elektronischer Modelrelease 20
5 days ago
Wenn man sich die Regelung anschaut, kann man auf Bentbox überhaupt keine Fotos mehr hochladen, auf denen z.B. Personen abgebildet sind, die auf einer Straße herumlaufen. Oder Fotos von Sportereignissen, auf denen Sportler zu sehen sind. Etc.pp.
Für jede abgebildete Person muss laut Terms of Trade ein verifizierbares Modelrelease vorgelegt werden. Das ist praktisch letztlich unmöglich.
Daß das nun "elektronisch" geschehen soll ist m.E. gar nicht das eigentliche Problem. Wobei ich auch gern wüsste, wie sich Bentbox das konkret vorstellt... Ein Modelrelease auf Papier, eingescannt als PDF? Oder signiert mit einer Personalausweis-ID? Was machen Models, die gar keinen solchen Ausweis haben?
(Ich weiß schon, warum ich mir manche Probleme gar nicht erst ans Knie nagele...)
Für jede abgebildete Person muss laut Terms of Trade ein verifizierbares Modelrelease vorgelegt werden. Das ist praktisch letztlich unmöglich.
Daß das nun "elektronisch" geschehen soll ist m.E. gar nicht das eigentliche Problem. Wobei ich auch gern wüsste, wie sich Bentbox das konkret vorstellt... Ein Modelrelease auf Papier, eingescannt als PDF? Oder signiert mit einer Personalausweis-ID? Was machen Models, die gar keinen solchen Ausweis haben?
(Ich weiß schon, warum ich mir manche Probleme gar nicht erst ans Knie nagele...)
#2Report
5 days ago
Bentbox begründet es mit Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Keine Ahnung ob das noch weite Kreise zieht.
#3Report
5 days ago
schlechte Begründung
Die DSGVO soll ja das erheben und sammeln von Personendaten auf das notwendige Minimum reduzieren.
nach DSGVO müssten sie begründen, wozu sie diese Daten benötigen.
Der Fotograf darf die Daten auch nur an Bentbox weitergeben, wenn er dazu die schriftliche Zustimmung der Personen hat. Was er i.d.R. nicht hat, da es die Notwendigkeit der Datenweitergabe eigentlich nie gibt.
Die DSGVO soll ja das erheben und sammeln von Personendaten auf das notwendige Minimum reduzieren.
nach DSGVO müssten sie begründen, wozu sie diese Daten benötigen.
Der Fotograf darf die Daten auch nur an Bentbox weitergeben, wenn er dazu die schriftliche Zustimmung der Personen hat. Was er i.d.R. nicht hat, da es die Notwendigkeit der Datenweitergabe eigentlich nie gibt.
#4Report
5 days ago
Der Beitrag von Volle VG-Fotos ist der beste des Monats!
Volle Zustimmung von mir (keine Ironie)!
Volle Zustimmung von mir (keine Ironie)!
#5Report
5 days ago
#5 Wenn Ecki, den Beitrag #4 als Besten des Monats bezeichnet, dann kennt er sich sicher aus, weil er, wie bei allen anderen Themen auch, ein Experte ist. D'accord!
Aber, ich bin mir da nicht so sicher, was den besten Beitrag des Monats angeht.
Ecki reicht eine ,,volle Zustimmung'' ich dagegen begründe meine Zweifel...
Was man auf dem ersten Blick, OHNE in die Lehrbücher, sehen kann...
- ''Zustimmung'' eine Zustimmung würde bedeuten, dass man sowohl einwilligen, als auch genehmigen kann.
Das wäre kommplett widersprüchlich. Man veröffentlicht auf Bentbox erstmal Bilder, und wenn die von Bentbox fragen, dann hole ich mir eine Zustimmung? So gehts nicht, das will man ja gerade vermeiden.
