Benötige Hilfe für eine Rechnung in englsicher Sprache 17

2 years ago
Hallo Allerseits,
ich habe ein paar Fotos auf denen Personen des öffentlichen Lebens aber auch Privatpersonen abgebildet sind, die ich bereits ein paarmal deutschen Magazinen zum Abdruck verkauft habe.
Von den Privatpersonen habe ich keine Erlaubnis der Veröffentlichung. Auf diesen Umstand mache ich auch in meinen Rechnungen immer aufmerksam. Natürlich auch mündlich.
Nun habe ich aber eine Anfrage aus UK und mir fehlt da schlichtweg das Vokabular. Wie würdet ihr das formulieren, dass die Rechnung nur die Abdruckrechte umfasst aber nicht das Einverständnis der Personen vorliegt ?


Ciao
Carlos
[gone] User_432557
2 years ago
Es ist ganz einfach: Wenn Du keine Erlaubnis der Personen für eine Verwendung hast, darfste die Fotos nicht verwenden, schon gar nicht Dritten überlassen.
2 years ago
Das Problem ist doch vermutlich, daß Personen des öff. Lebens (Politiker) / relative Pers. der Zeitgeschichte (Demo-Anführer) sowie auch unbeteiligte Passanten auf dem Bild zu sehen sind ?
Wenn ein Student am Odeonsplatz Tomaten oder faule Eier auf einen Politiker wirft, der gerade am Rednerpult vor der Feldherrnhalle spricht, macht er sich durch diesen Stinkbombenwurf selber zur "relativen Person der Zeitgeschichte", was er beim Mittagessen in der Mensa nicht wäre.
Für ein Foto im Hörsaal während der Vorlesung käme es auf die Bildgestaltung an, denn sonst wäre im AudiMax bei 1001 Hörern überhaupt kein legales Bild möglich, weil auch bei 959 Unterschriften dann schon 42 fehlen, die schnell aufs Örtchen oder zur nahenden Klausur in die Schellingstr. mußten.
Aber zurück zur Demo:
Das mit der relativen Person gilt auch für seine Freundin, die mit hochgerecktem Protestschild danebensteht, oder die 5 Kommilitonen, die das Siegestor mit einem 20 m langen Transparent behängen. Radelt aber Sonja Sonnig aus der Akademiestr. kommend quer hinüber zur Veterinärstr, weil sie sich im Englischen Garten nackt sonnen will, dann wäre sie halbschräg von hinten nur Beiwerk in der Gesamtszene, auch wenn sie mit dem Top und den Hotpants eine i.S.d. "male gaze" wunderbare Bereicherung dieser Stinkbombenwurfszene liefert.
Kam Sonja Sonnig aber direkt von vorne aufs Bild, dann bräuchte dieses Bild wohl einen neuen Zuschnitt ...
Schreiben könnte man es vielleicht so :
"This picture is taken without any personal permissions given by the people shown there. So there is no specific permission for publishing. German law might differ from U.K. law in this case, so please note, that I can give only the creator's right for licensed publishing. Any other valid third party's rights are withheld."
2 years ago
Grundsätzlich ist es nach §22 KunstUrhG erstmal verpflichtend eine Einwilligung der auf den Bildern abgebildeten Privatpersonen einzuholen.
§23 KunstUrhG erlaubt hier aber einige Ausnahmen.
Da du hier schreibst das auf den Bildern auch "Personen des öffentlichen Lebens"/Personen des Zeitgeschehens zu sehen sind, nehme ich mal an, das diese das Hauptmotiv darstellen. Unter umständen können die abgebildeten Privatpersonen dann als "Beiwerk" nach Absatz 2 gelten, was eine Einwilligung nicht unbedingt erforderlich macht.
Im Endeffekt kommt es aber auch auf den abgebildeten Anlass an.
Wenn du wirklich auf Nummer sicher gehen willst, empfehle ich dir dich von einem Fachanwalt für Urheberrecht beraten zu lassen. Ja ich weiss, das kostet etwas, aber auf Dauer profitierst du von dem erlangten Wissen.
2 years ago
Er fragte nach einem Satz und bekam ein ganzes Buch (voller Rechtsbelehrungen).

