Frage zu Lizenzen 6

Hallo,
ich plane ein Fotoprojekt:

Model im Vordergrund, im Hintergrund per Beamer ein Bild einer Szenerie.
Diese Sznerie möchte ich von Shutterstock oder so beziehen. Diese Bild sind dort mit NUR ZUR REDAKTIONEN NUTZUNG gekennzeichnet.

Redaktionelle nutzung ist zb bei Shutterstock so definiert:
Bilder oder Videoclips, die als „Nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichnet sind, sind für Berichte oder Artikel über Ereignisse mit Nachrichtenwert oder Themen von öffentlichem Interesse bestimmt. Diese Art von Inhalt darf nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Diese Richtlinien gelten auch für gemeinnützige Organisationen.

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jetzt zu meiner Frage.
Model im Vordergrund, Szenerie im Hintergrund KLICK dann auf das neuentstandene Bild ein paar Fakten zum Thema per Text auf das Bild ...meiner Meinung nach noch deutlich im Berech der Dokumentation
Wenn das Model aber jetzt ein Shirt eine Organisation an hat, sind wir dann im Bereich Werbung ?
(ich persönlich bin mit der Organisation nicht verbandelt)
[gone] Charisma1962
5 years ago
"ein paar Fakten zum Thema"

Welchem Thema?

Wie groß ist das Logo der Organisation? Kann man das retouschieren? Bzw. wenn es wichtig ist, ist es wohl Werbung.

Beispiel:
Szenerie eines Plastikmüll-Strandes, Text zum Thema Umweltverschmutzung und Shirt von Greenpeace ist Werbung. Shirt mit Nike-Logo lässt Interpretationsspielraum, Shirt mir Urwaldmuster wäre perfekt.
5 years ago
Es geht um den beabsichtigten Zweck der Nutzung. Nicht darum, ob irgendwo ein Logo drauf ist oder nicht.

Würde das entstandene neue Bild zwecks Werbung für die Organisation genutzt werden, wäre es diesen Lizenzbedingungen zufolge nicht erlaubt. Egal ob das Logo drauf ist oder nicht.

Würde das entstandene neue Bild nicht zwecks Werbung für irgendwas genutzt werden, wäre es diesen Lizenzbedingungen zufolge erlaubt. Egal ob da nun ein Logo drauf ist oder nicht.

Etwas anderes sollte man viel eher prüfen: ist es überhaupt zulässig, das Bild für eine Montage zu verwenden und entsprechend zu verändern?

(Mal ganz abgesehen davon, daß Punkt 2 der Shutterstock-Lizenzbedingungen für Fotos sowieso von jedem deutschen Gericht in weiten Teilen wegen "Unbestimmtheit" für unwirksam befunden werden würde...

"Die Portrait-Wiedergabe in visuellen Inhalten abgebildeter Personen (ein „Model“) auf eine Art und Weise, die von einem vernünftig denkenden Menschen als beleidigend oder anstößig empfunden werden könnte..." etc.pp. Völlig unbestimmtes Geschwurbel, das jede willkürliche Auslegung zulässt.)
5 years ago
"Nur zur redaktionellen Nutzung" sagt es eigentlich eindeutig: Diese Bilder dürfen (oftmals weil die Personen, die abgebildet sind kein Model-Release unterzeichnet haben oder weil "Trademarks" sichtbar sind) ausschließlich in einem nachrichtlichen Zusammenhang genutzt werden. Verwendest du sie anders, könntest du mit der Stock-Agentur, dem Fotografen oder den abgebildeten Personen/Firmen Ärger bekommen ... daher würde ich dir raten: Finger weg.
[gone] Castlewood Media
5 years ago
Um die Antwort kurz zu machen: Nein, die Verwendung ist in diesem Kontext nicht erlaubt.

LG
Maria
5 years ago
Käme es nicht auch auf die dazu von Shutterstock übernommenen Motive an ?
Wenn ich mir folgende 2 Bildserien aus je 4 Szenen vorstelle ...
im Vordergrund trägt das Model abwechselnd ein rotes, ein gelbes, ein schwarzes und ein grünes Kleid, und dazu erscheinen im Hintergrund folgende Bilder von Shutterstock :
Wäre da einmal eine "Früchteserie" :
Model im roten Kleid, dahinter rote Erdbeere, im schwarzen Kleid, dahinter Aubergine, im gelben Kleid mit Zitrone und im grünen Kleid mit grünem Apfel.
Und zum anderen eine "Politikerserie" :
Model im roten Kleid, dahinter Herbert Wehner, im schwarzen Kleid, dahinter Rainer Barzel, im gelben Kleid, dahinter Walter Scheel und im grünen Kleid mit Petra Kelly dahinter per Beamer eingestrahlt.

Für die Früchteserie sehe ich kein Problem ... nur wozu dann Shutterstock, weil die 4 Früchte gibts auch im Obstregal ... ?
Bei der Politikerserie ... egal, ob das Model dazu noch die aktuelle Wahlwerbung oder Parteifähnchen in der Hand hält ...? Wo da die Abgrenzung finden zwischen "veröffentlichungswürdigem redaktionellem Beitrag" und Wahlwerbung ?

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