Das revidierte Schweizer Urheberrecht 1

3 years ago
Für alle Schweizer Kollegen hier das revidierte Schweizer Urheberrecht (URG). Dieses gilt seit dem 1. April 2020 . Neu sind fast alle Bilder geschützt, bisher mussten die Bilder einen individuellen Charakter haben. Das fast heisst, es muss sich um Bilder von 3 Dimensionalen Objekten handeln um Schutz zu erhalten, also Fotokopien sind nicht geschützt. Zudem ist die Grundlage des Urheberrechtes die geistige Schöpfung, also Bilder von Radarfallen, Überwachungskameras, und Fotofallen geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz .
Es gilt auch für ältere Bilder, also mindestens 50 Jahre rückwirkend. Verwendungen welche vor dem 1.April begonnen haben, und nach dem alten Urheberrecht erlaubt waren, sind weiterhin erlaubt.
Hier den Artikel dazu vom Rechtsanwalt Andri Ganzoni
https://www.fotografierecht.ch/post/f%C3%BCnf-dinge-die-fotografen-%C3%BCber-das-revidierte-schweizer-urheberrecht-wissen-m%C3%BCssen?fbclid=IwAR2rpeqPoNYYX2V5qL7-ey8Uz37v0mSTg1aHFVCUtUoXtHv_OUyRs-7Ee6o
Für Kollegen und Models ausserhalb der Schweiz sei erwähnt das Recht am eigenen Bild ist in der Schweiz nicht über das Urheberrechtsgesetz geregelt. In der Schweiz ist dieses über mehrere Gesetzbücher verteilt geregelt. Das Recht am eigenen Bild ist in der Bundesverfassung Artikel 10 Abs. 2, und das Zivilgesetzbuch Artikel 264 geregelt. Dieses gilt dann jedoch auch für Bilder aus Radarfallen, Übewachungskameras, und Fotofallen. In einigen Fällen kann sogar der Artikel 179 des Strafgesetzbuches gelten.

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