- Die DSGVO selbst kann nicht erheben. Ich mache selbst Rechtsschreibvela, aber hier macht ,,das erheben und sammeln'', einen ganz andere Sinn als ,,das Erheben und Sammeln''.
- Bentbox hat seinen Sitz nicht in Deutschland. Ich meine England oder Niederlande? (Wer googelt?) Die DSGVO wäre somit nicht einschlägig sondern das Pendan. (Zur Einfachheit, bleibe ich aber bei der DSGVO.)
-
In der Regel hat man einen Vertrag. Inder Regel weiß das Model Bescheid. In der Regel ist man sich einig, ob das Model an dem Gewinn beteiligt wird oder nicht. Also genau das Gegenteil ist die Regel, was behauptet wird.
-
Ich verstehe den kompletten Satz nicht. Wie benutze ich das Wort ,,eigentlich''? i.S.v. grds. also mit Ausnahmen oder
eigentlich i.S.v. ,,in Wirklichkeit''. Und wenn die Datenweitergabe keine Notwendigleit hat, warum wird sie dann erwähnt? Inhaltlich vollkommen daneben und wirr. Soll man als Leser sich das jetzt denken, was Volle VG-Fotos jetzt meint?
Der Thread macht auch nur Sinn, wenn man sich diese Frage stellt. Verstossen die neuen AGB's von Bentbox gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union?
Da eine seriöse jur. Auseinandersetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zustande kommen wird (Erfahrungswerte). Und ich mich auf meine Pay- und TfP-Shootings vorbereiten möchte, ich brauch noch ein neues Handy für meine Shootings, überlasse ich alles Weitere der Denkfabrik des Mk-Forums, die mit ausgewiesenen Rechtsexperten, wie Ecki (,,volle Zustimmung'') und the Brain, Tom Rohwer bespickt ist.
Viel Erfolg!
Aber, ich bin mir da nicht so sicher, was den besten Beitrag des Monats angeht.
Ecki reicht eine ,,volle Zustimmung'' ich dagegen begründe meine Zweifel...
Was man auf dem ersten Blick, OHNE in die Lehrbücher, sehen kann...
- ''Zustimmung'' eine Zustimmung würde bedeuten, dass man sowohl einwilligen, als auch genehmigen kann.
Das wäre kommplett widersprüchlich. Man veröffentlicht auf Bentbox erstmal Bilder, und wenn die von Bentbox fragen, dann hole ich mir eine Zustimmung? So gehts nicht, das will man ja gerade vermeiden.
- Die DSGVO selbst kann nicht erheben. Ich mache selbst Rechtsschreibvela, aber hier macht ,,das erheben und sammeln'', einen ganz andere Sinn als ,,das Erheben und Sammeln''.
- Bentbox hat seinen Sitz nicht in Deutschland. Ich meine England oder Niederlande? (Wer googelt?) Die DSGVO wäre somit nicht einschlägig sondern das Pendan. (Zur Einfachheit, bleibe ich aber bei der DSGVO.)
-
Der Fotograf darf die Daten auch nur an Bentbox weitergeben, wenn er dazu die schriftliche Zustimmung der Personen hat. Was er i.d.R. nicht hat
In der Regel hat man einen Vertrag. Inder Regel weiß das Model Bescheid. In der Regel ist man sich einig, ob das Model an dem Gewinn beteiligt wird oder nicht. Also genau das Gegenteil ist die Regel, was behauptet wird.
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.....da es die Notwendigkeit der Datenweitergabe eigentlich nie gibt...
Ich verstehe den kompletten Satz nicht. Wie benutze ich das Wort ,,eigentlich''? i.S.v. grds. also mit Ausnahmen oder
eigentlich i.S.v. ,,in Wirklichkeit''. Und wenn die Datenweitergabe keine Notwendigleit hat, warum wird sie dann erwähnt? Inhaltlich vollkommen daneben und wirr. Soll man als Leser sich das jetzt denken, was Volle VG-Fotos jetzt meint?