SEE - Toxic Boomer Ich danke Dir recht herzlich. Es ist ganz genauso wie Du schreibst. Und Dein Text ist Gold wert! Nochmals herzlichen Dank.

An alle: Es handelt sich um Fotos auf denen eindeutig und überwiegend Personen öffentlichen Interesses dargestellt sind. Teilweise sind aber auch Personen zu sehen (und zu erkennen) die eindeutig nicht von öffentlichem Interesse sind.
Bei einer weiteren Person ist/war es aber auch strittig, ob diese Person bereits eine Person des öffentlichen Interesses ist. Das sehen die Rechtsabteilungen mancher (Nachrichten u Wirtschafts) Magazine unterschiedlich. Diese ist durch einen Medienanwalt vertreten. Sollen die sich streiten wenn sie wollen. Hier will ich mich freihalten und konnte das auch bisher.
Ich bedanke mich für jeden einzelnen Beitrag, ich erkenne hier hauptsächlich Fürsorge und Rat als Motivation. Ich hoffe, dass ich mit meinem letzten Kommentar für Klarheit sorgen konnte

[tl;dr]
Dieser Text ist genau wonach ich gesucht habe.

"This picture is taken without any personal permissions given by the people shown there. So there is no specific permission for publishing. German law might differ from U.K. law in this case, so please note, that I can give only the creator's right for licensed publishing. Any other valid third party's rights are withheld."
2 years ago
Das englische Recht ist da m.W. eher großzügiger als das Deutsche. Die gängige Kurzfassung wäre:
"No Model-Release. For editorial use only."
2 years ago
It is understood by both parties that this Agreement does not constitute the consent of third-parties pictured in the photographs, to include photographs of them in the Film. The Licensee shall indemnify the Licensor from and against all claims, demands, actions, proceedings, costs, damages, losses and expenses, which shall include legal costs, expenses and VAT whether suffered or incurred directly or indirectly by the Licensor or any compensation paid or agreed to be paid by the Licensor to any third party of arising out of the inclusion of photographs in the Film which feature said third party.

*Licensor ist hier der Fotograf
2 years ago
Ich würde "Film" ersetzen durch "any published media"
2 years ago
Kann man machen. Ist jetzt aber der Originalpassus mit N**flix.
2 years ago
kleiner Hinweis (eher für mitleser)

Das deutsche KunstUhrG schreibt immer von Verbreitung und/oder veröffentlichen, also zwei Handlungen die nicht identisch sind.
Wenn also in diesem Beispiel hier, die Veröffentlichung im Ausland nach dortigen Recht legal sein kann
und auch der Veröffentlicher nach dem Vertrag keine Ansprüche gegen den Urheber geltend machen kann, wenn es doch nicht so ist.
So kann die Verbreitung (Weitergabe ins Ausland), die ja hier stattgefunden hat, nach deutschen Gesetzt rechtswidrig sein und auch Schadensersatzansprüche eines Geschädigten ermöglichen.
10 months ago
Hallo,
ich sehe gerade es werden Englischkenntnisse benötigt.
Nun kann ich nicht sagen/wissen in wie weit die Frage beantwortet ist.
Der beigefügte Link ist für alle > Windows-PC's < kostenlos.
https://www.deepl.com/de/translator

Sollte es sich um eine rechtliche Sache handeln, so rate ich lieber,
sich an einen beruflichen Übersetzer zu wenden, das ist sicherer.
Selbst spreche ich fast fließend Französisch, auch hier habe ich bei dem Programm
kleine Fehler entdeckt.
Es kann nicht zwischen >sein< und >seinesein Ding
10 months ago
Sein Ding sind nicht die Possessivpronomen (besitzanzeigendes Fürwort) SG Gert
10 months ago
Ich denke mal, dass die ursprüngliche Frage mittlerweile - immerhin mehr als ein Jahr alt - nicht mehr relevant ist.

Ich kann ansonsten bestätigen, dass man sich bei Übesetzungen nicht auf KI verlassen kann. So machte auch ChatGPT bei Übersetzungen eklatante Fehler (bis hin zu Umkehr der Bedeutung).

