Kommerzielle Nutzung 51

5 years ago
Die spannende Frage ist: was ist kommerzielle Nutzung? Und: dürfen die das überhaupt?
Letzteres: einerseits gilt http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html , andererseits gibts auch noch die Rechte der Besitzer, Tipp zum Googlen: Eifelturm bei Nacht und BGH-Urteil zu den Bildern des bekannten Schlosses Sanssouci.

1. was gerne übersehen wird: §59 UrhG regelt die Rechte des Urhebers eines Gebäudes etc.
NICHT die Rechte des Gebäudeeigentümers oder Gebäudebesitzers.
Urheberrechtlich haben die gar nix zu melden...

2. man kann gewisse Analogien von der Rechtsprechung zum §59 UrhG zu der Frage ziehen, ob und wieweit das Fotografieren eines Gebäudes oder in einem Gebäude die Eigentumsrechte des Eigentümers oder die Besitzrechte des Besitzers (Mieters) berühren. 1:1 funktioniert das indessen nicht.
Und wer eine Örtlichkeit mietet, der ist in der Regel für die Zeit der Mietdauer Besitzer und hat das Hausrecht.

3. Die Frage stellt sich überhaupt nur, wenn nicht von öffentlichem Grund aus und auf öffentlichem Grund fotografiert wird.
Und das widerspricht dann "Wenn das in Bezug auf eine Örtlichkeit zum Fotografieren vorgegeben ist".

Auf öffentlichem Grund habe ich keine Vorgaben eines Grundstücksbesitzers. Dort wo ich die habe, ist §59 UrhG direkt oder in der Analogie relevant.
5 years ago
Ich behaupten, ein gewerblich arbeitender Fotograf / Model kann garnicht mehr Bilder unkommerziell nutzen, da es immer darum geht, as Interesse auf seine Arbeit zu lenken.

Das wird die Rechtsprechung indessen nicht mitmachen, jedenfalls nicht so pauschal.
So pauschal sieht es ja nicht mal das Finanzamt...
5 years ago
Shutterstock definiert gewerbliche Nutzung so:
„Gewerbliche Nutzung ist jede Art von Werbung/Reklame für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Einkommen generiert. Die Nutzung kann direkt oder indirekt erfolgen. Direkte Nutzung könnte eine Produktanzeige sein. Indirekte Nutzung könnte ein Beitrag in sozialen Medien auf einer Unternehmensseite sein, die einen Feiertag bewirbt, ohne ausdrücklich zu verkaufen oder für das Unternehmen zu werben. Keine dieser Nutzungen wäre zugelassen, wenn das Bild als "Nur für redaktionelle Nutzung." markiert ist.“

Was Shutterstock definiert ist indessen für die deutsche Rechtslage völlig ohne Bedeutung - zumal Shutterstock US-Recht anwendet. (Oder genauer gesagt: das Recht des Bundesstaates New York.)
5 years ago
Es gab hier mal ein Mietstudio, das wollte bei kommerzieller Nutzung einen Extraaufschlag erheben

Manchmal, wenn ich die Muße dazu habe, frage ich dann nach, ob die Leute bei ihrem Tischler eigentlich auch mehr bezahlen, wenn sie die Ergebnisse von dessen Arbeit gewerblich nutzen, verglichen mit der privaten Nutzung der Tischlerarbeit zu Hause...
[gone] Charisma1962
5 years ago
Wow, gerade erhielt ich den erbetenen Rückruf!

Ich hatte zwischenzeitlich wieder die Website besucht und gesehen, dass plötzlich keine Shooting-Touren mehr im Angebot waren. Und es ist tatsächlich so, dass meine Nachfrage den Handlungsbedarf angeregt hat. Man hat erkannt, dass es wenig Sinn macht, pauschal eine kommerzielle Nutzung zu verbieten, weil dann kaum noch ein Fotograf Interesse hat.

Es war ein wirklich fruchtbares Gespräch :)
5 years ago
Am Ende hilft nur Fragen. Formal ist eine Veröffentlichung fast immer eine gewerbliche Nutzung, auch wenn kein Geld fließt. (z. B. Vereinshomepage oder Schaukausten oder soziale Netzwerke wie z. B. FB. oder Fotowettbewerbe. Viele haben aber keine Probleme damit obwohl eine Gewerbliche Nutzung ausgeschlossen wird. Hier meinen die Verfasser einen Verkauf der Bilder.