Der Thread macht auch nur Sinn, wenn man sich diese Frage stellt. Verstossen die neuen AGB's von Bentbox gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union?
Da eine seriöse jur. Auseinandersetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zustande kommen wird (Erfahrungswerte). Und ich mich auf meine Pay- und TfP-Shootings vorbereiten möchte, ich brauch noch ein neues Handy für meine Shootings, überlasse ich alles Weitere der Denkfabrik des Mk-Forums, die mit ausgewiesenen Rechtsexperten, wie Ecki (,,volle Zustimmung'') und the Brain, Tom Rohwer bespickt ist.
Viel Erfolg!
#6Report
5 days ago
Bentbox hat seinen Sitz in den Niederlanden.
c&p: ,,In den Niederlanden heißt die DSGVO "Algemene Verordening Gegevensbescherming" (AVG), was die niederländische Bezeichnung für die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist. Das "Ausführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung" (Uitvoeringswet Algemene verordening gegevensbescherming – UAVG) konkretisiert zudem viele der Regelungen und ergänzt die AVG in nationalen Angelegenheiten.''
c&p: ,,In den Niederlanden heißt die DSGVO "Algemene Verordening Gegevensbescherming" (AVG), was die niederländische Bezeichnung für die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist. Das "Ausführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung" (Uitvoeringswet Algemene verordening gegevensbescherming – UAVG) konkretisiert zudem viele der Regelungen und ergänzt die AVG in nationalen Angelegenheiten.''
#7Report
5 days ago
"Bentbox begründet es mit Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Keine Ahnung ob das noch weite Kreise zieht."
Quelle?
Quelle?
#8Report
5 days ago
Quelle ist zunächst Gordon Blackhead. Soll er sagen, wo das steht oder woraus er es herleitet. Dann folgt eine Prüfung, ob die Regelung von Bentbox mit höher rangigen Rechtsnormen im Einklang steht. Dabei ist die Normenhierarchie zu beachten (das wird hier nicht gelingen! :). Die DSGVO ist (die deutsche Umsetzung aus dem) Europarecht, und hat damit Anwendungs- und Geltungsvorrang vor dem deutschen Recht. (Wird auch nicht gelingen :)... da und woanders wird es noch einige Probleme geben.
Manches muss man einfach wissen oder nachschlagen. Oder auch nicht. Ansonsten reicht wie immer Halbwissen und Wichtigtuerei. Und darin sind die meisten von ,,uns'' ja Spezialisten! ;)
Manches muss man einfach wissen oder nachschlagen. Oder auch nicht. Ansonsten reicht wie immer Halbwissen und Wichtigtuerei. Und darin sind die meisten von ,,uns'' ja Spezialisten! ;)
#9Report
4 days ago
Ich habe Bentbox mal konkret dazu angefragt. Hier die Antwort:
Hi Gordon,
Thanks for the feedback.
The world of sharing images online is changing and strong verification is becoming prominent.
1. Please read these:
https://bentid.com/photographers-responsibilities-and-risks-at-photoshoots
https://bentbox.co/communication-about-visa-mastercard-requirements
2. Not that we know of. BentID model release forms are portable and self contained, you don't need BentID to verify the authenticity of all parties.
3. Currently it's free. BentID is not our company, we use a white label service from a Swiss software company. They will charge a fee for the security service of managing and hosting the release form process.
4. Models are the ones benefiting the most from BentID: https://bentid.com/why-bentid-protects-models-privacy
The bottom line is that the current system is deeply flawed, it's the wild west without any clear legislation rampant piracy and Visa and MasterCard grilling platforms like us for strong proof of consent but nobody is doing anything for content shared on porn websites.
BentID solves part of the problem and it helps you future proof your content once legislation becomes clearer: https://bentid.com/future-proof-your-content-with-bentid.php
Thanks and feel free to ask for more questions
Have a great day
Richard
Hi Gordon,
Thanks for the feedback.
