Shooting - Statusabfrage erlaubt? 42

2 years ago
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein Pay-Shooting (Fotograf bezahlt Model) macht.
Darf ich dann als Fotograf das Model nach ihrem (tagesaktuellen) Status abfragen?
Am Arbeitsplatz - für ein Model ist dies dann ja die jeweilige Shooting-Location - gilt ja "3G" und als Fotograf der das Model bezahlt, bin ich ja eigentlich Arbeitgeber, oder wie seht ihr das?

- Outdoor seh ich die "Problematik" nicht ganz so schlimm (Lange Brennweite + AHA-Regeln und ggf. Maske)
- bei ihr/in einem Mietstudio/Hotel kann man als Fotograf Maske tragen, okay
- beim Fotografen zuhause (nicht Studio, sondern den eigenen 4 Wänden) > sehe ich das größte Risiko für mich als Fotograf, daher die Frage
2 years ago
Die rechtliche Lage in D kenne ich nicht.

In der CH bin ich (sofern ich auch kommerziell arbeiten will, was ich für mich nicht per se ausschliessen mag) verpflichtet ein Schutzkonzept für COVID zu haben. Solch eines führe ich (auf meiner HP ersichtlich und muss auch akzeptiert werden vom Model). Ich verwende dieses sowohl für "Hobby-" als auch für "Kommerzielle" Aufträge. Ich mag da nicht unterscheiden, der Aufwand ist mir zu gross und die Abgrenzungen allenfalls zu difus falls ich in eine Kontrolle geraten würde. In diesem Schutzkonzept ist auch eine allfällige Zertifikatsprüfung vorzusehen und zu dokumentieren wie man das macht. Ein Fotograf zählt m.E. in der CH zu den Branchen wo eine Zertifikatsprüfung fakultativ ist. Ein Fotograf ist auch kein Betrieb wo Leute ohne Zertifikat zwingend Zutritt haben müssen (wie z.B. Lebensmittelläden, Behörden, etc.).

Zum Status:
In der CH sind private Veranstaltungen bis 10 Personen in Innenräumen unabhängig vom Status und ohne Masken möglich, also besteht auch keine Prüfpflicht.

In meinem Schutzkonzept sehe ich jedoch vor, dass ich nur mit 2G Personen shoote (sowohl innen als auch aussen). Das Recht ein Zertifikat zu prüfen und einen Shoot abzulehnen wenn 2G nicht erfüllt ist nehme ich mir. Und wenn das jemandem nicht passt, dann ist mir das sch...egal. Dann verzichte ich auf den Shoot. Diese Freiheit behalte ich mir. Und diese wurde notabene von den letzten Modellen (fünf an der Zahl zuzügl. Begleitpersonen) auch problemlos akzeptiert. Sie zeigten mir stets brav ihr Zertifikat :-)
2 years ago
fotozuma
Danke für Deine Antwort und Info! Dein Schutzkonzept sieht interessant aus, werde mir dies mal in Ruhe durchlesen und auch durch den Kopf gehen lassen!
2 years ago
Sehr gern geschehen :-)
2 years ago
NB: Das Schutzkonzept basiert auf einer Mustervorlage der Eidgenossenschaft vom Frühjahr 2020. Damals musste man dieses in dem Stil (sprich Layout) verfassen. Heute sind die Vorgaben lockerer, doch ich zu faul um alles neu zu erfinden. So gehe ich halt heute einfach hin und passe den Rahmen den jeweils aktuellen Vorgaben an.
2 years ago
Fotoserschaffen
Unabhängig von irgendwelchen Schutzkonzepten und Statusabfragen würde ich mir gut überlegen, zu behaupten es entstehe ein Arbeitsverhältnis in dem Du Arbeitgeber bist! Ich vermute die Folgen aus einem "Arbeitsverhältnis" sind Dir nicht klar!
2 years ago
Ich persönlich bin sehr vorsichtig mit Shootings in engen Räumen. Die Schutzregeln wurden ja nicht geschaffen, um uns das Leben schwer zu machen, sondern weil sie nach aktuellem Stand vor Ansteckung und schweren Verläufen schützen. Das soll unser aller Ziel sein. Die Frage, wo man die Corona-Regeln vielleicht etwas lockerer sehen kann, ist für mich falsch gestellt. Ich mache deshalb, wie fotozuma, keinen Unterschied zwischen bezahlten Aufträgen und TFP. Ich shoote indoor mit Maske und am liebsten mit Models die ebenfalls 2G sind.
Ich sehe mich übrigens nicht als Arbeitgeber des Models. Unsere Zusammenarbeit erfüllt ein Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältinis in keinem Punkt. Es handelt sich nach schweizer Recht um ein Auftragsverhältnis.
2 years ago
Ich denke, es bleibt jedem Fotografen oder Model selbst überlassen, wie das Shooting stattfindet.
Zuerst steht die Verordnung der Regierung. Danach Deine eigene.
Meine Auflage ist grundsätzlich 2G+. Und wer die nicht hat, oder mir nicht sagen will, mit dem verhandel ich erst garnicht.
2 years ago
Lichtsieb
Sorry, dann bin ich halt Auftraggeber und kein Arbeitgeber.
Das hier ein anderes "Arbeitsverhältnis" besteht, wie zwischen meinem Chef und mir (als Angestellter, nicht im Fotobereich) ist mir schon klar ;)

