Widerruf einer Einwilligung 38

Nach
https://www.law-blog.de/216/fotorecht-spezial-teil-10-widerruf-der-einwilligung/?fbclid=IwAR2FWaiPfbUoOtTNOvMy99GxFdE5D_m3bDxXlXABtt1-VaurzjqjIACGW4U
kann eine Einwilligung zur Veröffentlichung beim Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Model widerufen werden.
Kann ein solcher Widerspruch auch rückwirkend sein. Also auch für alle Fotos die bereits im Internet oder sonst wo erschienen sind ?
Zu diesem Thema hat sich gerade eine Diskussion entspannt und vielleicht hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt.
Ja kann er. Allerdings sind an die Gründe schon recht hohe Anforderungen gestellt und das Model wäre dem Fotografen ggf. Schadensersatzpflichtig, wenn er im Vertrauen auf die Veröffentlichungsrechte Ausgaben getätigt hat. Bspw. Miete für Locations, angeschaffte Requisiten etc.
Ich meine allerdings auch das im Falle der Begründung " Wandel der Persönlichkeit" schon einige Jahre verstrichen sein müssen.
5 years ago
Zu dem Zeitpunkt des Blogeintrags hat sich die Digitale Fotografie gerade erst entwickelt. Womöglich ist die rechtliche Sichtweise mittlerweile eine andere.
Laut DSGVO kann dir seit Mai 2018 prlnzipiell jeder die Veroffentlichung eines Bildes als dargestellte Person auch im nachhinein verbieten, selbst wenn vorab eine Zustlmmung vorlag. So hatte ich das verstanden. Anwälte/Juristen können das aber gegen berechtigte Gebühr detailliert darlegen
[gone] User_6449
5 years ago
Mit der DSGVO hat das absolut nichts zu tun.
5 years ago
Es war einmal eine amerikanische Schauspielerin namens Grace Kelly. Sie wirkte in zahlreichen Filmen mit und lernte auf den Filmfestspielen einen Fürsten kennen. Es kam wie es kommen musste und die beiden heirateten. Als Fürstin nannte sie sich Gracia Patrizia und ihre Untertanen fanden, dass sich die Schauspielerei für eine Landesmutter nicht "schickte".
Also schickte der Fürst ein Heer von Juristen los, die weltweit erwirkten, dass keine Filme mit der Fürstin mehr gezeigt werden durften. Sämtliche Kopien der Filme wurden vernichtet. Sämtlichen Kinobesuchern wurde das Angebot gemacht, sich für eine Prämie einer Gehirnwäsche, die speziell die Erinnerungen an die Filme löschen sollte, zu unterziehen.


So war es natürlich nicht. So hätte es aber sein können, wenn die Rechtsverdreher dieser Welt mit Dauerschuldverhältnissen und anderen Fachbegriffen argumentieren. Und natürlich könnte man dann auch Zeitschriftenabos rückwirkend kündigen. Spätestens an dieser Stelle sollte klar sein, dass bestimmte Dinge einfach nicht rückgängig gemacht werden können.

Tatsächlich konnte der Fürst erreichen, dass seine Fürstin den bereits unterschriebenen Vertrag für den nächsten Film nicht erfüllen musste. Im Gegenzug durfte die Produktionsfirma die Fürstenhochzeit filmen.
5 years ago
@Peter Herhold
Bedauerlicherweise hat das sehr wohl auch mit der DSGVO zu tun. Das liegt einerseits ein wenig daran, dass ein Bild sozusagen Daten enthält. Der Gesetzgeber hat aus meiner Laiensicht nicht genug Rücksicht darauf genommen, dass es Unterschiede gibt zwischen Bildern, die aus einem Fotoshooting kommen, und solchen Bildern, die beispielsweise aus Überwachungskameras kommen. Mit dem zweiten Grund muss ich Dir schon fast wieder recht geben, denn der wesentliche Grund ist nicht der tatsächliche Zusammenhang, sondern der Zusammenhang, der sich aus dem Hype ergibt, der aus der DSGVO gemacht wird. Oder anders ausgedrückt: Der tatsächliche Zusammenhang ergibt sich daraus, dass ein Zusammenhang gesehen (vermutet) wird.
5 years ago
@Chris W. Braunschweiger

Du fragtest nach Erfahrungen. Nur mal so ohne Vorwurf: Auch hier in der MK gab es schon andere Threads zu diesem Thema und auch Infos von einem Rechtsanwalt.
5 years ago
Bitte, bitte nicht wieder eine LAIEN-Diskussion über die DSGVO von der LAIEN nichtmal das Vorwort verstehen!
5 years ago
Ist das Bild aufgrund einer Zustimmung nach DSGVO entstanden?
Falls Ja: Model kann die Verarbeitung/Verööfentlichung und Speicherung des Bildes jederzeit widerrrufen.

