US-Bundesgericht erklärt 18 U.S.C. §§ 2257 für verfassungswidrig 15

5 years ago
Das wäre vor lauter Renovierungsarbeiten erstmal fast an mir vorbeigerauscht:

Das US-Bundesgericht des 3.Bezirks (Third Circuit Court of Appeals), zuständig für Delaware, New Jersey und Teile von Pennsylvania, hat die berühmt-berüchtigten US-Bundesgesetze 18 US Code §§ 2257 and 2257A weitestgehend für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen das First Amendment verstoßen, den ersten Verfassungszusatz, der die Redefreiheit schützt und staatliche Zensur verbietet.

Zur Erklärung für die, denen 18 U.S.C. §§ 2257 und 2257A nichts sagt:

Diese Paragraphen verlangen unter anderem, daß jeder, der erotische oder pornographische Fotos oder Filme herstellt ("sexually explicit"), von jedem Darsteller Kopien von zwei staatlichen Lichtbildausweisen dokumentiert und diese Dokumentation jederzeit zur Kontrolle durch berechtigte Behörden zur Einsicht bereit hält.

18 U.S. Code § 2257 - Record keeping requirements
18 U.S. Code § 2257A - Record keeping requirements for simulated sexual conduct

Gegen diese beiden Bundesgesetze haben einige US-amerikanische Fotografen zusammen mit der FSC, der "Free Speech Coalition", ein Verfahren vor einem Bundesgericht angestrengt, um die Gesetze für verfassungswidrig erklären zu lassen.

Das Bundesgericht des 3.Bezirks hat nun die Anwendung sämtlicher Regelungen der beiden Paragraphen mit einer Ausnahme für seinen Bezirk untersagt, weil sie die Rechte der Bürger aus dem First Amendment verletzen. Die Ausnahme: wer solche "sexuell expliziten" Inhalte herstellt, muss auch weiter anhand eines Ausweises überprüfen, daß die Darsteller über 18, also volljährig sind.
Eine Forderung, die absolut vernünftig ist und mit der jeder leben können sollte.

Juristisch wird's jetzt etwas kompliziert - in Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht ein bundesweit geltendes Gesetz für verfassungswidrig erklären, und das gilt dann für ganz Deutschland. In den USA ist das etwas anders. Eine Klage gegen ein Gesetz oder ein Regierungshandeln mit der Begründung, es verletze die US-Verfassung, muss zunächst vor einem unteren Bundesgericht eingereicht werden. Das entscheidet dann, ob ein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt, die Entscheidung wirkt theoretisch aber nur im Distrikt, für den das Gericht zuständig ist. Erst im zweiten Schritt oder wenn zwei Bundesgerichte unterschiedlich entscheiden, geht die Sache in zweiter und letzter Instanz vor den "Supreme Court", das Oberste US-Bundesgericht. Was dort entschieden wird, gilt dann USA-weit. Sollte es aber keine anderen Entscheidungen geben, dann hat auch die Entscheidung des Bundesbezirksgericht Wirkung für die ganzen USA.
Mal etwas vereinfacht dargestellt.
Die FSC geht davon aus, daß das US-Justizministerium gegen die Entscheidung in Berufung gehen wird, und dann geht die Sache vor den Supreme Court.

Es ist aber jetzt schon ein großartiger Erfolg der Kläger. (Zum Nachlesen u.a.: https://www.freespeechcoalition.com/blog/2018/08/08/fsc-scores-major-legal-victory-in-2257-record-keeping-case/) Denn der Supreme Court hat in der Vergangenheit das First Amendment regelmäßig noch viel deutlicher heilig gehalten als die Bundesbezirksgerichte.

(U.a. in seiner Entscheidung zur Veröffentlichung der "Pentagon-Papers" durch die Washington Post und die New York Times, gegen die die Nixon-Regierung geklagt hatte. In jenem Urteil, das eine schallende Ohrfeige für die Regierung war, formulierte der Supreme Court 1973 einen einmalig schönen Satz in seiner Urteilsbegründung: Es sei keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, daß die Väter der US-Verfassung mit ihren Worten nicht das gemeint hätten, was sie geschrieben haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon...)
#2
5 years ago
@ Tom Rohwer
Danke für die Info ! Praktisch bedeutsam könnte dies auch hier werden, wenn man ein Model aus USA vor der Kamera hätte oder Bilder in einem U.S.-Medium veröffentlichen will. Dann könnte sich die Frage nach diesen 2 Ausweiskopien u.U. mal stellen. In der EU müßte man nun anläßlich der DSGVO eh schon komplett umdenken ... weil äußerst fragwürdige Datenerhebung und Datenspeicherung (wäre hier sogar bei jahrelang bestehenden Dauerrechtsverhältnissen mittlerweile fraglich, wie z.B. Arbeitgebern oder Vermietern).
Verlangt habe ich den Ausweis noch nie, da hatte ich bisher keinen Grund, den SC-Angaben zu mißtrauen, zumal meine Shootingkontakte überwiegend zwischen 30 und 45 sind. Zweifel an der Volljährigkeit wären wohl der einzige hierzulande relevante Grund ... aber auch eine "angeblich" 22-Jährige wird man so einschätzen können, daß Minderjährigkeit auszuschließen ist.
Aufgefallen ist mir hier nur vor ein paar Wochen die SC einer 15-Jährigen ... die hätte ich anhand der Bilder für volljährig gehalten ... das sind aber die Einzigen, die eher älter und eben erwachsen wirken wollen. Die 19-Jährige, die "auf 16 macht", ist eh nicht meine Zielgruppe.
Finde ich auch interessant, zumal ich einige Jahre in den USA mal gelebt hatte. Damals (ich 35) wurde mein Ausweis ebenfalls mehrfach kontrolliert. Optik spielt dort keine Rolle, nur harte Fakten.