Was die Beurteilung der rechtlichen Situation angeht, so möchte mein gesunder Menschenverstand einige Zweifel vorbringen: Ich habe zwar die genaue Situation der Abbildungen nicht genau verstanden, aber ist es wirklich so, dass bei einem Foto, welches vermutlich in Deutschland von einem deutschen Fotografen mit deutschen "Fotomodellen" gemacht wurde, das "Recht am eigenen Bild" ausgehebelt werden kann, wenn man Fotos in ein Ausland verkauft, wo es dieses Recht nicht gibt? Bei einer Veröffentlichung "dort" kann es ja sein, dass die Bilder nicht nur bei einer Veröffentlichung im www auch wieder in Deutschland angesehen werden können. Und dann zum bereits angesprochenen Unterschied zwischen Verbreiten und Veröffentlichen: Wann kann man Bilder ins Ausland verkaufen (mit oder ohne Disclaimer), wo auf das "Recht am eigenen Bild" keine Rücksicht genommen wurde?
10 months ago
Öffentliches Interesse und öffentliches Leben - ein gewalter Unterschied.

Personen der Öffentlichkeit wie z.B. Politiker, Schauspieler darf man bei öffentlichen Veranstaltungen auch so ablichten und publizieren.
Der Rest nur gegen Genehmigung.
Der Rest steht im Kunsturhebergesetz. (Wäre hier zu lang.)
10 months ago
Ich kann ansonsten bestätigen, dass man sich bei Übesetzungen nicht auf KI verlassen kann. So machte auch ChatGPT bei Übersetzungen eklatante Fehler (bis hin zu Umkehr der Bedeutung).

Was Deepl betrifft, so habe ich im Laufe der letzten ~18 Monate erstaunliche Erfahrungen machen dürfen...

Vor etwa 18 Monaten probierte ich Deepl aus, um von ~1885 stammende marinehistorische Texte aus den USA zu übersetzen.
Dazu muss man wissen: diese Texte sind in einem Englisch verfasst, daß in seiner sprachlichen Geschraubtheit ungefähr anspruchsvollen bildungsbürglichen Texten aus dem wilhelminischen Deutsch(land) entspricht. Kurz gesagt: das sind teilweise unglaubliche Satzgirlanden, diverse Hauptsätze mittels Semikolon mit- und ineinander verschraubt.
Schon deutsche Sätze dieser Art muss man manchmal zweimal lesen, um die Zusammenhänge korrekt zu erfassen. Bei den englischen/amerikanischen Texten dieser Art ist teilweise echte Text-Exegese erforderlich... Sonst hat man schnell mal falsch gelesen und verstanden, daß die Engländer Gibraltar belagerten - und nicht wie tatsächlich geschehen die Spanier.

Ich habe das vor anderthalb Jahren dann mal ganz intensiv analysiert und schnell gesehen: Deepl ist eine phantastische Übersetzungssoftware. Und zwar aus dem Grund, daß sie etwa 30 Prozent eines Textes sauber und perfekt übersetzt, und 40 Prozent korrekt, aber sprachlich teilweise unschön, so daß man nacharbeiten muss.

Die übrigen 30 Prozent übersetzt Deepl Kokolores - aber das ist gar nicht soo schlimm, weil Deepl das so macht, daß es sofort nachvollziehbar ist. Und das ist für die praktische Anwendung das eigentlich Wichtige - man muss möglichst gut und schnell erfassen können, wo Deepl Stuss ausgibt.

Soweit, so gut - ich freute mich darauf, daß das Programm in der Zukunft noch besser werden würde, und einem solche Arbeiten dann wirklich hervorragend erleichtern kann.

Dann kam ich für längere Zeit von diesem Projekt ab. Nun wollte ich vor zwei, drei Wochen mit der Arbeit weitermachen. Ich nutze die kostenlose Online-Version von Deepl, das ist minimal umständlicher, man kann immer nur ein paar 1000 Zeichen auf einmal übersetzen. Dann verweist die Website auf die Kaufversion.
Also haue ich immer soviel Text zum Übersetzen nacheinander rein, bis das kostenlose Kontingent erschöpft ist, und mache dann am nächsten Tag weiter. Übersetze erstmal sozusagen roh, und bearbeite und editiere dann später in Ruhe.

