Modelrelease App für Windowsphone 9

9 years ago
Hallo, ich würde gern wissen ob es inzwischen eine App gibt so wie Easyrelease  um den Modelvertrag mit dem Windowsphone zu machen.
Für Ios und Android gibt es ja genug...

danke.
[gone] User_6449
9 years ago
Was ...? Eine App für individuelle Verträge via
Smartphone ...?

Ich verstehe nur Bahnhof, klär mich mal auf ...

Viele Güße
Peter
peter, er meint einfach ein 'modelrelease' keine individuellen verträge. da gibt es paar apps, die die standardvorlagen enthalten - allerdings sind das in der regel eben angelsächsische vorlagen, die in deutschland nur bedingt sinnvoll sind. aber egal.

@to: ist auf einem winphone nicht immer auch office mobile installiert? packt dir doch da eine vorlage rein und füll die dann vor ort aus.
9 years ago
@Carsten: ich meinte eigentlich einige Verträge vordefiniert und ein paar allgemeine Vorlagen die bei Bedarf ausgefüllt werden. Die Idee mit Word ist mir nicht neu aber auch gut.
9 years ago
Wie unterschreibt man denn auf dem Smartphone?
Das würde mich auch interessieren....
9 years ago
Die App heißt Handschrift Notizen und wird als JPG in das PDF übernommen.
[gone] User_6449
9 years ago
Und die digitalen "Handschrift Notizen" auf dem Smartphone werden
tatsächlich so wie eine echte Unterschrift rein rechtlich anerkannt?

Viele Grüße
Peter
9 years ago
Und die digitalen "Handschrift Notizen" auf dem Smartphone werden
tatsächlich so wie eine echte Unterschrift rein rechtlich anerkannt?

Das kommt darauf an, was für eine Unterschrift benötigt wird.

Faksimile ist die nachgebildete Namenswiedergabe durch maschinelle oder elektronische Vervielfältigung oder durch Stempelaufdruck zur massenweisen Verwendung. Die bloße Wiedergabe einer Unterschrift im Wege des Faksimile ist keine eigenhändige Unterschriftsleistung und deshalb bei Verträgen mit Schriftformerfordernis als Formmangel rechtsunwirksam.

Da, wo eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, ist sie mithin rechtlich unwirksam. Allerdings besteht für ein Model-Release keine "Schriftformerfordernis", und insofern ist eine Faksimile-Unterschrift unter einem Model-Release auch nicht schädlich für die Rechtswirksamkeit. (Ein mündliches Model-Release ist genauso wirksam wie ein schriftliches.)

Die Frage der Beweisführung, wenn die Tatsache des Vertragsabschlusses angezweifelt wird, steht auf einem völlig anderem Blatt.

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