freiberuflich sein und Modell 75

Hallo in die Runde!

Ich bin schon einige Jahre hier angemeldet, aber das Forum ist mir doch weitgehend unbekannt und wird von mir auf diese Weise nun zum ersten Mal besucht.

Da ich denke, dass mein Anliegen doch eher speziell ist und ich auch schon desöfteren hier Tipps gelesen habe, starte ich mal ein neues Thema.

Ich habe mich dieses Jahr als Musikerin selbstständig gemeldet und würde mich gerne auch als Modell weiterentwickeln. Nun ist mir klar, dass ich wohl Musik und Modell sein trennen müsste. Ich würde das künstlerische aber sehr gern verbinden und auch beides zusammen mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich das tun kann und was ich als Modell dann in Rechnung stellen kann?
Vielleicht denke ich auch mal wieder zu abstrakt und das ist völliger Quatsch.

Wer seine konstruktive Meinung dazu äußern möchte/kann, darf dies gern tun, ich bin gespannt.

Liebe Grüße!
#2
3 years ago
colours in the rain
Als Model bist du in den allermeisten Fällen Gewerbetreibende. Als Musikerin könnten deine Chancen höher sein, als Freiberuflerin anerkannt zu werden. Ob sich der Aufwand lohnt, das trennen zu wollen, sei dahingestellt.

In Rechnung stellen kannst du, was jemand bereit ist zu bezahlen. ;-)
3 years ago
Du mußt genau schauen, was du für Jobs machst. Das Finanzamt ist hier weniger das Problem, mußt nur das Gewerbe erweitern. Aber wenn du als Model nicht künstlerisch arbeitest, gibt es Probleme mit der KSK, somit müßtest du dich privat zur Krankenversicherung usw anmelden, was alles deutlich teurer wird.
3 years ago
Wenn beim Modeln Gewinnerzielungsabsicht besteht, dann ginge es doch um Payshootings ...
Worin unterscheidet sich ein künstlerisches Payshooting von einem gewerblichen Payshooting ?
Sind Catwalk und Messeshow gewerblich trotz Choreographie, weil kommerzielle Produktpräsentation (die Klamotten sollen ja gekauft werden) ? Würde eine Tanzeinlage zum Sound aus dem CD-Player auch im Wohnzimmer von "Kalle Knips" genügen, damit das Payshooting als künstlerische Arbeit gilt ?
3 years ago
SEE - Toxic Boomer
Zustimm.
Künstlerisch könnte man nur als Fotograf arbeiten. Als Model könnte man sich zwar theoretisch nur für künstlerische Projekte zur Verfügung stellen, würde aber als Pay-Model durch die äußerst dünn gesähten Aufträge nicht wirklich was verdienen.

Höchstens zB "Wiener Aktionisten". Das sind aber Künstler, die sich (von einem Partner oder bezahlten Fotografen) fotografieren lassen. Das ist dann aber keine klassische Model-Tätigkeit mehr. Schon gar nicht Pay-Model.
3 years ago
Zwischen Künstlerisch und kommerz kann man hier einfach unterscheiden. Sind die Fotos für Werbung oder ähnliches ist es kommerz, steckt eine künstlerische Absicht dahinter und sei es nur ein Hobbyfotograf der etwas umsetzen will, dann ist es Kunst. Die Bezahlung spielt dabei so keine Rolle. Ist doch bei Fotografen nicht anders.
Ich denke als Fotomodel bist du auf alle Fälle gewebetreibend und nicht künslerisch tätig. Das Gewerbe meldest du ja an, weil du als Fotomodel dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sein willst.

https://research.wolterskluwer-online.de/document/821dbd33-bf70-4fe5-b76f-5f7d8ece95cd
3 years ago
Blöde Frage: kennt jemand ein Model, dessen Tätigkeit inhaltlich als hinreichend "selbstbestimmt" anerkannt wurde, dass sie als Freiberuflerin arbeiten darf? Ist schon bei Fotografen mehr als schwierig und die haben es wesentlich besser in der Hand, ihre Tätigkeit entsprechend anzulegen...
3 years ago
@ Moments & Emotions
Aha, ok und danke ! Wenn es auf die Selbstbestimmtheit der Darstellung ankommt, dann müßte das Model eine eigene Performance liefern (und sei es ein "plop egg" wie von Milo Moire) und der Fotograf dürfte keinerlei Regieanweisung geben ...
Das Posieren im tfp-shooting bzw. je mehr das Model eigene Ideen einbringt, umso eher könnte es dann künsterisch sein - aber dann fehlt die Gewinnerzielungsabsicht.
3 years ago
Hinsichtlich Gewerbe / Freiberufler ist bereits Anfang des Jahres diskutiert worden:

https://www.model-kartei.de/forum/thread/79883/der-irrglaube-rund-um-den-gewerbeschein/

