BGH über konkludente Einwilligung 15

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Eine Hostess war auf einer Promi-Party fotografiert und das Bild im Internet veröffentlicht worden. Da sie wusste, dass auf diesen Partys Bilder entstehen und auch veröffentlicht werden, geht der BGH von einer konkludenten Einwilligung aus.

http://www.rechtambild.de/2015/02/bgh-konkludente-einwilligung-in-veroeffentlichung-von-fotos-einer-promiparty/
9 years ago
Nachvollziehbare und nach meiner Auffassung auch richtige Entscheidung des BGH.

Das bedeutet aber nicht, dass ein Model, welches sich von einem Fotografen ablichten läßt, dadurch der Veröffentlichung der Bilder konkludent zugestimmt. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Hier ist weiterhin ein Vertrag zwischen Model und Fotograf erforderlich.
9 years ago
...da war jemand schneller als ich! :-)

Ich möchte allerdings ergänzen, dass dies insoweit ein Sonderfall war, als der Hostess eine Tätigkeitsbeschreibung vorlag, nach der die Anfertigung von Fotografien ausdrücklich gestattet war, so dass die Dame davon ausgehen musste, dass diese dann auch verwendet werden.

Viele Grüße,
Daniel Kötz
[gone] HvonH Photography
9 years ago
Photo-Hunter, erzähl das mal einer Modelagentur...die schicken dich bei Tests/TfP mit der Aussage wieder nach hause, weil Amateur! Vor Gericht dürfte sich die konkludente Handlung auch durchsetzen, vor allem wenn das Model regelmässig vor der Kamera steht.
9 years ago
"Model" ist demnach keine "Tätigkeitsbeschreibung die die Anfertigung von Fotografien ausdrücklich gestattet und bei der man damit rechnen muss dass selbige auch verwendet werden"?
Dann wüsste ich gern mal welche Funktion  so ein "Model" stattdessen haben soll.
 
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago
Auf Promi-Parties herumhängen...
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Es sprach der Bäckerlehrling: "woher sollte ich wissen, dass ich mit heißen Backblechen hantieren muss?
Woher soll ein Model wissen, dass es fotografiert wird...??? :)))))
9 years ago
Entspricht der bisherigen Rechtsprechung unterer Gerichte, wie z.B.:
http://www.online-und-recht.de/urteile/Zur-Einwilligung-in-Pressefotos-bei-Modenschauen-Landgericht-Berlin-20070306/
"Model" ist demnach keine "Tätigkeitsbeschreibung die die Anfertigung von Fotografien ausdrücklich gestattet und bei der man damit rechnen muss dass selbige auch verwendet werden"?

Es handelte sich hier nicht um einen Model-Job, sondern um einen Hostessen-Job. Insofern ist das erstmal ein Unterschied.

Man wird allerdings auch bei einem Hostessen-Job regelmäßig davon ausgehen müssen, daß er im Fokus eines gewissen öffentlichen Interesses stattfindet und ergo auch damit rechnen müssen, fotografiert und veröffentlicht zu werden. Das gilt für die Hostess auf der Messe genauso wie für die auf dem "Promi-Event".

"Hostessen" für Promi-Events ohne Fotos nennt man übrigens auch Callgirls. ;-)
9 years ago
Die rhetorische Frage gilt als Stilmittel der Rhetorik. Rhetorische Fragen dienen nicht dem Informationsgewinn, sondern sind sprachliche Mittel der Beeinflussung. Semantisch stehen rhetorische Fragen den Behauptungen nahe.
​Quelle: wikipedia
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago
Die Frage könnte jetzt lauten wieviel Raum gibt man der Rhetorik in einem Forum Service: Recht.

Wäre interessant zu erfahren warum der erste Richter die Klägerin nicht schon über ihre konkludente Einwilligung in Kenntnis gesetzt hat.

Mein MK-Aufnahmebereich Promotion ist auf rot. Nicht das irgendein Spaßvogel (oder Richter) auf die Idee kommt mich als Hostess zu bezeichnen. :)
9 years ago
Die rhetorische Figur, die daneben zielt, landet meist auch im Abseits...
Im angesprochenen Urteil geht es nicht um Models und nicht um das, was Models ggf. hinnehmen müssen, weil man eine konkludente Einwilligung unterstellt, sondern um Hostessen bei einem öffentlichen Event.

Daraus direkte Schlussfolgerungen für das ableiten zu wollen, was Models ggf. hinnehmen müssen, weil man eine konkludente Einwilligung unterstellt, ist eher gewagt. Und könnte in die Hose gehen.
9 years ago
Lesen kann ich schon alleine und über Trivialbildung verfüge ich auch.

Irgendwas substanzielles?

Kann ich wenn ich ein "Model" buche wirklich nicht davon ausgehen das selbiges auch mit einer Veröffentlichung der Bilder einverstanden ist?
So mal rein aus der Begriffsdefinition heraus? Und die üblichen in der Regel schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen/Releases/Verträge lassen wir jetzt mal aussen vor.
Oder auch: Wie ist ein "Model" in der Rechtsprechung definiert?

Mit "Model" meine ich übrigens nicht die verhinderte Kundin eines Hochzeits und Porträtfotografen oder die Schulhofschönheit die sich auf diversen Internetplattformen anmeldet damit sie in der Dorfdisco den Satz "Ich model jetzt ja auch" fallenlassen kann.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago
"Wie ist ein "Model" in der Rechtsprechung definiert?"

Tja, das Wort Model ist ja recht dehnbar wie die MK bestens beweist. Ob Juristen das Wort klar definieren können oder wollen? Ich vermute nicht.

Ich kenne Aktmodelle die fürchten Fotos von sich in der Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser und meiden Zeichensäle weil da alle mit Photohandys herumfuchteln Ich dagegen habe mit Kameras keine Berührungsängste. Der NDR hat mich kürzlich für eine Doku einen halben Tag bei meiner Arbeit begleitet. Brauchten die mein Einverständnis schriftlich? Nö, die haben wenigstens 4 Stunden Filmaterial. Konkludenter geht es kaum. :)
9 years ago
@ Andreas:
.....also ich gehe jede Wette ein,
die lassen sich vor der Erstausstrahlung mit Dir als ein Hauptakteur
noch etwas Schriftliches geben. Es sei denn Du hast etwas mündlich
mit denen abgesprochen.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago
Wette verloren... :)

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/das/Nackt-sein-wenn-alle-anderen-angezogen-sind,aktmodell100.html

Das ich etwas mit denen abgesprochen habe versteht sich ja von selbst...

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