Ergo setzte ich die Übersetzungsarbeit nun fort - und als ich mir die Ergebnisse der aktuellen Softwareversion anschaute, war ich... einigermaßen entsetzt.

Die Übersetzungsleistung ist deutlich schlechter geworden. Vor allem doppelt Deepl jetzt andauernd. Es übersetzt Sätze zweimal hintereinander, manchmal auch nur Satzteile. Ein heftiger Rückschritt, über den ich mittlerweile auch mit den Deepl-Machern korrespondiere. Ich habe denen Beispiele gezeigt - und die verstehen das auch nicht...

Mal sehen, wie das weitergeht.

Mich erinnert es aber ganz stark an die Entwicklung der Suchfunktionen von Ebay und Amazon, und auch von Google. Dort wird von Jahr zu Jahr mehr künstliche Intelligenz eingesetzt - und mit jedem Jahr wird die Qualität der Suchergebnisse schlechter.
Auf Amazon umfangreichere Suchen durchzuführen ist mittlerweile fast sinnlos geworden, die ausgeworfenen Suchergebnisse kann man fast schon als dadaistisch bezeichnen. So warf Amazon z.B. neulich ab Suchtreffer sechs Gartengeräte aus, als ich nach Detlev von Liliencrons Kriegsnovellen suchte... Eine Suche nach schwarzen Herrenschuhen, Größe 46, bringt hunderte und aberhunderte von Treffern für Damenhandtaschen, rote Sandalen, Hosen, und unzählige andere Dinge, die mit schwarzen Herrenschuhen absolut nichts zu tun haben...
(Das war vor zehn, fünfzehn Jahren definitiv besser. Da bekam man zwar gar keine Suchergebnisse, wenn man in der Suchanfrage einen Tipp-Fehler gemacht hatte - Wahsington fand nichts, schon gar nicht Washington. Heute aber meint die Such-KI, sie wisse alles besser, was aber nicht stimmt. Und einen Klaus Meeier wird man in absehbarer Zeit überhaupt nicht mehr im WWW finden können, weil alle KI weiß, daß es Klaus Meier heißen muss, und wer Klaus Meeier sucht, selbstverständlich Klaus Meier finden will...)

Insofern scheint mir das eigentlich, und noch völlig unbeachtete Problem der Simulierten Intelligenz (das wäre der korrektere Ausdruck dafür) zu sein, daß diese alles ist, aber nicht intelligent, und wir an den Fehlern, die solche Systeme zunehmend produzieren, noch viel unsere Freude haben werden...
10 months ago
Tom Rohwer
Zitat "... und 40 Prozent korrekt, aber sprachlich teilweise unschön, so daß man nacharbeiten muss.
Die übrigen 30 Prozent übersetzt Deepl Kokolores - aber das ist gar nicht soo schlimm,..."

Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass Du hier Texte mit "sehr speziellen Formulierungen" genommen hast, was die Arbeit einer solchen Software nicht gerade erleichtert, aber letztlich addieren sich die 40% Nachbearbeitung und 30% "Kokolores" zu unbrauchbaren 70%! Nun ist auch der TO des englischen Sprache mächtig - will/wollte aber "wasserdichte juristische Formulierungen", die er eben NICHT kennt. Damit ist eine manuelle Korrektur nur eingeschränkt möglich - genau als wenn man einen Text in oder aus einer Sprache übersetzt, die man nicht kennt.

So habe ich einmal einen deutschen Text in französisch übersetzen wollen. Probiert man das direkt, so rennt man ins Verderben. Ich habe den fertigen Text listigerweise zurückübersetzen lassen - und es war grauenvoll. Da ich ja weiß, dass die meisten Übersetzungsprogramme einen Zwischenschritt ins Englisch machen, habe ich dann den Text zunächst ins Englisch übersetzen lassen, dann manuell korrigiert, dann weiter in französisch. Das Ergebnis wieder ins Englisch. Das war besser - aber trotzdem merkbar von 100% entfernt.

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