Wichtig ist die Infektionstheorie (auch Abfärbetheorie genannt). Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Übt eine Gesellschaft oder Person neben einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, sind alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln.
Es gibt eine Bagatellgrenze: 3% der Gesamtnettoumsätze und der Betrag von 24.500 € darf nicht überschritten werden.
3 years ago
Vierundzwanzigtausendfünfhundert Euro ... Bagatelle ? Ääähm, es gibt wohl Millionen Mitbürger, deren Jahreseinkommen diese Summe nicht erreicht und gleichwohl steuerpflichtig sind ...
3 years ago
SEE - Toxic Boomer Die Summe wird ja trotzdem versteuert, du mußt halt nur keine Umsatzsteuer zahlen und keine Voranmeldungen und so machen. Das Geld wird ganz normal sonst als Einkommen gewertet und versteuert
3 years ago
Die Bagatellgrenze bedeutet meinem Verständnis nach, dass der Anteil der gewerblichen Einnahmen bei max. 3% oder 24.500 € liegen darf. Mit USt. etc. hat das nichts zu tun. Allerdings limitiert es deinen Jahresumsatz halt auf gut 800.000 €. :-)))
3 years ago
SEE - Toxic Boomer Das ist die Rechtsprechung des BFH und hat mit Steuerpflicht nix zu tun wie Moments & Emotions richtig angemerkt hat.
3 years ago
@ Stefan Tautorat, Genuss-Fotografie, Moments & Emotions
Danke ! Habe es jetzt so ungefähr kapiert, es fällt dann nicht noch eine zusätzliche Steuerart (= aus Gewerbebetrieb) an, wenn der Betrag unter 24.500 € bleibt. Habe nur gestern erst woanders gelesen, daß Rentner steuererklärungspflichtig sind, wenn die Rente (so ca.) 850 € mtl. übersteigt, deswegen stieß mir da die "Bagatellgrenze" auf. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist wohl ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert, da müßte man unter dem Existenzminimum liegen, um die zu bekommen. Ansonsten habe ich eh 0 Ahnung davon, will auch nicht vom Thema ablenken, also schweige ich hier.
3 years ago
@ Genuss-Fotografie
Kommerz, wenn die Fotos für Werbung sind ... ein Fashionshooting mit kommerziellem Bezug (als Markenbotschafterin) oder eine Laufstegpräsentation für dasselbe Label sind doch unterschiedlich in den Anforderungen an das Model : Beim Einzelshooting posiert sie auf Anweisung , sie winkelt das Bein ab, bis man Stop sagt. Auf dem Catwalk präsentiert sie die eingeübte Bewegungsfolge, sie muß dann selbst wissen, ob der Hüftschwenk nach dem 3. oder dem 5. Schritt kommt - beim Shooting zeigt sie den Hüftschwenk erst auf Anweisung. Der Zweck ist aber derselbe - Werbung für die neue Kollektion dieses Labels. Beim Shooting wird ggfs. jede Locke nachgetrimmt, jeder Lidstrich nachgeschminkt - auf dem Laufsteg ist das (im selben Durchgang) nicht möglich.
800.000 € ... als Markenbotschafterin wohl sicher, aber hier in der MK oder auf Mayhem usw. ...?
Hat das Model also eine Art Wahlfreiheit, ob ein Videoclip aus Musik und Posing dann künstlerisch oder kommerziell ist ? Das war wohl auch die Eingangsfrage ...
3 years ago
colours in the rain, ich habe dir zu deinem Beitrag eine private Nachricht geschrieben.
3 years ago
SEE - Toxic Boomer Es gelten beide Werte: 3% und 24.500 um sich mit gewerblichen Einkünften zu "infizieren". Musiker sind zumeist Freiberufler, haben aber eher das Problem der Gewinnerzielungsabsicht/Liebhaberei... .
3 years ago
SEE - Toxic Boomer
Gewerbesteuer ist m.E. nicht der relevante Punkt - die wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Vielmehr geht es darum, ob bspw. eine EÜR genügt oder man um eine Kammermitgliedschaft herumkommt.

Der Rest dürfte v.a. eine Frage der Umsätze sein. Vielleicht macht auch eine Mischung (freiberuflich musizieren + Kleingewerbe fürs Modeln) Sinn. Aber sowas diskutiert man mit seinem Steuerberater... den man sich vernünftigerweise ohnehin sucht...

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