Ist das Bild aufgrund eines Geschäfts-/Vertragsverhälsnisses entstanden und es wurden entsprechende Vereinbarungen zur Veröffentlichung etc. getroffen und der Vertrag entspricht den guten Sitten?
Falls Ja: Es ist schwieriger für das Model zurückzurudern. Falls schwerwiegende Gründe vorliegen kann auch hier eine Verbreitung untersagt werden. Hier müssen Interessen abgewägt werden, ggf. gibt es Schadensersatz. Definitiv ein Fall für echte Juristen.

Falls beides nicht vorliegt: Eigentlich hast du nicht das Recht das Foto zu verbreiten.

Das ist ne knappe Zusammenfassung meiner Rechtsauffassung.
5 years ago
Das eine Gericht entscheidet dann so,...das Nächste fällt ein anderes Urteil.
Da kann man eigentlich nur in jedem Vertrag die Klausel unterbringen,...dass bei Widerruf zumindest ein Fotografenhonorar gezahlt werden muss...und am Besten auch sofort eine Summe eintragen.
Würde mich Interessieren welches Modell das mitmacht...bzw. wie sich dadurch Fotografen und Modellbusiness ändert.
Sollte das mit dem Wideruf so einfach sein...schreibt demnächst jedes Modell TFP Shootings aus.....und kaum hat Sie die Bilder in der Hand wird alles Widerrufen...? Besser und günstiger kommt man nicht an Bilder....
[gone] Charisma1962
5 years ago
Widerrufene Bilder darf das Modell wohl kaum selbst weiterverwenden.
5 years ago
Verwenden im Internet nicht...aber schöne Bilder für Lau bekommt der Freund dann trotzdem...oder die Babybauchfotos für die Familie.....vielleicht hat Sie dadurch dann auch schon Payangebote bekommen....
Momentan scheint der Fotograf immer der Dumme zu sein....
5 years ago
@Charisma:
Zitat: "Widerrufene Bilder darf das Modell wohl kaum selbst weiterverwenden."
Doch das Modell kann! Es kann die Bilder nämlich - wie vorher geplant - ins private Familienalbum o.ä. kleben. Natürlich (wieso eigentlich?) kann es keine Veröffentlichungen im WWW mehr vornehmen (sofern zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht geschehen). Aber viele wollen das ja auch gar nicht.

Der Fotograf kann die Bilder natürlich auch ins Familienalbum kleben - kommt aber bei seiner Familie nicht gut an.
[gone] Charisma1962
5 years ago
Ja Ecki, manchmal vergesse ich das private Familienalbum, weil es für mich so unwichtig geworden ist.
Widerrufene Bilder darf das Modell wohl kaum selbst weiterverwenden.

Aus welchem Grunde? Sie widerruft doch lediglich ihre dem Vertragspartner erteilte Einwilligung.
... danke erst mal für die Beiträge aber meine Frage war eigentlich: Gilt ein Wideruf rückwirkend für bereits veröffentliche Bilder ?
5 years ago
@Chris W. Braunschweiger
Ich dachte, dass diese Frage bereits beantwortet ist - wenn auch nicht zu 100% Sicherheit juristisch, sondern pragmatisch. Der Widerruf KANN nicht rückwirkend wirken, weil es viele Nutzungen gibt, die nicht ungeschehen gemacht werden können. Ich habe es in meinem ersten Beitrag bereits ad absurdum geführt. Der Fotograf könnte das Foto bereits verkauft haben. Es könnte in der Werbung eingesetzt worden sein oder in einem Bildband gedruckt worden sein.
5 years ago
...bei mir waren es bisher immer die neuen Freunde von früheren Modellen, die so einen rückwirkende Widerruf durchsetzen wollten. Nachdem ich dem Modell eine Kopie von unserem Vertrag geschickt hatte war Ruhe...

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