Hotel Shooting wie läuft es? 38

5 years ago
Und wenn man schon etwas abschweifen darf: Viele Pseudo-öffentliche Orte sind privat, z. B. große Bereiche des Potsdamer Platzes (debis, sony ...). Da gilt natürlich Hausrecht, weshalb Obdachlose da rausgeschmissen werden können. Für Fotografen, die im Sinne von Nichttouristen da unterwegs sind, gilt Fotografierverbot, u.a. auch weil die Bildrechte der Architektur beim Architekten liegen. Die Fotoerlaubnis ist ein aufwändiger Papierkram (mit fertigen Formularen dafür) und wird nur selten gegeben, schon gar nicht umgehend und kaum kostenlos. Ich habe schnell aufgegeben.
Und in Paris, haha, darf man nicht mal den Eiffelturm nachts fotografieren, weil der (Künstler-)Beleuchter die Bildrechte hält. Das ist die Kehrseite der Medaille mit den Bildrechten.
Muss man gar nicht so weit reisen für... Der Künstler der "Blue Gates" in Hamburg ist auch recht Spaßbefreit, wenn man eine Stadtansicht mit den "blauen Toren" in kommerzieller Absicht veröffentlichen will. Ja, dies gilt auch für die eigene Website...
Blöd nur, dass diese Dinger eben überall rumstehen und man bei Nachtansichten sich schon ziemlich verbiegen muss den blauen Schimmer nicht irgendwo im Bild zu haben...
5 years ago
Marcello du kannst den Eiffelturm sehr wohl auch nachts ablichten. Nur darfst du diese Fotos eben nicht kommerziell nutzen. Die Pyramide im Hof des Louvre darfst du weder am Tag noch bei Dunkelheit ablichten.
Für kommerzielle Zwecke versteht sich. Deine Aufnahme kannst du aber problemlos über dein Bett hängen und zu jeder Tages- und Nachtzeit bewundern.

Aber einem Hobby Knipser kann das doch auch völlig egal sein.

Anders verhält es sich eben bei Berufsfotografen.
Nur mal so eine kleine Storie insoweit. Im Jahr 1997 produzierte ich in Arizona einen großformatigen Kalender für 1999. Unter anderem arbeiteten wir dabei auch im Monument Valley. Dieses Gebiet gehört jedoch komplett zum Reservat der Navajo Indianer. Für jedes Foto das gewerblich genutzt werden soll muss man dafür eine gewisse Summe an die Destrikt Verwaltung entrichten. So etwas sollte man natürlich im Vorfeld wissen, bzw. man sollte sich eben erkundigt haben. Playboy als auch Penthouse beachteten diese
Vorschriften eben nicht. Dafür durften sie dann einige Millionen an die Navajos als Schadenersatz zahlen...
5 years ago
@ Norbert
Leider sind auch Hobbyknipser immer wieder von Fotoverboten betroffen, meist allerdings bei Innenaufnahmen.

Puls5 in Zürich, eine alte Industriehalle der eine moderne Mantelnutzung zugeführt wurde, verlangte 1000 CHF für private Architekturfotos im Innern. Private Architekturfotos in den Shoppingmalls auf Canary Wharf (London) waren mit Genehmigung problemlos möglich. Wobei ich die Genehmigung jedoch gefühlt alle 5 Minuten einem neuen Securityman zeigen musste...

Da privat und kommerziell sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann (in einem nicht näher zu nennenden Schloss in Deutschland durfte ich mit der Kompakten fotografieren, nicht jedoch mit der DSLR da diese als kommerziell angesehen wurde) hole ich mir heute sobald es kritisch werden könnte die Genehmigung. Meist eine problemlose und kurze Sache und meist Anlass für inspirierende Gespräche...
5 years ago
"Aber einem Hobby Knipser kann das doch auch völlig egal sein. " Naja, dann kläre man mich bitte mal auf, ob ich, Hobbyknipser, die Bilder dann auch auf meiner Webseite zeigen darf, das ist doch eine Veröffentlichung.

(Tut mir leid, Spirit Photo, für die Abschweifung!)
5 years ago
Also ich nutze den Eiffelturm ja nicht so häufig als HG :-) und wäre daher mehr an den Bedingungen an realistischen Locations interessiert.

Ich selber kann dazu nur beitragen, dass das Wort "Fotoshooting" nicht selten zu hysterischen - oder aber auch völlig absurden - Reaktionen führt. Ich kann auch keineswegs bestätigen, dass eigentlich alle - oder wenigstens viele - Hotels bereit sind, ein "Kurzzeitzimmer" zu vermieten. Auch kleinste Konferenzräume werden nur zu Wucherpreisen abgegeben. Beispiel: Besprechungszimmer für 4 Personen = 15 EUR/h + Nebenkosten (was auch immer das ist) und Mindestbuchungszeit 3 Stunden.
5 years ago
@ Marcello Rubini:
» … große Bereiche des Potsdamer Platzes … gilt natürlich [?] Hausrecht … gilt Fotografierverbot …«
Tatsächlich?! In den Gebäuden ist das klar, aber im Außenbereich erscheint mir das keineswegs so zu sein. Zwar gibt es immer wieder einige Wichtigtuer, die die arme Security in die Spur schicken, weil sie auch etwas zu wissen glauben – aber die kann man getrost ignorieren. Und sollten sie dennoch aufdringlich werden, muss man notfalls die blauen Helfer rufen und Anzeige wegen Nötigung machen (was die Obdachlosen offensichtlich viel zu wenig tun). Aber vielleicht hast du ja doch recht – wo sind die harte Fakten, wo kann man sich informieren?

