Stahnsdorfer Friedhof (bei Berlin) - Fotogenehmigung? 9

[gone] User_398406
9 years ago
Hallo, 
war von den Berliner Fotografen schon einmal einer auf dem Friedhof in Stahnsdorf zum fotografieren? Die Verwaltung reagierte leider bisher nicht auf Mails und Anrufe.
Benötigt man eine offizielle Erlaubnis, oder wird das da locker gesehen?
Wäre schön, wenn jemand seine Erfahrungen teilt!
Lg
9 years ago
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/friedhofsordnung.pdf

(3) Es ist verboten:
1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art - einschließlich Fahrrädern - zu befahren mit Ausnahme
von Kinderwagen, Handwagen, Rollstühlen und Krankenfahrstühlen,
2. Foto- oder Filmaufnahmen, ausgenommen solche für private Zwecke, vorzunehmen

Hier der Text vom Hamburger Friedhof Ohlsdorf - etwas ausführlicher:

Sie können auf dem Friedhof gerne ohne weitere Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung zu privaten Zwecken fotografieren. Bitte stören Sie dabei jedoch keine Trauerzüge oder andere Gäste


Gruß
Andreas
[gone] User_398406
9 years ago
Hallo Andreas,

danke für deine Mühe, allerdings treffen beide Punkte nicht für alle Orte zu. Fahrradfahren ist in Stahnsdorf z.B. gestattet, und zum Thema Fotos fand ich nichts auf der Website. 
Da der Friedhof sehr weitläufig ist und nur ein kleiner Bereich für aktuelle Bestattungen ist + weil dort schon viel fotografiert wurde, besteht ja zumindest die Chance auf eine Erlaubnis. 
 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Wichtig!

  1. Den Datenschutz berücksichtigen. D.h. Fotos von Gräbern mit erkennbarem Namen sind nicht erlaubt.
  2. Die Totenruhe nicht stören.
  3. Dich nicht pietätlos verhalten...also keine Aktfotos auf Gräbern und keine Fotos von nachgestellten "Schwarzen Messen".
  4. Keine Veröffentlichungen, bei denen der Friedhof als solcher zu erkennen ist.


Das waren die Anmerkungen der Potsdamer Friedhofsverwaltung. Ich hatte tatsächlich mal ein Hochzeitspaar, welches dort Brautfotos machen wollte. Wir sind dann in den Babelsberger Park gegangen...
[gone] User_398406
9 years ago
Danke Jan, all diese Sachen sind meiner Meinung nach aus selbstverständlich. Hatte auch nicht vor, mich nackt auf 'nem Grab zu suhlen.Brautfotos auf dem Friedhof... wers mag ;-)
9 years ago
Andreas hat ja quasi schon alles relevante raus gesucht. Wenn du ganz sicher sein willst, dann ruf eben bei der Berliner Amt für Stadtentwicklung und Umwelt an, die diese Ordnung ja schließlich online gestellt haben an und erkundige dich nach den genauen Bedingungen des Friedhofs. Ansonsten kann man sich sicher auf diese allgemeingültige Ordnung berufen. Im Zweifel ist bestimmt auch jedes Bürger-/Ordnungsamt befugt entsprechende Genehmigungen zu erteilen oder zumindest in der Lage dir einen (erreichbaren) Verantwortlichen zu nennen.
Außerdem hängt doch an jedem Friedhof eine Friedhofsordnung? Einfach mal hin gehen?
[gone] User_398406
9 years ago
Ich habe die Adresse vom Ansprechpartner, nur wie ich geschrieben habe, reagiert der nicht. Und das Shooting sollte am Wochenende stattfinden. Deshalb habe ich ja auch nach Erfahrungen gefragt. Trotzdem danke, wir haben eine andere Location. 
9 years ago

# Den Datenschutz berücksichtigen. D.h. Fotos von Gräbern mit erkennbarem Namen sind nicht erlaubt.

Unfug. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die das Fotografieren von Grabsteinen mit erkennbaren Namen verhindert.
# Keine Veröffentlichungen, bei denen der Friedhof als solcher zu erkennen ist.

Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wenn der Friedhofsbetreiber das Fotografieren erlaubt, dann darf selbstverständlich auch der Friedhof hinterher auf den Fotos zu erkennen sein.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
# Keine Veröffentlichungen, bei denen der Friedhof als solcher zu erkennen ist.

 
Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Genau wie in Hotels, die zwar ein Shooting innerhalb des Gebäudes erlauben, aber keinen Hotelnamen oder unverwechselbare Farben oder Logos in den Bilders sehen wollen. Wer das Hausrecht hat, kann über die Bildinhalte bestimmen - oder das Fotografieren verbieten. Das ist die Rechtsgrundlage. Wenn ich zuhause mein Klo nicht geknipst haben will, verbiete ich das. Ganz einfach.
Unfug. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die das Fotografieren von Grabsteinen mit erkennbaren Namen verhindert.

Meist stehen Namen und Geburts- bzw. Sterbedaten drauf. Das zusammen ist schon fast wie ein Nummernschild beim Auto. Es geht dem TO ja nicht ums fotografieren allein, sondern höchstwahrscheinlich ums Veröffentlichen.

Wenn die Friedhofsverwaltung diese Einschränkungen für die Fotoerlaubnis angibt, dann ist das eben so. Wenn du denen dann mit Rechtsgrundlagen kommst, wird dir das Fotografieren verboten. ;) Ich habe nur meine Erfahrungen mitgeteilt. Ob es dafür Rechtsgrundlagen gibt oder nicht, ist ziemlich schnuppe, solange die Friedhofsverwaltung das Hasurecht hat.

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