Newsletter intern (in Unternehmen) 16

12.04.2014
Da hier einige rechtlich sehr bewanderte Menschen unterwegs ist, würde ich gern mal erfahren, wie es sich mit Newslettern innerhalb von Unternehmen rein juristisch gesehen verhält, da es aktuell gerade sehr wichtige Ereignisse gibt, die dort mal eben verkündet werden.

1. Müssen die Adressaten, ähnlich wie bei sonstigen Newslettern üblich, dem Empfang explizit zustimmen?
2. Muss es eine Opt-Out Möglichkeit geben, wenn ich einen Newsletter nicht mehr lesen will?
3. Wie verbindlich sind die Informationen, die in einem unpersönlichen Newsletter enthalten sind? Muss ich mich daran halten oder muss ich sie lediglich zur Kenntnis nehmen?
4. Muss der Schöpfer / Author eines Newsletters bekannt sein (Impressum) oder reicht eine allgemeine Angabe wie z.B. Unternehmen XXXXXXX in der Kopfzeile ?

Falls jemand was weiß, wäre ich sehr dankbar für Infos.
12.04.2014
Mal fernab vom juristischen und mit rein logischem Menschenverstand gesehen. 

1. + 2. Adressaten sind Angestellte oder zumindest Personen die zum Wohle der Firma handeln sollen/möchten. Newsletter gehen zumeist an firmeneigene Emailadressen, vorallem in dem Fall würde ich für ein klares 'Nein' stimmen.
3. Das kommt wohl ganz auf die Information an. Wenn diese beinhalten sollte, das alle Mitarbeiter bitte geschlossen aus dem Fenster springen mögen, muss man sich wohl eher nicht daran halten. Geht es darum, das z.B alle Mitarbeiter früher in einem wichtigen Meeting erscheinen sollen, dann wäre es wohl gut dem nachzukommen.

im Endeffekt ist so ein Newsletter doch nur ne Art der Kommunikation des Arbeitgebers und ich würde behaupten, diese darf auch ungefragt und unsigniert in Form eines Post-its an deinem Arbeitsplatz geschehen. Ohne richtige Infos ist das Thema, ob nun logisch oder juristisch zu schwammig und abgesehen davon wohl auch eine Frage der persönlichen Neigung. 
ich würde ja auch unbedingt immer das mk-forum fragen, wenn es um komplizierte juristische fragen geht. hier sitzen nämlich nur experten (ausser bernd, aber der äussert sich zu solchen themen eh nie). keine ahnung, weshalb andere für solche auskünfte geld zahlen.

und der allerallergrösste vorteil: hier kann man sich dann am ende immer die passendste antwort aussuchen. wo hat man das schon :D
12.04.2014
Ich bin nicht sicher, ob es ausgesprochen klug ist, den Newsletter seines Unternehmens abzubestellen.
Es gibt sicher noch effektivere Methoden sich um seinen Arbeitsplatz zu bringen
12.04.2014
Ich bin ja nicht dumm. Wenn ich hier etwas aufschnappe, dann sowieso nur mit belegter Quelle und Aktenzeichen zum Nachlesen.

Nur nach sowas suche ich. Alles andere ist nur Glaskugellesen - kann ich nicht gebrauchen. Ich google mal weiter ;-)

Im Übrigen: Wer sagt dir eigentlich, dass ich überhaupt zum Unternehmen gehöre? ;-) Nur mal so ein Gedanke, warum ich das hier überhaupt schreibe ...
12.04.2014
Jetzt musst ich gerade echt lachen

Ich arbeite in einem Konzern mit mehr als 300 000 Beschäftigten  weltweit
da gibt es Gruppen-, Abteilungs- Bereichsnewsletter  ( und auch regelmäßige Infoveranstaltungen)
email von der Personalabteilung, Einkauft, Vertrieb, Logistik, Marketing ...  an alle
Regelmäßige Sammlung von Presseinfos  über Kunden und Mitbewerber
zu zahlreichen Fachthemen regelmäßige Newsletter.
Von der IT gibt es für fast jede Software regelmäsig Userinfos and die Usergruppen
Auch was Facebook änliches  gibt es im Intranet  ( mit persönlicher Seite,  Follower und Gruppen)
Es gibt eine mehrfach preisgekrönte Mitarbeiterzeitung ( auch online ) in einem guten dutzend Sprachen
Und selbst der oberste Chef schreibt mehrmals jährlich email an alle Mitarbeiter.

Trotzdem gibt es immer Beschwerden das nicht genug Informiert wird.

Jetzt kommst du mit einem Mitarbeiter Newsletter.

von welchen Planet bist du?
12.04.2014
Danke für deinen konstruktiven Beitrag!
12.04.2014
Ich bin kein Jurist, habe also keine entsprechende Ahnung, finde aber die 3. Frage schreit nach folgender Gegenfrage:
Wie verbindlich sind eigentlich Gesetze?
Sie sind auch unpersönlich verfasst und es wird vorausgesetzt, dass ich mich selbständig in Kenntnis setze und danach handle.

Sorry für OT.

 
12.04.2014
nein, ich bin kein Jurist, nur ab und an mit solchen Themen konfrontiert. Eigentlich jeder Betrieb hat eine Arbeitsordnung / Betriebsvereinbarungen und genau da wird festgelegt was geht und was nicht. Ab mittlerem Management steht sowas auch im Arbeitsvertrag, zumindest was sein muss. Bei unklarheiten an den Betriebsrat oder das Personalbüro wenden.
12.04.2014
1. Müssen die Adressaten, ähnlich wie bei sonstigen Newslettern üblich, dem Empfang explizit zustimmen?

