Konzertfotos für die Presse 5

[gone] User_562299
4 years ago
Hallo zusammen!

Ich bin heute Abend für eine Pressebericht-Erstattung und Fotos von einem Konzert unterwegs.
Die Bilder werden in einer Online-Zeitschrift veröffentlicht.

Jetzt der Knackpunkt: Da ich selbst bisher solche Fotos noch nicht gemacht habe, würde ich gerne wissen, wie es mit der rechtlichen Lage dazu aussieht.

Im Detail:

1) Darf ich Bandfotos für meine Eigenwerbung nutzen ohne Absprache?
2) Sind Fotos von Konzertbesuchern zulässig (da sie ja damit rechnen müssen fotografiert zu werden?!)
3) Wie handhabt ihr das mit Nachfragen von Fotos der Besucher oder Dritten ohne TFP Verträge usw?

Danke,Hagen
4 years ago
Am besten rechtzeitig beim Veranstalter melden, als Fotopresse. Da erfährst du, von wann bis wann du fotografieren (und nutzen) darfst und ggf. bestimmte Einschränkungen und wann du wo vor dem Konzert zu erscheinen hast. Musiker (bzw. ihr Management) handhaben das recht unterschiedlich.
Damit ist dein Veröffentlichungsrecht dann abgesegnet.
Du bist anscheinend für die Presse unterwegs und daher durch diese akkreditiert.
In der Regel wird der Veranstalter dir sagen wann, von wo aus und wie lange du die Band fotografieren darfst. Daran solltest du dich auch halten.
Ich persönlich veröffentliche Fotos die ich durch eine Presse-Akkreditierung erstelle in der Regel nicht selber, ich weiß aber das andere das durchaus machen.

Punkt 3 habe ich nicht verstanden: Welche Nachfragen von Fotos der Besuchern meinst du ?
4 years ago
Auch wenn es für den aktuellen Fall zu spät ist, hier doch noch mal meine Einschätzung, denn ich kenne beide Seiten und bin auch in beiden Fällen geschult worden.

1. Du bist als Presse akkreditiert. Das schließt nicht das Recht auf Eigenwerbung ein. Die meisten Künstler - oder eher: das Management - sehen das so: Presse ist Werbung für uns - alles andere Werbung für den Fotografen. Das solltest du also unbedingt vorher (!) abstimmen - im Idealfall schriftlich. Dann weißt du, wie Künstler/Manager das handhaben. Andernfalls kann das schnell teuer werden.

2. Ganz klares Jein. Zunächst einmal kommt es auf die Hausordnung an. Wenn die darüber informiert, dass interne und externe Fotografen Fotos von den Zuschauern machen, bist du schon mal auf sehr sicherer Seite. Aber letztendlich fotografierst du für dich bzw. einen externen Auftraggeber. Ganz streng genommen müsstest du also jeder Person, die du fotografierst, vorher deine Datenschutzinfo in die Hand drücken. Denn die Hausordnung kann das nicht für Dritte regeln. Aber: Sofern das Publikum nur Beiwerk ist, kannst du dich über "Presse" herausreden: Fotografierst du in die Menge, um Liveatmosphäre einzufangen, ist das okay. Fotografierst du allerdings in die Menge, um eine Person herauszustellen, gilt das nicht mehr. Also: Ganz viel Grauzone. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du von hinten über das Publikum das Geschehen auf der Bühne festhältst.

3. Den Punkt verstehe ich leider auch nicht ...
4 years ago
Wenn ich als Pressefotograf für eine Veranstaltung akkreditiert wäre ... würde ich erst mal das fotografieren, wozu ich beauftragt wäre, also die auftretende Band.
Darüberhinaus würde ich aber auch die Stimmung in der Veranstaltung einfangen - das kann auch einzelne Personen betreffen, die dies zum Ausdruck bringen.

1. Nutzung für Eigenwerbung :
Nein, sofern nicht schon vorab klar erlaubt, ansonsten nachträglich noch vereinbaren, bzw. Zustimmung erfragen
2. Fotos von Besuchern
Erst mal nicht veröffentlichen, sondern klären, ob
a) der Veranstalter diese veröffentlicht haben will und b) wie die online-Redaktion sich da mit den Beteiligten verständigt hat, eben wegen des "Grauzonenproblems"
3. Nachfragen durch Besucher oder Dritte
Ablehnen und an den Auftraggeber bzw. die Redaktion verweisen

Wie ist denn der Verbleib bzw. die zukünftige Nutzung nach erfolgter online-Veröffentlichung geregelt ?
2 oder 3 Monate später, wenn die aktuelle Berichterstattung vorbei ist, wären 1. und 3. dann vielleicht eh kein Problem mehr. Wobei 3. in bezug auf 2. immer noch kritisch wäre (z.B. Y glaubt, auf dem veröffentlichten Überblicksbild seine Ex-Freundin X zu erkennen, und will das Originalbild sowie weitere Konzertbilder, auf denen die X gut drauf ist ... prompt hättest Du genau die X als interessantes Gesicht in der Menge einzeln portraitiert, weil sie so fasziniert und begeistert war. Was Du nicht wußtest ... daß die X nun mit dem Gitarristen zusammen ist, und der Y damit nur Ärger machen will)

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