Widerruf einer Einwilligung 38

5 years ago
"Aus welchem Grunde? Sie widerruft doch lediglich ihre dem Vertragspartner erteilte Einwilligung."

Weil durch den Vertrag die Rechte von beiden an beide gehen. Widerruft sie dies, hat der Fotograf das Recht am Bild und er müsste die Veröffentlichung neu genehmigen. Was DANN natürlich auch eine einseitige genehmigung sein wird. Das der Fotograf das macht ist unwahrscheinlich. Viell. gegen Geld.
5 years ago
@Sanguis

Also wenn der Vertrag bezüglich der DSGVO "wasserdicht" ist, dann kann das Modell nicht so einfach widerrufen bzw. dann gilt das für beide Seiten. Es gibt aber Juristen, die behaupten, dass es "ungeschickt" formulierte Verträge gibt, wo sich das Modell einseitig "herauswinden" kann, d.h. selber die Nutzungsrechte an den Bildern behält (wenn wir mal von einem TFP-Vertrag ausgehen) oder auch das Honorar (wenn wir von Pay ausgehen). Es ist ja auch tatsächlich so, dass es eine "Teilleistung" erbracht hat (nämlich Posing vor der Kamera). Noch mal einen Vergleich: Es gibt Zeitschriftenabos, die vertraglich mit dem Lastschriftverfahren gekoppelt sind. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich. Nun kann man aber sein SEPA-Mandat widerrufen. Daher steht in einem solchen Vertrag, dass in dem Fall das Abo automatisch endet. Eventuell kann ein Verbraucher das nutzen, um lange Kündigungsfristen zu umgehen.


In der Praxis spielt die Fragestellung - hoffentlich - keine Rolle, da ein Modell, welches seine Bilder nicht (mehr) im Internet sehen will, wohl kaum dann selber Bilder ausstellt. Für so "fiese" halte ich Modelle nicht - aber kann ja noch kommen. Ein Widerruf "aus wichtigem Grund" wäre so ad absurdum geführt. Dem würde wohl kaum ein Richter folgen. Ein Widerruf wegen Datenschutz - leider denkbar.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Udo B ...

Da kann man eigentlich nur in jedem Vertrag die Klausel unterbringen,...dass bei Widerruf zumindest ein Fotografenhonorar gezahlt werden muss...und am Besten auch sofort eine Summe eintragen.

Das würde ich nicht in einen Vertrag schreiben, denn es impliziert,
dass der Vertrag gegen eine Zahlung einfach aufgehoben werden
kann.

Genau das möchte man ja vermeiden, wenn die Fotos tatsächlich
veröffentlicht werden sollen.
Ein Beispiel eines TfP-Shootings, Standart TfP-Vertrag:

Pärchen kommt zum shooting, es entstehen schöne Bilder. Sie suchen sich ein paar aus, die sie bearbeitet in voller Auflösung erhalten. Das Pärchen hat nun diese Fotos schön ausdrucken lassen und nun untersagen sie dem Fotografen per schriftlichen Widerspruch die Nutzung in jeglicher Form.

Leider hört man solches Verhalten immer wieder.
Also warum sollte man dann nicht per Klausel im Vertrag sich dahingehend als Fotograf etwas absichern?
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Jörg M. ...

Also warum sollte man dann nicht per Klausel im Vertrag sich dahingehend als Fotograf etwas absichern?

Dagegen kann man sich nicht absichern, denn ein Widerspruch
ist unter bestimmten Umständen immer möglich. Damit kommt
man jedoch nur ganz selten durch, weil die Hürden für einen
erfolgreichen Widerspruch sehr hoch sind. Man braucht dafür
sehr gute und schwerwiegende Gründe.
5 years ago
"Also wenn der Vertrag bezüglich der DSGVO "wasserdicht" ist, dann kann das Modell nicht so einfach widerrufen bzw. dann gilt das für beide Seiten."

Das schrieb ich ja. Sie kann zwar raus, nimmt sich damit aber auch selbst raus. Natürlich kann sie die Bilder trotzdem weiter nutzen. Nur nicht zur veröffentlichung.
[gone] User_6449
5 years ago
Mit der DSGVO hat das absolut nichts zu tun.
Weil durch den Vertrag die Rechte von beiden an beide gehen.

Interessant. Woher kennst Du denn die Details sämtlicher Verträge?
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Der Bazi von Hetzendorf ...

Interessant. Woher kennst Du denn die Details sämtlicher Verträge?

Ja, da gibt es viele denkbare Variationen.

Wenn das Modell beispielsweise auf Honorarbasis gearbeitet hat,
hat es möglicherweise gar keine Veröffentlichungsrechte erhalten.
Für professionell tätige Modelle dürfte es noch schwieriger werden
die gegen Honorar erteilen Veröffentlichungsrechte an den Fotografen
zu widerrufen, als bei freien Projekten auf TFP-Basis.
5 years ago
"Woher kennst Du denn die Details sämtlicher Verträge?"