The world of sharing images online is changing and strong verification is becoming prominent.
1. Please read these:
https://bentid.com/photographers-responsibilities-and-risks-at-photoshoots
https://bentbox.co/communication-about-visa-mastercard-requirements
2. Not that we know of. BentID model release forms are portable and self contained, you don't need BentID to verify the authenticity of all parties.
3. Currently it's free. BentID is not our company, we use a white label service from a Swiss software company. They will charge a fee for the security service of managing and hosting the release form process.
4. Models are the ones benefiting the most from BentID: https://bentid.com/why-bentid-protects-models-privacy
The bottom line is that the current system is deeply flawed, it's the wild west without any clear legislation rampant piracy and Visa and MasterCard grilling platforms like us for strong proof of consent but nobody is doing anything for content shared on porn websites.
BentID solves part of the problem and it helps you future proof your content once legislation becomes clearer: https://bentid.com/future-proof-your-content-with-bentid.php
Thanks and feel free to ask for more questions
Have a great day
Richard
#10Report
4 days ago
Ok, hat also nichts mit DSGVO oder so zu tun, sie machen es um ihren Payment-Processor nicht zu verlieren. Und vor denen ist ja sogar Steam neulich eingeknickt.
#11Report
4 days ago
So wie es auf den ersten Blick aussieht, ja, kann gut sein. Aber reicht eine mittelbare Gefährdung der Datenschutzlinien aus? Oder muss ein konkreter, schwerwiegender Eingriff vorliegen, den man noch nicht erkannt hat? Ich kann die Lage jedenfalls nicht so schnell abschätzen. Vielleicht gibt es Spezial-Regelungen oder Sonderverträge? Und es geht ganz schnell, dass man was übersieht.
Mit den Strukturen bzw. mit den Interna von Bentbox kenne ich mich genauso aus wie mit denen von der Model-Kartei oder Insta, nämlich gar nicht. Aber wie bereits in #9 erwähnt, die Chose ist noch lang nicht durch. Und wenn ich lese, ''BentID is not our company'', fängt sie ja gerade erst an. Und das andere hört sich an, wie eine Pressemitteilung, dass insgesamt alles besser und sicherer bei Bentbox wird. Na dann ist doch Alles klar!
Letztendlich ist die DSGVO der verlängerte europäische Arm für den Schutz von Grundrechten.
Wenn man was für Bentbox übrig hat, am Ball beiben.
Mit den Strukturen bzw. mit den Interna von Bentbox kenne ich mich genauso aus wie mit denen von der Model-Kartei oder Insta, nämlich gar nicht. Aber wie bereits in #9 erwähnt, die Chose ist noch lang nicht durch. Und wenn ich lese, ''BentID is not our company'', fängt sie ja gerade erst an. Und das andere hört sich an, wie eine Pressemitteilung, dass insgesamt alles besser und sicherer bei Bentbox wird. Na dann ist doch Alles klar!
Letztendlich ist die DSGVO der verlängerte europäische Arm für den Schutz von Grundrechten.
Wenn man was für Bentbox übrig hat, am Ball beiben.
#12Report
4 days ago
Der Fotograf darf die Daten auch nur an Bentbox weitergeben, wenn er dazu die schriftliche Zustimmung der Personen hat. Was er i.d.R. nicht hat, da es die Notwendigkeit der Datenweitergabe eigentlich nie gibt.
Da irrst Du, Volle...;-)
Eine Datenspeicherung und Datenweitergabe darf immer erfolgen, wenn das zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist.
Das Model-Release ist ein Vertrag zwischen Model und Fotograf. Der Fotograf darf die Daten speichern (das Model auch), weil sonst der Vertrag nicht nutzbar ist.
Der Fotograf darf auch die Daten an Dritte weitergeben, wenn das nötig ist, damit eine vom Model-Release geregelte Veröffentlichung usw. möglich ist.