Nein. Weil allein der Arbeitgeber bestimmt, welche Newsletter oder was auch immer seine Angestellten dienstlich zu empfangen oder zu lesen haben.
3. Wie verbindlich sind die Informationen, die in einem unpersönlichen Newsletter enthalten sind? Muss ich mich daran halten oder muss ich sie lediglich zur Kenntnis nehmen?

Das regelt der Arbeitsvertrag oder eine Dienstanweisung des Arbeitgebers.
4. Muss der Schöpfer / Author eines Newsletters bekannt sein (Impressum) oder reicht eine allgemeine Angabe wie z.B. Unternehmen XXXXXXX in der Kopfzeile ?

Auch das regelt allein der Arbeitgeber. Der muß natürlich sinnvollerweise sicherstellen, daß sein Arbeitnehmer auch erkennen kann, daß eine Information, Anweisung etc.pp. von ihm kommt - und nicht unbeabsichtigt durchgerutschter Spam der Konkurrenz oder des nordkoreanischen Geheimdienstes ist.
13.04.2014
Danke Tom!
Ich muss mal schauen, ob ich die Dienstanweisung (im Übrigen stehen im zum Anlass genommenen Newsletters nichts anderes als Änderungen zu einer vermutlichen Dienstanweisung), im Intranet irgendwo finden kann. Da der Newsletter von einer Bearbeiterin kommt, die für unsere Abteilung gar nicht zuständig ist, hat mich das Vorgehen etwas gewundert, aber von mir aus.
Da der "Verein" neu für mich ist und der Übergang alles andere als geregelt ablief, muss man sich sowas leider selbst zusammensuchen.
Dann werde ich mir zunächst mal die inhaltlichen Dinge heraussuchen, die leider völlig unkonkret und teilweise widersprüchlich formuliert sind, um dahingehend eine Klärung zu erreichen.
13.04.2014
Manchmal bin ich froh, kein Arbeitgeber zu sein !
1. Müssen die Adressaten, ähnlich wie bei sonstigen Newslettern üblich, dem Empfang explizit zustimmen? 
Nein, da es sich in der Regel wohl um firmeneigene Email-Adressen handel. 
Kommt der Newsletter in papierform ( z.B. Mitarbeiterzeitung) kann man den Empfang sicher abbestellen. Bleibt die Frage ob das mit Blick auf den Arbeitsplatz sinnvoll ist. Ich persönlich nehme die Infos zur Kenntnis ... mal mehr, mal weniger. 
Als externer MA (Leiharbeiter, Freelancer) kann ich die Nutzung der Email-Adresse untersagen, wobei auch hier die Frage der Sinnhaftigkeit bleibt.

2. Muss es eine Opt-Out Möglichkeit geben, wenn ich einen Newsletter nicht mehr lesen will?
siehe 1.

3. Wie verbindlich sind die Informationen, die in einem unpersönlichen Newsletter enthalten sind? Muss ich mich daran halten oder muss ich sie lediglich zur Kenntnis nehmen?
Das hängt vom Charakter des Newsletters ab. Einige sind nur zur Info, andere zu Beachtung. 
Anweisungen werden wohl eher selten als "Newsletter" an alle versendet. Hier wird es in der Regel klar definierte Informationswege geben. 


4. Muss der Schöpfer / Author eines Newsletters bekannt sein (Impressum) oder reicht eine allgemeine Angabe wie z.B. Unternehmen XXXXXXX in der Kopfzeile ?
Offizielle Firmen-Newsletter stehen in der Verantwortung der Geschäftsleitung. auch wenn sie meist von der Presse- oder Marketingabtrilubg versendet werden. Bereichs- oder (Fach-)Gruppen-Newsletter verantwortet der Bereichs, bzw. Gruppenleiter. Ein Impressum ist daher unnötig.


Als externer Mitarbeiter hat man in der Regel kein Recht auf solche internen Newsletter, einen zu bekommen ist somit ein Privileg, das man selbstverständlich ablehnen kann ... wie man auch die Beauftragung/Anstellung/Beschäftigung ablehnen kann. 


 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.04.2014
Ich würde mich beim Chef über den ganzen Spam beschweren, den du von deinen Kollegen bekommst. Firmeninterne Newsletter oder Infopost hält einen doch nur von der Arbeit ab. *grins*
23.04.2014
Kurzer Zwischenstand:
In der Tat muss man sich privilegiert fühlen, hat man diesen Newsletter erhalten. Nach kurzen Telefonaten im Haus haben den nämlich längst nicht alle bekommen und nicht mal die, die es eigentlich was angeht (weil sie drin erwähnt werden).
Große Institutionen haben zumindest einen großen Vorteil: Es gibt einen Personalrat. Hat man zu dem einen guten Draht, kann man die Sache eskalieren lassen, wenn dieser nicht mal von der Existenz des Letters weiß.
Aufgrund formaler Fehlern beim Erstellen von firmeninternen Dokumenten, die nämlich auch bei diesem Verein einen Mindeststandard erfüllen müssen, liegt die Sache jetzt beim oben genannten Personalrat. Sollen die sich prügeln.
9 years ago
Vorerst mal Ende im Gelände:
Die zuständige Bearbeiterin hat unter Zeugen zugegeben, dass sie die interne Betriebsregelung zur Erstellung solcher Dokumente nicht kennt und sich deshalb ein eigenes Format ausgedacht hat. Jetzt muss sie das Format überarbeiten, so dass es den Mindestanforderungen an ein Dokument im Unternehmen entspricht.
Mehr wollte ich gar nicht haben ...

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