Quittung oder Rechnung 30

[gone] User_561828
5 years ago
Hallo,

Zuerst: ich bin Neuling in der Materie. ;)

Wenn ich für nen Shooting zb 50€ nehme, würdet ihr dann dem Model eine Rechnung
schreiben oder beim Shooting eine Quittung ausfüllen?

Wie handhabt ihr das ?

gruss Nils
5 years ago
Ähm, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und hat auch nichts mit der Photographie zu tun.
Mit einer Rechnung sagst Du: "Ich möchte für eine Leistung oder eine Sache XY den Betrag Z haben." Ob Du den Betrag bekommen hast, darüber wird hier erstmal keine Aussage getroffen.
Mit einer Quittung, das sagt schon das Wort selbst, bestätigst Du: "Ich habe den Betrag Z erhalten". Da kann auch auch draufstehen wofür, muß aber nicht.

Hängt also von den Gegebenheiten ab.
Man kann natürlich auch beides verbinden, das muß dann aber auch entsprechend formuliert und/oder als separater Bereich geführt werden.

Tom wird das bestimmt nochmal genauer ausführen.
5 years ago
Auch eine Unterschrift unter einem Vertrag kann eine Quittung sein. Denn damit wird ja geregelt ... einer bringt Leistung, der andere zahlt.
Eine Rechnung denke ich, ist notwendig, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast.
Solltest Du Geld annehmen gegen Rechnung/Quittung besteht natürlich auf Dauer die Gefahr der Schwarzarbeit.
So denke ich zumindest.
[gone] User_561828
5 years ago
Ich hab nen Gewerbe angemeldet :)
5 years ago
dann eine Rechnung, würde ich sagen.
[gone] User_561828
5 years ago
Dank dir für deine Einschätzungen. :)
5 years ago
Um es ganz einfach auf den Nenner zu bringen:
- Rechnung heißt: Ich hätte gerne für ... (erbrachte Leistung zB)
- Quittung heißt: Danke für Erhalt...
Du darfst also gerne beides schreiben...
5 years ago
um es mit einfachen worten zu sagen, ich nehme nur bargeld und schreibe dafür eine quittung (was shootings betrifft) .
rechnungen schreibe ich in meiner anderen firma und warte dann teilweise jahre auf mein geld.

also wenn du die wahl hast, nehme das geld und schreib eine quittung. ;)
5 years ago
Zum Erstellen einer Rechnung ist JEDER verpflichtet, der Geld einnimmt. Auch dann, wenn er als Kleinunternehmer keine Steuern berechnet oder die Summe aller Einnahmen unter der Freigrenze bleibt. Die Rechnung muss nicht nur für den Vertragspartner, sondern auch als Nachweis für das Finanzamt ausgestellt werden. Dabei kann man bis max. 250 Euro eine Kleinrechnung (Quittung) mit etwas weniger Angaben ausgestellt werden. Wer es genau wissen will, befragt das Finanzamt oder wahlweise das Internet unter »Pflichtangaben für Rechnung«.
[gone] User_561828
5 years ago
@neosam Exakt aus diesem Grund frag ich eigentlich auch. Würd gern so
weit es geht mit Bargel auf die Hand und Quittung vor Ort arbeiten.

Wusste nich recht ob ihr das auch so handhabt...
5 years ago
Also ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann, aber man kann überall einfach nachlesen, dass man bei Geschäften mit privaten Endverbrauchern grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen muss. Das Gesetz sieht keine Rechnungspflicht vor. Auf einem anderen Blatt steht natürlich ein Geschäft mit einem Unternehmen. Die Umsätze mit privaten Endverbrauchern sind natürlich trotzdem zu versteuern.
5 years ago
Nein, Norbert

Umsätze musst du nicht versteuern - nur Gewinne. Bestimmt hast du ja auch Kosten, die du dagegen aufrechnen kannst, oder?
5 years ago
Selbstverständlich ist man IMMER verpflichtet eine Rechnung auszustellen – siehe BGB 368. Nur wenn der Gesamtbetrag nicht höher als 250 Euro ist, reicht auch eine Kleinbetragsrechnung (umgangssprachlich Quittung genannt) aus.

