Kommerzielle Nutzung 51

[gone] Charisma1962
5 years ago
"Eine kommerzielle Nutzung der Bilder ist ausgeschlossen."

Wenn das in Bezug auf eine Örtlichkeit zum Fotografieren vorgegeben ist, darf man die selbst fotografierten Bilder wohl auch nicht hier zeigen, denn theoretisch könnte sich daraus ja ein Folgeauftrag generieren?

Verstehe ich das richtig, oder denke ich zu kompliziert?
[gone] Castlewood Media
5 years ago
Die Phrase oben ist zu unpräzise. Was unter "kommerziell" zu verstehen ist, sollte in den Verträgen immer klar definiert werden. Für die einen beginnt dies im Bereich der Eigenwerbung, für die anderen erst mit dem Verkauf oder der gewinnbringenden Nutzung eines Bildes.

VG
Maria
Moin!

Theoretisch hast du recht, praktisch interessiert das niemanden ... wenn wir die mk als Börse überwiegend für Privatleute sehen. Denn: der Kreis der Fotografen oder Models, die einen Folgeauftrag zum größten Teil dadurch bekommen, dass sie an einer von dir gemeinten Location fotografiert haben oder wurden, dürfte denkbar klein sein.

Wichtig: bei solchen Locations möglichst "unprofessionell" auftreten oder vorher mit dem Personal vor Ort sprechen (wenn doch größeres technisches Gerät aufgefahren oder sich professionell verhalten wird) (*)

euro

(*) ich hab' neulich ein Shooting beim BMW-Museum beobachtet, da wurde das Personal "wach", als der Fotograf mitten auf'm Weg auf'm Bauch lag und fotografierte -> das machen die üblichen Gelegenheitsknipser nicht. Kurze Absprache mit dem Personal und alles war dann okay.
Hallo Charisma,

ich interpretiere das anders, aber das ist nach meinem Vertrag und muss nicht identisch sein:
Du darfst die Bilder nicht als solche vermarkten, sprich: verkaufen.

Schau was im Vertrag steht. Wenn du die Bilder "für deine Eigenwerbung" verwenden darfst, dann kannst du sie hier rein stellen. Wenn das zu Jobs führt für die du bezahlt wirst ist das kein Problem, sofern diese Bilder darin nicht vorkommen.

Aber lies genau den Vertrag. Verträge sind "subsidiäres" Recht.

LG. Peter
ich habe im Text von Charisma gelesen, dass es um Locations geht ... habe ich da etwas falsch verstanden?
Hier zur Erläuterung mein direkt betreffender Text (Auszug):

"Das Model ist berechtigt, die erhaltenen Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Be­schränkung privat, zur Eigenwerbung, zur Bewerbung und Vorstellung sowie für sonsti­ge nicht-kommerzielle Zwecke in jeglichen Medien zu veröffentlichen ... Der Fotograf kann bei einer Veröffentlichung durch das Model die Nennung seines Namens verlangen oder ausschließen; ebenso kann er verlangen, dass das Model ihm mitteilt, wo es die Fotos veröffentlicht hat. ... Eine kommerzielle Verwendung der Fotos durch das Model kann zwischen Fotograf und Model gesondert vertraglich ver­einbart wer­den."

Ob das "wasserdicht ist", weiß ich nicht, aber hatte in über 11 Jahren MK keine Probleme damit (davor auch nicht).
[gone] Charisma1962
5 years ago
Es geht um Locations, die zum Fotografieren freigegeben sind, aber eben genau diese Formulierung verwenden. U. a. steht da noch, dass keine Aktaufnahmen erlaubt sind. Mich interessiert, ob die Bilder dann bei FB, hier, aber auch bei Agenturen erlaubt sind.
Das wegen Örtlichkeit nehme ich erst jetzt wahr, müsste aber genau so gelten, denn der angeführte Passus ist doch wohl in einem Vertrag oder einer Nutzungsordnung o. ä.?
Fragt man zwei Juristen, bekommt man drei Meinungen und oft noch eine Minderheitenmeinung dazu :-)
Oder die Antwort "es kommt darauf an" und das Angebot, sich gegen Einwurf größerer Münzmengen mal mit dem Thema auseinander zu setzen.

Die spannende Frage ist: was ist kommerzielle Nutzung? Und: dürfen die das überhaupt?
Letzteres: einerseits gilt http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html , andererseits gibts auch noch die Rechte der Besitzer, Tipp zum Googlen: Eifelturm bei Nacht und BGH-Urteil zu den Bildern des bekannten Schlosses Sanssouci.

Wobei sich auch immer die Frage stellt: in wie weit ist die Location wirklich nachher sichtbar? Beispiel: BMW-Welt (sorry, sehe gerade, oben habe ich auch die BMW-Welt gemeint, nicht das Museum) in München ist sicherlich geschützt, aber wenn man nur einen Ausschnitt einer weissen Wand nimmt, um einen ruhigen Hintergrund für ein Portrait zu bekommen, dann kräht da kein Hahn nach.

