Shooting nur mit Vertrag! 2

19.04.2006
V E R T R A G S R E C H T

Wichtige Grundsätze:

- Nie ohne schriftlichen Vertrag shooten!
- Vertrag vor fester Vereinbarung des Shootings zur Prüfung zusenden lassen!
- Vertrag ist vor Shootingbeginn von beiden Seiten zu unterschreiben!
- Vertrag vor Unterschrift sorgfältig lesen!
- Je ein Original des Vertrages für Modell und Fotograf!

Warum Vertrag?
Ein Vertrag ist für beide Seiten - Fotograf wie Modell - sehr wichtig, um die wechselseitigen Rechte und Pflichten zu regeln. Der Fotograf ist Urheber der gemeinsam gemachten Bilder, so daß die Urheber- und Verwertungsrechte allein bei ihm liegen. Das Modell dagegen hat aufgrund ihres Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild, so daß eine Veröffentlichung der Bilder nur mit Zustimmung des Modells erfolgen darf. Diese widerstreitenden Rechte sind in einem Vertrag in Einklang zu bringen. Darüber hinaus können noch viele weitere Punkte (z. B. Bezahlung, Ort /Zeit/Dauer des Shootings, Aufnahmebereiche etc. pp.) geregelt werden, damit beide Seiten genau wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind. So kann späterer Streit vermieden werden.

Was sollte im Vertrag mindestens geregelt werden?
In dem Vertrag sollten zumindest die 3 folgenden Punkte geregelt werden:
- Welche Veröffentlichungsrechte erhält der Fotograf an den Bildern?
- Erhält das Modell Bilder und wie darf sie diese nutzen?
- Wer erhält von wem welche Bezahlung oder sonstige Vergütung

Welche Vertragsarten sind üblich?
Vier Vertragsarten sind in der Praxis üblich:
- Sog. Modelrelease: Regelt nur, daß das Modell auf ihre Rechte am eigenen Bild ganz oder teilweise verzichtet, so daß der Fotograf die Bilder vom Modell uneingeschränkt oder eingeschränkt veröffentlichen darf (nicht empfehlenswert für das Modell!).
- TFP-Vertrag: Weder Fotograf noch Modell erhalten ein Honorar in Geld. Das Modell bekommt für ihre Tätigkeit vom Fotografen anstatt Geldes Bilder auf Papier und/oder als Dateien auf CD und Verwertungsrechte an diesen Bildern. Im Gegenzug darf der Fotograf die Bilder des Modells ebenfalls veröffentlichen und verwerten. (tfp = time for prints bzw. time for pictures)
- Pay-Vertrag: Kommt in zwei Varianten vor. Entweder erhält der Fotograf für seine Tätigkeit ein Honorar vom Modell, dann bekommt das Model die Bilder und Nutzungsrechte an den Bildern, der Fotograf darf die Bilder nicht selbst nutzen. Oder das Modell erhält vom Fotografen ein Honorar, dafür erhält es keine Bilder und der Fotograf bekommt die alleinigen Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte

Wo bekomme ich einen "passenden" Vertrag her?
Meistens hat der Fotograf einen Vertrag, so daß das Modell diesen nur prüfen, nicht aber selbst einen Vertrag beschaffen muß. Hat der Fotograf keinen oder keinen brauchbaren/akzeptablen Vertrag, hilft eine Suche im Internet. Einfache Verträge - ausgerichtet auf nichtkommerzielle Verwertung der Bilder - gibt es z. B. hier: TFP-Vertrag und Pay-Vertrag 1 sowie Pay-Vertrag 2.

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Mehr rechtliche Infos gibt es hier

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LG
Stephan
26.07.2006
Ein sehr informatives Adresse: http://www.modelsundrecht.de

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