</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89281-0-shootings-auf-ibiza-oder-mallorca-genehmigung-notwendig.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Fotos von berufstreibendem Fotografen…</title>
    <description><![CDATA[Jemand geht zum berufstreibendem Fotografen und lässt sich von ihm ablichten. Danach bekommt eine Rechnung, eine CD mit bearbeiteten und unbearbeiteten Fotos. Für die Dienstleistung wurde der Fotograf bezahlt.<br />
<br />
Meine Frage an Euch:<br />
Darf die abgelichtete Person die Fotos frei nutzen? Was darf sie mit den Fotos machen und was nicht?<br />
<br />
LG<br />
EDmund]]></description>
    <pubDate>Wed, 29 Feb 2012 20:21:20 +0100</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89122-0-fotos-von-berufstreibendem-fotografen.html</link>
    <author>FotoEdmundo</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89122-0-fotos-von-berufstreibendem-fotografen.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>freie benutzung § 24 urhg</title>
    <description><![CDATA[aus irgendeinem grund entbrennt grad ein streit.... im wesentlichen gehts um die fotografie eines kleinen teil eines werkes. ausgangslage:<br />
<br />
es besteht ein poster in größe von etwa 1x1,5m. dieses poster wurde unentgeltlich zur verfügung gestellt, jedoch nicht vom urheber des posters. nun wurde eine fotografie von etwa 20x30 ausschnittsgröße angefertigt und veröffntlicht... bildlich gesprochen: es besteht ein poster einer person im ganzkörper mit hinergrund und das gemachte foto zeigt nur die augen der person, also nix vom rest und auch kein hintergrund.<br />
<br />
liegt jetzt eine unzulässige verfielfältigung vor oder ein neues werk mit eigenen rechten? bisweilen sind wir eigentlich von § 24 urhg ausgegangen.... aber offensichtlich ist das nicht so einfach wie es sich liest. langsam kommen mir sogar zweifel an der anwendbarkeit der vorschrift...<br />
<br />
hat damit jmd schonmal erfahrungen gemacht? ist das eine unzulässige verfielfältigung oder ein neues werk mit eigenen rechten?]]></description>
    <pubDate>Wed, 29 Feb 2012 12:02:25 +0100</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89114-0-freie-benutzung-24-urhg.html</link>
    <author>Paul Poleski</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89114-0-freie-benutzung-24-urhg.html</guid>
  </item>
  <item>
    <title>Verständnisfrage -> Dauer Urheberrecht</title>
    <description><![CDATA[Wir diskutieren gerade in einer Runde...<br />
<br />
Dauer Urheberrecht -> erlischt 70 Jahre nach den Tod des Urhebers (§ 64 UrhG)... Das Urheberrecht ist vererbbar (§ 28 Abs. 1 UrhG)<br />
<br />
Frage: findet § 64 UrhG dann auch auf den Erben nach § 28 UrhG Anwendung? Also erlischt es dann 70 Jahre nach dem Tod des "neuen" Urhebers? oder ist nach 70 Jahren entgültig Ende mit Tod des "originalen" Urhebers?<br />
<br />
Eure Meinung bitte...]]></description>
    <pubDate>Sun, 26 Feb 2012 14:20:21 +0100</pubDate>
    <link>http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89091-0-verstaendnisfrage-dauer-urheberrecht.html</link>
    <author>www.trash-pixel.de</author>
    <guid isPermaLink="true">http://www.model-kartei.de/forum/service-recht/89091-0-verstaendnisfrage-dauer-urheberrecht.html</guid>
  </item>
</channel>
</rss>