Das Speichern der Fotos ist ebenfalls ohne gesonderte Einwilligung zulässig, denn auch das ist zur Erfüllung des Vertrages zwingend erforderlich.
Da muss man sich um die DSGVO in diesem Kontext insofern gar keinen so großen Kopp machen.
Worauf ich mich bezog: wenn Bentbox ein verifizierbares Model-Release will (was auch immer das eigentlich sein soll), dann sind viele Fotos bei Bentbox nicht (mehr) möglich - weil man für viele Fotos a) kein Model-Release braucht und b) auch nie eines bekommen würde. Weil man gar nicht die Möglichkeit hätte, die Leute zu fragen, die da irgendwo hinten im Bild rumstehen. Oder als Künstler auf der Bühne, oder als Sportler auf dem Sportplatz...
#13Report
4 days ago
Für mich bleibt die Frage: wieso um alles in der Welt tut man sich das an? Wieso liefern sich Leute mehr und mehr der Willkür von Dienstleistern aus? Kauft/mietet Euch Euren eigenen Webspace und ladet dort hoch und veröffentlicht unter eigener Verantwortung, was Ihr meint verantworten zu wollen.
Und fertig ist die Laube.
"Oh, ich darf keine Brustwarzen bei Instagram zeigen! Heul!"
Ja, verdammt noch mal, dann zeig sie halt woanders. Je mehr Leute Instagram meiden, weil sie dort zensiert werden, desto früher merken die, daß sie sich ins eigene Bein damit schießen.
Und fertig ist die Laube.
"Oh, ich darf keine Brustwarzen bei Instagram zeigen! Heul!"
Ja, verdammt noch mal, dann zeig sie halt woanders. Je mehr Leute Instagram meiden, weil sie dort zensiert werden, desto früher merken die, daß sie sich ins eigene Bein damit schießen.
#14Report
BentID ist keine Firma, sondern 'is a service proudly provided by Brooks & Keitt, a Swiss-based Software Company'. (Quelle: http://www.bentid.com) Ein Impressum sucht man vergeblich auf der Website, als Kontakt ist lediglich Brooks & Keitt in Sion, CH angeführt. (Lt Kompass.com ein software-house). Das mag ja vielleicht für Bentbox vorteilhaft sein, ob es das auch für Modell und Fotograf ist, sei dahingestellt.
#15Report
4 days ago
"Für mich bleibt die Frage: wieso um alles in der Welt tut man sich das an? Wieso liefern sich Leute mehr und mehr der Willkür von Dienstleistern aus? Kauft/mietet Euch Euren eigenen Webspace und ladet dort hoch und veröffentlicht unter eigener Verantwortung,"
Die Leute laden bei Bentbox hoch um dort ihre Images und Videos zu verkaufen. Klar, das geht auch über eigenen Shop auf eigenem Webspace, hast du aber zu viel Ärger/Zeitaufwand mit.
Da ist es wesentlich bequemer, auf einen externen Anbieter auszuweichen. Dazu kommt auch, dass du deinen Stuff dort wesentlich besser loswirst, als über eine eigene total unbekannte Site.
Die Leute laden bei Bentbox hoch um dort ihre Images und Videos zu verkaufen. Klar, das geht auch über eigenen Shop auf eigenem Webspace, hast du aber zu viel Ärger/Zeitaufwand mit.
Da ist es wesentlich bequemer, auf einen externen Anbieter auszuweichen. Dazu kommt auch, dass du deinen Stuff dort wesentlich besser loswirst, als über eine eigene total unbekannte Site.
