mal Nachfrag... 8
[gone] Pit Hermann
03.04.2006
Also meines wissens brauchst du das nicht einmal in den vertrag reinschreiben denn das photo ist uerheberrechtlich geschuetzt und das urheberrecht liegt beim photografen.
und wenn der nicht explizit die erlaubnis erteilt es zu veraendern, dann darf es eben nicht veraendert werden , ausser durch ihn selbst.
soweit mein wissenstand
und wenn der nicht explizit die erlaubnis erteilt es zu veraendern, dann darf es eben nicht veraendert werden , ausser durch ihn selbst.
soweit mein wissenstand
#2Report
[gone] Stephie D. [out of order]
03.04.2006
Aber ist es nicht auch speziell bei Bildern aus dem Netz so, dass man sie durchaus verwenden darf, wenn z.B. das Original stark verändert wurde?? Beispielsweise bei stark vergrößerten Ausschnitten etc.??
#3Report
Guest
03.04.2006
meines Wissens nein...
es bleibt ja das umgebaute Original..
es sei denn es ist absolut unkenntlich gemacht und man kann nicht mehr nachvollziehen welches Bild es eigentlich war oder drunter steckt.
siehe EBV Galerie bei mir...
gruss
es bleibt ja das umgebaute Original..
es sei denn es ist absolut unkenntlich gemacht und man kann nicht mehr nachvollziehen welches Bild es eigentlich war oder drunter steckt.
siehe EBV Galerie bei mir...
gruss
#4Report
03.04.2006
Pit hat recht. Du kannst als Urheber die Veränderung und erst recht die Veröffentlichung des veränderten Werkes untersagen, der Vertragstext untermauert das zusätzlich. Für den "Räuber" kann es teuer werden, denn er ist im Unrecht. Es kommen anwaltliches Schreiben, Abmahnung, Klage auf Unterlassung in Frage. Kann leicht vierstellig werden :-)))
Manchmal gibt es Missverständnisse um das "Recht am eigenen Bild". Das ist etwas anderes: Die auf einem Foto dargestellte Person kann die Veröffentlichung und Nutzung des Bildes erlauben oder verbieten, auch eine nachträgliche Änderung, denn die kann ja ihr Aussehen beeinflussen - hier geht es um ein Persönlichkeitsschutzrecht. Ein Model kann vielleicht alle Bilder verbannen, die ihm nicht gefallen (innerhalb der Grenzen des Shootingvertrages). Aber es darf nichts ohne Zustimmung des Autors verändern, auch wenn ihr zum Beispiel die Nase nicht gefällt. Das darf nur der Urheber oder jemand, den er autorisiert.
Es kann Sinn machen, im Modelvertrag diesen Punkt etwas ausführlicher zu behandeln. Auch wenn, wie Pit schon anmerkt, die Rechtslage ganz klar ist: oft ist sie leider unbekannt, und hin und wieder versucht jemand mal was...
Vielleicht kannst Du zusätzlich überlegen, in dem Vertrag noch das EBV zu streichen, damit niemand auf die Idee kommt, archaische Techniken wie Lasurfarben oder klassische Reprotechniken zu benutzen, oder das zu behaupten. Das "jegliche Nutzung" würde ich vermeiden, wenn es möglich ist. Ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht wird doch in der Regel genügen und schafft mehr Klarheit.
Gruß, Claus.
Manchmal gibt es Missverständnisse um das "Recht am eigenen Bild". Das ist etwas anderes: Die auf einem Foto dargestellte Person kann die Veröffentlichung und Nutzung des Bildes erlauben oder verbieten, auch eine nachträgliche Änderung, denn die kann ja ihr Aussehen beeinflussen - hier geht es um ein Persönlichkeitsschutzrecht. Ein Model kann vielleicht alle Bilder verbannen, die ihm nicht gefallen (innerhalb der Grenzen des Shootingvertrages). Aber es darf nichts ohne Zustimmung des Autors verändern, auch wenn ihr zum Beispiel die Nase nicht gefällt. Das darf nur der Urheber oder jemand, den er autorisiert.
Es kann Sinn machen, im Modelvertrag diesen Punkt etwas ausführlicher zu behandeln. Auch wenn, wie Pit schon anmerkt, die Rechtslage ganz klar ist: oft ist sie leider unbekannt, und hin und wieder versucht jemand mal was...
Vielleicht kannst Du zusätzlich überlegen, in dem Vertrag noch das EBV zu streichen, damit niemand auf die Idee kommt, archaische Techniken wie Lasurfarben oder klassische Reprotechniken zu benutzen, oder das zu behaupten. Das "jegliche Nutzung" würde ich vermeiden, wenn es möglich ist. Ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht wird doch in der Regel genügen und schafft mehr Klarheit.
Gruß, Claus.
#5Report
Guest
03.04.2006
besten dank Klaus...
#6Report
03.04.2006
>Aber ist es nicht auch speziell bei Bildern aus dem Netz so, dass man sie >durchaus verwenden darf....<
Es ist egal, wo die Bilder herkommen.
Es ist egal, wo die Bilder herkommen.
#7Report
[gone] Stephie D. [out of order]
03.04.2006
>Aber ist es nicht auch speziell bei Bildern aus dem Netz so, dass man sie >durchaus verwenden darf....<
Es ist egal, wo die Bilder herkommen.
Schon klar aber hier gibt es mehr Beispiele als bei Printmedienfotos... ein Bild ist nun mal schneller aus dem ww geklaut und bearbeitet als wenn du ein Poster abfotografierst usw. .. das meinte ich damit...
#8Report
Topic has been closed
hier ein Auszug aus dem Vertrag:
- nachfolgend "Model" genannt -
vereinbaren,
daß unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und
Veröffentlichung an den am 00.03.2006 dem Model zugestanden werden!
(ausser EBV Veränderung am Foto selbst)
-Der Fotograf hat als einziger das Recht die Fotos per EBV ( elektronische Bildverarbeitung ) zu verändern!
Bei Anfragen beim Model zwecks EBV Veränderung durch Dritte ist der Fotograf um Erlaubnis zu fragen!
-ende-
Nun taucht hier ein Bild auf was meinen Namen trägt aber nicht von mir bearbeitet wurde...
Ich finde es grausam und habe darauf hingewiesen...
Mir ist nicht bekannt, das eine solche Regelung der EBV per Vertrag unzulässig ist!
wer verhält sich falsch???
Weiss da jemand mehr???
Gruss Kalli