Viele Grüße
Frank
http://www.fototaker.de
[gone] Charisma1962
5 years ago
Na ja, was am Ende bei der Versammlung rauskommt, bleibt abzuwarten. Sicher ist wohl, dass Bilder von der Location nicht verkauft werden dürfen, denn das tun sie selbst. Bzgl. Fotowettbewerben ist aber eben auch eine klare Linie nötig.
5 years ago
Ich hatte ja versprochen mit dem Liegenschaftsamt Nürnberg bezüglich des Volksbads zu sprechen. Ich habe dort letzte Woche den Schlüssel abgeholt. Die Antwort war: " machen Sie was Sie wollen" Ein Verkauf ist aber ausgeschlossen.

Es finden dort ja auch Locationsharings und Workshops statt, da wird man sich sicher nicht an Models oder Fotografen aufhängen die Referenzfotos für ihre Leistungen schießen.

Die Stadt Nürnberg hat ein Budget von gerade mal 1.400 Euro für das Volksbad, da wird man einen Teufel tun, bei den Vermietungen Schwierigkeiten zu machen. Man hat wohl gut zu tun, den Kasten zumindest auf dem Level zu erhalten.
[gone] Charisma1962
5 years ago
Lia, ich habe dem Herrn gesagt, was du bereits vom Volksbad für einen Eindruck hattest und dass die Bilder davon überall zu sehen sind.

Im Streitfall nützt allerdings so eine lässige Aussage nichts. Ich wollte hier in einem Café mit mega geilen Lampen shooten und habe vorher angefragt. Raus kam, dass es verboten ist, da das Design von einem Münchner Innenarchitekten entworfen wurde und der allein auf Bildrechte besteht. Wenn ich so etwas höre, klingeln meine Alarmglocken. Dennoch denke ich, dass Freundinnen, die dort ihr Handy zücken und die Bilder im Netz hochladen, unbehelligt bleiben.
5 years ago
Da sieht man mal wieder zu was für wilden Spekulationen unvollständige Fragen führen können. Hätte die Community das Detail mit der künstlerischen Installation der Lampen von Beginn weg gekannt hättest Du von Beginn weg die richtigen Infos erhalten. Da handelt es sich nun nicht eben mal nur um eine banale Location wie zu Beginn suggeriert sondern um das Werk eines Künstlers. Der hat bei zeitgenössischer Kunst ganz klar ein Urheberrecht.

Vergleiche Dich, Du hättest auch keine Freude wenn ich ungefragt ein Bild von Dir als Hintergrund für meinen nächsten Shoot verwenden würde ;-)

Ein nettes Detail in diesem Zusammenhang... sogar das Lichtkonzept des Eiffelturms ist resp. war mal geschützt. Die Veröffentlichung von Nachtaufnahmen des Eiffelturms damit nicht gestattet.

Denken wir nun weiter... Klar wird der Innenarchitekt bei einer festgestellten Veröffentlichung der Bilder seiner Lampen nicht dem Facebookprofil eines unbekannten japanischen Touristen nachjagen um diesen zu belangen. Doch wenn man einen lokalen Fotografen oder ein bekanntes Model mit klar definiertem Impressum auf der HP erwischen könnte würde sich das einfach gestalten und die Chancen auf einen gerichtlichen Erfolg wären gross. Oder die Chance auf eine stattliche und einfach verdiente außergerichtliche Entschädigung. Zudem könnte das der Künstler auch als Marketingmittel sehen. Wie kommt seine Installation einfacher in die weite Presse als bei sowas... coole Werbung wäre das für ihn und er in kurzer Zeit sehr berühmt ;-)
[gone] Charisma1962
5 years ago
Ähem ... halt, stop!

Ich habe völlig richtig gefragt. Die Location, um die es mir beim Thema geht, kann man unter "Lost place" einordnen.

Das mit dem Café ist eine andere Sache. Gehört übrigens zur Bäckerei Wolf. Eine kleine Kette, die eben nun Cafés an ihre Bäckereien hängt.

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