Mir ging es rein um "wie handhabt ihr das" unter den "Bedingungen seit März'2020" mit Menschen für Bilder zusammen zu arbeiten, auch unter dem Aspekt "wie sich die Äußeren Bedingungen (Zahlen) derzeit entwickeln und wohl noch entwickeln werden".

und wie Foto-Markus schon schrieb - mir ist es ebenfalls sehr wichtig mich zu schützen und somit auch das Model / den Menschen vor der Kamera !!!
möchte aber durchaus nicht, wie 2020 komplett auf das Fotografieren von/mit Menschen verzichten, ansonsten würde ich nicht fragen.
Es ging auch nicht darum "ob man bei TfP" die "Regeln lockerer sehen kann" gegenüber Pay - ich dachte da eher in Richtung "das bei einem Pay Shooting ggf. das 'Recht den Status abfragen zu dürfen' anders bewertet wird, gegenüber einem TfP Shooting".

Es gab Anfang dieser Woche einen Zeitungsartikel "darin ging es um die Nachfrage eines Hausbesitzers beim Kaminkehrer nach seinem 3G Nachweis und ob dies zulässig ist, oder nicht" - deshalb (und weil über das ein oder andere Fotoshooting "verhandelt/besprochen wird") ist bei mir diese Frage aufgetaucht.

Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten !!!
2 years ago
Zur Präzisierung:
Mit meiner Bemerkung "kommerzielle Aufträge" im Beitrag 2 spiele ich nicht pay zu Gunsten des Models an... Ich meine damit Aufträge wo ich als Fotograf von "Kundschaft" bezahlt werde. Also Aufträge wo ich meine Dienstleistungen an irgenwelche Normalos ausserhalb des MK-Universums verkaufe... Sprich, ich erhalten einen Auftrag für Verlobungsfotos, jemand will schöne Bilder für sich haben, und ich kassiere Geld für diesen Auftrag etc.etc.etc.

Und da bin ich logischerweise nicht Angestellter (ArbeitNEHMER) sondern Auftragnehmer... :-) ArbeitGEBER wäre ich wohl dann wenn ich einen Assistenten beschäftigen würde (was aber bei mir nicht der Fall ist).
2 years ago
fotozuma

Vielen Dank! Der Groschen ist gefallen, ich habe meinen Fehler bemerkt ;)

Kommerzielle Aufträge für die ich bezahlt werde hatte ich noch nicht, bin auch noch nicht so mordmässig aktiv gewesen im Fotografieren von Menschen (auf MK seit Ende Dez.19 / Jan.20 und dann kam Corona - mit der mir selbst verordneten People-Shooting-Auszeit, die ich anderweitig fotografisch genutzt habe). Bedingt durch 3 Shootings (zwischen Ende Juli - Anfang November 2021) habe ich "Blut geleckt" und möchte eben sehr gerne mehr Peoplefotos erschaffen, aber eben ohne - was Covid19 angeht - leichtsinnig zu handeln.
Hallo Markus,
zuerst einmal ist das eine ganz berechtigte Frage und ich finde es postiv, wenn sich jemand mal auch über so Themen Gedanken macht.
Auch die Antworten der Kollegen heben sich mal (bisher) positiv von der Polemik einger anderer Threads ab.
Zum Kern, ich bin der Meinung, das Recht auf Abfrage im rechtlichen Sinne besteht nicht, da wie schon erwähnt kein Arbeitgeberverhältnis vorliegt.
Moralisch gesehen ist es aus meiner Sicht einfach, zumindest handhabe ich es so.
Bedingung für ein Indoor-Shooting ist für mich ganz klar mindestens eine 2G-Regelung, die ich mir beim Betreten meines Studios auch nachweisen lasse.
Bei den letzten Shootings erfolgte sogar 2G+
Wenn ein potentielles Model das stört, sorry dann erfolgt halt kein Shooting.
Outdoor erlaube ich mir mit AHA-Regeln auszukommen, wir alle wissen ja paar mm mehr Brennweite und der Abstand ist groß genug.
Homeshootings lehne ich derzeit ab, im eigenen Studio habe ich die Hygieneregeln etwas bessser unter Kontrolle.
Dies bezieht sich bei mir alles auf TfP, da ich bisher keine Pay-Shootings hier hatte, würde da aber genauso verfahren.
Bei kommerziellen Auftragsarbeiten (ich werde bezahlt) halte ich es auch so, weise auch jederzeit meinen eigenen Status nach.
Ist da kein ausreichender Abstand möglich oder meine Auftraggeber halten die Maßnahmen für Unsinn, lehne ich ein Shooting ab.
Lieben Gruß, Erik
2 years ago
[@Erik S. - Fotodesign]