… ist es reichlich dämlich dieses hier öffentlich …

Zwar ist die Warnung etwas forsch formuliert, aber nicht von der Hand zu weisen – auch so kann man auf sich aufmerksam machen. Vor allem aber haben die Vorschreiber schlicht falsche Vorstellungen von der Führung eines Gewerbes, obwohl man dafür weder Jurist noch Steuerfachmann sein muss.
5 years ago
@elliz
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Durchschlagsblöcke für Kleinbetragsrechnungen gibt es im Übrigen in verschiedenen Fassungen (Ausweisung von MWSt oder ohne).
[gone] User_561828
5 years ago
Dank euch allen ! :)
5 years ago
Wenn ich für nen Shooting zb 50€ nehme, würdet ihr dann dem Model eine Rechnung
schreiben oder beim Shooting eine Quittung ausfüllen?

Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, die bestimmte Informationen enthalten muss, um eine Rechnung zu sein.
Aussteller, Empfänger, ausreichend genaue Beschreibung der Ware oder Leistung, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag, Zahlungsziel (wo soll das Geld bis wann hin).
Umsatzsteuerpflichtige müssen ab Rechnungsbeträgen über 150€ nicht nur den Umsatzsteuersatz (7 bzw. 19%) angeben, sondern auch den Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweisen. (Unter 150€ reicht "inkl. X% USt")
Wer eine USt-Ident-Nummer hat, muss diese immer auf jeder Rechnung angeben, unabhängig vom Rechnungsbetrag.

Eine Quittung ist die Bestätigung des Erhalts einer Zahlung (oder, allgemeiner gesagt, von irgendwas). Auch auf der Quittung muss USt vermerkt werden, wenn denn USt im Betrag enthalten ist.

Last but not least kann man eine Rechnung auch gleichzeitig zur Quittung machen, indem man als Aussteller der Rechnung auf der Rechnung dem Empfänger der Rechnung den Erhalt des Rechnungsbetrages (in bar) quittiert.

Die Frage, die sich Dir stellt, ist insofern weniger "Rechnung oder Quittung", sondern vielmehr: willst Du das Geld vom Kunden (Model) sofort haben, bar auf die Kralle? Dann Quittung oder Rechnung mit quittierter Barzahlung. Oder willst Du das Geld überwiesen haben? Dann Rechnung, wobei da natürlich das Risiko des Zahlungsausfalls jedenfalls grundsätzlich besteht.
5 years ago
Eine Rechnung denke ich, ist notwendig, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast.

Nicht zwingend. Jeder Bäcker gibt Dir ggf. eine Quittung. Auch der Kassenbon, den Du irgendwo im Kaufhaus o.ä. erhältst, ist eine Quittung.

Wie weit man eine Quittung als Beleg für eine absetzbare Ausgabe gegenüber dem Finanzamt verwenden kann, ist eine andere Baustelle.

Das Finanzamt möchte für jede Zahlung, die als absetzbare Geschäftsausgabe anerkannt werden soll, auf dem Beleg stehen haben, wofür das Geld gezahlt wurde. An der Stelle kann es dann lustig werden. Oder besser "lustig".
Ich kaufte vor einigen Jahren mal bei KARSTADT eine Computerzeitschrift. Selbige war, ich will das nicht weiter ausführen, für mich steuerlich absetzbar. Die Kassiererin reichte mit den Kassenbon. Auf dem stand: "Zeitschriften, 4,50€, inkl. 7% USt."

Sehr schön, nur kann ich damit nix anfangen. Weil: damit ich die Kosten für eine Zeitschrift steuerlich geltend machen kann, muss ich plausibel darlegen, daß es sich um eine geschäftliche Ausgabe handelt und um keine private. Das ist schwer genug - die erste Computerzeitschrift im Monat gilt, mal ganz vereinfacht, als "privat", weil das FA unterstellt, daß die immer auch privat genutzt wird. (Man kann auch als Journalist eine Tageszeitung nicht steuerlich absetzen. Eine zweite dann aber sehr wohl. Zwei Zeitungen täglich, meinen die Finanzämter, liest der Mensch nicht privat... Oder so.)