Also: einfache Frage, aber irgendwie schwierige Antwort :-)
5 years ago
Also geht es um ein Museum, Schloß oder eine Burg oder ein spezielles Fahrzeug (Kutsche, Stretchlimousine), wo das Fotografieren unter den genannten Beschränkungen gestattet ist. Einerseits Regelungen zur Entstehung (Aktverbot), andererseits zur Nutzung (kommerziell verboten).
Eine Nutzung in sozialen Netzwerken würde ich jetzt nicht als kommerzielle Nutzung betrachten, so wie das auch in den meisten Shootingverträgen geregelt ist. Sonst wären die Bilder für jedenfalls einige Models von vornherein nutzlos, bzw. umgekehrt ebenso, wenn Fotografen auf eine Nutzung nur in Druckwerken oder Ausstellungen beschränkt wären. Wobei genau das Druckwerk bzw. Buch eben zumindest die Vermutung einer kommerziellen Nutzung naheläge (so wie auch bei pay-content). Im Zweifelsfall würde ich überlegen, ob diese Location so unverzichtbar relevant ist, oder ob nicht das Shooting anderenorts ebenso erfolgreich gelingen könne.
[gone] Charisma1962
5 years ago
Da die Location toll ist, eine weitere Anfahrt erfordert und auch noch eine Teilnahmegebühr verlangt wird, nehme ich sicher nicht nur eine weiße Wand davon aufs Bild ;)

Ich nehme mal zum Vergleich das alte Nürnberger Volksbad. Ohne jetzt aber deren Bedigungen gelesen zu haben.
planst du die Bilder anschließend irgendwie zu verkaufen? Falls nicht:
Eigenwerbung hier oder auf FB sehe ich nicht als Problem an, bei Agenturen in der Mappe auch nicht (sieht ja sonst keiner, der im Zweifelsfall klagen könnte). Agenturen im Netz will/kann ich keine Aussage treffen ...
5 years ago
Wenn jetzt die Bedeutung bzw. Häufigkeit von Shootings wie beim Nürnb. Volksbad wäre (wo schon Dutzende von Shootings stattfanden) dann würde ich mich - soweit ersichtlich - daran orientieren, wie die Ergebnisse davon genutzt wurden ... sofern es nicht nun geändete, verschärfte Bedingungen sind (u.U. aufgrund schlechter Erfahrungen)
[gone] Matthias Brassmann
5 years ago
Ich behaupten, ein gewerblich arbeitender Fotograf / Model kann garnicht mehr Bilder unkommerziell nutzen, da es immer darum geht, as Interesse auf seine Arbeit zu lenken. Auch TFP ist keine per se als Hobby anzusehende Tätigkeit.
das Volksbad Nürnberg kann man für geringes Geld (ca. 100 Euro/Tag) als Amateur für nicht-kommerzielle Shootings mieten, daher die weite Verbreitung (war jemand aus dem südwestdeutschen Raum noch nicht da?). Für kommerzielle Shootings gibt's nur den Passus "Sondervereinbarung" auf den Seiten der Stadt ... was da jeweils vereinbart wird, ist nicht so richtig öffentlich bekannt.
[gone] Matthias Brassmann
5 years ago
Shutterstock definiert gewerbliche Nutzung so:
„Gewerbliche Nutzung ist jede Art von Werbung/Reklame für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Einkommen generiert. Die Nutzung kann direkt oder indirekt erfolgen. Direkte Nutzung könnte eine Produktanzeige sein. Indirekte Nutzung könnte ein Beitrag in sozialen Medien auf einer Unternehmensseite sein, die einen Feiertag bewirbt, ohne ausdrücklich zu verkaufen oder für das Unternehmen zu werben. Keine dieser Nutzungen wäre zugelassen, wenn das Bild als "Nur für redaktionelle Nutzung." markiert ist.“
[gone] Charisma1962
5 years ago
Ja, Matthias, genau deshalb frage ich. Ich wundere mich eben, dass die Bilder vom Volksbad überall rumschwirren, weil eben TFP auch Leistung/Leistung ist.

Btw., ich habe dort jetzt direkt angefragt und bin gespannt.
[gone] Charisma1962
5 years ago
@ euro

Model-Agenturen im Netz.
5 years ago
Teilnahmegebühr ... wie beim Workshop ? Dann werden die Bedingungen des Location-Betreibers = Vermieters quasi durchgereicht an die Teilnehmer des Workshops/Sharings. Gibt es also evtl. 3 Vertragsbeziehungen ... Model-Fotograf und Model-Veranstalter bzw. sogar Model-Vermieter ? Nimmst Du als Model und/oder Fotografin teil (Frage, weil auf wen beziehen sich die Nutzungsbedingungen) ?
[gone] Charisma1962
5 years ago
Es gibt dort Besichtigungs-/Fotografiertermine und die Bedingungen beziehen sich auf alle, die eben fotografieren.

"An der Tour können auch einzelne Fotografen mit Model(len) teilnehmen sowie kleine Fotogruppen bis 4 Personen."

Ich bin auf die Location gekommen, weil ich ein Bild ohne Model gesehen habe.

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