Hallo Erik,
vielen, vielen Dank für Dein Feedback + Lob zu meiner Überlegung/Frage.
Ebenfalls recht herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort, die recht informativ für mich ist!
Das "Probleme" ist halt für mich, dass ich kein Studio habe und somit entweder eines mieten oder ein Outdoor Shooting machen müsste, was für Boudoir/Sensual(nude) - dieser Bereich reizt mich grad am meisten - zu dieser Jahreszeit tendenziell "nicht ganz ideal ist" ;). Homeshootings würde ich, wenn ja, dann wohl eher beim Modell machen - mit Maske für die gesamte Dauer bei ihr, auch mit 2G oder 2G+ - anstatt bei mir daheim.
Zur Zeit sind es Überlegungen, da die möglichen Shootings erst in der Abstimmungs-/Findungsphase sind, in die ich aber Eure Anregungen mit einfließen lassen bzw. es ansprechen werde.
Lieben Gruß, Marcus
2 years ago
Ja, du darfst bei ein Pay-Shooting (Fotograf bezahlt Model) nach ihrem (tagesaktuellen) Status fragen.
Du darfst sie auch fragen, ob sie schwanger ist, ob sie raucht oder ob sie Mundgeruch hat.
Und nein, sie muss dir die Fragen nicht beantworten.

Und natürlich würde ich dann davon Abstand nehmen, wenn sie dir von einem Djoković-gleichen Impfstatus vorschwärmt.
Andersherum gab es schon auch mal ein Model, dass ein Shooting abgebrochen hat, als sie erfahren hat, dass ich geimpft bin (kein Witz).
2 years ago
Tatsächlich nehme ich mir auch einfach die Freiheit raus 2G+ für meine Shoots festzulegen (egal wo). Und wer mir dazu keine Auskunft geben möchte oder mir in der Beziehung komisch kommt, shootet nicht mit mir.

Aber, dass Dich die Frage umtreibt, kann ich durchaus nachvollziehen.
2 years ago
Ich würde es mal ähnlich kurz wie Kamerakunst ausdrücken:

Na klar darf man das fragen und sich den Nachweis auch zeigen lassen - und davon das Shooting abhängig machen. Das gilt gleichermaßen für Fotograf und Modell. Wenn der Shootingpartner damit nicht einverstanden ist, dann darf man auch vom Shooting absehen. (Natürlich sollte man das vorher ankündigen.)

Viel interessanter wäre die Frage, ob man bald verpflichtet ist, sich die Nachweise zeigen zu lassen.
#17
2 years ago
Da uns SARS-CoV2 vermutlich noch ein wenig länger begleiten wird, hatte ich angedacht, ob es sinnvoll wäre, wenn man für die eigene Sedcard einen Reiter mit dem Impfstatus einführt, wie etwa die Shootingbereiche. Ja, nein oder genesen, mit der Option das jeweilige Datum eintragen zu können. Natürlich alles auf freiwilliger Basis, ohne Garantie oder Verifikation, die könnten ja ggf. beim Shooting ausgetauscht werden.
Es würde die (obligatorische) Frage nach dem Impfstatus einfacher machen.

Die Frage ist, ob es eine sinnvolle Neuerung wäre und den Mehraufwand es wert wäre. Oder ob es auch hier zu mehr Konflikten führen würde. Ich fände es praktisch, sehe aber auch die potentiell konfliktreichen negativen Aspekte.
[gone] User_610515
2 years ago
Wer meine Räume betreten möchte muß den Status per APP / Impfbuch und zus. Personalausweis belegen. Ich habe hier das Hausrecht.

Natürlich wird dies während der Anbahnung eines Shootings geklärt
2 years ago
Hallo Ben Gun, Du schriebst:
Zitat: "Da uns SARS-CoV2 vermutlich noch ein wenig länger begleiten wird, hatte ich angedacht, ob es sinnvoll wäre, wenn man für die eigene Sedcard einen Reiter mit dem Impfstatus einführt, wie etwa die Shootingbereiche. Ja, nein oder genesen, mit der Option das jeweilige Datum eintragen zu können. Natürlich alles auf freiwilliger Basis, ohne Garantie oder Verifikation, die könnten ja ggf. beim Shooting ausgetauscht werden."

Aber das ist schon bereits möglich und schon lange, schon in vorcovidianischer Zeit. In den SEDCARDTEXT #2 bis SEDCARDTEXT #6 in Deiner Sedcardverwaltung, wo Du es als Deinen freiwilligen Impfstatus in den jeweiligen SEDCARDTEXT als Reitername, z.B. selbst als "Impfstatus" für andere sichtbar eintragen kannst. ;)

Grüße :)

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