#16Report
3 days ago
Dann nehme ich auch Bezug auf das Zitat:
"Für mich bleibt die Frage: wieso um alles in der Welt tut man sich das an? Wieso liefern sich Leute mehr und mehr der Willkür von Dienstleistern aus? Kauft/mietet Euch Euren eigenen Webspace und ladet dort hoch und veröffentlicht unter eigener Verantwortung,"
Dann kann man auch fragen: Warum sind wir alle hier in der MK und präsentieren hier unsere Bilder? Warum suchen wir hier die Modelle (oder lassen uns von diesen finden) und nicht mit Hilfe eigener Webseiten?
Ich habe da eine Antwort für mich gefunden:
"Dienstleister" wie die MK werden schnell von google + Co. gefunden. Der Rest ist ein Kinderspiel.
"Für mich bleibt die Frage: wieso um alles in der Welt tut man sich das an? Wieso liefern sich Leute mehr und mehr der Willkür von Dienstleistern aus? Kauft/mietet Euch Euren eigenen Webspace und ladet dort hoch und veröffentlicht unter eigener Verantwortung,"
Dann kann man auch fragen: Warum sind wir alle hier in der MK und präsentieren hier unsere Bilder? Warum suchen wir hier die Modelle (oder lassen uns von diesen finden) und nicht mit Hilfe eigener Webseiten?
Ich habe da eine Antwort für mich gefunden:
"Dienstleister" wie die MK werden schnell von google + Co. gefunden. Der Rest ist ein Kinderspiel.
#17Report
2 days ago
Die Leute laden bei Bentbox hoch um dort ihre Images und Videos zu verkaufen.
Dann ist Bentbox also als Agentur tätig. Okay.
Selbstverständlich können die dann nach eigenem Ermessen Kriterien festlegen, die von ihren Vertragspartnern erfüllt werden müssen.
Das erinnert mich an einige Kinderkacke, die so manche "Micro-Stock-Bildagenturen" in der Vergangenheit veranstaltet haben, und die wunderbar zeigten, wie behämmert und unprofessionell die sind bzw. waren.
Einer meiner Lieblingsklassiker: eine Micro-Stock-Agentur moniert, das einige Kühe auf ein paar Fotos zum Thema Landwirtschaft Ohrmarken haben. Das ginge nicht, das würde Eigentumsrechte der Kuheigentümer verletzen.
Mal abgesehen davon, daß das völliger Schwachsinn ist: in der EU müssen von Gesetz wegen alle Kühe (und Schafe) Ohrmarken haben. Es gibt schlicht keine Kühe ohne Ohrmarken, außer noch kurz nach dem sie gekalbt worden sind...
Die selbe Agentur verbietet aber auch Manipulationen an den hochgeladenen Fotos - man dürfte also die Ohrmarken auch nicht wegretuschieren.
Da sitzt vermutlich jemand mit dem IQ eines Pinguins am Schreibtisch... Ohne jetzt Pinguine beleidigen zu wollen.
Mein absoluter Lieblingsklassiker: es dürfen keine geschützte Marken auf Fotos abgebildet werden.
Davon abgesehen, daß das Kokolores ist, weil geschützte Marken selbstverständlich abgebildet werden dürfen, und auch Fotos, die geschützte Marken zeigen, kommerziell angeboten und verwertet werden dürfen*:
Stellt Euch in einem belieben Wohnzimmer, Küche, Badezimmer in die Mitte des Raumes und dreht Euch einmal im Kreis, 360°. Und zählt dabei alle geschützten Marken und Designs, die Ihr sehen könnt. Kommt Ihr auf weniger als 20, habt Ihr welche übersehen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Dieselbe Agentur, die das Zeigen von geschützten Marken in hochgeladenen Fotos verbietet, hat in ihrem Archiv zigtausende Fotos, die hunderttausende geschützer Marken und Designs zeigen... *LOL*
Die "Redakteure" diese Agentur sind bloß zu ... um die zu erkennen...
Mit solchen Gartenzwergen mag ich mich nicht rumärgern, da arbeite ich doch lieber mit professionellen Bildagenturen**....
