Vorladung wegen Verbreitung von Pornographie bekommen, § 184 StG 15

2 years ago
Es gibt immer mehr Straftaten mit Bildern. Die Verbreitung von Pornographie ist eines der ältesten Delikte. Es spielte in der Statistik vor 30 Jahren keine Rolle - durch das Internet hat sich das radikal geändert. Hier eine kleine Handreichung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-wegen-verbreitung-von-pornographie-bekommen-184-stgb-197516.html

Viele Grüße,
Daniel Kötz
#2
2 years ago
In der verlinkten Handreichung geht es um "unerwünschte Konfrontation" durch aktives Zusenden bzw. Übermitteln. Hier wäre es interessant zu wissen, ob ein passives zugänglich machen ebenfalls den Straftatbestand erfüllt ?
Das Zusenden des "dickpics" ist ein aktives Vorgehen - die Adressatin bekommt eine Nachricht und öffnet diese, ob nichtsahnend oder skeptisch. Nur - es wurde aktiv an sie übermittelt, und sie müßte es unbesehen löschen, so wie man einen offensichtlichen Reklamebrief ungeöffnet in den Papierkorb wirft, wenn sie das Erblicken von vornherein vermeiden will.
Das posten auf der Sedcard oder in einer als "über 18" gekennzeichneten Galerie ist doch was anderes ... es ist innerhalb der Community zur Verfügung gestellt, und wenn es korrekt als "jugendschutzrelevant" gekennzeichnet ist, dann kann ein minderjähriges Model das gar nicht aufrufen; und ein erwachsenes Model ggfs. auch nicht, wenn sie solche Inhalte in ihren Voreinstellungen weggefiltert hat.
Da müßte schon eine Galerie mit "Pussycats" benannt sein und ein miau-Kätzchen als Vorschaubild aufweisen, um dann aber mit unmarkierten "Mumugrafien" befüllt zu sein ...? Umgekehrt geht immer, so kann ein Tierheim unter dem Titel "Heiße Miezen gibt's auch bei uns" auf sich aufmerksam machen.
2 years ago
Ja - alles sehr berechtigte Hinweise, danke dafür!

1. Über ein neues Format - ggf. via ZOOM - reden wir schon. Dort soll es Einzelthemen rund um das Fotografieren und Model gehen, und zwar sowohl um zivil-, wie strafrechtliche Themen.

2. Aktiv oder nicht - das spielt leider keine Rolle. Aus Sicht des deutschen Rechts machen sich auch der Betreiber von z.B. TubeSite wie XVideos, Pornhub usw. strafbar, weil er die Inhalte "anbietet, überläßt oder zugänglich macht" - das reicht.

3. In der MK geht es weniger um Pornographie, sondern um das Gesamtkonzept der Darstellung künstlerischer Aktfotografie. Einzelne, freizügige Bilder sind in diesem Kontext daher kein Problem, zumal bestimmte Sicherungen ja bestehen.

Viele Grüße,
Daniel Kötz
[gone] User_11758
2 years ago
Daniel Kötz in ihrem Link über Vorgehensweise stand:
Sie leisten der Vorladung auf keinen Fall Folge, egal ob Sie unschuldig sind, sich unschuldig fühlen - oder ob an der Sache was dran sein könnte.
Wenn doch die Vorladung über den Staatsanwalt gegangen ist , muß man da nicht unbedingt Folge leisten?
Bei Ladung von Polizei, okay da würde man nicht hingehen und es ignorieren aber sobald der Staatsanwalt anscheinend berechtigtes Interesse meldet, könnte man doch sogar vorgeführt werden, oder?
Und ab wann wäre eine freizügige Pose pornografisch? Nur weil man die Mumu sieht aber aber Fokus auf den Augen liegt. Oder müssen eindeutige sexuelle Handlungen erkennbar sein z.B, Pink Shot oder Spielzeuge in Verwendung?
2 years ago
Danke für die berechtigte Nachfrage: Vorladungen kommen mehr oder minder immer von der Polizei. Man ignoriert sie nicht, sondern sagt höflich ab. Das mache zumeist direkt ich unter Beantragung von Akteneinsicht, die dann von der Staatsanwaltschaft gewährt wird. Was alles Pornographie ist und was (noch) nicht, kann ich hier nicht klären, es kommt aber u.a. auf den Kontext an.
[gone] User_11758
2 years ago
Daniel Kötz hatte damals in anderer Sache den Tipp zu Ignorieren. Ich bin angeblich auf einer Landstraße mit 187 km/h geblitzt worden aber nicht aufgehalten worden. Ich bekam eine Vorladung von der Polizei die ich auf anraten ignoriert hatte. Angeblich eine Anhörung. Derjenige welcher mich beraten hatte war zu derzeit noch kein Anwalt (jetzt schon) und meinte wenn die Beweislast so eindeutig wäre, würde sich eh der Staatsanwalt melden.
Es wurde dann noch im Haus gefragt nach der Farbe meines Motorrads und Kombi aber es kam dann nichts mehr.
Bei Vorladung durch die Polizei und dann gleich mit Anwalt zu kommen macht man sich doch verdächtig.
2 years ago
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Was der Jungjurist betr. der Sachlage usw. sagte, war ebenfalls nicht richtig.
Danke für die Hinweise.
Bei aller (berechtigten) Kritik an der Mk ist das Thema Recht einer der Punkte wo man sich deutlich positiv von anderen Plattformen abhebt
2 years ago
Ich habe ein Problem damit, dass man nicht einfach erklären kann, was Pornografie ist. Ich habe dabei den Eindruck, dass diesbezüglich zwar keine Gesetze geändert wurden, sich aber (in weiten Teilen) der Gesellschaft die Maßstäbe geändert haben - und zwar sehr wesentlich. Wenn ich dann noch etwas von "Kontext" lese, dann bekomme ich richtig Angst. Ich habe vor meinem geistigen Auge jetzt ein harmloses Aktbild, was von einer "dritten Person" unbefugt für eine Pornografieseite benutzt wird - und dadurch selbst zur Pornografie wird. Logischerweise kommt dann der Urheber des Fotos in Verdacht. Schlimm wäre es auch, wenn z.B. die MK plötzlich von einem Richter zur Pornografieseite "erklärt" würde (einige Menschen behaupten das ja jetzt schon) - und somit jedes ausgestellte Bild ebenso Pornografie wäre. Oder war mit "Kontext" etwas ganz anderes gemeint?
2 years ago
eckisfotos

