TFP 30

[gone] User_557866
5 years ago
Hallo :)
Ich bin neue hier und Fotografiere eigentlich mehr Landschaften als Menschen.
Da ich aber mehr Shootings machen möchte weil ich lust drauf habe und ich das auch interessant finde und ich mich in der Sache weiter entwickeln möchte.Kann mir einer sagen wo ich TFP verträge herbekomme ??
Liebe Grüße Dan :)
#2
[gone] User_557866
5 years ago
Vielen Dank
Sehr nett von dir :)
5 years ago
Ich dagegen empfehle Dir,
Dich mit dem Menschen, den Du fotografieren möchtest,
zu unterhalten, was er für Bilder machen möchte und
welche Ideen er von Dir bereit ist umzusetzen und dann ob und
welche Bilder (konkrete Entscheidung nach dem Shooting)
er und Du dann bearbeiten und veröffentlichen dürft.

Das kannst Du dann in 3-4 Sätze notieren und fertig ist der Lack.
Fotoshootings (gerade im TfP-Bereich) sind immer etwas höchst
Individuelles und so sollte dann auch das (immer wieder etwas anders
formulierte) schriftlich formulierte Statement sein.

PS: Seit ca: 1 Jahr gab es bei meinen Shootings keinerlei schriftliche Verträge.
(Aber ich veröffentliche ja auch (fast) nichts.)
https://www.model-kartei.de/forum/foren/?q=tfp+vertrag&f=0

:-)
5 years ago
Den Vorschlag von Heinz Drstak halte ich für zu teuer, den von Fotocowboy für wenig praktikabel ggf. sogar für realitätsfremd.
Halte Dich lieber an den Link von Chris W. Braunschweiger. Da findest Du nahezu alles!
VG - Lancer
ich hab ja sowas selbstausgedachtes. vor gericht vermutlich völlig unhaltbar.
davon nehme ich zu den meisten shootings zwei blankoversionen mit und bringe sie dann unausgefüllt wieder nach hause.
das ist eher eine symbolhandlung.
5 years ago
Ich benötige den tfp-Vertrag immer für meinen Arbeitgeber, damit der sieht, dass kein Geld geflossen und auch kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Wenn der Fotograf keinen Vertrag hat, nehme ich immer den folgenden Vertrag:
https://hoesmann.eu/wp-content/uploads/2008/09/tfp-vertrag1.pdf
[gone] User_557866
5 years ago
vielen dank an alle die was dazu gesagt haben :) mir hilft das ganz sehr :)
5 years ago
Leider nur eingeschränkt. Die neue Verordnung spielt da nämlich leider ganz entscheidend rein, wenn du Bilder veröffentlichen willst.
5 years ago
Martin Hirsch: bitte belegen. Danke.
5 years ago
@Martin Hirsch
Ein wirklich sehr wichtiger Hinweis!!! Vor allem sehr konkret und detailliert und umfassend und nachvollziehbar usw. - hoppla - und hilfreich - hatte ich vergessen.
5 years ago
Dieser Link ist in meinen Lesezeichen, weil z.Z. tägliches Nachschlagewerk. Mir fehlt der Bezug zur Fotografie.
5 years ago
Bezug zur Fotografie? Art. 2 (1)
[gone] Felix_91
5 years ago
Oder du arbeitest wie ich auf Vertrauensbasis und sparst dir unnötigen Bürokratie Papierkram bei einem Hobby... nicht einen Vertrag habe ich bisher bei einem Shooting abgeschlossen. Läuft auch so...
5 years ago
@Martin: danke! Ich will auch nicht nerven. aber mir fehlt immer noch der Bezug zur Fotografie.

Ich zitiere deinen "Bezug":

Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
5 years ago
Ein digitales Bild ist eindeutig ein personenbezogener Datensatz der (zumindest bei mir und vielen anderen) digital gespeichert und/oder verarbeitet wird.
[gone] User_257756
5 years ago
Ich erkläre mich vor dem Shooting in kurzen Sätzen was ein mündlicher Vertrag für mich
bedeutet oder Sinn macht............."Sich vertragen"....!
Ich bediene aber weder FB noch andere einschlägige Plattformen wo ich meine Bildrechte verliere.
Einmal hat mir ein Modell seinen eigenen Vertrag vorgelegt den ich dann unterzeichnet habe.
Genau dieses Modell kommt seit Jahren regelmässig in mein Studio. Wir vertragen uns jetzt ohne Papier.
Kann ich meine Bilder in einer Werkschau/Ausstellung oder ähnliches platzieren, frage ich das
betreffende Modell schriftlich an, was auch von den Kuratoren meist verlangt wird.
Ansonsten kennen wir hier in der Schweiz das Obligationenrecht mit dem Artikel: "Das Recht auf das eigene Bild"
Auch der Handschlag gilt immer noch als verbindlich.
In diesem Sinne: Vertragt euch.
5 years ago
Wenn jemand geradeaus in eine Kamera lächelt oder posiert, ist von einer Einwilligung zur Aufnahme des Fotos wohl auszugehen. Die Verwendung kann in einem einfachen Vertrag geregelt werden.
Neu ist evtl. dass die Einwilligung zur Speicherung jederzeit widerrufen werden kann.
Damit wird dann wohl auch ein ggf. geschlossener Vertrag hinfällig und evtl. gezahlte Honorare müssen zurückgezahlt werden.
So viel Dramatik für die Fotografie und das Ausstellen von Bildern in Foren wie der MK sehe ich in der Verordnung gar nicht.
Was allerdings Facebook und Co betrifft, sind dort viele Bilder im Umlauf, zu denen es keine schriftliche oder ersichtliche Einwilligung gibt.
Weitaus interessanter aber sehe ich das auch Verlinken von Bildern zu Personen oder die Weitergabe von Bildern und Daten von Usern an andere Plattformen ohne das explizite Einverständnis der User bzw der abgebildeten Personen.

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