Klar, das geht auch über eigenen Shop auf eigenem Webspace, hast du aber zu viel Ärger/Zeitaufwand mit.
Da ist es wesentlich bequemer, auf einen externen Anbieter auszuweichen. Dazu kommt auch, dass du deinen Stuff dort wesentlich besser loswirst, als über eine eigene total unbekannte Site.
Das macht einen gewissen Aufwand, klar. Aber dafür habe ich es selbst in der Hand.
Die eigene Website ist aber in dem Kontext eh nur die Abrundung, die eigentliche Vermarktung läuft über vernünftige Agenturen oder Portale.
Zu denen Bentbox mit seinen abstrusen AGB nicht gehört. Das ist einfach albern und unprofessionell, weil völlig unpraktikabel. Und es stinkt auf 10 Meilen gegen den Wind nach potentiellem Ärger...
____________________________________________________________
*) Der Münchner Fachanwalt für Markenrecht Peter Eller schrieb vor ein paar Jahren mal in einem Fotografie-Forum in einer Diskussion, ob das IKEA-Logo auf einem Foto abgebildet werden dürfe:
"ist vollständig beizupflichten mit dem kleinen Unterschied zur Sichtbarkeit des Schriftzuges IKEA. Ist er von einem öffentlichen Grund aus sichtbar, können Fotos davon ohne Einschränkung gewerblich verwertet werden. Warum? Weil es keine Rechtsposition von IKEA gibt, dies zu verhindern: Weder das Eigentum an Gebäude und Werbeinstallation (kein Abwehrrecht gegen das Fotografiertwerden vom öff. Grund aus), noch das Urheberrecht am Gebäude (sofern man dies bei diesen baulichen Ungetümen überhaupt zuerkennen mag) noch das Markenrecht:
Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen.
Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. Aber Zivilcourage vor Mächtigen ist der Gartenzwerge Sache nicht."
**) Ich habe eine dezente Menge Geld damit verdient, jahrelang für eine Bildagentur, deren einer Schwerpunkt Wirtschafts-Themen sind, Fotos von geschützten Marken zu machen. Jede Menge Laden- und Banken-Filialen, Schnellimbissketten, Tankstellen, was immer man will, auf denen das jeweilige Logo prominent zu sehen ist, und die dann von Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt werden, wenn das jeweilige Unternehmen Thema eines Artikels ist. (Man schaue mal in den Wirtschaftsteil der FAZ, oder das Handelsblatt, etc.pp. - da machen solche Fotos einen großen Anteil der Illustrationen aus.)
Diese Agentur hat mir regelmäßig die Info geschickt "Haben Sie Fotos von ...?" Parfümerie-Kette "Stinkt gut", Filiale in einer großen Fußgängerzone. Bankfilialen sind ein Dauerbrenner, auch wenn da das dpa-Abo oft die Nase vorn hat. Um das Markenlogo macht sich keiner Gedanken, nur die Passanten vor der Filiale sollten möglichst nicht zu prominent im Bild sein.
Zu meinen "Bestsellern" gehört ein Foto, das ich vor Jahren mal ganz zufällig nahe der Lüneburger Heide gemacht habe. Wenn man da von einem bestimmten Autobahnzubringer kommt, hat man in einem Industriegebiet ein McDonalds und ein BurgerKing direkt nebeneinander... Mit dem Tele schön dicht zusammengezogen - ein perfektes Foto für die Illustration des Konkurrenzkampfes, und die Redaktion spart sich obendrein das Nachdenken, ob für das Foto von drei Burger-mampfenden Teenies ein Modelrelease nötig ist...
#18Report
2 days ago
@Volle:
schlechte Begründung
Die DSGVO soll ja das erheben und sammeln von Personendaten auf das notwendige Minimum reduzieren.
nach DSGVO müssten sie begründen, wozu sie diese Daten benötigen.
