Frage zu DSGVO & TfP-Vertrag 7
6 years ago
Dann baust du einen Satz ein, dass die Rechte des Modells an den Bildern in dem Maße erlöschen, wie die des Fotografen widerrufen werden. Im Prinzip hat das aber nichts mit dem DSGVO zu tun. Die DSGVO hat nämlich eine Öffnungsklausel für abgeschlossene Verträge.
#2Report
6 years ago
Machst du TfP-Shootings zu gewerblichen Zwecken?
Art 2.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
[...]
(c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
Wenn das Foto-Hobby keine persönliche Angelegenheit ist, was dann?
Art 2.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
[...]
(c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
Wenn das Foto-Hobby keine persönliche Angelegenheit ist, was dann?
#3Report
6 years ago
alles sehr waage............heute bekam ich post meiner krankenkasse...ich solle doch eine zahnzusatzversicherung abschließen.......und mit meiner unterschrift gebe ich die erlaubnis das meine personenbezogenen daten an , haltet euch fest, 56 Subunternehmen und Firmen gegeben wird. Ich habe keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen...
#4Report
6 years ago
Da ja nun das erstellte Foto als solches schon als personenbezogene Daten deklariert wird, kann die Person nun verlangen das wir Fotografen diese Fotos löschen?
Nein. Kann sie nicht.
https://www.model-kartei.de/blog/55/dsgvo-keine-panik/
https://www.model-kartei.de/forum/thread/100041/pay-tfp-model-vertrag-vorlagen-die-dsvvo-beruecksichtigen/
#5Report
6 years ago
.heute bekam ich post meiner krankenkasse...ich solle doch eine zahnzusatzversicherung abschließen.......und mit meiner unterschrift gebe ich die erlaubnis das meine personenbezogenen daten an , haltet euch fest, 56 Subunternehmen und Firmen gegeben wird. Ich habe keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen...
Ich hätte die Versicherung abgeschlossen und ausdrücklich die Weitergabe der Daten an besagte 56 Subunternehmen ausgeschlossen...
Oder noch besser: ich hätte die Versicherung abgeschlossen, den Eingang der Bestätigung abgewartet und dann die Einwilligung zur Weitergabe an die 56 Subunternehmen widerrufen und Auskunft über meine Daten bei diesen 56 Unternehmen und Löschung der Daten verlangt.
.............................................
Vor einigen Monaten begann ich eine mir viel Freude bereitende Auseinandersetzung mit der TU Dresden und einem Marktforschungsunternehmen und meiner Stadtverwaltung...
Es begann damit, daß ich einen dicken Brief von einem nicht genau zu identifizierenden Absender bekam.
Es war offenbar eine Gemeinschaftsaktion der "Forschungsgruppe Mobilität" an der TU Dresden, einer ominösen und nicht näher spezifizierten "Mobilität in Städten - SrV 2018", die in einem Postfach in Leipzig wohnt, und einer "Omnitrend GmbH" in Leipzig, einem "Erhebungsinstitut", das sich u.a. dadurch auszeichnet, eine rechtswidrige Datenschutzerklärung auf seiner Website zu haben...
Meinen Namen und meine Adresse hatten die Spacken von meiner Einwohnermeldebehörde. Und sie wollten ausführlichst wissen, wie ich mich denn beruflich und privat in meiner Stadt bewege.
Ich will die Feinheiten jetzt nicht auswalzen, die Meldebehörde darf ja leider Personendaten weitergeben, allerdings hätte meiner Ansicht nach weder die TU Dresden noch sonstwer dort meine Daten verarbeiten dürfen, ohne mich vorher um Erlaubnis zu fragen.
Das war übrigens kurz vor Inkrafttreten der DSGVO, die die ganze Kiste noch mal in anderem Licht erscheinen lässt.
Was mich besonders daran nervt war, daß überhaupt nicht klar gesagt wurde, wer da eigentlich welche Daten hat und wie verarbeitet. Es ist buchstäblich ein Bermuda-Dreieck von Institutionen und Unternehmen...