» … weil die Bildrechte der Architektur beim Architekten liegen.«
Bildrechte ganz gewiss nicht, wahrscheinlich meinst du die Urheberrechte. Aber selbst die tangieren auf Grund der Panoramafreiheit weder den Hobbyknipser noch den gewerblich arbeitenden Lichtbildner.
5 years ago
@Eckis
Von Hamburg aus etwas weit entfernt, doch immerhin noch im Süden Deutschlands resp. der Schweiz einige Beispiele

bayerischen Schlösser privat erlaubt, Social Media nur mit Verlinkung, Modelfotografie nicht explizit erwähnt
https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm#privat

Insel Mainau untersagt das Fotografieren von Models

Schlösser Baden-Württemberg im Innern für private Zwecke teilweise erlaubt, teilweise nicht, aussen erlaubt, Modelfotografie nicht erwähnt.
http://www.schloesser-und-gaerten.de/besucherinformation/hinweise/fotografieren/

Stadt Zürich auf öffentlichem Grund ohne Bewilligung aber unter Auflagen erlaubt für max. eine Stunde je Location
https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/stadtpolizei_zuerich/bewilligungen_informationen/gewerbe/film_foto.html

Meist ist auch nicht klar (und Anlass für Diskussionen) was denn gewerblich bedeutet. Doch das kennen wir ja auch von unseren Modelreleases her...

Alles ein ziemlicher Wildwuchs. Ich habe mir angewöhnt meistens eine Genehmigung einzuholen, gibt weniger Ärger, verkompliziert aber die Arbeit. Und ist natürlich ein Vorbereitungsaufwand den (z. B. die Modelle) nicht mitkriegen. Ärgerlich bei kurzfristigen Absagen mit dem Argument"Du hattest ja eh noch keinen Aufwand für diesen Shoot, ganz im Gegensatz zu mir, ich musste ja schon shoppen gehen... "
5 years ago
was hat ein privatgrundsrück oder ein abgesperrtes Parkhaus mit einem gemieteten Hotelzimmer zu tun?

gar nix
5 years ago
Sehr viel sogar. Alle drei gehören irgendjemandem. Und alle drei überlassen ihr Eigentum irgendjemandem für irgendeinen Zweck der irgendwo festgehalten ist.

Bspw lebe ich in einer Mietwohnung, zahle jeden Monat Unsummen Geld an den Eigentümer meiner Wohnung damit ich diese Nutzen kann. Genau so wie ich dem Hotelier Miete für ein Hotelzimmer zahle. Und dennoch darf ich in meiner Wohnung auch nur wohnen. Ich darf da keine Anwaltskanzlei, keine Schreinerei, kein Massagestudio und auch kein Fotostudio für Laufkundschaft drin einrichten... Wenn ich mal eine Olga zum Shoot einlade sagt da auch niemand was. Kämen aber täglich 10 Olgas zum Shoot hätte ich garantiert Probleme...

Der Eigentümer jeder Liegenschaft hat Hausrechte die er (mehr oder minder) selber gestalten darf und an die sich alle Nutzer halten müssen...
5 years ago
Marcello, wenn du deine Bilder lediglich auf deiner Webseite zeigst, damit aber KEIN GELD verdienst, ist der private Aspekt auch weiterhin gegeben.
Trotzdem kann es vorkommen, dass dir bestimmte "Einrichtungen" Ärger machen könnten. Architekten zum Beispiel. Eine ganz "besondere" Berufsgruppe. Glauben einige jedenfalls zu sein. Aber das ist ein anderes Thema.
[gone] Charisma1962
5 years ago
Wenn Fotografen auf Architekten treffen, sind das einfach nur gegenseitige Spiegel :) Ich kann beide Seiten verstehen: Der Architekt hat die grandiose Idee für das Bauwerk, der Fotograf will das grandiose Bauwerk ablichten. Ohne den Architekten gäbe es das lohnenswerte Fotoobjekt nicht, also will der gewürdigt werden :) Dennoch will sicher so mancher Architekt, dass sein Bauwerk nicht nur vor Ort bewundert werden kann, insofern kann man ihm als Fotograf seine Reichweite auch sicher schmackhaft machen :)
5 years ago
es gibt ein interessantes Buch "Recht für Fotografen", an dem ich bereits längere Zeit lese. Wenn man den Schmöker auch nicht auswendig kennt, so wird einem beim Lesen in jedem Fall die Komplexität des Themas vor Augen geführt. Und die Regeleungen und Gesetzte sind in fast jedem Land anders.
Ich erahne, welchen Berg von Jusristen und Verträgen ein grosses Internationales Fotoshooting für so ein bekanntes Magazin beeinhalten kann.
Gekauft habe ich das Buch, nachdem ich in einem Park einen hübschen Baum fotografieren wollte. Das hatte zur Folge, daß ich von Anwohnern "gestellt" worden bin, die ihre Villen hinter dem Baum bewohnen. Da dort regelmässig eingebrochen wurde, ging man davon aus, daß ich mit Hilfe der Tarnung Baum die Häuser ausspioniere und Fotos davon mache, um bei Gelegenheit wieder einen Raubzug zu machen.
5 years ago
Hausfriedensbruch in einem Parkhaus und Besuch einer Kultureinrichtung
hat wirklich gar nichts mit einer gewerblichen Zimmervermietung zu tun
5 years ago
Ich habe ein einziges Mal in einem Hotel nachgefragt, wie das mit der Nutzung für ein Shooting aussieht. Das Hotel selbst warb damit, zu Barockzeiten Freudenhaus gewesen zu sein.
Shooting war kein Problem, Akt wurde allerdings untersagt....
5 years ago
Nagut, Akt ist ja nicht unbedingt notwendig. Grad im Hotel.
Nicht? Ich kann ja nix anderes und selbst das nicht mal richtig...
5 years ago
Fashion ist dasselbe wie Akt, blos mit Klamotten.

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