NEIN ZU FOLTER | Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ Trotz der bereits 1948 durch die Vereinten Nationen verabschiedeten Erklärung foltern auch Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bis heute. Am 26. Juni ist Internationaler Tag zur Unterstützung der Folteropfer.

Comments

You may only use this function if you have one active sedcard.