Ich verlangte also zunächst mal Auskunft von allen greifbaren Beteiligten, welche Daten von mir gespeichert seien, und verlangte unverzügliche Löschung sämtlicher Daten. Außerdem schickte ich eine Beschwerde an die Landesdatenschutzbeauftragten in Sachsen und in Schleswig-Holstein, schickte meinem Oberbürgermeister einen geharnischten Beschwerdebrief, und bedachte die Ratsfraktionen mit Kopien von dem ganzen Klumpatsch.
Dort mit dem Hinweis, daß es ja wohl ein leichtes gewesen wäre, wenn die Stadtverwaltung nicht nach Zufallsprinzip ausgewählte Meldedaten an irgendwelche Dritte weitergibt, sondern einfach alle Bürger anschreibt und fragt, ob sie sich vielleicht gern an so einer Befragung beteiligen möchten.
Nun ja - solche Beschwerden bzw. ihre Bearbeitung dauern...
Aber ich habe sie jetzt an den Eiern. Sie sind in die Grube gefallen, die sie selbst gebuddelt haben.
Eine Baustelle ist ja, ob sich überhaupt im Bundesmeldegesetz eine Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe findet - ich bezweifle das, aber darüber kann man streiten.
Ganz doof sind die ja auch nicht - auf meine Beschwerde hin bestätigte mir diese "Omnitrend GmbH" mit E-Mail vom 29.5.2018, daß man meine Daten wunschgemäß gelöscht habe. Toll ist nur, daß bei mir am 5.6.2018 das ganze Paket erneut zuging, mit der nachdrücklichen Aufforderung, doch nun bitte endlich den Fragebogen ausgefüllt zurückzusenden... Mit Datum vom 1.6.2018...
(Ganz klein steht ganz unten, daß die Teilnahme selbstverständlich freiwillig sei...)
Nach erfolgter Löschung meiner Daten wurde mir das ganze Zeugs wundersamerweise erneut zugeschickt...
Das dürfen sie jetzt dem sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten erklären. Von dem ich hoffe, daß der genauso tough ist wie unser hier in Schleswig-Holstein...
Ich sag's ganz ehrlich: ich schwanke hinsichtlich des Datenschutzes immer wieder hin und her.
Auf der einen Seite finde ich einiges wirklich übertrieben. Auf der anderen Seite aber denke ich dann auch manchmal wieder, daß angesichts der unglaublichen Dreistigkeit, wie vielfach in der Wirtschaft, in der Politik und anderswo mit Personendaten umgegangen wird, der Knüppel zum Draufschlagen gar nicht groß genug sein kann.
Steck sie alle in einen Sack und hau mit dem Knüppel drauf - es trifft keinen falschen... Okay - fast immer keinen falschen...
#6Report
6 years ago
PS...
Gestern in der FAZ gelesen: Die Techniker-Krankenkasse (TKK) und der App-Anbieter Vivy müssen ihr Vorhaben hinsichtlich "digitaler Patientenakte" ändern, weil sie Patientendaten in der "Cloud" bei diversen Anbietern speichern wollten...
heute bekam ich post meiner krankenkasse...ich solle doch eine zahnzusatzversicherung abschließen.......und mit meiner unterschrift gebe ich die erlaubnis das meine personenbezogenen daten an , haltet euch fest, 56 Subunternehmen und Firmen gegeben wird. Ich habe keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen...
Gestern in der FAZ gelesen: Die Techniker-Krankenkasse (TKK) und der App-Anbieter Vivy müssen ihr Vorhaben hinsichtlich "digitaler Patientenakte" ändern, weil sie Patientendaten in der "Cloud" bei diversen Anbietern speichern wollten...
#7Report
Topic has been closed
In vielen Vordrucken steht nachfolgendes:
[.. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber Max Musterman die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. ..]
Da ja nun das erstellte Foto als solches schon als personenbezogene Daten deklariert wird, kann die Person nun verlangen das wir Fotografen diese Fotos löschen?
Im Schluss hieße das ja:
Eine Person schließt mittels TfP-Vertrag ein shooting ab, bekommt als Honorar die Fotos und dann entscheidet sie per Widerruf das der Fotograf diese Fotos nicht mehr nutzen darf?
Wäre es Rechtens per Klausel dieses zu unterbinden?