Wenn ich Angst bekomme, dass meine Fotografien gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen könnten, dann mache ich in meiner Arbeitsweise vielleicht auch etwas falsch.

Dumme Sprüche von irgend welchen anders Denkenden, die kann (und muss) ich auch nach vielen Jahren noch immer ertragen. Wirklich kein Problem für mich.

Das Letztere bekäme allerdings jeder, der meinen (guten) Ruf gefährden wollte. Auch im Umkehrverhältnis gibt es schließlich (rechtliche) Möglichkeit sich insoweit zu wehren.
[gone] User_11758
2 years ago
Ich denke wenn man seine freizügigen Bilder nur in der MK einstellt ist man relativ sicher.
Es gibt Mods welche prüfen, ggf den vergessenen Jugendschutz aktivieren, oder löschen.
Die MK ist einfach unschlagbar und hat echt eine Alleinstellung.
Außerdem ist Pornart ebenso ein Bereich wie Fashion und hat nits mit Pornografie zu tun.
Für mich beginnt Pornografie erst bei Pink Shot, eingeführten Teilen und den Fokus darauf.
Eine Fotografie einer Mumu kann auch ein Bodypart sein.
Für geklaute Bilder kann ich nichts und wenn ich es weiß kann ich ja dagegen vorgehen.
2 years ago
Norbert Hess
Bist Du sicher, dass Du meinen Beitrag wirklich gelesen hast?
Also ich bin sehr sicher, dass meine Fotos meilenweit von Pornografie entfernt sind. Nach meiner Selbsteinschätzung streife nur sehr selten mal den "freizügiger Akt". Aber wenn die Fotos unbefugt eben in einen anderen Kontext gebracht werden ...
2 years ago
eckisfotos

Ich kenne deine SC sehr wohl.

Frage: in welchem Satz(teil) beziehe ich mich denn auf DEINE Art von (erotischer) Fotografie?
Meine Ausführungen bezogen sich auf den Begriff "Angst" den du in Bezug auf "Aktbilder" ins Spiel brachtest im allgemeinen. Wenn dabei deine Fantasie mal wieder mit dir durch geht, darfst du dich nicht beschweren eine Reaktion wie diese von mir zu erhalten.

Aber jetzt blende ich mich hier ganz schnell wieder aus. Ist nicht so meine Welt.
2 years ago
Sie leisten der Vorladung auf keinen Fall Folge, egal ob Sie unschuldig sind, sich unschuldig fühlen - oder ob an der Sache was dran sein könnte.
Wenn doch die Vorladung über den Staatsanwalt gegangen ist , muß man da nicht unbedingt Folge leisten?

Auf eine Vorladung durch die StA ruft man dort an und erklärt, daß man keinerlei Aussage zur Sache machen wird, solange man sich noch nicht mit einem Anwalt beraten hat. Als Beschuldigter hat man ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Man muss, außer zur Person, gar nix sagen.

