Wie lange ist eigentlich ein Modelagentur-Vertrag wirksam? 6

2 years ago
Dazu habe ich hier etwas geschrieben:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-lange-ist-ein-modelagentur-vertrag-wirksam-188331.html

Wohlgemerkt, ein Modelrelease kann o.w. nahezu ewig wirksam sein, bei einem Agenturvertrag kann das schon anders aussehen.
2 years ago
Wobei ich mir die Frage stelle, welche Bedeutung es in der Praxis haben sollte, daß der Modelagentur-Vertrag zeitlich unbegrenzt gültig ist?

Wenn das Model mit der Leistung der Agentur nicht (mehr) zufrieden ist, geht es einfach zu einer anderen Agentur (das Vermitteln von Model-Jobs ist in Deutschland Arbeitsvermittlung im Sinne des SGB und der VermittVergV), denn "Exklusiv-Verträge" sind der Arbeitsvermittlung doch unwirksam.

§297 SGB III Abs.4

Unwirksam sind... Vereinbarungen, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitgeber oder eine Person, die eine Ausbildung oder Arbeit sucht, sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient.

Das Model ist ja wenn ich nicht irre nicht verpflichtet, angebotene Modeljobs auch anzunehmen.
ich kann mir schlecht vorstellen, dass hier § 297 SGB III greift. Nach meinem Verständnis handelt die Agentur nicht im Sinne eines Arbeitsvermittlers, sondern auf der Basis eines Dienstvertrages, der einzelne Einsätze bei unterschiedlichen Adressaten zum Ziel hat.
2 years ago
Eine Aussage wie "ich glaube", "wenn ich nicht irre", "kann mir nicht vorstellen" bedeutet einfach nicht zu wissen.

Es würde mir nie in den Sinn kommen mit Juristen über so etwas zu diskutieren. Schon gar nicht mit Rechtsanwälten in Fachrichtung zum Beispiel "Vertragsrecht". Genau so wenig rede ich aber auch meiner Autowerkstatt in deren Fachbereiche rein. Ich unterstelle insoweit einfach die notwendige Kompetenz. Ansonsten wechsle ich eben den Anbieter. Mich mit eventuell sich ergebenden Prozessen in solchen Richtungen zu befassen, dafür wäre mir meine Zeit zu schade.

Zurück zum Eingangsthema: "jede(r) ist seines Glückes Schmid". Ich habe mein ganzes Leben noch nie die Hilfe einer Agentur in Anspruch genommen. Somit musste ich mir auch nie Gedanken über eventuelle vertragsrechtlichen Situationen von Models machen, die für mich von Interesse waren. Ich habe seit Jahrzehnten meinen von einem Fachanwalt ausgearbeiteten Vertrag. Den hat bisher jedes Model, das mit mir arbeiten wollte, unterschrieben. War dem nicht so (was wirklich die Ausnahme war) erfolgte dann eben keine Zusammenarbeit.

Ich hatte in Folge davon bisher auch nie Probleme mit Models im nachhinein ("Stichwort "neuer Partner", "Aktaufnahmen" etc.). Auch da kamen selbstverständlich vereinzelt mal "Anfragen" auf. Ein Verweis auf den bestehenden Vertrag und das Thema war dann aber schnell erledigt. Aus diesen Gründen bezahle ich grundsätzlich JEDEM Model auch eine Gage. Natürlich hängt deren Höhe wiederum an bestimmten Faktoren.

Erfolgte die Model Wahl von Seiten Dritter (Auftrag gebendes Unternehmen, Werbeagentur etc.) betraf das in aller Regel ausschließlich Fotografien, die mit Erotik im weitesten Sinne nicht zu tun hatten. Da war ich ja eigentlich auch nur "Erfüllungsgehilfe" in einer ganz bestimmten Richtung.

Manche sparen also vielleicht auch bei diesem Komplex einfach nur an der falschen Stelle. Man weiß es nicht.
2 years ago
Oh je, Norbert, Dein Beitrag hat ja nun gar nichts mit der Information von Dr. Kötz zu tun. Er ist noch um ein Vielfaches peinlicher, als Rückfragen oder Zweifel zu haben. Dass auch Juristen nicht immer die gleiche Meinung haben, ist ja allgemein bekannt. Dass Agenturen manchmal sinnvoll sind, sollte ebenfalls bekannt sein - besonders wenn man als Berufsfotograf angeblich so viele tolle Aufträge hatte wie Du.

Die Frage, die ich jetzt allerdings sehe: Haben Agenturverträge zwingend einen Einfluß auf die Zusammenarbeit mit (Amateur)-Fotografen, wie Norbert es indirekt behauptet? Welche Gedanken muss man sich da machen?
2 years ago
eckisfotos

Ach "Ecki", vielleicht hast du dich ja auch nur lediglich "so" auf mich eingeschossen.

Ganz exklusiv daher mal nur für dich: Ich bin ein Mensch der seinen Erfahrungsschatz gerne an andere weiter gibt.

Aber da wären wir bestimmt schon bei deinem nächsten, vielleicht deinem allerersten Problem: diese Aussage siehst du wahrscheinlich schon wieder als "von oben nach unten" Beurteilung. Frei nach dem Motto: der "Lehrmeister" lässt grüßen. Ich hoffe du leidest trotz allem aber doch nicht unter Minderwertigkeitskomplexen. Nein, das glaube ich tatsächlich auch wirklich nicht. Obwohl, viele in diesen (ich nenne es mal) "schwachsinnigen" Verbreitungssystemen, die das Internet insoweit bietet, toben sich ja in deren Anonymität nur so aus. Du hoffentlich nicht auch?

Was wärst du ansonsten denn nur für ein armer Zeitgenosse. Könntest schließlich anderen Menschen deshalb nicht wenigstens auch nur einen auch noch so kleinen Erfolg gönnen. Könntest du dir nicht vorstellen, dass dieser (unterstellte) Erfolg aber vielleicht auch auf harte Arbeit, eventuell sogar verbunden mit nur ein ganz klein wenig Talent zurück zu führen ist?

Du solltest dir darüber mal grundsätzlich so einige Gedanken machen. Ob du es glaubst oder nicht: das, was ich speziell für dich hier schreibe, ist wirklich nur gut gemeint. Das überhaupt nicht wegen mir, meiner Person. Das kannst du jetzt glauben oder eben auch bleiben lassen. Denn ich würde dir wirklich von Herzen gönnen daraus für dich positive Schlussfolgerungen zu ziehen.

Jetzt zurück zum (von mir angeblich überhaupt nicht getroffenen) Thema:
Es geht hier um die eventuelle Dauer eines Vertrages. Frage: WIE, unter WELCHEN Voraussetzungen, mit WELCHEM Inhalt und vor allem WO sollte das denn besser geregelt werden als in einem entsprechenden Vertragswerk? Am besten natürlich in einer konformen schriftlichen Vereinbarung die darin aber auch ALLE (Vertrags) Parteien auf einer Stufe stehend behandelt.

Ist dies Schluss endlich nämlich der Fall, dann stellt sich die Eingangsfrage nämlich erst gar nicht, oder?

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