Der Fotograf darf die Daten auch nur an Bentbox weitergeben, wenn er dazu die schriftliche Zustimmung der Personen hat. Was er i.d.R. nicht hat, da es die Notwendigkeit der Datenweitergabe eigentlich nie gibt.
Nein, die Grundlage liefert die DSGVO höchstselbst:
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
(...)
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;(...)
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Daß die Speicherung der Personendaten, die im Zusammenhang mit einem Model-Release erhoben werden, zur Erfüllung des Model-Vertrages erforderlich ist, in dem sich der Betreffende zu bestimmten Dingen vertraglich verpflichtet hat, ist evident.
Ebenso ist evident, daß es ein berechtigtes Interesse ist, ein Model-Release, das man von einem Model erhalten hat, überhaupt auch nutzen zu können.
Dafür ist es aber zwingend nötig, die entsprechenden Daten zu speichern (und zu "verarbeiten"). Und wenn für das Modeln ein Honorar gezahlt wurde, erfolgt die Datenspeicherung ohnehin auf Grundlage einer gesetzlichen Vorschrift (Abgabenordnung), und die geht der DSGVO grundsätzlich immer vor.
#19Report
2 days ago
@eckisfotos:
Dann nehme ich auch Bezug auf das Zitat:
"Für mich bleibt die Frage: wieso um alles in der Welt tut man sich das an? Wieso liefern sich Leute mehr und mehr der Willkür von Dienstleistern aus? Kauft/mietet Euch Euren eigenen Webspace und ladet dort hoch und veröffentlicht unter eigener Verantwortung,"
Dann kann man auch fragen: Warum sind wir alle hier in der MK und präsentieren hier unsere Bilder?
Selbstverständlich kann man das fragen. Und sollte es auch.
Die Antwort ist einfach: weil man sich einen Mehrwert davon verspricht (von E wie Eitelkeit bis G wie Geldverdienenwollen), und weil die MK ihre User nicht mit abstrusen, praxisfremden und de facto gar nicht einhaltbaren Regelungen nervt...
Denn so ein Kokolores findet sich in der MK nicht.
Warum suchen wir hier die Modelle (oder lassen uns von diesen finden) und nicht mit Hilfe eigener Webseiten?
Ich habe da eine Antwort für mich gefunden:
"Dienstleister" wie die MK werden schnell von google + Co. gefunden. Der Rest ist ein Kinderspiel.
Das beantwortet die - nicht gestellte - Frage: warum nutzt man bestimmte Plattformen?
Es beantwortet aber nicht die Frage: wieso benutzt man Plattformen mit derart schwachsinnigen Nutzungsbedingungen, über die man sich dann öffentlich beklagt?
Oder anders formuliert: meine Frage war nicht "Warum benutzt Ihr Plattformen?", sondern: "Warum benutzt Ihr Bentbox?" Wenn Ihr Euch - völlig zu recht - an deren AGB/ToT stört?
Es gibt eine Menge Bildagenturen, Verlage etc.pp., die ich mir im Laufe der Jahre angeguckt habe, und die ich dann nach einer ersten Lektüre ihrer AGB oder sonstigen Vertragsbedingungen gleich wieder in den Orkus geschickt habe. Weil die aufgrund entweder völlig abstruser oder aber für mich nachteiliger oder unpraktischer Bedingungen nicht in Frage kommen.
Daß wirtschaftlich der Betrieb einer eigenen Bilddatenbank o.ä. nur Sinn macht, wenn man einen bestehenden Kundenkreis hat, den man darüber bequem (für alle Seiten) belieferen kann, ist vollkommen klar. Das habe ich mehr als einmal durchkalkuliert und durchdacht, und jedesmal war das Ergebnis: das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist nicht akzeptabel. (Da verdiene ich unterm Strich mehr, wenn ich drei oder vier Fotos im Monat an dpa verkaufe...)
#20Report
Topic has been closed
Weiß jemand genaueres? Wird das für die MK auch relevant werden?