Ich bin von TfP Verträgen ausgegangen.
5 years ago
und wieder einmal wird die DSGVO verballhornt ohne dass die Betreffenden wissen was da eigentlich drin steht....
nur mal ein kleiner Auszug:
- Art. 6, Abs 1 (f): "die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich"
- Art. 6, Abs 1 (b): "die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen"
- Erwägungsgrund 4: "Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. 2Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden."

jeder einzelne dieser Punkte ist in Bezug auf die hier auf der Seite gängige Fotografie von "Modeln" ein Grund, dass das Model von der Veröffentlichung der betreffenden Fotos nicht zurücktreten kann. Alle Punkte zusammen stärken dies noch, da sie zusammen in die selbe Richtung wirken.
Die erste Antwort von like the way I do hat es rechtlich korrekt beschrieben.
Rücktritt, auch später, ist möglich (Persönlichkeitsrecht geht vor Verwertungsrecht), allerdings kann dann eine Entschädigung für Aufwand und ggf. entgangenen Gewinn fällig werden, wenn eine vertragliche Zustimmung bestanden hat.
Die DGSVO hat mit dieser vertragsrechtlichen Frage überhaupt nichts zu tun.
5 years ago
Und wenn es nicht ein gewerblicher Fotograf ist:
Welcher Schaden (Schadenersatz) ist dem Fotografen entstanden? In welcher Höhe ist ihm Gewinn entgangen? Da möchte ich mal die Argumente eines "Hobbyfotografen" bei Gericht hören... .
5 years ago
Nein, mit der DSGVO hat das nichts zu tun, wenn man einen Vertrag hat (mündliche sind immer schlecht, wenn es später um Beweise geht). Wenn ein Pärchen ein TfP-Shooting vereinbart (den Vertrag vorher unterschreibt) und hinterher vom Vertrag zurücktritt, kann ich auch als Privatperson zumindest meine Zeit bezahlen lassen. Dafür muss ich weder ein Gewerbe angemeldet haben, noch sonst etwas. Wenn es ein Pay-Shooting war, würde ich den Vertrag rückabwickeln. Also Honorar zurück und ggfs. weitere Kosten draufhauen.
@Stefan Tautorat: Willkommen in den Niederungen der Rechtsprechung. Denn das ist tatsächlich ein Punkt der hier immer wieder unterschätzt wird. Wenn ich nicht ausdrücklich bereits im Vertrag die vertraglichen Strafen für einen solchen Rückzug vom Vertrag festlege, dann bin ich tatsächlich darauf angewiesen, die Schadenshöhe gerichtlich feststellen zu lassen.
Dabei orientiert sich ein Gericht allerdings durchaus daran, was ein gewerblicher Anbieter einer vergleichbaren Leistung so verlangen würde. Das bedarf dann eines Gutachters....Gegengutachten und, und, und.

Mit anderen Worten: Alles theoretischer Humbug auf den sich kein Mensch einlassen wird.

Ich persönlich sehe den Sinn von TfP Verträgen vor allem darin, dass ich als Veröffentlicher von Bildern nicht abgemahnt werden kann, weil es angeblich keine Vereinbarung darüber gab. (Dies gilt also für Modell und Fotograf gleichermaßen) Zum Geld rausschlagen wegen irgeneiner Nichterfüllung ist das nicht gedacht.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Marcus Aurel grüne Gurken im Kühlschrank!!!!! ...

Ich persönlich sehe den Sinn von TfP Verträgen vor allem darin, dass ich als Veröffentlicher von Bildern nicht abgemahnt werden kann, weil es angeblich keine Vereinbarung darüber gab. (Dies gilt also für Modell und Fotograf gleichermaßen) Zum Geld rausschlagen wegen irgeneiner Nichterfüllung ist das nicht gedacht.

So ist es ...

Bei Verträgen für freie Fotoprojekte auf TfP-Basis geht es tatsächlich
nur um die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte, weil dabei kein
Geld fliest. Wenn der Vertagspartner diese Veröffentlichungsrechte
tatsächlich widerrufen möchte, würde ich eine Klage abwarten und
die Höhe des mir entstandenen Schadens erst dann kalkulieren.

Dass ein Modell tatsächlich klagt, habe ich jedoch in den letzen 25
Jahren noch nie erlebt. Die Diskussion ist also eher theoretisch ...
5 years ago
Laut DSGVO kann dir seit Mai 2018 prlnzipiell jeder die Veroffentlichung eines Bildes als dargestellte Person auch im nachhinein verbieten, selbst wenn vorab eine Zustlmmung vorlag. So hatte ich das verstanden.

Das hast Du falsch verstanden. Die Richtigstellung dieser Legende kannst Du hier im Forum finden, such mal nach Dr.Kötz.

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