In jedem Fall aber muss auf meinem Beleg stehen: Zeitschriften-Titel sowieso. Weil ich nur so begründen kann: nee, das is nich mehr privat.

Ich also: "Ich brauche eine Rechnung, auf der der Titel steht." Kassiererin: "Das geht nicht, wir machen nur den Kassenbon." Ich: "Sie müssen eine Rechnung mit genauer Angabe der Ware ausstellen, wenn ich die haben will. Das schreiben die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften nun mal vor." Kassiererin: "Nee, das können wir nicht, bei uns gibt's nur den Kassenbon."

Ich habe dann einen Moment überlegt: gehst du jetzt in die Chefetage und diskutierst da mal über kaufmännische Vorschriften? Oder schreibst du die 4,50€ in den Wind? Oder... ich entschied mich für "oder", nahm den Kassenbon zu meinen Unterlagen, und schickte dem Finanzamt eine E-Mail, in der ich das Problem schilderte und anregte, die mögen sich doch mal darum kümmern, daß in jenem Kaufhaus keine korrekten Rechnungen bzw. Quittungen für die Kunden ausgestellt werden.

Irgendwie hat das was genützt, denn einige Zeit danach bekam man plötzlich problemlos eine Quittung mit allen nötigen Angaben...
5 years ago
Also ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann, aber man kann überall einfach nachlesen, dass man bei Geschäften mit privaten Endverbrauchern grundsätzlich gar keine Rechnung ausstellen muss. Das Gesetz sieht keine Rechnungspflicht vor.

Da hat der Norbert2412 völlig recht. Einen allgemeinen Anspruch gibt es auf eine Quittung:

§ 368 BGB Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Die Rechnung ist allerdings immer dann unvermeidbar, wenn man eine Zahlungsforderung stellen will, also nicht gleich kassiert.

Letztlich ist das aber völlig wurscht wie wumpe - wichtig ist, daß der Zahlungsvorgang genau nachvollziehbar ist (wer hat wann wem wieviel für was gezahlt, und wieviel USt ist ggf. enthalten). Man kann sogar unter bestimmten Umständen Eigenbelege machen, die vom FA anerkannt werden. (Taxifahrer in Mali schreiben weder Rechnungen noch Quittungen, und das Handgeld für den Räuberhauptmann... äh... örtlichen Milizenchef wird auch nicht schriftlich quittiert. Ist aber trotzdem eine steuerlich abzugsfähige beruflich bedingte Ausgabe. Beim NDR gibt's sogar eine eigene Mitarbeiternummer für irgendwelche Leute, die NDR-Auslandsreportern in Kriegs- und Krisengebieten mit vorgehaltener Waffe klar machen, daß eine unbeschädigte Weiterfahrt jetzt 500 US-Dollas kostet, und zwar in bar, und sofort... Der NDR-Reporter reicht das dann als Auslage für einen örtlichen Mitarbeiter ein und bekommt es als Spesen erstattet. Wobei der NDR als ÖR-Sender keine Steuern bezahlt, das macht's hinsichtlich des Finanzamtes einfacher. Das System funktioniert aber grundsätzlich bei Gruner + Jahr oder Axel Springer genauso...)

Selbstverständlich ist man IMMER verpflichtet eine Rechnung auszustellen – siehe BGB 368.

In §368 BGB findet der Begriff "Rechnung" nicht statt, sondern nur der Begriff "Quittung".
5 years ago
Nein, Norbert

Umsätze musst du nicht versteuern - nur Gewinne. Bestimmt hast du ja auch Kosten, die du dagegen aufrechnen kannst, oder?

Wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, muss man auch die Umsätze versteuern... Und daß die Kleinunternehmer-Regelung des §19 UStG in Anspruch genommen wird, ist im EP nicht erwähnt.
[gone] User_561828
5 years ago
EP heisst Erstpost?

Ich bin unter §19 UStG...

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