wer haftet bei Veröffentlichung von Bildern durch Unberechtigte 12

5 years ago
Hallo,

konstruieren wir mal einen Fall: Bei einem Shooting bis Akt wird die Veröffentlichung von Akt aber vertraglich ausgeschlossen. Nach dem Shooting werde ich überfallen, die Kamera mit SD-Karte ist weg, die Bilder gelangen mit echtem Namen des Models auf einer Schmuddelseite in Umlauf (der ja auf dem Vertrag steht, der sich auch in der Kameratasche befindet). Das kann ja auch bei einem Einbruch passieren, Festplatte wird geklaut.

Das Model erleidet dadurch einen großen Schaden (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes). Wer haftet jetzt dafür ? Eine Mitschuld kann man immer konstruieren, ich hätte ja die Bilder verschlüsseln können, aber das macht ja keiner direkt nach dem Shooting ….
5 years ago
das sind Fragen für einen Anwalt...
5 years ago
Speicherkarte aus der Kamera nehmen und in die Hosen-, Hemden- oder wie auch immer Tasche stecken.
Die Frage eventuell mal in dieser Facebook Gruppe stellen
https://www.facebook.com/groups/184466058760026/

oder direkt auf der Website des Anwalts. Dort werden diese und andere Szenarien durchdiskutiert.
5 years ago
Sorry, aber mir drängt sich hier die Frage auf, was der Sinn der Fragestellung ist. Wird da eine Form der Ausrede gesucht?
Schuld ist natürlich der Dieb der Kamera und der Bilder bzw. derjenige, der dann letztlich die Bilder hochgeladen hat. Ich gehe mal davon aus, dass ein "normaler" Dieb sich hüten wird, die Bilder zu veröffentlichen - und schon gar nicht mit dem Namen des Modells. Das wären unnötige Spuren, die zu ihm führen könnten. Zumindest ich würde dann den Täter besonders im Umfeld des Modells (und auch des Fotografen) suchen. Und wenn ich mich in die Rolle des Täters hineinversetze, dann würde ich allenfalls eine Erpressung mit den Fotos in Erwägung ziehen.
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist sehr sehr unwahrscheinlich. In dem Fall ist es aber wiederum sehr wahrscheinlich, dass ein Arbeitsgericht den Arbeitgeber zu einer hohen Entschädigungszahlung verpflichtet.
5 years ago
Habt ihr wirklich nichts besseres zu tun, als sowas hier zu schreiben. Geht raus und fotografiert.
LG Horst
5 years ago
Hä, Veröffentlichung von Akt ausgeschlossen und warum wurde dann Akt fotografiert? Für den " Heimgebrauch" ? Eine sehr seltsame Fallkonstruktion aber sicher möglich. So ein Fall wird durch alle Instanzen gehen und keiner wird Dir ein Vorhersage machen können.
5 years ago
Wer haftet jetzt dafür ?

Derjenige, der es veröffentlicht. Wie auch sonst immer.
5 years ago
Also wenn meine Festplatten geklaut werden, ist in dieser Hinsicht nicht schlimm. Die sind alle vollverschlüsselt.
5 years ago
... ok vielen Dank für die Tipps, ich finde den Fall jetzt nicht sooo unrealistisch, es könnte ja auch einen Berufs-Fotografen mit Bildern eines Auftrags erwischen. Und da wird es auf jeden Fall unangenehm ...

Der Tipp "Geh raus fotografieren" scheint ja auf jede Fragestellung zu passen :-)
5 years ago
Der Fall kann durchaus realistisch sein und so auch passieren...

Ohne Studium der Rechtswissenschaften würde ich mal sagen, dass es darauf an kommt ;-) kann man dem Fotografen ein fahrlässiges Handeln nachweisen (z.B. Diebstahl aus dem im öffentlichen Parkaus unverschlossen abgestellten Auto geklaut) kann sicher eine Mithaftung herankonstruiert werden. Hat sich der Fotograf nicht fahrlässig verhalten dürfte man ihn m.E. Auch nicht zur Verantwortung ziehen können.

Emotionale und zeitliche Belastungen wird es für den Fotografen jedoch so oder so geben..

Tritt sowas ein unbedingt sofort die eigene Rechtsschutzversicherung beiziehen!!!
5 years ago
Ohne Studium der Rechtswissenschaften würde ich mal sagen, dass es darauf an kommt ;-) kann man dem Fotografen ein fahrlässiges Handeln nachweisen (z.B. Diebstahl aus dem im öffentlichen Parkaus unverschlossen abgestellten Auto geklaut) kann sicher eine Mithaftung herankonstruiert werden. Hat sich der Fotograf nicht fahrlässig verhalten dürfte man ihn m.E. Auch nicht zur Verantwortung ziehen können.

Hinsichtlich des "Recht am eigenen Bild" sind die Anforderungen, die man hinsichtlich "Sicherungsmaßnahmen" an einen Fotografen stellen kann, äußerst niedrig sein.

Weil: es muss keiner damit rechnen, daß ihm "Fotos geklaut werden" und die dann anschließend unzulässig veröffentlicht werden. Das kommt dermaßen selten vor, daß es vernachlässigt werden kann.

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