Damit ist die Vorladung für die StA praktisch vom Tisch, weil die Sache reine Zeitverschwendung wäre - denn eine Befragung zur Person ist überflüssig, die StA kennt Namen, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift des Beschuldigten bereits, sondern hätte sie keine Vorladung schicken können...

Nur eines darf man nie, nie, nie, niemals machen - blauäugig zur Polizei oder zur StA gehen. Dort sitzt man Leuten gegenüber, die dafür bezahlt werden, einen Befragten auf's Glatteis zu führen. Einige davon sind echte Dödel - das merkt man, wenn man selbst mal eine Anzeige bei der Polizei erstattet und sich während der Polizeibeamte die Anzeige aufnimmt fragt, in welcher Folge von "Versteckte Kamera" man gerade gelandet ist...

Aber die meisten sind's nicht, und Staatsanwälte auch nicht. (Auch wenn ich mich bis heute fassungslos an eine Staatsanwältin erinnere, meinen Informationen nach zuständig u.a. für den Bereich Jugendschutz, Porno usw., die noch nie etwas von §184 Abs.2 StGB gehört hatte, und als ich ihr vorschlug, einfach mal ins StGB hinter ihr im Regal zu gucken, nach einem Blick ins Gesetz guckte wie ein Auto, das gerade einen Alleebaum geknutscht hat...)

Als Beschuldigter never ever eine Aussage zur Sache machen, und sich vor allem auch nicht reinquatschen lassen. Und sich auch keinen Zeitdruck machen lassen.

(Und bei der Gelegenheit noch ein kleiner Tip, den mir mal eine erfahrene Strafverteidigerin für den Fall der Fälle gab: wenn man als Zeuge geladen ist, muß man vor der StA aussagen, bei der Polizei früher nicht, heute schon, wenn es sich um "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" handelt - das sind u.a. bestimmte Kripoleute - die im Auftrag der StA vernehmen:

Wenn man nicht sowieso wirklich willig aussagen möchte - was ja oft der Fall sein wird - beruft man sich erstmal auf sein Recht, sich selbst oder einen nahen Angehörigen usw. nicht einer Straftat oder OWi belasten zu müssen, und erklärt dem Vernehmenden freundlich, daß man sich zunächst mit einem Anwalt beraten müsse, ob genau dies vielleicht der Fall sein könnte. Und daß man nach Klärung der Rechtslage sich dann meldet, um ggf. einen Termin für eine Vernehmung zu vereinbaren, oder eben auch von seinem Zeugnisverweigerungs Gebrauch mache.
Man muss nämlich logischerweise nicht beweisen, daß man sich oder einen nahen Angehörigen usw. belasten würde - es reicht, wenn man das erklärt. Und da erklärt man am elegantesten nicht, daß man sich anderenfalls belasten würde. Sondern, daß man sich nicht sicher ist, ob man sich eventuell belasten würde.

Formalrechtlich reicht schon die Gefahr, sich einer OWi wg. Falschparkens belasten zu müssen, um die Zeugenaussage in einem Mordprozess verweigern zu können - strange, aber wirklich so. (Und die selbstbelastende Aussage muss überhaupt nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben, um den es in der Vernehmung geht. Wenn ich gesehen habe, wie der Gangster die Bank überfallen hat, ich bei meiner Aussage aber offenbaren müsste, daß ich gerade im absoluten Halteverbot geparkt hatte, dann reicht das formalrechtlich*.) Und eine Regelung wie in den USA, daß die StA einem umfassende Straffreiheit zusagen kann für alle "Selbstbelastung" bei so einer Aussage, die gibt es in Deutschland nicht. Vor allem aber scheitern die Ermittlungsbehörden bei ausreichender Hartnäckigkeit des zu vernehmenden Zeugen letztlich immer daran, daß es denklogisch nicht möglich ist, von Seiten der Ermittlungsbehörden zu überprüfen, ob der Zeuge sich wirklich selbst belasten würde oder nicht. Denn dann hätte er sich ja schon belastet...

Da muss man ggf. einfach nur freundlich stur schweigen. Wie der bekannte Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter - lawblog.de - mal so schön schrieb: die Hälfte aller Verurteilten wären nie verurteilt worden, hätten sie nur einfach die Klappe gehalten, anstatt zu versuchen sich zu verteidigen bzw. herauszureden. Und sich genau damit um Kopf und Kragen geredet haben.)
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* Nicht daß ich jetzt damit sagen möchte, man sollte seine moralischen Prioritäten so setzen. Es geht nur um die prinzipielle Rechtslage. Jeder vernünftige Staatsanwalt oder Polizist würde die OWi unter den Tisch fallen lassen, weil er da einen Ermessensspielraum hat. Aber schon beim Diebstahl nicht nur geringfügiger Werte hätte er den nicht, das ist ein Offizialdelikt.

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