modelhonorar … 4

5 years ago
Offensichtlich glaubte ein Moderator, Zensur ausüben zu müssen. Dieser unterlag möglicherweise dem guten Glauben, dass ein Oberlehrer bereits abschließende Worte gesprochen hätte. Da aber gerade dessen letzter Beitrag mehr als zweifelhaft ist … bitte mit dem vorherigen Thread zusammenführen. Danke.
5 years ago
»Auch da unterliegst Du wieder einem großen Irrtum. Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte liegen nicht ausschließlich beim Urheber …«

@ TomRohwer:
Ganz zu recht belehrst du uns, dass die Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte auch bei Dritten liegen können. Ich hoffe, das du uns in einem späteren Beitrag auch noch erklärts, WER denn diese Rechte abgegeben und anderen einräumen darf. Mal sehen, ob du dann meine Vermutung bestätigt, dass das einzig und allein der Urheber ist.

Besonders wertvoll ist aber das Zwischengrätschen hinsichtlich des einzigen Falles, bei dem Urheberrechte übertragen werden können. Das ist DAS Wissen, was wir tagtäglich benötigen, wenn wir mit den Erben der verstorbenen Modele über den Abschluss von Verträgen verhandeln. Oder aber auch, wenn bereits abgeschlossenen Verträge im Nachhinein von den Erben durch Zuschläge noch aufgewertet werden sollen. Selbiges kommt schließlich auch jeden zweiten Tag vor.

Nein, ich unterliege keineswegs einem oder gar mehreren großen Irrtümern; vielmehr verstrickst du dich in Besserwisserei. Du hast einfach nicht bedacht, auf WAS ich geantwortet habe. Thema verfehlt, setzen, sechs.

Und zur Strafe trägst du bis morgen als Hausaufgabe alle Persönlichkeitsrechte zusammen, die mit dem Tod eines Menschen enden. Denen stellst du dann die Rechte gegenüber, bei denen es Ausnahmen geben könnte – aber nicht zwangsläufig geben muss – und begründest uns in einem mindestens dreiseitigem Referat, weshalb das für Mitglieder der MK existenznotwendig ist. Ich verspreche dir im Gegenzug, dass ich mich wieder köstlich amüsieren werde. Prost!

Da dieses – wie auch das sich darauf beziehende – Thema in der Laberecke/Witzecke angelegt wurde, wird wohl mein Sarkasmus nicht missverstanden werden.
:-)
5 years ago
»Da wollte jemand ganz einfach sagen: ›Ein Modell wird nicht nur dafür bezahlt, was sie vor Deiner Kamera tut, sondern auch dafür, dass Sie ihr Einverständnis zu einer Veröffentlichung der Bilder gibt.‹«

@ J Reber:
Das wollte derjenige nicht nur, das hat er auch – und damit suggeriert, dass es neben der Vergütung der Arbeitsleistung noch ein Recht auf Zuschläge gebe. Das ist ein lustiger aber vor allem untauglicher Versuch, vom Hüter der Familienkasse eine Erhöhung des Taschengelds zu erbetteln. Denn zu Recht wird der Drachen nach kurzem Nachdenken antworten, das bereits mit der Zahlung eines einfachen Honorars die Persönlichkeitsrechte des Models abgegolten sind. Zuschläge sind da ebenso wenig notwendig, wie auch beispielsweise die Knechte im Blödmarkt keine Sondervergütung für die hübschen Porträts bekommen, mit denen sie den Kunden ihre Anwesenheit vorgaukeln. Und da das Model zudem keinerlei Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte an den Fotografen verkaufen könnte – weil die eben ausschließlich beim (zukünftigen) Urheber sind – sind folglich auch darauf ausgerichtete Zuschläge unberechtigt.

Es war dumm und unüberlegt von mir, dass ich die Ironie in meinem vorigen Beitrag unkenntlich machte. Entschuldigung.
MOD: Da wir keine Ahnung haben, wo Dein Problem ist, den Text einfach im ursprünglichen Thread zu posten, machen wir hier mal zu.

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