Ob das alles mit der MK zu tun hat oder haben könnte, weiß ich nicht. Aber wie ist es mit Deutschen, die z.B. Bilder auf Modelmayhem veröffentlichen?
5 years ago
Ergänzung ... diese beiden Gesetze traten 1988 bzw. ergänzend 2006 in Kraft, und gelten oder galten für Aufnahmen, die seit 1.11.1990 erstellt wurden. Obwohl das First Amendment bereits seit 200 Jahren gültiges Recht war, ging dem nunmehrigen Normenkontrollverfahren ein Vierteljahrhundert (quasi die DVD-Ära) bzw. jedenfalls ein Dutzend Jahre lang die Notwendigkeit dieser Datenerhebung und Datenspeicherung voraus.

Modelmayhem ... das ist jetzt die große Frage, auch wegen europäischem Recht einerseits und amerikanischem andererseits. Wie ich gerade las, hat jedenfalls die APG AdultPhotoGroup aufgrund der DSGVO ihren Betrieb eingestellt.
5 years ago
Ich wäre da noch nicht so euphorisch .. der Supreme Court hat derzeit eine republikanische Mehrheit mit Leuten die sehr wertkonservativ oder um beim Thema zu bleiben, prüde .. sind .. siehe zb. die Angst um die Aufhebung von Roe v. Wade
5 years ago
immerhin eine untere instanz
aber der weg bis zur höchsten instanz ist lang
wird sich auch bei monsanto und dem schmerzensgeld wegen krebserkrankung zeigen
[gone] Felix_91
5 years ago
Aha... kann mal jemand den Sack Reis aufheben der eben in China umgefallen ist?!
5 years ago
@felix:
selbst den reis ergreifen und kochen
5 years ago
So ganz Sack Reis ist das nicht. Denn deutscher bzw. nicht-U.S. "content", also erotische Fotografie konnte nicht mehr gut in die USA verkauft werden, wenn man nicht mit 2257 mithalten konnte. Jedenfalls im Pornobereich kann das daher auch hier eine gewisse Rolle spielen. Das Gesetz soll offenbar aber das Business beschädigen, denn auch im Bereich "granny sex" sind die Angaben nach 2257 erforderlich.
5 years ago
Und was hat das A) mit Deutschland und B) mit der MK zu tun?

a) gibt Menschen, die über den Rand der eigenen Suppenschüssel hinausblicken
und
b) gibt es in der MK durchaus Fotografen und Models, die (erotische) Bilder auf US-amerikanischen Plattformen zeigen, oder auf Plattformen, die US-amerikanischen Rechtsvorschriften folgen.
5 years ago
Ich wäre da noch nicht so euphorisch .. der Supreme Court hat derzeit eine republikanische Mehrheit mit Leuten die sehr wertkonservativ oder um beim Thema zu bleiben, prüde .. sind .. siehe zb. die Angst um die Aufhebung von Roe v. Wade

Es sind erfahrungsgemäß eher die "konservativen" Richter, die die Verfassung wörtlich nehmen...
Und ob unter Obama-Ägide ernannte "liberale Richter" in dem Punkt nicht eher auf der "PorNO"-Schiene fahren würden, ist auch alles andere als sicher.

Zumal "konservativ" und "liberal" Begriffe sind, die in den USA eine deutlich andere Bedeutung haben als in Deutschland/Europa.
5 years ago
Wie ich gerade las, hat jedenfalls die APG AdultPhotoGroup aufgrund der DSGVO ihren Betrieb eingestellt.

Was allerdings mal wieder typisch deutscher Übereifer ist.
Mein lieber Tom,
was geht mich die USA an, seit Trump dort Politik macht, kann ich die sowieso nicht mehr ernst nehmen.
Bei Deinen Bildern kann ich allerdings auch nicht so liberal sein. Da würde ich als Bundesbehörde dann doch auf alle Ausweiselemente zurückgreifen + den Geistig Behinderten Ausweis.
5 years ago

was geht mich die USA an

Was sie Dich angeht, weiß ich nicht. Ich weiß aber, daß Du nicht das Maß aller Dinge bist...

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